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Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Amt für Wohnen und Migration Stelle für interkulturelle Arbeit S-III-M/IK

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Sparmaßnahmen des Bundes bei den Integrationskursen rückgängig machen!

Antrag Nr. 08-14 / A 01592 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 01.06.2010

Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 04867 1 Anlage

Beschluss des Sozialausschusses vom 23.09.2010 (SB) Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

Die Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL beantragt, dass der Stadtrat der Landeshauptstadt München das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die

Bundesregierung auffordert, die Sparmaßnahmen im Bereich der Integrationskurse zurückzunehmen.

Der nun folgende kurze Überblick über die derzeitige sprachliche Förderlandschaft in Deutschland und in München soll helfen, die Wirkung der geplanten Einschneidungen besser einschätzen zu können: Zusätzlich wird das Sozialreferat, Stadtjugendamt den Stadtrat in diesem Beschluss über den neuesten Stand der Kinderbetreuung in den Sprachkursen informieren.

Status QUO Sprachförderung

Die Sprach- und Integrationskurse, ein Kernstück des Zuwanderungsgesetzes, das am 01.01.2005 in Kraft trat, haben sich zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Laut BAMF haben zwischen Januar 2005 bis März 2010 630.915 Personen an den Sprach- und Integrationskursen teilgenommen. 37,4 % sind hierbei der Gruppe der Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern zuzurechnen. 62,6 % sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die schon seit vielen Jahren in Deutschland leben (Altzuwandererinnen und Altzuwanderer).

Nach der ersten Evaluation der Integrationskurse durch Ramböll im Jahre 2006 und den Ergebnissen der AG 1 des Nationalen Integrationsplans (Bundesregierung 2007) wurden die Kurse modifiziert. Die wichtigsten Änderungen betrafen:

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• Verringerung der Höchstteilnehmerzahl pro Kursgruppe auf 20 (bisher 25)

• Erhöhung der Stundenzahl in den speziellen Integrationskursen auf 900 im Sprachkursteil (bisher 600)

• Einführung einer neuen speziellen Kursart: Förderkurs (für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit erhöhtem sprachpädagogischen Förderbedarf)

• Einführung von Intensivkursen mit insgesamt 430 Stunden

• Erstattung von Fahrtkosten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die von den Trägern der Grundsicherung zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden und für kostenbefreite Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

• Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die von den Ausländerbehörden zur Teilnahme verpflichtet wurden

• Wiederholungsmöglichkeit für den Aufbausprachkurs - Rückerstattung von 50 % des Kostenbeitrages bei Bestehen des Abschlusstests innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellen der Teilnahmeberechtigung

Damit steht den Neu- und Altzuwanderinnen und -zuwanderern ein flexibles Kurssystem zur Verfügung, das auf eine Reihe spezialisierter Kurse zurückgreifen kann.

Integrationskurse werden in folgenden Formen angeboten:

• allgemeine Integrationskurse

• Eltern- und Frauenintegrationskurse

• Förderkurs

• Intensivkurs

• Alphabetisierungskurs

• Jugendintegrationskurs

• sonstiger spezieller Integrationskurs (zum Beispiel für Gehörlose)

Darüber hinaus werden in der Förderperiode 2007 bis 2013 durch das BAMF und unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die

sogenannten ESF(Europäischer Sozialfond)-BAMF-Kurse angeboten. Hierbei handelt es sich um eine Qualifizierung und Weiterbildung für Personen mit Migrationshintergrund durch berufsbezogene Maßnahmen, insbesondere berufsbezogene Sprachkurse und Praktika. Ziel dieser Kurse ist stets die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Teilnehmen können Personen, die bereits einen Integrationskurs besucht haben. In begründeten Fällen können auch Personen teilnehmen, bei denen ein Besuch eines Integrationskurses nicht sinnvoll erscheint.

