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Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Projektbericht Betreutes Wohnen zu Hause, Wohnen & Daheim

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Projektbericht

„Betreutes Wohnen zu Hause“,

„Wohnen & Daheim“

Sitzungsvorlage Nr. 08- 14 / V 02234 2 Anlagen

Beschluss des Sozialausschusses vom 02.07.2009 (SB) Öffentliche Sitzung

I. Vortrag des Referenten

Im Sozialausschuss des Stadtrats am 01.12.2005 wurde die Projektförderung für

„Betreutes Wohnen zu Hause“ beim Verein Stadtteilarbeit e.V und „Wohnen & Da- heim“ bei den Caritas- Zentren München Stadt/Land zunächst von 01.02.2006 bis 31.01.2008 in Höhe von 226.080,00 EURO beschlossen.

Mit Beschluss des Sozialausschusses vom 06.12.2007 wurde die Förderung beider Projekte um ein Jahr bis 31.01.2009 verlängert. Hierfür wurden weitere Mittel in Höhe von 113.040,00 EURO für die Personalkosten für zwei

Sozialpädagoginnen /Sozialpädagogen bereitgestellt. Das Sozialreferat wurde zu - dem beauftragt, dem Stadtrat über die Ergebnisse des dritten Projektjahres im ersten Halbjahr 2009 zu berichten.

1. Informationen zu den Projekten 1.1 „Betreutes Wohnen zu Hause“

Projektträger für das „Betreute Wohnen zu Hause“ ist der Verein Stadtteil - arbeit e. V., bei dem das Projekt bei der „Beratungsstelle Wohnen“ angesiedelt war. Im Angebotsspektrum des Vereins ist auch Wohnberatung und

Wohnungsanpassung sowie die Mobile ambulante geriatrische Rehabilitation beinhaltet.

1.2 „Wohnen & Daheim“

Projektträger für „Wohnen & Daheim“ sind die Caritas- Zentren München Stadt/Land; die Anbindung erfolgte beim Caritas- Zentrum

Schwabing /Milbertshofen, zu dem weitere Einrichtungen wie die Caritas Sozi- alstation, betreutes Einzelwohnen sowie das Alten- und Service- Zentrum Schwabing - West gehören.

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1.3 Projektgebiet

Das Projektgebiet beider Angebote umfasst die Stadtbezirke 4 (Schwabing - West),

11 (Milbertshofen /Am Hart), 12 (Schwabing /Freimann), 24 (Feldmoching - Ha- senbergl), und 10 (Moosach, östlicher Teil). Der südliche Teil wird schwer - punktmäßig vom Caritas- Zentrum Schwabing/Milbertshofen, der nördliche Teil vom Verein Stadtteilarbeit abgedeckt.

1.4 Zielsetzung

Ziel beider Projekte war es, älteren, hilfs- und/oder pflegebedürftigen Men- schen und Menschen mit Behinderung ein höchstmögliches Maß an selbst - ständiger Lebensführung in ihrer Wohnung zu sichern. Dies entspricht dem Wunsch vieler Seniorinnen und Senioren, trotz Hilfe- und Unterstützungsbe - darf in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.

Zielgruppe waren sowohl überwiegend ältere Menschen (über 75 Jahre), die nicht auf ein Angehörigen- Netzwerk zurückgreifen können, (noch) nicht die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen nach der Pflegeversicherung erfüllen, aber Hilfebedarf bei der Alltagsbewältigung haben.

1.5 Vertragsarten und Kosten

Das Betreute Wohnen zu Hause richtete sich überwiegend an Selbstzahle - rinnen und Selbstzahler. Das Leistungsangebot lag außerhalb der Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung.

Angeboten wurden ein Optionsvertrag mit niedrigschwelliger Betreuung und Beratung sowie die Möglichkeit, - auch befristet - in den Betreuungsvertrag zu wechseln und ein Betreuungsvertrag mit intensiverer Begleitung (siehe un - ten).

Der Optionsvertrag kostete 25,00 EURO monatlich pro Person.

Die Kosten des Betreuungsvertrages lagen bei 95,00 EURO monatlich für Einzelpersonen und 145,00 EURO für (Ehe- )Paare. Im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) konnten bei Bestehen der Voraussetzungen die Kosten des Betreu- ungsvertrages in Höhe von 61,34 EURO übernommen werden (Einglie -

derungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII).

