Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten
(Sitzung vom 31. März 2008) öffentlicher Sitzungsteil Anträge
DRUCKSACHE 030/2008
(Antrag Fraktion CDU/Eigenheimer)
Gemäß des Antrages der CDU-Fraktion beschließt die Gemeinde- vertretung Hoppegarten das Wahlgebiet der Gemeinde in zwei Wahlkreise einzuteilen. Dabei bilden die Ortsteile Dahlwitz-Hoppe- garten und Münchehofe gemeinsam den Wahlkreis 1 und der Orts- teil Hönow den Wahlkreis 2.
Ergebnis: einstimmig angenommen DRUCKSACHE 032/2008
(Antrag Fraktion CDU/Eigenheimer)
Auf Antrag der CDU-Fraktion beschließt die Gemeindevertretung Hoppegarten zum Schutz der vorwiegend älteren Bürgerinnen und Bürger ist die Straße "Am Grünzug" und die „Brandenburgische Straße“ im Ortsteil Hönow mit einer Querungshilfe zu versehen.
Dabei sind geeignete Möglichkeiten zu prüfen wie: Fußgänger- schutzweg, Tempo-30-Zone oder Verkehrsampel. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Maßnahmen zur Realisierung baldmöglichst umzusetzen.
Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksachen / Beschlussvorlagen DRUCKSACHE 022/2008
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die Sanierung des Wohnhauses Dofstraße 32 a/b im OT Hönow nach Variante 1 (Teil A) durchzuführen.
Ergebnis: mehrheitlich angenommen DRUCKSACHE 023/2008
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung über das Ende der Wege- nutzungsverträge Erdgas zu beauftragen.
Ergebnis: einstimmig angenommen
Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten
mit den Ortsteilen
Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe
Inhaltsverzeichnis:
Seiten 1 + 2: Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten (Sitzung vom 31. März 2008) Seite 2: Bekanntmachung der 3. Änderung der Geschäftsordnung vom 31.3.2008
Seite 3: Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für den Ausbau der Landesstraße L 33 von der BAB 10, AS Marzahn bis Ortslage Hönow; Bekanntmachung eines Vertrages über die Änderung der Gemeindegrenzen
Seiten 4-6: Bekanntmachung des Vertrages zwischen der Gemeinde Hoppegarten und der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin vom 26.06.2007/17.07.2007 zur Änderung der Gemeindegrenze Antrag vom 02.08.2007, Bekanntmachung eines
Vertrages über die Änderung der Gemeindegrenzen, Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages vom 19.03.2007/
24.04.2007 ... zwischen den Gemeinden Ahrensfelde und Hoppegarten; Beginn des nichtamtlichen Teils Seiten 6-12: Tourenpläne Straßen- und Gehwegreinigung 2. Halbjahr 2008
6. Jahrgang Hoppegarten, 10. April 2008 Ausgabe 02/2008
DRUCKSACHE 025/2008
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt zur Sicher- stellung der Finanzierung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für Lang- zeitarbeitslose, die Kofinanzierung (Zuschuss) zum Beschäf- tigungsförderangebot der Jugendwerkstatt Hönow e.V. in Höhe von 5.900,00 € für das Haushaltsjahr 2008.Diese Summe ist (ggf.
aktualisiert) im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.Zur Ab- sicherung der Maßnahme ist für die Folgejahre 2009 bis 2011 die Summe in Höhe von 5.900,00 € jährlich im Haushalt zu berück- sichtigen.
Ergebnis: einstimmig angenommen DRUCKSACHE 028/2008
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, dass die Haushaltsstelle 8800.9400 unverändert bleibt. Im Nachtrags- haushalt 2008 sind unter einer anderen Haushaltsstelle die not- wendigen Mittel zur Anschaffung einer ortsveränderlichen Bühne ohne Hubvorrichtung einzustellen. Diese muss leicht auf- und abbaubar, sowie mit gemeindeeignen Fahrzeugen transportierbar sein.
Ergebnis: mehrheitlich angenommen DRUCKSACHE 029/2008
Die Gemeindevertretung Hoppegarten bevollmächtigt den Bürger- meister, Herrn Klaus Ahrens, Zustimmung zum An-trag 08/1/2 - Änderung des Preisblattes im Geschäftsbereich TW (Trinkwasser- anschlüsse bis DN 50) des Wasserverbandes Strausberg-Erkner - zu erteilen.
Ergebnis: mehrheitlich angenommen DRUCKSACHE 011/2008
Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 6, Flurstück 153 für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehba- rer Zeit nicht notwendig ist. Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Ausschreibung des Grundstücks zum Verkauf.
Ergebnis: einstimmig angenommen DRUCKSACHE 027/2008
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die dritte Ände- rung zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung.
Ergebnis: mehrheitlich angenommen
10. April 2008 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 6. Jahrgang; Ausgabe 02/2008 Seite 2
nichtöffentlicher Sitzungsteil DRUCKSACHE 021/2008
Die Gemeindevertretung Hoppegarten bestätigt die Entscheidung zur Auftragsvergabe für die Bauteile A und B, Vorplätze Süd und Nord an die Bieter: Los 1; Straßenbau: (Bieter 10) Los 2; Elektro- arbeiten (Bieter 1).