Über diese staatlichen Förderinstrumentarien hinausgehend hat die Landeshauptstadt München mit der Installation des Integrationsberatungszentrums Sprache und Beruf (IBZ) einen weiteren, städtisch finanzierten Baustein der Sprachförderung entwickelt. Dieser entstand 2007 aus der Beteiligung der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, an verschiedenen EQUAL-Projekten. Erfolgreiche Ansätze aus diesen

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Projekten werden im Rahmen des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungs- programms (MBQ) angewandt und weiterentwickelt. Die Steuerung dieses

Verbundprojektes liegt beim Referat für Arbeit und Wirtschaft. Für die Projekte, die sich an Migrantinnen und Migranten richten, liegt die Verantwortung beim Sozialreferat, und damit beim Amt für Wohnen und Migration. Ausgehend von den vielfältigen Lebenserfahrungen von Migrantinnen und Migranten erfassen die IBZ den Bildungshintergrund sowie die beruflichen und persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen. Dies erfolgt durch folgende Schritte:

• Einschätzung der Deutschkenntnisse

• Stärkung der Motivation und der Eigeninitiative

• Unterstützung bei der Entwicklung von tragfähigen beruflichen und persönlichen Perspektiven

• Beratung über Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erworbenen schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüssen

bei Bedarf:

• Begleitung im Anerkennungsverfahren

• Vermittlung an zuständige Fachstellen

• Angebot von Laufbahnberatung und Kompetenzfeststellung Nach der ausführlichen Beratung erfolgt die Vermittlung:

• in einen Integrationskurs

• in einen berufsbezogenen Sprachkurs

• in eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme in Absprache mit der Arbeitsvermittlung

oder eine Empfehlung an die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH (ARGE), welche zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen sinnvoll sind.

Alle genannten Maßnahmen (Sprach- und Integrationskurse, ESF-BAMF-Kurse und die städtischen IBZ) greifen ineinander, bauen aufeinander auf und ergänzen sich

gegenseitig. Dadurch war es bisher in München möglich, dass trotz einer jährlich hohen Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern (2.000 bis 3.000), die Kundinnen und Kunden in den meisten Fällen in auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kurse vermittelt werden konnten.

Die angekündigten Kürzungen bei den Integrationskursen haben daher nicht nur

Auswirkungen auf die reibungslose Zusammenarbeit und den Ablauf der Sprachförderung in der Landeshauptstadt München, sondern auch auf den Grad der individuellen

Passgenauigkeit der Angebote.

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Status Quo der Kinderbetreuung in den Integrationskursen

Das Sozialreferat, Stadtjugendamt berichtet Folgendes zum Stand der Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für die Kinderbetreuung bei Integrationskursen (Stand zum 31.07.2010):

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) sowie die Fachaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt München, die Regierung von Oberbayern haben die Landeshauptstadt München Anfang dieses Jahres auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass die Kinderbetreuung im Rahmen der

Integrationskurse – entsprechend eines arbeitsministeriellen Schreibens (AMS) des StMAS vom 09.05.2007 - als Betreuung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu betrachten ist.

Das bedeutet, dass das Angebot der Kinderbetreuung im Rahmen von Integrationskursen die gleichen Rahmenbedingungen erfüllen muss, wie die institutionelle

Kindertagesbetreuung in Kinderkrippen oder Kindergärten. So müssen die Räumlichkeiten nach den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO) eine kindgerechte bauliche, insbesondere brandschutztechnische Ausstattung aufweisen (z.B. kindgerechte Toiletten, ausreichend Fluchtwege für den Fall eines Brandes etc.). Des Weiteren muss die

Kinderbetreuung nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches VIII, Kinder- und Jugendhilfe und den Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsetzes (BayKiBiG) eine klar definierte pädagogische Qualität erfüllen (z.B. Vorlage eines pädagogischen Konzeptes, Kinderbetreuung unter der Leitung einer pädagogischen Fachkraft, ausreichendes Betreuungspersonal für die anwesenden Kinder etc.). Eine durch das Sozialreferat, Stadtjugendamt, Abteilung Kindertagesbetreuung am 28.01.2010 erfolgte schriftliche Abfrage bei allen elf Integrationskursträgern ergab, dass zum

damaligen Zeitpunkt keiner der 35 Standorte der Kinderbetreuung über eine

Betriebserlaubnis, also eine Genehmigung in o.g. Sinn verfügte. Auf der Grundlage der nun bekannten gesetzlichen Rahmenbedingungen und entsprechend zu erfüllenden Auflagen entschied jeder Träger für jeden Standort zunächst die Absicht einer Fortsetzung des Angebotes der Kinderbetreuung und stellte dann einen Antrag auf die erforderliche Genehmigung (Betriebserlaubnis). Seit April 2010 werden die Standorte in o.g. Sinne im Rahmen einer Einzelfallentscheidung geprüft, die mit einer intensiven fachlichen Beratung und Begleitung des Trägers durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde einher geht.

