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Archiv "Kassenärztliche Vereinigung Pfalz: Inflationszuschlag von zehn Prozent für Investitionen" (25.04.1991)

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Academic year: 2022

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ten, Einladungsschreiben für die Pa- tienten, Merkzettel für die einzelnen Stunden, ein spezielles Heft für die Selbstkontroll-Ergebnisse und Wis- senstests für die Patienten. Die Ko- sten für dieses zum Verbleib beim Patienten bestimmte Gebrauchsma- terial werden von den Ersatzkassen übernommen. Sofern Patienten die- se Materialien nicht direkt von ihrer Ersatzkasse, sondern vom behan- delnden Arzt erhalten, kann der Arzt die hierfür entstandenen Ko- sten auf dem Abrechnungsschein an- geben.

Um Mißverständnissen vorzu- beugen: Das Schulungsprogramm soll nicht die auch in der Folge le- benslang notwendige Einzelberatung und Motivation der Patienten erset- zen. Ein strukturiertes medizinisches Vorgehen im Rahmen des Pro- gramms soll auch nicht die Form der beim Patienten in der Folge zu er- bringenden Einzelleistungen vor- schreiben. Diese sind wie immer pa- tientengerecht individuell zu gestal- ten. Ziel der Einführung dieses strukturierten Schulungsprogramms ist es, Arzt und Patient besser in die Lage zu versetzen, gemeinsam auf ei- ne Optimierung der Behandlungs- qualität hinzuarbeiten. Diese Chan- ce sollte möglichst vielen Diabeti- kern eröffnet werden.

• Niedergelassene Ärzte, die ihren Diabetespatienten die pro- grammierte Gruppenschulung anbie- ten und an einem Praxenseminar teilnehmen möchten, werden gebe- ten, sich an das Zentralinstitut zu wenden (Postkarte mit dem Ver- merk: „Schulungsprogramm für Typ- II-Diabetiker"). Sie erhalten dann umgehend eine Informationsbro- schüre und Nachricht, von wem und zu welchen Zeitpunkten in ihrer Re- gion Seminare durchgeführt werden.

Das Zentralinstitut hat speziell zur

Koordination der weiteren Verbrei- tung dieses Programms ein Büro ein- gerichtet, das für Anfragen zur Ver- fügung steht (Tel.: 02 21/40 05-1 03;

Adresse: Zentralinstitut für die kas- senärztliche Versorgung, Herbert- Lewin-Straße 5, W-5000 Köln 41).

Literatur

1. Berger, M., M. Grüßer, V. Jörgens, P. Krons- bein, I. Mühlhauser, V. Scholz, A. Venhaus in Zusammenarbeit mit E. Standl und H.

Mehnert sowie Boehringer Mannheim: Dia- betesbehandlung in unserer Praxis: Behand- lungs- und Schulungsprogramm für Diabeti- ker, die nicht Insulin spritzen. Deutscher Ärzte-Verlag (1987)

2. Kronsbein, P., V. Jörgens, I. Mühlhauser, V.

Scholz, A. Venhaus, M. Berger: Evaluation of a structured treatment and teaching pro- gramme an non insulin dependent diabetes.

The Lancet II 1407-1411 (1988)

3. Bott, U., V. Scholz, V. Jörgens, M. Grüßer, I.

Mühlhauser, P. Kronsbein, A. Venhaus, M.

Berger: The introduction of a structured treatment and teaching programme for Type 2 (non-insulin-dependent) diabetic patients in 695 general practices. Diabetologia 32:469 A (1989)

4. Standl, E., V. Jörgens für den Ausschuß Lai- enarbeit der Deutschen Diabetes Gesell- schaft: Weiterbildung von niedergelassenen Ärzten und ihren Arzthelferinnen zur Schu- lung von nicht insulinbehandelten Typ-II- Diabetikern in der Praxis des niedergelasse- nen Arztes. Diabetologie Informationen 10:17-21 (1988)

5. Jörgens, V., M. Berger, G. Flatten: Diabeti- kerschulung in der Arztpraxis: Vorausset- zung für eine effektive Behandlung. Deut- sches Ärzteblatt 87 A: 548-550 (1990)

Anschrift der Verfasser

Dr. med. Viktor Jörgens Heinrich-Heine-Universität Abt. für Stoffwechselkrankheiten und Ernährung, WHO Collaborating Center for Diabetes