Ergebnis: einstimmig angenommen DRUCKSACHE 018/2008
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt den Verkauf der Grundstücke in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flur- stücke 153/2, 154/1, 155/1, 157/1, 158/1, 159/1 und 160/1 an die Bietergemeinschaft bestehend aus einer Firma aus Hoppegarten und einer Privatperson, .... Die Gemeindevertretung genehmigt den Abschluss von Kaufverträgen: a) mit der Firma aus Hoppegarten zu den Flurstücken 153/2, 154/1, 155/1, 157/1, ... und b) mit der Privatperson zu den Flurstücken 158/1, 159/1 und 160/1, .... Die Gemeindevertretung erteilt Belastungsvollmachten zur Be- stellung von Grundschulden vor Eigentumsumschreibung ...
Ergebnis: mehrheitlich angenommen DRUCKSACHE 019/2008
Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 5, Flurstück 353 ..., für die Erfüllung ihrer Aufgaben in abseh- barer Zeit nicht notwendig ist. Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des Grundstücks an die Kaufinteressenten. Die Ge- meindevertretung genehmigt eine Belastungsvollmacht zur Bestel- lung von Grundschulden vor Eigentumsumschreibung ....
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Dritte Änderung der Geschäftsordnung
Artikel I
Die Geschäftsordnung der Gemeinde Hoppegarten vom 08. März 2004 (DRUCKSACHE 023/ 2004), veröffentlicht im "Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten", Ausgabe 03/ 2004 vom 19. März 2004, Seite 6 ff. wird wie folgt geändert:
Artikel II
Die Geschäftsordnungsinhalte werden wie folgt geändert:
1.) Im § 7 Abs. 7, Nummer 3 und 13 ist der Wort-laut durch den folgen zu ersetzen:
"Entscheidung über die Einwendungen gegen die Niederschrift "
2.) Im § 8 Abs. 1 sind die Worte "im OT Dahlwitz-Hoppe- garten" zu streichen und die Bezeichnung "OT Hönow" durch
"Vereinshaus der Gartenfreunde Hönow e.V." zu ersetzen 3.) Im § 10 Abs. 1 sind die Worte "Amtsleiter der Verwal- tung" zu streichen und durch das Wort "Fachbereichsleiter" zu ersetzen
4.) Im § 10 Abs. 4, Satz 2, ist das Wort "Amtsleiter" durch
"Fachbereichsleiter" zu ersetzen
5.) Im § 22 Abs. 2 ist die Zahl "3" durch "2" zu ersetzen 6.) Im § 27 Abs. 1, Satz 2 ist das Wort "Bürgermeister" durch die Worte "Vorsitzende der Gemeindevertretung" zu ersetzen 6.1) Im Abs. 1 ist Satz 3 ersatzlos zu streichen
6.2) Im Abs. 1 Satz 5 sind die Worte "Bestätigung des Proto- kolls" durch "Kenntnisnahme und Abwägung über die vorge- brachten Einwendungen zum Protokoll" zu ersetzen
6.3) Im Abs. 2 Satz 1 sind vor dem Wort "enthalten" die Worte
"mindestens nachfolgendes" einzufügen
6.4) Im Abs. 2, Satz 1, ist der 7. Anstrich durch die Worte "den wesentlichen Inhalt der Anfragen der Gemeindevertreter und Ein- wohner sowie der Antworten" zu ersetzen und ein neuer Anstrich mit den Worten "den wesentlichen Inhalt von persönlichen Erklä- rungen auf der Grundlage von § 16 dieser Geschäftsordnung"
anzufügen
6.5) Der Abs. 5 ist in seinem Wortlaut ersatzlos zu streichen 6.6) Im Abs. 7 sind die Worte "OT Dahlwitz-Hoppegarten" zu streichen
6.7) Die bisherigen Absätze (6) und (7) werden die neuen Ab- sätze (5) und (6)
7.) Im § 28 Abs. 1, Satz 2 ist nach dem Wort "Gemeindevertre- tung" der Halbsatz "unter Beachtung möglicher Befangenheiten"
einzufügen
8.) Im § 29 Abs. 1 sind die Worte "durch die Gemeinde- verwaltung" zu streichen
8.1) Im Abs. 2 sind die Worte "OT Dahlwitz-Hoppegarten" zu streichen und das Wort "Hauptamt" durch "Sitzungsdienst" zu ersetzen
9.) Im § 30 Abs. 3 sind vor dem Wort "öffentlich" die Worte
"gemäß § 20 Abs. 5 der Hauptsatzung" einzufügen
10.) Im § 31 Abs. 6 sind die Worte "4 Wochen nach Sitzung" zu streichen und durch "mit der Einladung zur Folgesitzung" zu ersetzen
11.) Im § 33 Abs. 2 Satz1 ist der zweite Halbsatz zu streichen 11.1) Im Satz 2 sind die Worte "beratenden Fachamtes" zu strei- chen und durch das Wort "Sitzungsdienstes" zu ersetzen 12.) Im § 36 Abs. 1, Satz 1 sind die Worte "Im Übrigen" durch
"In den Ausschüssen" zu ersetzen, und die Worte "ausgenom- men Tonbandaufzeichnungen" sowie "für die Ausschüsse" zu streichen
Artikel III
Die dritte Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertre- tung Hoppegarten tritt am 01. April 2008 in Kraft
Hoppegarten, den 01.04.2008 gez. Klaus Ahrens
Bürgermeister
Bekanntmachung
über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Plan- feststellung
für den Ausbau der Landesstraße L 33 von der BAB 10, AS Marzahn bis Ortslage Hönow
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Süd, Nebensitz Eberswalde, hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 38 BbgStrG1 i.V.m. § 73 ff VwVfGBbg2 beantragt. Für das Bauvorha- ben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Hönow in der Gemeinde Hoppegarten im Landkreis Märkisch-Oderland
10. April 2008 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 6. Jahrgang; Ausgabe 02/2008 Seite 3