Optionsvertrag

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Der Optionsvertrag umfasste in der Startphase der Projekte u.a. folgende Leistungen:

Nach telefonischer Terminabsprache auf Wunsch vier Mal jährlich ein persönlicher Besuch oder ein telefonischer Kontaktanruf jeden zweiten Monat durch hauptamtliche oder freiwillige Helferinnen /Helfer bzw. Ko- ordinatorinnen /Koordinatoren,

drei Mal im Jahr eine schriftliche Informationen über Veranstaltungen und Freizeitangebote,

auf Wunsch soziale Beratung und Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Ämtern (keine rechtliche Beratung),

das Recht auf bevorzugten Abschluss eines Vertrages für die Leis- tungen des Betreuungsvertrages gegen gesonderte Vergütung, nach dem jeweils aktuell gültigen Vertrag nebst Preisliste,

im Bedarfsfall Weitervermittlung an entsprechende Beratungsstellen und Fachdienste,

auf Wunsch die Vermittlung eines Hausnotrufes mit mobilem Funk - sender mit einer 24- stündigen Verbindung zur Einsatzzentrale und Notdienst,

zeitlich begrenzte Aufnahme in den Betreuungsvertrag, im Rahmen der Wahlleistung „Hilfe bei akuter Erkrankung“ gegen gesondertes Entgelt.

Im Rahmen dieses Vertrages bestand auch die Möglichkeit, nur vorüberge - hend (z.B. nach Krankenhausaufenthalt) in einen Betreuungsvertrag zu wechseln.

Betreuungsvertrag

Im Betreuungsvertrag wurden bei Projektbeginn der Vertragsnehmerin / dem Vertragsnehmer u.a. folgende Grundleistungen verbindlich zugesichert:

regelmäßiger, am besten wöchentlicher persönlicher Besuch nach tele- fonischer Terminabsprache durch freiwillige Helferinnen /Helfer des Be- treuungsträgers,

Bereitstellung eines Hausnotrufs mit mobilem Funksender mit einer 24- stündigen Verbindung zur Einsatzzentrale und Notdienst,

Verbindliche Bereithaltung von Dienstleistungen im Bereich der ambu - lanten Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung im Rahmen der Pflege- versicherung,

Unterstützung bei der Vermittlung und Koordinierung von Dienstleis - tungsangeboten bzw. Organisation notwendiger Dienstleistungen nach Krankenhausaufenthalt und bei Erkrankung (z.B. Vermittlung eines Kurz -

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zeitpflegeplatzes),

Unterstützung bei Antragstellung zwecks Kostenerstattung für Leistungen, die der Pflege, Betreuung und ärztlichen Versorgung dienen (keine

Rechtsberatung),

Auskunft und Beratung in Fragen des täglichen Lebens ggf. Vermittlung an qualifizierte Fachberatung,

Förderung der nachbarschaftlichen Hilfe sowie Vermittlung von Begeg- nungsangeboten,

Hilfestellung bei bzw. Vermittlung von Kontakten zu anderen Altenhilfe - einrichtungen (z. B. Sozialstationen, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Alten- und Pflegeheime sowie Kirchengemeinden), zu Behörden und Ämtern.

Aus beiden Vertragsarten konnten Vertragsnehmerinnen und Vertragsnehmer zusätzliche Wahlleistungen beanspruchen, die dann gesondert zu bezahlen waren.

2. Projektverlauf und Ergebnisse

Beide Projektträger haben sich bis zuletzt darum bemüht, über entsprechende Werbung die Nachfrage nach ihren Angeboten zu steigern, um am Ende der Projektphase kostendeckend ohne weitere städtische Zuschüsse zu arbeiten.

Dies ist jedoch nicht in ausreichendem Maße gelungen. Vor allem werden zu wenige sogenannte Optionsverträge, bei denen Personen die Möglichkeit haben, bei Bedarf Leistungen abzurufen, abgeschlossen. Diese Verträge wä- ren aber für eine kostendeckende Kalkulation unbedingt in ausreichender An- zahl erforderlich gewesen, da die Beiträge zur Finanzierung des „Betreuten Wohnens zu Hause“ - wie beispielsweise in Germering - dienen, ohne dass regelmäßig umfangreichere Leistungen zu erbringen sind.