(Prof. Dr. med. Michael Berger) Moorenstraße 5

W-4000 Düsseldorf Dr. med. Lothar Krimmel

Kassenärztliche Bundesvereinigung Herbert-Lewin-Straße 3

W-5000 Köln 41

Dr. med. Günter Flatten Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung Herbert-Lewin-Straße 5 W-5000 Köln 41

Kassenärztliche Vereinigung Pfalz

Inflationszuschlag von zehn Prozent für Investitionen

Wenn die Kassenärzte mit dem technischen Fortschritt in der Medi- zin Schritt halten sollen, müssen die Honorarverhandlungen deutlich bes- sere Ergebnisse zeigen als in den zu- rückliegenden Jahren. Diese Forde- rung erhob die Führungsspitze der Kassenärztlichen Vereinigung Pfalz auf einer Diskussionsveranstaltung unter dem Thema „Der Kassenarzt und die Politik" im Hambacher Schloß in Neustadt an der Weinstra- ße. Bei den anstehenden Verhand- lungen auf Bundesebene, so der Zweite Vorsitzende der KV Pfalz, Dr. med. Wolfgang Lerch, müsse von den Kassen ein Inflationszuschlag von zehn Prozent eingefordert wer- den. Andernfalls stünde aufgrund der abnehmenden Gewinne die Wirt- schaftlichkeit der ambulanten ärztli- chen Versorgung auf dem Spiel.

Praxiskosten laufen davon

Seit Jahren seien die Kassenärz- te unterhonoriert, reglementiert und in ihrer Berufsausübung im zuneh- menden Maße eingeschränkt, kriti- sierte die KV-Vorsitzende Dr. med.

Gudrun Blaul vor rund 300 niederge- lassenen Ärzten aus der Pfalz. Auf- grund explodierender Praxiskosten bei gleichzeitig rückläufigen Einnah- men stünden heute bereits 40 Pro- zent aller Kassenärzte unter Bank- kuratel. Gudrun Blaul: „Zahlenspie- lereien und Tricks unserer Gegner, bei denen Umsätze mit Einkünften gleichgesetzt werden, rücken uns hingegen in das Licht der Großver- diener."

Für Gudrun Blaul und Wolfgang Lerch steht demgegenüber fest: Die Kassenärzte haben an dem Wirt- schaftswachstum der letzten Jahre nicht teilgenommen Nach einer Mu- sterrechnung der KV Pfalz liegt bei-

I Die Einzelberatung soll nicht

ersetzt werden

I Was sollten interessierte Ärzte tun?

A-1454 (26) Dt. Ärztebl. 88, Heft 17, 25. April 1991

(2)

spielsweise der Nettostundenlohn ei- nes Allgemeinarztes gegenwärtig bei 20,59 DM — eine Zahl, die die anwe- senden Landespolitiker mit Erstau- nen zur Kenntnis nahmen; dies sei der Politik, so ihre Reaktion, im De- tail nicht bekannt.

Der prominenteste Gast der Diskussionsveranststaltung, die Par- lamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Dr.

med. Sabine Bergmann-Pohl, zeigte durchaus Verständnis für die Sorgen und Probleme der Kassenärzte. „Ich werde mich dafür einsetzen, daß Ih- re Kümmernisse in Bonn transparen- ter werden", versprach die appro- bierte Ärztin ihren Kollegen. Sie selbst, so die Staatssekretärin weiter, sei der Auffassung, daß die Weiter- entwicklung der ambulanten kassen- ärztlichen Versorgung in West- deutschland nicht gegenüber dem Aufbau eines leistungsfähigen Ge- sundheitswesens in den neuen Bun- desländern in den Hintergrund tre- ten dürfe.

Unterstützung sagte Sabine Bergmann-Pohl bei den Bemühun- gen um die Entbürokratisierung des kassenärztlichen Alltags zu. Ohne Details zu nennen, erklärte die Staatssekretärin: „Das Übermaß an Bürokratie muß abgebaut werden."

Konkreter faßte dies Dr. Gudrun Blaul mit der Forderung, die mit dem Gesundheits-Reformgesetz ein- geführten Richtgrößen- und Stich- probenprüfungen bei der geplanten Novellierung des Sozialgesetzbu- ches V wieder zu streichen.