beansprucht. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltaus- wirkungen) liegt in der Zeit vom
21. April 2008 bis zum 20. Mai 2008 während der Dienststunden
Montag 09.00-14.30 Uhr
Dienstag 09.00-18.00 Uhr
Mittwoch 09.00-14.30 Uhr
Donnerstag 09.00-17.00 Uhr
Freitag 09.00-12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zei- ten in der Gemeinde Hoppegarten, Lindenallee 14 in 15366 Hoppe- garten zur allgemeinen Einsichtsnahme aus.
Die Planunterlagen können ebenfalls im Internet über die Adresse:
www.lbv.brandenburg.de/ und weiter über Planfeststellung/Auswahl laufender Anhörungsverfahren eingesehen werden. Dort können auch Einwendungen innerhalb der Einwendefrist (s. Punkt 1) erho- ben werden.
Hinweise:
1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Ausle- gung, das ist bis zum 03. Juni 2008 beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11 - Anhörungsbehörde, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten (Telefon: 03342 355 174, Fax: 03342 355 170 oder 03342 355 666) oder bei der Gemeinde Hoppegarten Einwendungen ge- gen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen 1136-AHB-582.08 erheben. Die Einwendungen müssen den gel- tend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 39 Abs. 3 BbgStrG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfGBbg).
2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unter- schriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlau- tender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeich- ner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen un- berücksichtigt bleiben.
3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmi- gen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin geson- dert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzu- nehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtig- ten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungs- termin kann auch ohne ihm verhandelt werden.
4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhe- bung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Plan- feststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in
dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädi- gungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungs- verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg, Henning-von-Tresckow-Str. 2-8, 14467 Potsdam) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wer- den, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 und 6 gelten für die Anhörung der Öffent- lichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung3 ent- sprechend.
8. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbau- beschränkungen nach § 24 BbgStrG und die Veränderungssperre nach § 40 BbgStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeit- punkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 40 Abs. 5 BbgStrG).
1. BbgStrG - Brandenburgisches Straßengesetz - Neufassung - vom 31. März 2005 (GVBl. I/05 S. 134)
2. VwVfGBbg - Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Branden- burg in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2004 (GVBl. I/
04 S. 78)
3. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz vom 12.12.2007 I 2873;
2008, 47)
Vertrag für die Änderung von Gemeindegrenzen
Die Gemeinde Hoppegarten, vertreten durch den Bürgermeister, Herr Klaus Ahrens,
OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten und
die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, vertreten durch den Bürgermeister, Herr Jürgen Henze,
Am Rathaus 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin schließen folgenden Vertrag:
Präambel
Die Gemeindevertretungen der amtsfreien Gemeinden Hoppegarten und Neuenhagen bei Berlin haben sich für eine Begradigung der Gemeindegrenze im Bereich der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 5 und der Gemarkung Neuenhagen bei Berlin, Flur 19 ausge- sprochen.
Grundlage ist der Beschluss der Gemeindevertretung von Hoppe- garten, Drucksache 101/2006 vom 11.09.2006 sowie der Beschluss der Gemeindevertretung von Neuenhagen bei Berlin, Drucksache 123/2006 vom 14.09.2006.
§ 1 Neuzuordnung von Gebieten
Die Gemeinde Hoppegarten und die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin vereinbaren zur Begradigung der Gemarkungsgrenze zwi- schen den Gemarkungen Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 5 und der Gemarkung Neuenhagen, Flur 19, gemäß § 9 Abs. 2 Gemeindeord- nung die Änderung des Gemeindegebietes:
Aus dem Gemeindegebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, werden Teilflächen aus den Flurstücken 346 ( "Grünstraße") und
10. April 2008 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 6. Jahrgang; Ausgabe 02/2008 Seite 4
105 ("Berliner Straße"), Gemarkung Neuenhagen bei Berlin, Flur 19 in das Gemeindegebiet der Gemeinde Hoppegarten eingegliedert.
