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Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegartenmit den Ortsteilen

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Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten

mit den Ortsteilen

Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe

Inhaltsverzeichnis:

Seite 1: Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten (Sitzung vom 9. Mai 2005)

Seite 3: Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung zur Errichtung eines Jugend- und Sportbeirates der Gemeinde Hoppegarten (erste Änderungssatzung) vom 09.05.2005

Seite 3: Bekanntmachung der Satzung zur Änderung (erste Änderungssatzung) der Satzung der Gemeinde Hoppegarten zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) vom 09.05.2005

Seite 4: Amtliche Bekanntmachungen

3. Jahrgang Hoppegarten, 27. Mai 2005 Ausgabe 03/2005

Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten

(Sitzung vom 9. Mai 2005) Drucksache Nr. 217/2005

Die Gemeindevertretung Hoppegarten protestiert gegen die Schlie- ßung der Postfiliale in 15366 Hoppegarten, OT Dahlwitz-Hoppe- garten, Lindenallee 110 und fordert die Deutsche Post auf, die Kündigung bis zum 31. Mai 2005 zurückzunehmen. Die Versorgung des Ortsteiles mit Postdienstleistungen ist eine wichtige Aufgabe für die Daseinsfürsorge. Weiterhin wird festgestellt, dass die Be- gründung im Schreiben der Deutschen Post vom 27. April 2005 hinsichtlich der Einwohnerzahl (ca. 2000 im Versorgungsbereich) falsch und auf ca. 4350 zu korrigieren ist. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Protest gegen die Schließung der Postfiliale um- gehend der Deutschen Post und der Regulierungsbehörde zu über- mitteln.

Ergebnis: mit 20 Ja-, 0 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen einstim- mig angenommen

Drucksache Nr. 193/2005

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des am 06.12.2004 beschlossenen und am 04.03.2005 wirksam gewordenen Bebauungsplanes „Siedlungser- weiterung Hönow“ nach dem Baugesetzbuch (BauGB) i. d. Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in dem Bereich der Baufelder 23.1, 23.4, 24.1, 24.2, 24.3 und 25.5.

Ergebnis: mit 18 Ja-, 0 Neinstimmen bei 2 Enthaltungen mehrheit- lich angenommen

Drucksache Nr. 194/2005

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des am 06.12.2004 beschlossenen und am 04.03.2005 wirksam gewordenen Bebauungsplan „Siedlungser- weiterung Hönow“ nach dem Baugesetzbuch (BauGB) i. d. Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in dem Bereich Baufeld 14.1. und in den Bereichen Spielstation Ecke Bogen- straße und Grünbereich hinter dem Friedhof.

Ergebnis: mit 17 Ja-, 0 Neinstimme bei 3 Enthaltungen mehrheit- lich angenommen

Drucksache Nr. 195/2005

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Satzung zur

Änderung (erste Änderungssatzung) der „Satzung der Gemeinde Hoppegarten zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)“ vom 18.10.2004.

Ergebnis: mit 20 Ja-, 0 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen einstim- mig angenommen

Drucksache Nr. 197/2005

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der durchgeführten Abwägung zu den Straßenbauvorhaben

· Am Kornfeld (Thälmannstraße bis Gartenstraße)

· Am Lärchengrund (Hoppegartener Straße bis Am Kornfeld)

· Birkenstraße (Thälmannstraße bis Am Lärchengrund) ausgeführt wird.

Ergebnis: mit 18 Ja-, 0 Neinstimmen bei 2 Enthaltungen mehheitlich angenommen

Drucksache Nr. 202/2005

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der durchgeführten Abwägung zu dem Straßenbauvorhaben Karl-Marx-Straße/Mahlsdorfer Allee (Bus- wendeschleife bis Kleiststraße) ausgeführt wird.

Ergebnis: mit 15 Ja-, 2 Neinstimmen bei 4 Enthaltungen mehrheit- lich angenommen

Drucksache Nr. 189/2005

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, das Antwort- schreiben des Vorsitzenden der Gemeindevertretung an den Peten- ten, Herrn Hoppe, zu bestätigen.

Ergebnis: mit 17 Ja-, 0 Neinstimmen bei 4 Enthaltungen mehrheit- lich angenommen

Drucksache Nr. 191/2005

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, das Antwort- schreiben des Vorsitzenden der Gemeindevertretung an den Peten- ten, Herrn Kißig, zu bestätigen.