2.1 „Betreutes Wohnen zu Hause“, Sachbericht vom 30.01.2009 Regionale Veränderung

Im Abschlussbericht der Geschäftsführung des Vereins Stadtteilarbeit e.V.

wird benannt, dass das Einzugsgebiet seit Februar 2008 auf den Münchner Osten (Bogenhausen, Berg am Laim, Trudering, Waldtrudering) ausgeweitet und dort in Anspruch genommen wurde.

Vertragskonzeption

Laut Abschlussbericht liegt die Anzahl der im ursprünglichen Projektgebiet wohnenden alten Menschen mit Einkommen im Grundsicherungsbereich bei ca. 64 % und damit über dem Münchner Durchschnitt (41%). Ein großer Teil der Zielgruppe kann demnach selbst die geringen Beiträge nicht zahlen.

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Konzeptionell änderte der Verein Stadtteilarbeit e.V. die „Paketform“ des Optionsvertrags und des Betreuungsvertrag:

„...Statt dieser zwei Vertragsvarianten wurde die inhaltliche Gestaltung den Bedürfnissen der alten Menschen angepasst und weit flexibler formuliert: man kann nun innerhalb eines Vertrages neben den für alle geltenden Grundleis - tungen (vergleichbar mit den früheren Leistungen aus dem Optionsvertrag) Einzelleistungen variabel zusammenstellen und so lange buchen, wie man diese benötigt. Die Einzelleistungen können auf die jeweilig wechselnden An- forderungen der alten Menschen angepasst und entsprechend geändert werden. Neben diesen Einzelleistungen besteht die Möglichkeit, sich für eventuell anfallende prozessintensive Betreuungssituationen abzusichern, in - dem man die dort aufgelisteten Situationen durch eine Zubuchung abdeckt.

Hierbei handelt es sich um zeitlich begrenzte und relativ berechenbare Situa- tionen wie z.B. die Betreuung nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach und während einer persönlichen Krisensituation...“1.

Diese Leistungen konnten ohne zusätzliche monatliche Kosten gebucht werden.

Abrechnung erfolgte nur bei Inanspruchnahme der Leistungen.

Großen Anklang fand auch die Staffelung der Preise für ehrenamtliche Senio- renbegleitung. Der maximale Beitragssatz für eine Betreuungsstunde betrug 10,00 EURO, je mehr Stunden vereinbart wurden, desto niedriger fielen die Stundenbeiträge aus (ab sechs Stunden / Monat 8,50 EURO / Stunde, bei mehr als 12 Stunden im Monat 7,50 EURO / Stunde).

Personal - und Koordinationsaufwand

Erfahrungen zeigen, dass Personen, die bisher den alten Optionsvertrag hatten, nach ca. ein bis zwei Jahren in den neuen Dienstleistungsvertrag wechselten, weil ihre Kräfte nachließen und sie mehr Unterstützung im Alltag benötigten.

Beginnende Demenz und/oder Depressionen spielten bei einigen Personen eine immer größere Rolle. Dies erforderte einen höheren zeitlichen Betreu- ungsaufwand und engere Rücksprache und Koordination der Seniorenbe - treuerinnen / Seniorenbetreuer. Der Verein Stadtteilarbeit e.V. berichtet auch, dass „... Betreuung und Begleitung der ehrenamtlichen und über die ArGE kommenden Seniorenbetreuerinnen /Seniorenbetreuer, sowie der durch Ver- tragszunahme erforderliche zeitliche Mehraufwand durch eine effiziente Per- sonaleinsatzplanung die Zeit der Koordinatorinnen um ein Vielfaches mehr beansprucht. Ein sinnvoller Aufwand, der sich jedoch nicht über die Vertrags - 1 Abschlussbericht der Geschäftsführung des Vereins Stadtteilarbeit e.V vom 30.01.2009

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beiträge finanzieren lässt und der Unterstützung durch Dritte bedarf...“.

Die Kundinnen /Kunden setzten sich wie folgt zusammen:

Ca. 60 % der aktuellen Vertragsinhaberinnen /Vertragsinhaber waren weiblich und alleinstehend.

Ca. 40 % der Kundinnen /Kunden waren über 80 Jahre alt, 40 % zwi - schen

70 und 80 Jahre und 20 % jünger als 70 Jahre.

Die Anzahl der alleinstehenden hochaltrigen Personen mit Pflegestufe stieg im Projektverlauf.

Ca. 80 % der Kundinnen /Kunden waren Selbstzahlerinnen /Selbstzahler.

