• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Arzneimittelversand: Tatsachen geschaffen" (12.04.2002)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Arzneimittelversand: Tatsachen geschaffen" (12.04.2002)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 15½½½½12. April 2002 AA981

S E I T E E I N S

D

ass Politiker zu Wahlkampfzei- ten allergisch auf (gesundheits-) politische Plakate in den Wartezim- mern der Arztpraxen reagieren, ist keine neue Erkenntnis. Bereits vor sechs Jahren brachte eine solche Aktion den damaligen Bundes- gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) auf die Palme. Jetzt ist Ulla Schmidt (SPD) dabei, sich aufzu- regen.

Seit mehreren Wochen bieten der Hartmannbund und der Freie Ver- band Deutscher Zahnärzte Plakate zum Aushang an. Oben links geht es bei dem Poster um „die Würde des Menschen“, die unantastbar ist. Das betrifft Artikel 1 des Grundgesetzes.

Unten rechts heißt es dann: „Wahltag ist Zahltag/Gesundheitstag“. Und das ist das eigentliche Anliegen des Plakats. Hartmannbund und Zahn- ärzteverband wollen zum Ausdruck

bringen, dass „die Würde von Patien- ten und Arzt und Zahnarzt“ angeta- stet wird – durch rationierte Gesund- heitsleistungen, die Einschränkung der freien Arztwahl, das Pillen- Chaos infolge der Aut-idem-Rege- lung und staatlich reglementierte Zuteilungsmedizin.

Ulla Schmidts Reaktion war vor- hersehbar: Sie forderte die Kas- senärztliche Bundesvereinigung, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die entsprechenden Organisationen der Zahnärzte auf, gegen Ärzte vor- zugehen, die sich an der Aktion der Verbände beteiligen. Die Patienten würden mit Unwahrheiten und Schlagworten in unverantwortlicher Weise verunsichert, behauptete die Bundesgesundheitsministerin. Die Ärzte, meint Ulla Schmidt, ver- stießen mit dem Aushang der Pla- kate gegen berufsrechtliche und ver-

tragsärztliche Pflichten. Der Hart- mannbund hingegen spricht von ei- nem „selbstverständlichen Gebrauch des Grundrechts der Meinungsfrei- heit“. Eine Position, die der Verfas- sungsrechtler Professor Dr. jur. Rü- diger Zuck in einem Gutachten für die Verbände bestätigt.

Darüber mag man trefflich strei- ten. Mindestens so fragwürdig ist je- doch die (Über-)Reaktion von Bir- git Fischer (SPD), Gesundheitsmini- sterin in Nordrhein-Westfalen und zurzeit Vorsitzende der Gesund- heitsministerkonferenz der Länder.

Die Patienten sollten die Ärzte boy- kottieren, die sich an der Plakatakti- on beteiligen, fordert Fischer. Darf eine Ministerin das tun? Die Frage hat rein akademischen Wert, denn die Patienten werden genau den Arzt aufsuchen, dem sie vertrauen – Plakat hin oder her. Josef Maus

Plakataktion

Aufgeregtheiten

D

ie Krankenkassen wollen es jetzt wissen. Seit längerem setzen sie sich dafür ein, dass das Versand- handelsverbot für Arzneimittel in Deutschland fällt. Angesichts stei- gender Arzneimittelausgaben sym- pathisiert auch das Bundesministeri- um für Gesundheit mit dieser Hal- tung. Allein – getan hat sich bisher nichts.

Nun hat der Landesverband Bayerischer Betriebskrankenkassen (BKK) kurzerhand mit der nieder- ländischen Internet-Apotheke Doc- Morris vereinbart, dass die bayeri- schen BKK-Versicherten dort Medi- kamente beziehen können. Der BKK-Landesvorsitzende Gerhard Schulte rechnet mit einer Kosten- ersparnis von neun Prozent. Dieses eigenmächtige Vorgehen hat das

bayerische Sozialministerium auf den Plan gerufen. Der Vertrag stehe

„nicht im Einklang mit dem gelten- den Recht“. Damit sei auch die Ko- stenübernahme ausgeschlossen. Das Ministerium hat ein Aufsichtsver- fahren gegen die BKK eingeleitet.

Ministerin Christa Stewens sprach gar von einer Gefährdung der Arz- neimittelsicherheit und der flächen- deckenden Versorgung durch den Versandhandel. Die Gmünder Er- satzKasse GEK ereilte ein ähnliches Schicksal. Gegen deren Erstattung von DocMorris-Medikamenten geht das Bundesversicherungsamt auf- sichtsrechtlich vor.

Die Kassen scheinen jedoch nicht gewillt, klein beizugeben. Schulte will gegen eine mögliche Unter- sagungsverfügung seiner Ministerin

vor Gericht gehen, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof. Die GEK hat bei der Europäischen Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens ge- gen Deutschland beantragt. Das Verhalten des Bundesversicherungs- amtes stelle den freien Warenver- kehr infrage, heißt es zur Begrün- dung.

Beide Fälle zeigen, dass es für die Bundesregierung höchste Zeit ist, für Rechtssicherheit zu sorgen.

Denn schon über die grundsätzliche Frage, ob DocMorris Medikamente nach Deutschland versenden darf, haben deutsche Gerichte gegensätz- lich geurteilt. Geklagt hatten damals die Apotheker, die – wie die Kassen – ebenfalls nicht gewillt sind, klein beizugeben. Heike Korzilius

Arzneimittelversand

Tatsachen geschaffen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„Wir bedauern die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München, keinen Baustopp am Sudelfeld zu erlassen“ – so der Kommentar des BUND Natur- schutz und des

1890, an dem er seine epochale Arbeit herausbrachte, trug ihm mehr ein als äußere Ehren: Die ewige Dankbarkeit der Menschheit, ihr als wahrer .Retter der Kinder" ein

Discipline The Cyberculture Working Group will hold its third annual conference,"Critical Cyberculture Studies: Mapping an Evolving Discipline," at the University of

Gesundheits- und sozialpolitische Redaktion: Norbert Jachertz; Günter Burkart; Dr.. Harald Clade; Ständige Mitarbeit: Hans Reimar Stelter; Dokumentation: Ur-

Vergleicht man die Zah- len mit denen des Jahres 1992, bezeichnet sich die Branche als Gewinner der Reform: Während die rezept- pflichtigen und verordneten rezeptfreien

Die Motionärin verlangt, dass mit dem Geschäftsbericht 2002 der DFAG jene Kreditpositionen in geeigneter und anonymisierter Form aufgelistet werden sollen, bei

Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Forderung der Motion nach einer einheitlichen Trägerschaft der BFH aus führungstechnischen Überlegungen - mit dem

Sie sehen in den Versandapotheken eine Möglichkeit, Medikamente effizient und kostengünstig an die Patienten zu bringen, allerdings unter der Voraus- setzung, dass diese