Ergebnis: mit 18 Ja-, 1 Neinstimmen bei 2 Enthaltungen mehrheit- lich angenommen

Anträge der Fraktionen:

Drucksache Nr. 201/2005

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, der Gemeinde-

(2)

27. Mai 2005 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 3. Jahrgang; Ausgabe 03/2005 Seite 2

verwaltung den Auftrag zu erteilen, kurzfristig einen Lösungsvor- schlag für die Bereitstellung von Pkw-Parkplätzen und Fahrrad- aufbewahrungsmöglichkeiten am U-Bahnhof Hönow zu entwickeln.

Der Bürgermeister wird beauftragt, in weiteren Gesprächen mit dem Hellersdorfer Bürgermeister und dem Berliner Senat eine Ein- beziehung von Berlin in die Lösung des Problems zu erreichen.

Ergebnis: mit 6 Ja-, 14 Neinstimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt Drucksache Nr. 207/2004

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Satzung zur Änderung (erste Änderungssatzung) der Jugend- und Sportbeirats- sitzung.

Ergebnis: mit 17 Ja-, 2 Neinstimmen bei 2 Enthaltungen mehrheit- lich angenommen

Drucksache Nr. 208/2005

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, den zeitweiligen Ausschuss „GKI/Siedlungserweiterung Hönow“ aufzulösen und auf seine Neubildung zu verzichten.

Ergebnis: mit 13 Ja-, 6 Neinstimmen bei 2 Enthaltungen mehrheit- lich angenommen

Drucksache Nr. 199/2005

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt gem. § 50 Abs. 2, 5, 8 und 9 GO und des neuen § 14 Abs. 1 der veränderten Haupts- atzung, sämtliche Ausschüsse der Gemeindevertretung aufzulö- sen und neu zu bilden, einschließlich der Vergabe der Ausschuss- vorsitze, da ihre Zusammensetzung nicht mehr den Verhältnissen der Stärke der Fraktionen der Gemeindevertretung entspricht.

Ergebnis: mit 11 Ja-, 6 Neinstimmen bei 4 Enthaltungen mehrheit- lich angenommen

Die personelle Zusammensetzung der Fachausschüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten

(ohne sachkundige Einwohner, da dort keine Veränderungen) Finanzausschuss

1. Fr. Schaefer (PDS; Vorsitzende) 2. Hr. Manthe (CDU/Eigenh.) 3. Hr. Toleikis (CDU/Eigenh.) 4. Hr. Dr. Ködderitzsch (SPDS/BK) 5. Hr. Eißrig (Frakt. FW/FDP)

Hr. Prof. Dr. Dau (Altern. Frakt. - Grundmandat) Wirtschafts- und Umweltausschuss

1. Hr. Toleikis (CDU/Eigenh.; Vorsitzender) 2. Hr. Klahr (CDU/Eigenh.)

3. Hr. Dr. Dr. sc. Ködderitzsch (SPD/BK) 4. Hr. Norden (PDS)

5. Fr. Dr. Dau (Alternat. Frakt.; für FW/FDP) Ausschuss Jugend, Kultur und Bildung

1. Hr. Juschka (CDU/ WG Eigenh.; Vorsitzender) 2. Fr. Heese (CDU/ WG Eigenh.)

3. Fr. Wiese (SPD/BK) 4. Fr. Hödt (PDS-Frakt.) 5. Hr. Eißrig (FW/FDP)

Fr. Dr. Dau (Alternat. Frakt.; Grundmandat)

Bauausschuss

1. Hr. Grubitz (Frakt. FW/FDP; Vors.) 2. Hr. Klahr (CDU/Eigenh.)

3. Hr. Görgens (CDU/Eigenh.) 4. Hr. Olszewski (SPD-Frakt.) 5. Hr. Norden (PDS-Frakt.) Verwaltungsausschuss

1. Hr. Schüler (SPD/BK; Vors.) 2. Hr. Görgens (CDU/Eigenh.) 3. Hr. Toleikis (CDU/Eigenh.) 4. Fr. Schaefer (PDS-Fraktion) 5. Hr. Schultchen (FW/FDP)

Hr. Prof. Dr. Dau (Alternat. Frakt.;Grundmandat)

nichtöffentlicher Sitzungsteil Drucksache Nr. 200/2005

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt auf Empfehlung der GKI die Auftragserteilung zur Erschließung des 6. Erschlies- sungsabschnitts im Bereich der Siedlungserweiterung Hönow ge- mäß Anlage 1.