Statistische Auswertung

Art des Kontakts Interessentinnen / Inter - essenten, Angehörige /Um - feld

Dienstleisterinnen / Die nst - leister,

Hilfsorganisationen etc.

2008 2007 2008 2007

telefonisch 1.045 182 384 Nicht erfasst

Erstbesuche 101 40 16 Nicht erfasst

Zweitbesuche 30 179 - -

Abgeschlossene Verträge

2008 (Basis 12 Monate) 2007 (Basis 12 Monate) 31 Dienstleistungsverträge (modifi -

zierte Vertragsart)

23 davon 11 Optionsverträge

Vertragsentwicklung 2006 – 2008

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Verträge Jan/Juni 2006

Juli/Dez 2006

Jan/Juni 2007

Juli/Dez 2007

Jan/Jun i 2008

Juli/De z 2008

geschlossen 5 16 12 11 11 20

gekündigt 0 5 7 8 4 8

Aktiv Jahres- ende

16 24 43

Gesamtzahl geschlossener Verträge in drei Jahren 75 Fazit des Vereins Statteilarbeit e.V.

In seinem Bericht vom 30.01.2009 führt der Verein Stadtteilarbeit e.V. ab- schließend auf:

„Das Angebot BWzH2 wurde der Praxis und den Bedürfnissen der Kunden angepasst.

Die Modifizierung des Leistungsangebotes und der Vertragsvarianten war erfolgreich.

Die Nachfrage steigt, auch in Gebieten außerhalb des ursprünglichen Projektgebietes (München- Nord).

Durch die Zunahme der Hochaltrigen steigen die Bedürfnisse der ein- zelnen Kunden und damit der Betreuungsaufwand.

Dies gilt auch für die gleichzeitige Zunahme von an Demenz leidenden Personen.

Die Anzahl der Vertragsabschlüsse hat sich signifikant erhöht.

Die Einnahmen steigen: Von € 10.000 in 2007 auf ca. € 25.000 in 2008. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zum Gesamtbudget dar.

Bei der derzeitige Erlösstruktur wird bei einem Kunden mit Dienstleis - tungsvertrag (Grundvertrag) jährlich ein Kostendeckungsbeitrag von 300 € (25 € pro Monat) für die Koordinationskosten erzielt.

Case Management als eine der Hauptaufgaben der Koordination nimmt stetig zu und bedarf der finanziellen Mitberücksichtigung, da dies nicht über Gebühren der Kunden gedeckt werden kann.

Für aufwändige Betreuungsleistungen bei Kunden mit multi - komplexen Gesundheits - und Problemlagen müssen andere Betreuungskonzepte, wie die Überführung in Entgeldregelungen des Sozialhilfeträgers, ge- prüft werden.

Weitere Hilfsorganisationen, die dem Projekt erst skeptisch gegenüber 2 BwzH: Betreutes Wohnen zu Hause

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standen (z.B. ASZ, FhV3) haben mittlerweile den Nutzen und die Entlas- tungsmöglichkeiten für ihre eigene Arbeit erkannt und vermitteln Kli- enten direkt.

Die personelle Ausstattung für die Koordination mit einer Vollzeit - Plan- stelle (derzeitige Verteilung: 30 + 8,5 Stunden für 2 Sozialpädago - ginnen) ist bei der jetzigen Vertragsanzahl an der Belastungsgrenze.

Aufgrund der finanziellen Situation der Zielgruppe wird das Projekt auch als festes soziales Angebot weiterhin finanzielle Förderung benö - tigen.”

2.2 „Wohnen & Daheim“, Sachbericht vom Februar 2009 Vertragskonzeption

Die Geschäftsführung der Caritas Zentren München Stadt/Land berichtet „...

Der Optionsvertrag gewährleistet, neben der kontinuierlichen Betreuung durch den Koordinator, die Vermittlung von angemessenen Hilfeleistungen, bietet Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten und sichert eine schnelle, teilweise auch nur vorübergehende Aufnahme in den Betreuungs - vertrag zu.

Der Betreuungsvertrag ist umfangreicher als der Optionsvertrag und

beinhaltet zudem die Bereitstellung eines 24- Stunden- Hausnotrufs und den wöchentlichen Besuch durch eine ebenfalls fest zugeordnete und qualifizierte Seniorenbegleiterin der Caritas – auch hier setzt sich das Bezugssystem wei- ter fort!

