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Archiv "Zwanzig Lehrstühle für Arbeitsmedizin" (25.09.1975)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Normen in der Medizin

Normung

und Testmethoden

Es bedarf keiner Frage, daß es im Hinblick auf die Mobilität der Pa- tienten im internationalen Bereich unser Ziel sein muß, zu vergleich- baren Laboratoriumsbefunden zu gelangen. Am Beispiel der Überwa- chung der Dauertherapie mit Anti- koagulantien wird diese Notwendig- keit klar. Darüber hinaus muß das Ziel erreicht werden, zu einer Ver- einheitlichung der benutzten Ein- heiten zu gelangen, um vergleich- bare Ergebnisse zwischen den ver- schiedenen Laboratorien zu erhal- ten.

Auch der Wissenschaftler muß ein- sehen, daß es zwar wissenschaft- lich richtig sein kann, z. B. die Ein- heiten bei Enzymbestimmungen unter verschiedenen Gesichtspunk- ten innerhalb weniger Jahre mehr- mals zu ändern, aber für die Aus- wertung der Befunde im Verlauf ei- ner Krankheit ist dies nicht sinn- voll. Erfahrungsgemäß werden in der Praxis nur die Zahlenwerte ein- getragen, die Angabe der Einheiten fehlt, der Normwert wird nicht ver- merkt. Bei einer späteren Behand- lung kann der Arzt infolgedessen auf Vorbefunde zum Vergleich nicht mehr zurückgreifen.

Testverfahren, die Grenzen ihrer Empfindlichkeit, ihre Genauigkeit, Meßtoleranz, ihre Störanfälligkeit, alles das sind Teilaspekte, die der Bearbeitung bedürfen und genormt werden sollen. Bevor diese Aufga- ben intensiv in Angriff genommen werden können, müssen ebenso wie in anderen Ländern der Erde auch bei uns die finanziellen Vor- aussetzungen geschaffen werden, denn die Erstellung der Normen verursacht nicht nur Arbeit, son- dern auch beachtliche Kosten.

Die Anwendung von Normen bringt jedoch auf der anderen Seite erheb- liche Vorteile und führt zur Kosten- senkung zum Nutzen der Allge- meinheit. Bisher bestehen auf die- sen Gebieten kaum einheitliche Grundlagen, so daß man sich vor- stellen kann, welche Aufgaben bei

der Erarbeitung der Normen und zuvor zur Grundlagen-Forschung dem FN Med bevorstehen.

Zusammenwirken

der Fachnormenausschüsse, Organisationen, Behörden und Industrie

Um die Sicherheit und die Verein- heitlichung auf dem Gebiet der Me- dizin bemühen sich außer dem FN Med noch die Fachnormenaus- schüsse Dental, Feinmechanik und Optik, Krankenhauswesen, Labor- geräte und Laboreinrichtungen so- wie Radiologie und schließlich auch der Bereich Elektromedizin in der Deutschen Elektrotechnischen Kom- mission.

Weitere Ausschüsse, wie z. B. der Fachnormenausschuß Kunststoffe, der Fachnormenausschuß Verpak- kung und andere Fachnormenaus- schüsse sind mit Teilaspekten be- faßt, die das große Gebiet der Me- dizin tangieren.

Es ist zu hoffen, daß das Verständ- nis für die Notwendigkeit der Nor- mung, die stets den neuesten Stand der Entwicklung berücksich- tigen muß, bei allen Verantwortli- chen zunimmt. Ein enger Kontakt und eine gute Zusammenarbeit al- ler Beteiligten mit der Bundesärz- tekammer und der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, mit wis- senschaftlichen Fachgesellschaf- ten und den zuständigen Bundes- behörden sowie ärztlichen Verbän- den der einschlägigen Industrie sind Voraussetzung für das Gelin- gen der vielen Normvorhaben auf nationaler und internationaler Ebe- ne.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Georg-Wilhelm Orth Vorsitzender des

Fachnormenausschusses Medizin 6300 Gießen 1

Postfach 61 20

AUS DEM BUNDESTAG

Geringere

Müttersterblichkeit

Die Müttersterblichkeit in der Bun- desrepublik Deutschland ist im Jahre 1974 weiter zurückgegangen.

1974 starben insgesamt 215 Mütter durch Komplikationen während der Schwangerschaft, bei der Entbin- dung und im Wochenbett. Auf 100 000 lebendgeborene Kinder kamen 1974 noch 34 Müttersterbe- fälle, 1973 aber 46. 1972 waren es 42 gegenüber 30 in der DDR und 15 in England und Wales. Im Jahr 1960 waren es in der Bundesrepu- blik 106,3 und 1950 (ohne Saarland und Westberlin) 206,2. Diese Zah- len nannte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministe-

riums für Jugend, Familie und Ge- sundheit, Fred Zander, auf Grund einer kleinen Anfrage von CDU/

CSU-Bundestagsabgeordneten kürzlich im Bundestag. DÄ

Zwanzig Lehrstühle für Arbeitsmedizin

Seit März 1974 hat sich die Anzahl der Lehrstühle für Arbeitsmedizin von 15 auf 20 erhöht. Darüber hin- aus sind eine Reihe von Lehrauf- trägen auf diesem Sachgebiet hin- zugekommen. Damit dürfte an den meisten Hochschulen und Universi- täten der Bundesrepublik Arbeits- medizin gelehrt werden. Diese Aus- kunft erteilte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesarbeits- ministeriums, Hermann Buschfort, auf Grund einer mündlichen Anfra- ge des SPD-Abgeordneten Karl- Heinz Hansen. Nach der Approba- tionsordnung für Ärzte sei die Ar- beitsmedizin für jeden Studenten der Medizin Pflicht- und Prüfungs- fach, sagte der Staatssekretär.

Schon aus diesem Grunde seien die Länder als Träger der Hoch- schule bemüht, den Medizinstuden- ten die entsprechenden Vorausset- zungen zu schaffen. Allerdings habe die Bundesregierung auf die Errichtung von Lehrstühlen für Ar- beitsmedizin keinen unmittelbaren Einfluß. LIC

2702 Heft 39 vom 25. September 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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