Die zu übertragenen Flächen sind im Auszug aus der Flurkarte rot umrandet. Die Lageskizze ist Bestandteil des Vertrages.
§ 2 Rechtsnachfolge
Die Gemeinde Hoppegarten tritt in die Rechtsverhältnisse, die in Bezug auf das Gebiet nach § 1 dieses Vertrages von der Gemeinde Neuenhagen begründet wurden ein.
Mit Wirksamwerden dieses Vertrages geht die Verwaltungs- zuständigkeit für das übertragene Gebiet (§ 1) auf die nach § 3 Abs.
1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg zustän- dige Behörde über.
§ 3 Wertmäßiger Ausgleich
Die zur Übertragung des in § 1 benannten Gebiets anfallenden Gebühren und Kosten werden von der Gemeinde Hoppegarten getragen.
§ 4 Ortsrecht
Mit dem Wirksamwerden des Vertrages gilt für das im § 1 benannte Gebiet das Ortsrecht der Gemeinde Hoppegarten.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Regelungen dem derzeit oder künftig geltenden Recht widersprechen, so soll sie durch eine rechtmäßi- ge Regelung ersetzt werden, die dem Willen der Vertragsparteien möglichst nahe kommt.
§ 6 Genehmigungsvorbehalt
Den Vertragsparteien ist bekannt, dass die Gemeindegrenzen durch Gebietsänderungsvertrag erst nach Anhörung des Kreistages und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde geändert werden können. Der Gebietsänderungsvertrag und seine Genehmigung sind in den beteiligten Gemeinden öffentlich bekannt zu machen.
§ 7 Wirksamwerden der Neuordnung
Die Vertragsparteien stimmen überein, dass die Neuzuordnung ei- nen Monat nach den öffentlichen Bekanntmachungen des Gebiets- änderungsvertrages und seiner Genehmigung, in den vertrags- schließenden Gemeinden eintritt.
Dieser Vertrag wird in drei Ausfertigungen gefertigt:
1. Ausfertigung: Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland 2. Ausfertigung: Gemeinde Hoppegarten
3. Ausfertigung: Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Kopien dieses Vertrages erhalten:
- Kommunalaufsicht des Landkreises Märkisch-Oderland - Kataster- und Vermessungsamt Landkreis Märkisch-Oder-
land
Hoppegarten 26.06.2007 Neuenhagen bei Berlin 17.07.2007 gez. Klaus Ahrens gez. Jürgen Henze
Bürgermeister Bürgermeister
gez. Rainer Storch gez. Arthur Boehlke
Vors. d. Gemeindevertretung Vors. d. Gemeindevertretung
Hoppegarten Neuenhagen bei Berlin
Vertrag zwischen der Gemeinde Hoppegarten und der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin vom 26.06.2007/17.07.2007 zur Änderung der Gemeinde-
grenze Antrag vom 02.08.2007 Genehmigung
Hiermit genehmige ich auf der Grundlage des § 9 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBI. I S.
154 ), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18.12.2007 (GVBI. I S. 286, 329) den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Hoppegarten und der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin vom 26.06.2007/17.07.2007 zur Änderung der Gemeinde- grenze.
Gemäß § 1 des Vertrages werden aus dem Gemeindegebiet der Ge- meinde Neuenhagen bei Berlin Teilflächen aus den Flurstücken 346 (Grünstraße) und 105 (Berliner Straße), Gemarkung Neuenhagen bei Berlin, Flur 19 in das Gemeindegebiet der Gemeinde Hoppe- garten eingegliedert.
Der Gebietsänderungsvertrag und seine Genehmigung sind ge- mäß § 9 Abs. 2 Satz 3 GO in der Gemeinde Hoppegarten und der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin öffentlich bekannt zu machen.
Der Nachweis über die öffentliche Bekanntmachung ist mir vorzu- legen.
Die Neuzuordnung des Gebietes nach § 1 des o.g. Vertrages zum Gebiet der Gemeinde Hoppegarten wird einen Monat nach der öf- fentlichen Bekanntmachung des Gebietsänderungsvertrages und seiner Genehmigung in den vertragsschließenden Gemeinden wirk- sam.
Die Änderung des Gemeindegebietes und das Datum des Wirksam- werdens werden nachrichtlich im Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland veröffentlicht.
Begründung
Die Voraussetzungen nach § 9 GO liegen vor. Die Gemeindevertre- tungen der Gemeinden Hoppegarten und Neuenhagen haben den Gebietsänderungsvertrag gem. § 9 Abs. 4 GO mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder beschlossen.
Eine Anhörung der Bürger gern. § 9 Abs. 8 GO war nicht erforder- lich, da das unmittelbar betroffene Gebiet unbewohnt ist.
Der Kreistag des Landkreises Märkisch-Oderland hat die verein- barte Veränderung der Gemeindegrenze in seiner Sitzung am 24.10.2007 befürwortet.
