Bericht und Meinung Krankenscheindaten
öffentlichkeit bereits im Dezember 1979 anläßlich eines Symposiums des Instituts für medizinische In- formatik und Systemforschung der bundeseigenen Gesellschaft für Strahlen und Umweltfor- schung in München vorgestellt.
Weil die Ergebnisse des For- schungsberichtes indirekt den Sinn großangelegter Datenprojek- te auf der Basis von „GKV-Routi- nedaten" in Frage stellen, lösten sie eine heftige Kontroverse zwi- schen den anwesenden Vertretern der Bundesministerien und der von ihnen geförderten For- schungsinstitute einerseits und den Repräsentanten des Zentralin- stituts andererseits aus.
Neben der wissenschaftlichen Kontroverse über die Datenprojek- te des Bundesarbeitsministeriums deutet sich inzwischen aber auch politischer Widerstand gegen die Ausdehnung des Kompetenzberei- ches des Bonner Ministeriums durch die Vergabe bundesweit an- gelegter Datenprojekte an.
Insbesondere Bayern hat sich in einem Schreiben an den Bundes- minister für Arbeit und Sozialord- nung sowie die Minister und Sena- toren für Arbeit und Soziales der Länder gegen die unmittelbare Beteiligung an den Bonner Projek- ten der ihrer Rechtsaufsicht unter- stehenden Krankenkassen ausge- sprochen.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung sieht in dem Verhalten des Bonner Ar- beitsministers ein mit der jeweili- gen Aufsichtsbehörde nicht abge- stimmtes Vorgehen und damit eine Mißachtung der Kompetenz- bereiche der Bundesländer. Kon- sequent hat der Bayerische Ar- beitsminister daher zunächst dem Vorstand der Allgemeinen Orts- krankenkasse (AOK) in Lindau untersagt, ein beim Bonner Ar- beitsministerium beantragtes Pro- jektvorhaben wegen mangelnder Abstimmung mit der bayerischen Rechtsaufsichtsbehörde zunächst weiter zu verfolgen.
Gerhard Brenner/Zi
Abgelehnte Negativliste
„rechtlich unklar"
Zweifel an der formellen Rechtmä- ßigkeit des von einer Mehrheit des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vorgelegten Richt- linienbeschlusses über Arznei-, Verband- und Heilmittel äußerte der Parlamentarische Staatssekre- tär Hermann Buschfort vom Bun- desministerium für Arbeit und So- zialordnung gewissermaßen im Nachgang.
Die Ablehnung der vorgelegten
„Negativliste" begründete Busch- fort auf Anfrage des CDU-Bundes- tagsabgeordneten Dr. med. Karl Becker, Frankfurt, außerdem mit der nicht ausreichenden Beach- tung der gesetzlichen Vorschriften (§ 368 p Absatz 8 RVO).
Die vom Bundesausschuß verwen- deten Abgrenzungskriterien („Pu- blikumswerbung" und „Umfang der Selbstmedikation") müßten noch einmal geprüft werden, so Buschfort. Außerdem enthalte die vorgelegte Liste Arzneimittel, für die nicht oder nicht mehr gewor- ben werde.
Buschfort lehnte es ab, dem Bun- desausschuß der Ärzte und Kran- kenkassen Empfehlungen mit ei- genen Vorstellungen zu geben.
„Die Fachleute, also -die Ärzte und die Vertreter der Krankenkassen müßten eigenständig zu einem Er- gebnis kommen", meinte Staats- sekretär Buschfort. Hä
Berufsbild „Logopäde"
geschaffen
Voraussetzungen für den Beruf des Logopäden hat der Deutsche Bundestag aufgrund eines von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurfs am 24. Januar 1980 geschaffen.
Danach wird die Erlaubnis zum Beruf dann erteilt, wenn der An- tragsteller die staatliche Prüfung
NACHRICHTEN
für Logopäden nach einer dreijäh- rigen Ausbildung bestanden hat.
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung soll künftig eine abge- schlossene Realschulbildung, „ei- ne andere gleichwertige Ausbil- dung oder eine nach dem Haupt- schulabschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer sowie die Voll- endung des 18. Lebensjahres"
sein.
In besonderen Fällen soll nach den Bestimmungen von dem Er- fordernis der Altersgrenze abgese- hen werden können.
Der Gesetzentwurf ist mit inter- fraktionell beantragten Änderun- gen verabschiedet worden. Der Bundestag erklärte, daß mit In- krafttreten des Gesetzes nicht zu- gleich eine Entwicklung eingelei- tet werden soll, „die die den Logo- päden verwandten Berufsgruppen aus dem Gesamtbereich der The- rapie von Stimm-, Sprach- und Hörstörungen verdrängt".
Es wird erwartet, daß die gesetzli- chen Krankenkassen auch in Zu- kunft Verträge mit diesen Berufs- gruppen abschließen werden. EB
Keine Mängel
der ärztlichen Versorgung auf dem Land
Die Bundesregierung wird keine Maßnahmen ergreifen, um die Kassenzulassung für Ärzte in länd- lichen Gebieten „zu erleichtern".
Das erklärte Staatssekretärin Frau Anke Fuchs vom Bundesministe- rium für Arbeit und Sozialordnung auf Anfrage des Bundestagsabge- ordneten Dr. Dionys Jobst (CDU/
CSU). Mängel in der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung auf dem Land seien der Bundesre- gierung nicht bekannt. Frau Fuchs verwies auf das 1977 in Kraft ge- tretene Gesetz zur Weiterentwick- lung des Kassenarztrechts, mit dem „Unterversorgungssituatio- nen" wirksam begegnet werden könne. Hä
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 20 vom 15. Mai 1980 1301