Die Vergabe Teil A- Teil F Straßen- und Wegebau, Schmutzwasser- hauptleitung, Schmutzwasserhausanschlüsse, Regenwasserkanäle, Trinkwasserhauptleitung, Trinkwasserhausanschlüsse erfolgt an die Firma STRABAG AG, Direktion Straßenbau Berlin Branden- burg, Bereich Brandenburg, Gruppe Neuenhagen

Ergebnis: mit 18 Ja-, 1 Neinstimme bei 2 Enthaltungen mehrheit- lich angenommen

Drucksache Nr. 203/2005

Die Gemeindevertretung stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Hönow, Flur 3, Flurstück 117 (829 m²) für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht not- wendig ist.

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, mit den derzei- tigen Pächtern für das Grundstück in der Gemarkung Hönow, Flur 3, Flurstück 117 einen Kaufvertrag abzuschließen.

Als Kaufpreis ist der aktuelle Verkehrswert zugrunde zu legen. Die Kosten für die Erstellung des Verkehrswertgutachtens sind von den Käufern zu tragen.

Die Gemeindevertretung genehmigt eine Belastungsvollmacht ... . Ergebnis: mit 20 Ja-, 0 Neinstimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen

(3)

27. Mai 2005 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 3. Jahrgang; Ausgabe 03/2005 Seite 3

Satzung zur Änderung (erste Änderungssatzung) der Satzung der Gemeinde Hoppegarten zum Schutz von Bäumen ( Baumschutzsatzung )

vom 09.05.2005

Auf der Grundlage des § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches Naturschutzgesetz - BbgNatSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 26.05.2004 (GVBl. I S. 350) und der Brandenburgischen Baumschutzverordnung (BbgBaumSchV) i.d.F.

der Bekanntmachung vom 29.06.2004 (GVBl. II/04 S.553) i.V.m. § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBI. I S.154 )zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.3.2004 (GVBl. I S. 66 ) hat die

Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 09.05.2005 die nach- stehende erste Änderung der Baumschutzsatzung beschlossen.

Artikel I

Die Baumschutzsatzung der Gemeinde Hoppegarten vom 18.

Oktober 2004 (DRUCKSACHE 112/2004), veröffentlicht im

„Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten“, Ausgabe 07/2004 vom 29. Oktober 2004, Seite 3 ff. wird wie folgt geändert:

Artikel II

1. Änderung des § 1

1.1 Streichung des § 1 in seinem bisherigen Wortlaut.

1.2 Neufassung des § 1 wie folgt:

§ 1 Schutzgegenstand

(1) Aufgrund dieser Satzung werden Bäume in der Gemeinde Hoppegarten als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt.

Geschützt sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 cm, gemessen in einer Höhe über dem Erdboden von 1,30 Meter, ausgenommen sind Obstbäume .

(2) Im Gemeindeteil Waldesruh gilt abweichend von Abs. 1 folgende Festlegung:

Geschützt sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm, gemessen in einer Höhe über dem Erdboden von 1,30 Meter, ausgenommen sind Obstbäume.

2. Änderung des § 2

2.1 Im § 2 werden nachfolgende Absätze 4, 5 und 6 angefügt:

(4) Die Vorschriften dieser Satzung gelten nicht für abgestorbene Bäume.

(5) Diese Satzung findet keine Anwendung auf Bäume auf Grundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen, die in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden gemessen einen Stammumfang von mehr als 190 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 60 Zentimetern) aufweisen.

(6) Der Absatz 5 findet keine Anwendung im Gemeindeteil Waldesruh .

3. Änderung § 7

3.1 Im § 7 (2) wird der zu zahlende Pauschalbetrag geändert auf

„100,00 Euro“.

Artikel III

Die erste Änderungssatzung der Baumschutzsatzung der Gemeinde Hoppegarten tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hoppegarten, den 11.05.2005 gez. Klaus Ahrens

Bürgermeister

Satzung zur Änderung der Satzung zur Errichtung eines Jugend- und Sportbeirates

der Gemeinde Hoppegarten

(erste Änderungssatzung) vom 09.05.2005

Die Gemeinde Hoppegarten hat auf der Grundlage des § 5 Abs.1 der Gemeindeverordnung des Landes Brandenburg (GO) i. d .F. der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. Teil I S. 154) zuletzt geän- dert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.03.2004 (GVBl. I S. 59,66) i. V. m. § 31, Abs. 2, Satz 2 der Geschäftsordnung der Gemeinde Hoppegarten vom 08. März 2004, zuletzt geändert am 30.08.2004 in ihrer Sitzung am 9. Mai 2005 folgende erste Änderung der Jugend- und Sportbeiratssatzung beschlossen:

Artikel I

Die Jugend- Sportbeiratssatzung der Gemeinde Hoppegarten vom 14. Februar 2005 ( Drucksache 169/2005), veröffentlicht im "Amts- blatt für die Gemeinde Hoppegarten 01/005" vom 04. März 2005, S.