Gründe, die bei der Änderung der gemeinsamen Gemeindegrenze dem öffentlichen Wohl entgegenstehen könnten, sind nicht er- kennbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland als allgemeine untere Landesbehörde Puschkinplatz 12, 15306 Seelow schriftlich oder zur Neiderschrift einzulegen.
Seelow, den 27.2.2008 gez. G. Schmidt Landrat
10. April 2008 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 6. Jahrgang; Ausgabe 02/2008 Seite 5
Vertrag für die Änderung von Gemeindegrenzen
Die Gemeinde Hoppegarten, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Klaus Ahrens,
OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Hoppegarten, Herrn Rainer Storch
und
die Gemeinde Ahrensfelde, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Wilfried Gehrke, 16356 Ahrensfelde, Dorfstraße 49
und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Ahrensfelde. Herrn Dr. Thomas Jakobs
schließen folgenden Vertrag:
Präambel
Die Gemeindevertretungen der amtsfreien Gemeinden Hoppegarten (Landkreis Märkisch-Oderland) und Ahrensfelde (Landkreis Barnim) haben sich für eine Veränderung der Gemeindegrenze im Bereich der Gemarkung Hönow, Flur 1 und der Gemarkung Mehrow, Flur .5 ausgesprochen.
Grundlage hierfür bilden die Entscheidungen der Gemeindevertre- tungen von Hoppegarten und Ahrensfelde.
Die Gemeindevertretung von Hoppegarten hat unter der Drucksa- che 003/2007 vom 12.02.2007 und die Gemeindevertretung von Ahrensfelde, mit Beschluss- Nr. 102/2006 vom 16.10.2006 der nach- folgend benannten Veränderung des Gemeindegebietes zugestimmt.
§ 1 Neuzuordnung von Gebieten
Die Gemeinde Hoppegarten und die Gemeinde Ahrensfelde verein- baren zur Begradigung der Gemarkungsgrenze zwischen den Ge- markungen Hönow, Flur 1 und der Gemarkung Mehrow, Flur 5, gemäß § 9 Abs. 2 Gemeindeordnung die Änderung des Gemeinde- gebietes:
Aus dem Gemeindegebiet der Gemeinde Hoppegarten, Gemarkung Hönow, Flur 1, werden die Flurstücke 231 (3.274 m2) und 730 (18.848 m2), derzeit zum Landkreis Märkisch-Oderland gehörend, in die Gemeinde Ahrensfelde, gehörig zum Landkreis Barnim, eingeglie- dert.
Die zu übertragenen Flächen sind im Auszug aus der Flurkarte rot umrandet. Die Lageskizze ist Bestandteil des Vertrages.
§ 2 Rechtsnachfolge
Die Gemeinde Ahrensfelde tritt in die Rechtsverhältnisse, die in Bezug auf das Gebiet nach § 1 dieses Vertrages von der Gemeinde Hoppegarten begründet wurden ein.
Mit Wirksamwerden dieses Vertrages geht die Verwaltungs- zuständigkeit für das übertragene Gebiet (§ 1) auf die nach § 3 Abs.
1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg zustän- dige Behörde über.
§ 3 Wertmäßiger Ausgleich
Die Übertragung des in § 1 benannten Gebiets erfolgt unentgelt- lich.
§ 4 Ortsrecht
Mit dem Wirksamwerden des Vertrages gilt für das im § 1 benannte
Gebiet das Ortsrecht der Gemeinde Ahrensfelde.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Regelungen dem derzeit oder künftig geltenden Recht widersprechen, so soll sie durch eine rechtmäßi- ge Regelung ersetzt werden, die dem Willen der Vertragsparteien möglichst nahe kommt.
§ 6 Genehmigungsvorbehalt
Den Vertragsparteien ist bekannt, dass die Gemeindegrenzen durch diesen Gebietsänderungsvertrag erst nach Anhörung der Kreista- ge (Märkisch-Oderland und Barnim) und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörden geändert werden können. Weiterhin ist diese Grenzänderung vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg zu genehmigen, da mit dieser Gebietsänderung auch die Grenzen der Landkreise Barnim und Märkisch-Oderland be- rührt werden. Der Gebietsänderungsvertrag und seine Genehmi- gung sind in den beteiligten Gemeinden öffentlich bekannt zu ma- chen.
§ 7 Wirksamwerden der Neuordnung
Die Vertragsparteien stimmen überein, dass die Neuzuordnung ei- nen Monat nach den öffentlichen Bekanntmachungen des Gebiets- änderungsvertrages und seiner Genehmigung, in den vertrags- schließenden Gemeinden eintritt und die Genehmigung des Minis- teriums des Innern vorliegt.