Die Bayerische Akademie für Außenwirtschaft hat als einziger Träger nach

Bekanntwerden der gesetzlichen Rahmenbedingungen das Angebot der Kinderbetreuung eingestellt. Mit Stand vom 31.07.2010 wurde bereits vier Integrationskursträgern

(Münchner Volkshochschule, Innere Mission München – Treffpunkt Familie

International/Treffam und Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH) die Genehmigung für insgesamt sechs Standorte mit 198 Plätzen für Kinderbetreuung erteilt. Die restlichen sechs Träger haben den Antrag auf

Genehmigung der Kinderbetreuung bei Integrationskursen gemäß § 45 SGB VIII für

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insgesamt acht Standorte mit 130 Betreuungsplätzen gestellt, dieser wird augenblicklich von der zuständigen Fachaufsichtsbehörde geprüft. An 21 Standorten mit derzeit

insgesamt 155 Kinderbetreuungsplätzen liegt das wöchentliche Angebot der

Kinderbetreuung bei weniger als 10 Stunden und damit außerhalb der Genehmigung nach

§ 45 SGB VIII.

Die Sparmaßnahmen

Das BAMF hat per Rundschreiben vom 15.03.2010 an die Träger von Integrationskursen einschneidende Sparmaßnahmen im Bereich der Integrationskurse mit Wirkung zum 01.04.2010 mitgeteilt. Nach einem Gespräch mit den Trägern wurden Teile dieser Maßnahmen in einem ergänzenden Rundschreiben vom 31.03.2010 wieder

zurückgenommen. Das neueste Schreiben des BAMF zur Finanzierung und Durchführung der Integrationskurse datiert vom 19.07.2010 präzisiert noch einmal die Einsparungen.

Obwohl mit 233 Millionen Euro das höchste Volumen überhaupt für die Integrationskurse zur Verfügung steht, begründet das BAMF die geplanten Einsparungen mit stark

gestiegenen Kosten. Die Einsparungen betreffen u.a. die folgende Bereiche:

Einschränkung der förderfähigen Personen und Ausstellung von Berechtigungsscheinen durch das BAMF.

Hierzu das BAMF: „Ab dem 26.07.2010 bis auf weiteres werden durch das Bundesamt nur noch Zulassungen für vorrangig zu berücksichtigende Personen gemäß § 5 III IntV. erteilt (...) Zulassungen im Rahmen des § 44 IV AufenthG werden mit einer Regelung versehen, nach der sie erst drei Monate nach Ausstellung Gültigkeit erlangen.“

Auswirkungen:

Der Zugang zu den Kursen ist eingeschränkt. Auf Nachfrage konnte das BAMF nicht sagen, um wie viele Personen aus welchen Gruppen es sich handelt. Bevorzugt sollen Personen im SGB II und XII-Bezug in die Kurse vermittelt werden. Zudem geht durch die mindestens dreimonatige Wartefrist bevor ein Kurs begonnen werden kann, den

Teilnehmerinnen und Teilnehmern wertvolle Zeit verloren. Nach den Erfahrungen der IBZ in München dauert es bisher etwa sechs Monate, bis eine Teilnehmerin bzw. ein

Teilnehmer den Berechtigungsschein in den Händen hält. Bisher wurde die Kundin und der Kunde auch ohne das Vorliegen des Scheins bereits in einen Kurs vermittelt. Sobald der Schein vorlag, erfolgte nachträglich die Abrechnung. Dieses unbürokratische

Vorgehen sparte den Teilnehmern und Teilnehmerinnen viel Wartezeit. Die neue

Regelung sieht vor, dass erst drei Monate nachdem der Berechtigungsschein ausgestellt worden ist, überhaupt eine Vermittlung in die Kurse erfolgen kann. Die derzeitigen Erfahrungen mit den Bearbeitungszeiten berücksichtigt, könnte das für einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer einige Monate Wartezeit bedeuten. Dies ist eine eindeutige Verschlechterung zum bisherigen Vorgehen.

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Fahrtkostenerstattung:

Hierzu das BAMF: „Für alle ab dem 26.07.2010 zu entscheidenden Anträge auf Fahrtkostenerstattung gilt, dass die Teilnehmer – analog zu anderen Bereichen – eine Erstattung der Fahrtkosten nur noch dann erhalten, wenn die Entfernung (Fußweg) zwischen Wohnort und Kursort mindestens 3 km beträgt.“

Hintergrund:

Nach Aussagen des BAMF fließen derzeit 10 % der Gelder, die für die Integrationskurse bereitstehen, in die Erstattung der Fahrtkosten. Um diese Kosten zu senken, hat sich das BAMF an den Bestimmungen zum Transport von Schulkindern orientiert.