3 ff., wird wie folgt geändert:

Artikel II

1.) § 3 - Mitglieder des Beirates

Der Inhalt des 1. Absatzes wird gestrichen und durch nachfolgen- den Absatz ersetzt:

(1) In den Jugend- und Sportbeirat darf jeder Verein bzw. jede Interessenvereinigung, die den Zielen und Aufgaben des Beirates entspricht, einen stimmberechtigten Vertreter entsenden.

2.) § 4 - Bestellung und Berufung

Der Inhalt wird gestrichen und durch nachfolgenden Text ersetzt:

Die Mitglieder des Vorstandes des Beirates werden gemäß § 3 durch den Hauptausschuss gemäß Hauptsatzung bestätigt.

Artikel III

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hoppegarten, 12. Mai 2005 gez. Klaus Ahrens

Bürgermeister

(4)

27. Mai 2005 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 3. Jahrgang; Ausgabe 03/2005 Seite 4

Impressum:

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe 3. Jahrgang; Ausgabe 03/2005; Hoppegarten, 27. Mai 2005 Herausgeber: Gemeinde Hoppegarten - Der Bürgermeister -

OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten Erscheinungsfolge: nach Bedarf

Internetbezug über: http://www.hoppegarten.de Verantwortlicher Redakteur: Mirko Groh

Anschrift der Redaktion: wie Herausgeber

Auflage: 6000 Exemplare

Druck und Vertrieb: BAB Anzeigenblatt GmbH, 15345 Altlandsberg Tel.: 033438/55011

Redaktionsschluß: 13.05.2005

Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages im Format DIN A 5 oder größer kostenlos beim Heraus- geber (siehe Anschrift der Redaktion).

Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung Hoppegarten hat in ihrer Sitzung am 14.

Februar 2005 gemäß § 12 BauGB die Aufstellung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes

„Giebelweg 1“ für den OT Münchehofe beschlossen.

Ausgehend von § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungsänderung öffentlich zu unterrichten.

Die Unterlagen liegen in der Zeit

vom 30.05.2005 bis zum 01.07.2005 in der

Gemeindeverwaltung Hoppegarten, Bauamt OT Dahlwitz- Hoppegarten

Lindenallee 14 15366 Hoppegarten

zur Äußerung und Erörterung aus und können zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:

Dienstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- sichtig.

gez. im Auftrag Hertel

Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung Hoppegarten hat in ihrer Sitzung am 09.

Mai 2005 die 2. Änderung des Bebauungsplanes

„Siedlungserweiterung Hönow“

für den Bereich der Baufelder 23.1, 23.4, 24.1, 24.2, 24.3 und 25.5 beschlossen.

Ausgehend von § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungsänderung öffentlich zu unterrichten.

Die Unterlagen liegen in der Zeit

vom 30.05.2005 bis zum 01.07.2005 in der

Gemeindeverwaltung Hoppegarten, Bauamt OT Dahlwitz- Hoppegarten

Lindenallee 14 15366 Hoppegarten

zur Äußerung und Erörterung aus und können zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:

Dienstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- sichtig.

gez. im Auftrag Hertel

Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung Hoppegarten hat in ihrer Sitzung am 09.

Mai 2005 die 3. Änderung des Bebauungsplanes

„Siedlungserweiterung Hönow“

zur Einordnung eines Spielplatzes im Bereich des Baufeldes 14.1 sowie zur Erweiterung der vorhandenen Spielstation im Bereich des Grünzuges an der Schulstraße beschlossen.

Ausgehend von § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungsänderung öffentlich zu unterrichten.

Die Unterlagen liegen in der Zeit

vom 30.05.2005 bis zum 01.07.2005 in der

Gemeindeverwaltung Hoppegarten, Bauamt OT Dahlwitz- Hoppegarten

Lindenallee 14 15366 Hoppegarten

zur Äußerung und Erörterung aus und können zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:

Dienstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- sichtig.

gez. im Auftrag Hertel

Referenzen

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