Hoppegarten 24.04.2007 Ahrensfelde 19.03.2007 gez. Klaus Ahrens gez. Wilfried Gehrke
Bürgermeister Bürgermeister
gez. Rainer Storch gez. Dr. Thomas Jakobs Vors. d. Gemeindevertretung Vors. d. Gemeindevertretung
Hoppegarten Ahrensfelde
Gebietsänderungsvertrag vom 19.03.2007/
24.04.2007 gemäß § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen den
Gemeinden Ahrensfelde und Hoppegarten Antrag auf Genehmigung vom 08.10.2007
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) den zwischen der Gemeinde Ahrensfelde und der Gemeinde Hoppegarten abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 19.03.2007/ 24.04.2007 zur Än- derung der Gemeindegrenze.
Der Gebietsänderungsvertrag und seine Genehmigung sind ge- mäß § 9 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung in der Gemeinde Ahrensfelde und der Gemeinde Hoppegarten öffentlich bekannt zu machen.
Der Nachweis über die erfolgte öffentliche Bekanntmachung ist mir vorzulegen.
10. April 2008 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 6. Jahrgang; Ausgabe 02/2008 Seite 6
Impressum:
Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe 6. Jahrgang; Ausgabe 02/2008; Hoppegarten, 10. April 2008 Herausgeber: Gemeinde Hoppegarten - Der Bürgermeister -
OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten Erscheinungsfolge: nach Bedarf
Internetbezug über: http://www.hoppegarten.de Verantwortlicher Redakteur: Mirko Groh (Tel.: 03342-393 111) Anschrift der Redaktion: wie Herausgeber
Auflage: 6000 Exemplare
Druck und Vertrieb: BAB Anzeigenblatt GmbH, 15345 Altlandsberg Tel.: 033438/55011
Redaktionsschluß: 02.04.2008
Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages im Format DIN A 5 oder größer kostenlos beim Heraus- geber (siehe Anschrift der Redaktion).
Die Neuzuordnung des Gebietes nach § 1 des o.g. Vertrages zum Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde wird am 1. Juni 2008 nach der öffentlichen Bekanntmachung des Gebietsänderungsvertrages und seiner Genehmigung in beiden betrof-fenen Gemeinden wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Logen- straße 6 in 15230 Frankfurt (Oder), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erho- ben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.
Potsdam, den 13. Februar 2008 gez. im Auftrag Schumacher Land Brandenburg
Ministerium des Inneren
Ende des amtlichen Teils
Beginn des nichtamtlichen Teils
7. gemeinsamer INFO - Tag der Gemeinden Hoppegarten und Neuenhagen am 26. April 2008
von 9 bis 13 Uhr in der Gartenstadt-Halle Neuenhagen, Dahlwitzer Straße
Seit 2002 haben die beiden Gemeinden die berufliche Orientierung und Information für Schüler und ihre Eltern zu einem ihrer wichtigen Themen erklärt. Gemeinsam mit zahlreichen Fachleuten aus der Berufsberatung und beruflichen Ausbildung wird jährlich dieser Info-Tag organisiert.
Firmen und Einrichtungen der Region und darüber hinaus stellen vielfältige Berufsbilder und auch ihre Ausbildungsplätze vor.
Abwechselnd - mal in Neuenhagen bei Berlin, dann wieder in Hoppegarten - findet die Veranstaltung, die den Charakter einer Messe hat, statt. In diesem Jahr ist Neuenhagen bei Berlin als austragende Gemeinde an der Reihe.
Wir laden Sie hiermit herzlich dazu ein!
Rückfragen an das Vorbereitungsteam:
Andreas Sebastian, Madeleine Bertz
Sozialarbeiter Wirtschaftsförderung
Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Gemeinde Hoppegarten
Fachbereich III Fachbereich I
Am Rathaus 1 Lindenallee 14
15366 Neuenhagen bei Berlin 15366 Hoppegarten
(03342) 245 531 (03342) 393 222
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Tourenplan Straßenreinigung Gemeinde Hoppegarten 2008 (2. Halbjahr) OT Dahlwitz-Hoppegarten Straßen