Unabhängig von der Vertragsart können, je nach Bedarf, zahlreiche Wahlleis- tungen gegen gesonderte Vergütung ergänzend in Anspruch genommen werden. Diese reichen von hauswirtschaftlichen und pflegerischen Leistungen bis hin zu Begleitdiensten und der Vermittlung von Kontakten und Freizeit - angeboten sowie Hospizdiensten. ...“

Personal - und Koordinationsaufwand

Laut Caritas unterscheidet sich nach dreijähriger Projekterfahrung der Zeit - aufwand für die Koordinatorinnen /Koordinatoren sowohl im Optionsvertrag als auch im Betreuungsvertrag deutlich von den Vergleichszahlen aus Germe- ring und Kirchheim. Die Begründung für den erheblich höheren Zeitaufwand liegt sicherlich auch in den lokalen Unterschieden (Stadt/Land) und wird auch 3 ASZ: Alten - und Servicezentren, FhV: Fachstelle häusliche Versorgung in den

Sozialbürgerhäusern

(9)

das Ergebnis unterschiedlicher familiärer und sozialer Strukturen sein, die sich eindeutig auf das „Versorgungsnetz“ der/des Betroffenen auswirken. Da- her ist es laut Caritas nachvollziehbar, dass gerade allein stehende, ältere Menschen in einem Stadtgebiet wie München einen höheren Hilfebedarf „von außen“ haben, da oftmals die zuvor genannten Strukturen ausgedünnt bzw.

nicht so stark entwickelt sind.

Die Kundinnen /Kunden setzten sich wie folgt zusammen:

Ca. 65 % der Kundinnen/Kunden waren allein stehende Frauen; 15 % allein stehende Männer und 20 % Ehepaare.

75 % der Kundinnen/Kunden waren über 80 Jahre alt; 25 % zwischen 60 und 80 Jahren.

Ungefähr 90 % der Kundinnen /Kunden waren ohne Pflegeeinstufung bei Vertragsabschluss.

Anstieg der Pflegeeinstufungen im weiteren Verlauf zu 80 % bei den Betreuungsverträgen.

Ca. 10 % haben zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 Pflegever - sicherungsgesetz (zusätzliche Betreuungsleistungen) bewilligt bekom - men.

Ungefähr 30 % der Kundinnen /Kunden im Betreuungsvertrag leiden an einer ärztlich diagnostizierten Demenzerkrankung.

Von den Kundinnen /Kunden mit Betreuungsvertrag nehmen fast 60%

zusätzliche Betreuungsstunden durch die Seniorenbegleitung in An- spruch.

Unabhängig von der Vertragsart nehmen Kundinnen/Kunden folgende Leistungen in Anspruch, die wir vermitteln und kontinuierlich beglei - ten:

Leistungen der ambulanten Pflege (ca. 40- 50 % der

Kundinnen/Kunden nehmen Pflegeleistungen, Hauswirtschaftliche Versorgung und Begleitdienste in Anspruch),

Essen auf Rädern (ca. 10 %),

Hausnotruf (ca. 55- 60 %),

Kurzzeitpflege und Geriatrische Reha (ca. 5 %),

Sonstige Leistungen (KG, Ergotherapie).

Statistische Auswertung

Optionsverträge Betreuungsverträge

2006 13 8

(10)

2007 23 13

2008 24 12

Vertragszahlen im gesamten Projektverlauf

37 28

Die in der obigen Tabelle angegebenen Zahlen stellen den Endstand der je- weils bestehenden Verträge dar, insgesamt wurden 65 Personen betreut.

Hierbei muss laut Caritas berücksichtigt werden, dass die Anzahl der insge- samt während des Projektverlaufs abgeschlossenen Verträge höher ist.