Grundschulkindern ist ein 3 km langer Fußweg zuzumuten. Schülerinnen und Schülern von Realschulen und Gymnasien noch einige Kilometer mehr. Dieses Prinzip soll nun analog auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Integrationskurse gelten. Allerdings wird es immer die Möglichkeit geben, Ausnahmeregelungen zu beantragen (Menschen mit körperlichen Behinderungen).

Auswirkungen:

Diese Regelung greift massiv in den bisherigen Ablauf der Integrationskurse ein und rüttelt am Grundsatz der freien Kursauswahl und der maßgeschneiderten Suche nach passgenauen Angeboten. Entscheidet sich eine Kursteilnehmerin oder ein Kursteilnehmer dennoch, einen Kurs zu belegen, der weiter als 3 km vom eigenen Wohnort entfernt ist, ist dies zwar nach wie vor möglich, dann allerdings auf eigene Kosten. Die Stelle für

interkulturelle Arbeit, Sozialreferat, hat im September 2009 die bereits bestehende Suchmaske für Integrationskurse überarbeitet. Unter www.muenchen.de/interkult (Anbieter von Integrationskursen) ist die kombinierte Suche nach Kursart (allgemeiner Integrationskurs, Alphabetisierungskurs, etc.), nach Dauer (Vollzeit, Halbzeit) und nach Straße möglich. Bis auf mehrere Meter genau listet die Umfeldsuche auf, welche gewünschten Kurse im Wohnnumfeld liegen. So weist beispielsweise die Suche nach einem Alphabetisierungskurs in der Nähe der Franziskanerstraße 8 15 Kursangebote unter einer Distanz von 3 km auf. Im Gegensatz zur Webseite des BAMF, die diesen Service nach Umfeld nicht anbietet und keine interaktive Suche bietet, ist die

Landeshauptstadt München auf diese neuen Anforderungen gut vorbereitet. Was bleibt, ist das Unbehagen, da noch nicht abzusehen ist, ob durch diese neuen Regelungen auch weiterhin eine an den individuellen Bedürfnissen der Lernenden angepasste Vermittlung in die passenden Kurse erfolgen kann.

Mit den Änderungen, dass zunächst eine Bescheinigung vorliegen und das dann der nächst gelegene Integrationskurs aufgesucht werden muss, ist noch eine weitere

Verschlechterung verbunden. Was ebenfalls zu unangenehmen Wartezeiten führen kann, ist der Zusatz zu diesen neuen Bestimmungen, der lautet: „Ein eventuell zeitlich späterer Kursbeginn beim nächstgelegenen Kursträger ist entscheidungsunerheblich.“ In der

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Praxis bedeutet das, dass Grundsicherungsempfängerinnen und Grundsicherungs- empfänger unter Umständen mehrere Monate warten müssen, bis ein Kurs innerhalb von 3 km angeboten wird. Dadurch wird die Person wesentlich später erst vermittelbar sein.

Diese Kosten müssen von den Grundsicherungsstellen getragen werden. Allerdings greifen auch hier Ausnahmeregelgungen. § 7 Absatz 3 der Integrationskursverordnung führt hierzu aus: „Mit der Anmeldung bestätigt der Kursträger dem Teilnahmeberechtigten den voraussichtlichen Zeitpunkt des Kursbeginns. Der Kurs soll nicht später als drei Monate nach der Anmeldung beginnen. Kommt ein Kurs innerhalb dieser Frist nicht zustande, so ist der Kursträger verpflichtet, die Teilnehmer hierüber unverzüglich zu informieren.“ Auf telefonische Nachfrage hat das BAMF bestätigt, dass, falls ein Kurs innerhalb von 3 km innerhalb der kommenden drei Monate nicht zustande kommt, und der nächst gelegene Träger dies der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer bestätigt, auch der dann am nächsten gelegene Kurs besucht werden kann. Es gibt also

Ausnahmeregelgungen, aber der bürokratische Aufwand wird erheblich erhöht.

Alphabetisierungskurse:

Das BAMF erhöht die Mindestteilnehmerzahl von 8 - 12 auf 10 - 14 Personen

(Ausnahmen sind bei Antrag möglich). Zudem ist bei einer Wiederholung der Prüfung ab dem 26.07.2010 ein Antrag auf Zulassung zur Wiederholung und eine Votum des

Kursträgers (Formular) erforderlich, das einschätzen soll, ob durch eine Wiederholung des Kurses eine deutliche Steigerung der Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwarten ist.