JuliAugustSeptemberOktoberNovemberDezember monatlich14 tägigmonatlich14 tägigmonatlich14 tägigmonatlich14 tägigmonatlich 14 tägig monatlich 14 tägig Alte Berliner Straße7.721.74.825.88.922.96.1027.1010.1124.118.1219.12 Am Fließ8.75.89.97.1011.119.12 Am Güterbahnhof7.721.74.825.88.922.96.1027.1010.1124.118.1219.12 Am Kleinbahnhof8.75.89.97.1011.119.12 Am Sportplatz8.75.89.97.1011.119.12 Bahnhofstraße7.721.74.825.88.922.96.1027.1010.1124.118.1219.12 Barnimer Straße8.721.75.825.89.922.97.1027.1011.1124.119.1219.12 Birkensteiner Straße8.75.89.97.1011.119.12 Birkenweg8.75.89.97.1011.119.12 Bollensdorfer Weg9.76.810.98.1012.1110.12 Carenaallee8.721.75.825.89.922.97.1027.1011.1124.119.1219.12 Clubstraße9.76.810.98.1012.1110.12 Edenweg8.75.89.97.1011.119.12 Einsiedler Weg9.76.810.98.1012.1110.12 Ernst-Wessels-Str.9.76.810.98.1012.1110.12 Farmersteg9.76.810.98.1012.1110.12 Gartenweg9.76.810.98.1012.1110.12 Goetheallee7.721.74.825.88.922.96.1027.1010.1124.118.1219.12 Hönower Weg8.721.75.825.89.922.97.1027.1011.1124.119.1219.12 Iffezheimer Ring9.76.810.98.1012.1110.12 Im Busch9.76.810.98.1012.1110.12 Im Grund9.76.810.98.1012.1110.12 Jahnstraße9.76.810.98.1012.1110.12 Karl-Weiß-Straße9.76.810.98.1012.1110.12 Kleiner Weg9.76.810.98.1012.1110.12 Köpenicker Str.7.721.74.825.88.922.96.1027.1010.1124.118.1219.12 Lausitzstraße8.721.75.825.89.922.97.1027.1011.1124.119.1219.12 (außer Nr.11-20) Lindenallee7.721.74.825.88.922.96.1027.1010.1124.118.1219.12 Mittelstraße9.76.810.98.1012.1110.12 Neuer Hönower Weg8.721.75.825.89.922.97.1027.1011.1124.119.1219.12 Obere Bergstraße9.76.810.98.1012.1110.12 Poststraße8.721.75.825.89.922.97.1027.1011.1124.119.1219.12 Rudolf-Breidscheid-Str.7.721.74.825.88.922.96.1027.1010.1124.118.1219.12 Spreewaldstraße8.721.75.825.89.922.97.1027.1011.1124.119.1219.12 Uckermarkstraße8.721.75.825.89.922.97.1027.1011.1124.119.1219.12Straßen
JuliAugustSeptemberOktoberNovemberDezember monatlich14 tägigmonatlich14 tägigmonatlich14 tägigmonatlich14 tägigmonatlich 14 tägig monatlich 14 tägig v.Canstein-Straße8.75.89.97.1011.119.12 Wiesenstraße7.721.74.825.88.922.96.1027.1010.1124.118.1219.12 Gewerbegebiet Hoppegarten Digitalstraße10.723.77.827.811.924.99.1029.1013.1126.1111.1223.12 Gewerbestraße10.723.77.827.811.924.99.1029.1013.1126.1111.1223.12 Handwerkerstraße10.723.77.827.811.924.99.1029.1013.1126.1111.1223.12 Industriestraße10.723.77.827.811.924.99.1029.1013.1126.1111.1223.12 Maurergasse10.723.77.827.811.924.99.1029.1013.1126.1111.1223.12 Meistergasse10.723.77.827.811.924.99.1029.1013.1126.1111.1223.12 Technickerstraße10.723.77.827.811.924.99.1029.1013.1126.1111.1223.12 Zimmermanngasse10.723.77.827.811.924.99.1029.1013.1126.1111.1223.12 Alter Feldweg10.723.77.827.811.924.99.1029.1013.1126.1111.1223.12 GT Waldesruh Fichtestraße (befestigt)10.77.811.99.1013.1111.12 Friedhofstraße10.723.77.827.811.924.99.1029.1013.1126.1111.1223.12 H.-Heine -Promenade10.723.77.827.811.924.99.1029.1013.1126.1111.1223.12 Kantstraße10.77.811.99.1013.1111.12 Karl Marx Straße10.77.811.99.1013.1111.12 Köpenicker Allee10.723.77.827.811.924.99.1029.1013.1126.1111.1223.12 Mahlsdorfer Allee10.77.811.99.1013.1111.12 Robinienweg10.77.811.99.1013.1111.12 Schopenhauer Straße10.77.811.99.1013.1111.12 OT Münchehofe Blumenstraße10.77.811.99.1013.1111.12 Buswendeschleife10.77.811.99.1013.1111.12 Hauptstraße10.77.811.99.1013.1111.12 Kleine Mittelstraße10.77.811.99.1013.1111.12 Koloniestraße10.77.811.99.1013.1111.12 Münchehofer Straße10.723.77.827.811.924.929.1013.1126.1111.1223.12 (außer Nr.51-73) Schulplatz10.77.811.99.1013.1111.12 Triftstraße10.77.811.99.1013.1111.12OT Hönow Straßen Juli AugustSeptember OktoberNovember Dezember monatlich14 tägigmonatlich14 tägigmonatlich14 tägigmonatlich14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig Ahornweg15.712.816.914.1018.1116.12 Altlandsberger Str.11.722.78.826.812.923.910.1016.1214.1125.1112.1222.12 Am Barschsee14.711.815.913.1017.1115.12 Am Berge15.712.816.914.1018.1116.12 