Die Vertragskündigungen lassen sich wie folgt begründen:

1. Wechsel in eine andere Vertragsform; auch vorübergehend möglich, 2. Tod der Vertragsnehmerinnen /Vertragsnehmer,

3. Einweisung in ein Krankenhaus oder eine stationäre Pflegeeinrichtung.

Fazit der Caritas Zentren München Stadt /Land

In ihrem abschließenden Bericht vom Februar 2009 kommt die Caritas zu folgenden Schlussfolgerungen:

„Kundenakquise und Marketing / Ö ffentlichkeitsarbeit

Im Projektverlauf hat sich herauskristallisiert, wie unerlässlich es ist, eine hohe Marketing - Dichte aufzubauen. Dies wurde zuvor unterschätzt. Die bis - herigen Erfahrungen belegen, dass es am ehesten zu Vertragsabschlüssen kommt, wenn potenzielle Kunden von verschiedenen Seiten über das Leis- tungsangebot erfahren haben (z.B. über die Presse und über den aus-

liegenden Flyer in der Apotheke). Zudem hat sich gezeigt, dass die durchge - führten Maßnahmen weiterhin zeitlich verzögert greifen – beispielsweise kamen Anrufe von potentiellen Kunden, die im Jahr 2006 auf das Angebot aufmerksam wurde.

Der Ausbau der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zeigte Er- folge

Durch den Ausbau der Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten und beispielsweise Sozialdiensten von Krankenhäusern kam es ebenfalls im Laufe des 3. Projektjahres zu einer besseren Verbreitung unseres Leistungsangebo - tes. Zunehmend wenden sich die entsprechenden Stellen direkt an Wohnen &

Daheim, um neue Kunden zu vermitteln oder um bestehende Betreuungssi - tuationen gemeinsam zu bearbeiten. Darüber hinaus melden sich auch

(11)

zunehmend potentielle Kunden bei uns, die beispielsweise Flyer vom Sozial- dienst der Einrichtungen erhalten haben und an uns verwiesen wurden.

Ähnlich ist die Kooperation mit den Sozialbürgerhäusern, den Fachstellen für häusliche Versorgung und den Kirchengemeinden sowie den Nachbar -

schaftshilfen zu bewerten: Auch hier stellen sich vermehrt Erfolge in der Zu- sammenarbeit ein und potentielle Kunden werden an uns weitergeleitet.

Systemkonzept „Leben im Alter“

Das bereichsübergreifende Systemkonzept „Leben im Alter“ hat im Jahr 2008 ebenfalls dazu beigetragen, die Nachfrage an dem Angebot von Wohnen &

Daheim zu steigern. Der Bekanntheitsgrad wurde dadurch „caritasintern“ ge- steigert und die verschiedenen Bereiche arbeiten zunehmend ineinander greifend zusammen. Zudem haben sich hierdurch nützliche Synergieeffekte mit den jeweiligen Kooperationspartnern der verschiedenen Bereiche entwi - ckelt.

Stadtweite Ausdehnung des Leistungsangebots

Die Leistungen wurden im dritten Projektjahr flächendeckender angeboten und für Kunden aus anderen Stadtteilen geöffnet. Dies gelang jedoch nur vereinzelt, da es schwierig war, geeignete Seniorenbegleiter aus den Stadtge - bieten zu rekrutieren. Zukünftig müssten bei einer stadtweiten Ausdehnung bestehende regionale Stellen einbezogen werden.

Die Qualifizierung freiwilliger Helferinnen und Helfer hat sich bewährt Die Entscheidung, alle freiwilligen Helfer/innen als Seniorenbegleiter / innen ausbilden zu lassen, hat sich durchaus bewährt und ist weiterhin ein

tragender Bestandteil des Konzepts. Die dadurch von uns gewährleistete Qualität der kontinuierlichen Betreuung ist ein deutlicher Pluspunkt in un - serem Projekt und unterscheidet uns erheblich von anderen Angeboten.

Refinanzierung durch Vertragseinnahmen

Die ursprüngliche Planung, dass sich das Projekt vollständig finanziell selbst tragen wird, wurde auch mit dem 3. Modelljahr nicht erreicht und wird auch darüber hinaus nicht zu verwirklichen sein – sofern keine inhaltliche und fi - nanzielle Konzeptanpassung erfolgt.“

(12)

3. Fazit und weitere Vorgehensweise

Im Zeitraum vom 01.02.2006 bis 31.01.2009 stellte das Sozialreferat zur Er- probung des Modells „Betreutes Wohnen zu Hause“ insgesamt für die Perso- nalkosten für zwei Sozialpädagoginnen /Sozialpädagogen Mittel in Höhe von 339.120 EURO zur Verfügung.

In beiden Projekten wurden zuletzt im Optionsvertrag, Betreuungsvertrag so- wie im modifizierten Vertrag insgesamt 140 Personen (75 plus 65) in unter - schiedlicher Intensität in ihrer eigenen Häuslichkeit mit Koordination, Senio- renbegleitung und weiteren Dienstleistungen begleitet.