Auswirkungen:

Aus pädagogischen Gründen ist eine Erhöhung der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gerade in den Alphabetisierungskursen, die eine personen- und zeitintensive Arbeit erfordern, nicht sinnvoll. Sollte ein Kursträger die Chancen für eine Wiederholung als zu gering einstufen, bleibt die Kursteilnehmerin bzw. der Kursteilnehmer ohne Alternative. Hier sollte über Alternativen nachgedacht werden.

Bei allem nachvollziehbaren Zwang zum Sparen ist es kritisch zu bewerten, dass ein so erfolgreiches Instrument wie die Sprach- und Integrationskurse von diesen Sparmaß- nahmen getroffen wird. Die Beherrschung der deutschen Sprache, sowohl für den Alltag als auch für den Beruf, ist die Voraussetzung und die Basis dafür, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben in Deutschland teilhaben zu können. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse ist es so gut wie nicht möglich, einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden und sein Leben eigenständig zu finanzieren. Es ist daher auch im Interesse der Kosteneffizienz ratsam, alles zu unternehmen, damit Neu- und Altzuwanderinnen und Neu- und Altzuwanderer die besten Möglichkeiten erhalten, Deutsch zu lernen.

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Die konkreten Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf die sprachliche Förderlandschaft der Landeshauptstadt München sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen. Ein möglicher Indikator könnte sein, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr in passgerechte, sondern in wohnortnahe Kurse vermittelt wurden, eine höhere Abbruchquote nachweisen. Eine weitere Auswirkung könnte sein, dass sich die Wartezeiten, bevor in einen Kurs vermittelt werden kann, um etliche Monate steigern. Dies wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Stelle für interkulturelle Arbeit, Sozialreferat, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Integrationshilfen nach Zuwanderung, Sozialreferat, schlägt daher vor, in Zusammenarbeit mit den Trägern die Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Ablauf, die Vermittlung und die Abschlüsse der Integrationskurse zu beobachten. Zu diesem Zweck werden die Integrationskursträger gebeten, Fälle, die aufgrund der neuen Regelung in den nächsten Monaten nicht wie gewohnt oder nur mit großer Zeitverzögerung vermittelt werden konnten, zu sammeln.

Anfang des neuen Jahres wird die Stelle für interkulturelle Arbeit dann zu einem

Trägertreffen einladen und dem BAMF berichten. Das Kreisverwaltungsreferat unterstützt ebenfalls die Anstrengungen des Sozialreferates, Stelle für interkulturelle Arbeit, da auch dort eine Kürzung der Mittel für kontraproduktiv gehalten wird.

Die Sitzungsvorlage ist mit dem Kreisverwaltungsreferat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und dem Schul- und Kultusreferat abgestimmt.

Anhörung des Bezirksausschusses

In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Offman, der Stadtkämmerei, dem Kreisverwaltungsreferat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, dem Schul- und Kultusreferat, der Frauengleichstellungsstelle, dem

Seniorenbeirat, dem Ausländerbeirat, dem Behindertenbeirat und dem

Behindertenbeauftragten ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

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II. Antrag der Referentin

1. Die Stelle für interkulturelle Arbeit, Sozialreferat, wird aufgefordert, mit den Integrationskursträgern die Auswirkungen der Sparmaßnahmen zu beobachten.

Anfang 2011 wird die Stelle zu einem Vernetzungstreffen der Integrationskursträger, des Kreisverwaltungsreferates, der Regionalkoordinatoren des BAMF, der ARGE und des Fachbereichs Integrationshilfen nach Zuwanderung einladen, die Ergebnisse diskutieren, und dem BAMF widerspiegeln.

2. Der Antrag Nr. 08-14 / A 01592 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 01.06.2010 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschluss nach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Die Vorsitzende Die Referentin

Christine Strobl Brigitte Meier

Bürgermeisterin Berufsm. Stadträtin

IV. Abdruck von I. mit III.

über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium – Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei

an das Revisionsamt z. K.

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V. Wv. Sozialreferat

1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

2. An die Frauengleichstellungsstelle An den Ausländerbeirat

An das Kreisverwaltungsreferat

An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An das Schul- und Kultusreferat

An den Seniorenbeirat

An den Behindertenbeauftragten An den Behindertenbeirat

z. K.

Am I.A.

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