Am Grünzug11.722.78.826.812.923.910.1028.1014.1125.1112.1222.12 Am Kornfeld15.712.816.914.1018.1116.12 Am Lärchengrund15.712.816.914.1018.1116.12 Am Reiherhorst14.711.815.913.1017.1115.12 Am Wall16.713.817.915.1019.1117.12 Am Weiher14.711.815.913.1017.1115.12 Amselweg16.713.817.915.1019.1117.12 An der Alten Gärtnerei16.713.817.915.1019.1117.12 An der Heide15.712.816.914.1018.1116.12 Auf der Höhe 15.712.816.914.1018.1116.12 Augsburger Straße16.713.817.915.1019.1117.12 Bamberger Str.11.722.78.826.812.923.910.1028.1014.1125.1112.1222.12 (Siedl.erweit) Bamberger Str.Von11.78.812.910.1014.1112.12 Landesgrenze Berlin bis Brandenb.Str Berliner Straße11.722.78.826.812.923.910.1028.1014.1125.1112.1222.12 Birkenstraße15.712.816.914.1018.1116.12 Bogenstraße17.714.818.916.1020.1118.12 Brandenburgische Str.11.722.78.826.812.923.910.1028.1014.1125.1112.1222.12 Dachsbau17.714.818.916.1020.1118.12 Dorfstr.Teil Landstr.17.714.818.916.1020.1118.12 Drosselgasse17.714.818.916.1020.1118.12 Ebereschenweg15.712.816.914.1018.1116.12 Erikastraße14.711.815.913.1017.1115.12 Erpeweg16.713.817.915.1019.1117.12 Fichtengrund,Abschn.15.712.816.914.1018.1116.12 Am Berge bis Land Berlin Finkensteg17.714.818.916.1020.1118.12 Freiburger Straße15.712.816.914.1018.1116.12 Fuchsbau17.714.818.916.1020.1118.12 Gänseblümchenweg14.711.815.913.1017.1115.12 Gartenstraße15.712.816.914.1018.1116.12 Hagebuttenweg14.711.815.913.1017.1115.12 Hildestraße14.711.815.913.1017.1115.12
OT Hönow Straßen Juli AugustSeptember OktoberNovember Dezember monatlich14 tägigmonatlich14 tägigmonatlich14 tägigmonatlich14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig Jägergraben14.711.815.913.1017.1115.12 Kalkseestraße16.713.817.915.1019.1117.12 Karlsruher Straße17.714.818.916.1020.1118.12 Kaulsdorfer Straße11.78.812.910.1014.1112.12 Kiebitzgrund17.714.818.916.1020.1118.12 Kleeweg11.78.812.910.1014.1112.12 Krumme Straße11.78.812.910.1014.1112.12 Libellenstraße15.712.816.914.1018.1116.12 Lindenstraße16.713.817.915.1019.1117.12 Mahlsdorfer Str.11.722.78.826.812.923.910.1028.1014.1125.1112.1222.12 Marderstraße16.713.817.915.1019.1117.12 Margaretenstraße11.78.812.910.1014.1112.12 Mistelweg14.711.815.913.1017.1115.12 Mühlenfließ11.78.812.910.1014.1112.12 Münchner Straße17.714.818.916.1020.1118.12 Neue Mehrower Str.11.722.78.826.812.923.910.1028.1014.1125.1112.1222.12 Nürnberger Straße17.714.818.916.1020.1118.12 Nussbaumweg15.712.816.914.1018.1116.12 Parallelstraße14.711.815.913.1017.1115.12 Platanenstraße16.713.817.915.1019.1117.12 Rosenheimer Straße17.714.818.916.1020.1118.12 Rotdornstraße14.711.815.913.1017.1115.12 Sandornweg14.711.815.913.1017.1115.12 Schlehenweg14.711.815.913.1017.1115.12 Schulstraße16.713.817.915.1019.1117.12 Seestraße14.711.815.913.1017.1115.12 Sophienstraße11.78.812.910.1014.1112.12 Sperlingsweg17.714.818.916.1020.1118.12 Stienitzstraße11.722.78.826.812.923.910.1028.1014.1125.1112.1222.12 Stienitzstraße von 11.78.812.910.1014.1112.12 Brandenburgische Str. bis Jägergraben Stöbberstraße15.712.816.914.1018.1116.12 Stuttgarter Straße17.714.818.916.1020.1118.12 Teichgraben14.711.815.913.1017.1115.12 Thälmannstraße11.722.78.826.812.923.910.1028.1014.1125.1112.1222.12 Tübinger Straße17.714.818.916.1020.11 Ulmenstraße16.713.817.915.1019.1117.12 Veilchenweg14.711.815.913.1017.1115.12 Verbindungsweg15.712.816.914.1018.1116.12
OT Hönow Straßen Juli AugustSeptember OktoberNovember Dezember monatlich14 tägigmonatlich14 tägigmonatlich14 tägigmonatlich14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig und Stuttgarter Str. Waltraudstraße11.78.812.910.1014.1112.12 Weidenweg16.713.817.915.1019.1117.12 Weißdornweg14.711.815.913.1017.1115.12 Wernergraben15.712.816.914.1018.1116.12 Wildwechsel16.713.817.915.1019.1117.12 Wuhleweg15.712.816.914.1018.1116.12 Zochestraße15.712.816.914.1018.1116.12