Das Fazit beider Projekte ist, dass diese Angebote durchaus eine sinnvolle Ergänzung der Versorgungslandschaft darstellen, sich jedoch in dieser Form in der Großstadt München nicht selbst finanziell tragen und dauerhaft auf Un- terstützung angewiesen sein würden. Der Fortführung der beiden Projekte mit entsprechender Akquise, 43 aktiven Verträgen, davon 31 Dienstleistungsver - träge (Verein Stadtteilarbeit e.V.) sowie 24 Optionsverträge und 12 Betreu - ungsverträge (Caritas) stehen laut der Abschlussberichte jeweils pro Projekt - träger Personalkosten in Höhe von jährlich 56.520,00 EURO gegenüber. Dies ist weder kleinteilig in Modellregionen noch als Regelleistung für ganz Mün - chen dauerhaft übertragbar und finanzierbar.

Das Sozialreferat spricht sich daher für die Beendigung beider Projekte aus, eine weitere Genehmigung der Mittel für die bestehenden Konzepte ist fach - lich nicht sinnvoll.

Beide Projektträger stehen in der Verantwortung, nach Projektende ihre Kun- dinnen /Kunden in eine entsprechende Versorgungsform zu überführen und haben dies auch zugesagt.

Für beide Projekte liegen entsprechende Anträge zur übergangsweisen Fi- nanzierung vor:

Verein Stadtteilarbeit e.V. (Anlage 1)

Mit Schreiben vom 30.03.2009 werden für einen zweijährigen Zeitraum

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ab 01.02.2009 Mittel in Höhe von 28.260,00 EURO beantragt. Hiermit soll die Überführung von ca. 50 Kundinnen/Kunden in andere Betreu- ungs- und Versorgungsformen realisiert werden. Der Verein Stadtteil - arbeit e.V. hat für das Jahr 2009 eine entsprechende Förderzusage des Generali- Zukunftsfonds in Höhe von 40.000,00 EURO, um auch das bestehende Angebot „Betreutes Wohnen zu Hause“ zu differenzieren.

Caritas Zentren München Stadt/Land (Anlage 2)

Mit Schreiben vom 31.03.2009 werden für den Zeitraum Februar mit Juli 2009 28.260,00 EURO beantragt. Diese Mittel sollen einerseits dazu verwendet werden, die derzeit 36 Kundinnen /Kunden in ein anderes Betreuungssystem zu überführen und andererseits parallel das bestehende Konzept zu verändern und neue Betreuungskonzepte aus- zuarbeiten.

Neben der Finanzierung des Case Managements für die Überführung der Kundinnen/Kunden in die angemessene Versorgungsform möchten sowohl die Caritas Zentren München Stadt/Land als auch der Verein Stadtteilarbeit e.V. das Kölner Konzept „SeniorenNetzwerke“ für München modellhaft

modifizieren. Hierfür hat sich die Caritas einen engeren Zeithorizont gesteckt, der Verein Stadtteilarbeit e.V. hat zusätzliche Mittel für einen längeren

Projektzeitraum akquiriert.

Ziel soll sein, wie in Köln Seniorinnen und Senioren dazu zu befähigen, im jeweiligen Stadtteil passende Aktivitäten und Möglichkeiten umzusetzen.

Dazu zählen beispielsweise offene Treffpunkte, Besuchsdienste, Nachbarschaftshilfe, Beratung, Bildung, Kultur, Sport, Selbsthilfe, Möglichkeiten des gemeinsames Essens und Beteiligung an nicht altersspezifischen Aktivitäten.

Das Kölner Konzept sieht u.a. als Ausgangslage4:

„... Die mangelnde „Attraktivität“ der Einrichtungen für bestimmte

Zielgruppen (z. B. für engagementinteressierte Menschen, junge Alte). Die fehlende „Bandbreite“ der Einrichtungen für bestimmte Zielgruppen (z. B.

ältere Menschen mit Migrations- hintergrund, Menschen mit Behinderungen).