Das allein reiche aber nicht aus, um die bedrohliche Entwicklung für die ambulante kassenärztliche Ver- sorgung abzuwenden, machte Dr.

Gudrun Blaul klar. Das starre Ge- sundheits-Reformgesetz insgesamt müsse in Bewegung geraten — zugun- sten eines wieder weiter gefaßten Handlungsspielraumes der gemein- samen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen. Diesen Hand- lungsspielraum habe die Politik vor allem in den letzten Jahren durch ge- setzliche Restriktionen mehr und mehr eingeschränkt. Und schließlich:

Der gesetzlich verankerte Anspruch auf eine angemessene Vergütung dürfe nicht länger nur auf dem Pa- pier bestehen. JM

wr

Bei einer in den neuen Bundes- ländern durchgeführten Befra- gung von Persönlichkeiten, die sich in der Vergangenheit mit dem Thema Schwangerschafts- abbruch auseinandergesetzt ha- ben, dominierte die Zustimmung zur Fristenlösung. Bei der Pflichtberatung dagegen schei- den sich die Geister — Erkennt-

I

ch bin gegen jede gesetzliche Einschränkung des Schwanger- schaftsabbruchs." Diese wohl in der einen Richtung extremste Ansicht vertritt der Vorsitzende der Gesellschaft für Sexualwissenschaft e. V. (gegründet im Mai 1990 in Leipzig), Prof. Dr. Kurt Starke.

Nur die Schwangere habe zu entscheiden, ob sie die Schwanger- schaft austragen wolle. Die Entschei- dung des Arztes sei es dann, ob er den Eingriff (unter medizinischen Voraussetzungen) durchführen kön- ne und (aus ethisch-moralischen Gründen) wolle.

„Jeder Abbruch ist einer zu viel"

Starke geht damit („als Privat- mann, aber aufgrund langjähriger in- tensiver Beschäftigung mit der Pro- blematik") sogar über die Stellung- nahme des Vorstandes der genann- ten Gesellschaft vom August 1990 hinaus, worin festgestellt wird: „Zur Fristenregelung . . . unter alleiniger Entscheidung der Schwangeren gibt es keine gangbare Alternative". An- drohung strafrechtlicher Verfolgung führe nicht zu einem Rückgang der Abbrüche, sondern lediglich zu einer

nisse unseres Leipziger Mitar- beiters aus seinen Recherchen.

Der Schwangerschaftsabbruch als Mittel zur Geburtenregelung wird durchweg abgelehnt. Alle Befragten forderten eine umfas- sende sexual-ethische Erzie- hung und die Belohnung des Kinderwunsches durch gesamt- gesellschaftliche Maßnahmen.

Verlagerung in die Grauzone der Il- legalität. Schutz des ungeborenen Lebens müsse sich am Schutz des ge- borenen messen lassen. Da sei der Tod von weltweit jährlich rund 200 000 Frauen an den Folgen heim- licher Abtreibung (nach Schätzun- gen der IPPF) unvertretbar. Auch werde zu wenig nach den Entwick- lungsbedingungen unerwünscht ge- borener Kinder gefragt. Die Praxis des Paragraphen 218 (in den alten Bundesländern) bewirke auch einzig eine Kriminalisierung von Frauen in Not und sei für den Schutz des unge- borenen Lebens ungeeignet: Das be- weise auch das Verhältnis ausgetra- gener zu abgebrochenen Schwanger- schaften, das in der Bundesrepublik wie in der

DDR

(nach der liberalen Regelung mit der Fristenlösung) nach Darstellung von Starke 3:1 be- tragen habe.

Trotzdem hält die Gesellschaft für Sexualwissenschaft „jeden Ab- bruch für einen zu viel und für ver- meidenswert". Dazu bedürfe es aber dringend flankierender Maßnah- men: Freier und finanziell vertretba- rer Zugang zu Verhütungsmitteln,

qualifizierte Sexualerziehung in Fa- milie

und Schule, Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten und Hilfs- angebote für Schwangere in Kon-

r Schwangerschaftsabbruch

Pflichtberatung: Meinungs- vielfalt in den neuen Ländern

Dt. Ärztebl. 88, Heft 17, 25. April 1991 (29) A-1457

Referenzen

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