Die Einsicht, dass die Aktivitäts - und Engagementpotentiale älterer Menschen gezielt gefördert und unterstützt werden müssen, damit sie sowohl der

Gemeinschaft zu gute kommen, aber auch ihren präventiven Charakter für die Individuen entfalten können. Die Zunahme der Gruppe der Älteren innerhalb der Stadtgesellschaft, aber auch die sozialstrukturellen Veränderungen 4 http: / / w ww.seniorennetzwerke - koeln.de /snw /snw_web.nsf /id / p a_startseite.html

(14)

innerhalb dieser Gruppe...“. Die „SeniorenNetzwerke“ sollen den Menschen in Köln in einem Stadtteil eine Möglichkeit eröffnen, sich nach ihren Wünschen, Interessen und Möglichkeiten zusammen zu finden, Kontakte zu knüpfen, Freizeitgruppen zu initiieren oder sich für andere zu engagieren.

Das Sozialreferat begrüßt die fachliche Diskussion über die Ergebnisse beider Münchner Projekte zum „Betreuten Wohnen zu Hause“. In gemeinsamen Gesprächen werden diese Ergebnisse weiter ausgewertet und mit dem Verein Stadtteilarbeit e.V. und den Caritas Zentren München Stadt/Land neue, um - setzungsfähige Betreuungskonzepte erarbeitet.

Wichtig ist hierbei, dass neue Konzepte unter den bestehenden Rahmenbe - dingungen finanzierbar sind und in die bestehende Münchner Struktur der offenen Altenhilfe sowie in die Beratungs, Betreuungs- und Versorgungsland - schaft passen.

Hierüber wird das Sozialreferat dem Stadtrat bei entsprechend vorliegenden Konzepten erneut berichten.

Das Sozialreferat befürwortet die jeweiligen Anträge, die Finanzierung in Höhe von insgesamt 56.520,00 EURO stehen auf der Finanzposition

4705.700.0514.5 zur Verfügung.

Anhörung des Bezirksausschusses

In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA- Satzung).

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dr. Babor, der Stadtkämmerei, dem Referat für Gesundheit und Umwelt, dem Seniorenbeirat, der Frauengleichstellungsstelle, der Beauftragten des Ober- bürgermeisters für den Altenpflegebereich, dem Behindertenbeirat, dem Be- hindertenbeauftragten und dem Sozialreferat / Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

(15)

II. Antrag des Referenten

1. Die Projekte „Betreutes Wohnen zu Hause“ des Vereins Stadtteilarbeit e.V. und

„Wohnen & Daheim“ der Caritas- Zentren München Stadt/Land sind zum 31.01.2009 beendet.

2. Der Förderung der Überführung der Kundinnen /Kunden aus den Projekten „Be- treutes Wohnen zu Hause“ und „Wohnen & Daheim“ sowie der Weiterentwick - lung der

Konzepte wird zugestimmt. Der Verein Stadtteilarbeit e.V. benötigt insgesamt 28.260,00 EURO für einen Förderzeitraum von 01.02.2009 mit 31.01.2011, die Caritas Zentren München Stadt/Land benötigen insgesamt 28.260,00 EURO für einen Förderzeitraum vom 01.02.2009 mit 31.07.2009. Die Mittel in Höhe von 56.520,00 EURO für eine Personalkostenförderung stehen im Produktkosten - budget des Produkts 605.1.4 (Finanzposition 4705.700.0000.5) zur Verfü - gung.

3. Das Sozialreferat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verein Stadtteilarbeit e.

V. und den Caritas- Zentren München Stadt/Land entsprechend der Projekt - ergebnisse aus dem „Betreuten Wohnen zu Hause“ entsprechende realisierbare Konzepte weiter zu entwickeln und dem Stadtrat über die Ergebnisse zu be- richten.

4. Der Beschlusspunkt 2 der Vorlage „Projektförderung 'Betreutes Wohnen zu Hause', 'Wohnen & Daheim', Verlängerung 2008 bis 2009“ (Sozialausschuss vom 06.12.2007) ist geschäftsordnungs gemäß behandelt.

5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschluss nach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Die Vorsitzende Der Referent

(16)

Christine Strobl Friedrich Graffe

Bürgermeisterin Berufsm. Stadtrat

IV. Abdruck von I. mit III.

über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei

an das Revisionsamt

an die Frauengleichstellungsstelle

an die Beauftragte des Oberbürgermeisters für den Altenpflegebereich z. K.

V. Wv. Sozialreferat

1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweit - schrift wird bestätigt.

2. An das Referat für Gesundheit und Umwelt An den Behindertenbeirat

An den Behindertenbeauftragten An den Seniorenbeirat

An das Sozialreferat, S- III - M z. K.

Am I.A.

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