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Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegartenmit den Ortsteilen

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Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten

(Sitzung vom 11. Februar 2008)

öffentlicher Sitzungsteil Anträge

DRUCKSACHE 009/2008

(Antrag Fraktion Freie Wähler/FDP)

Die Gemeindevertretung Hoppegarten bestätigt eine Arbeitsgruppe zur Arbeit für den Chronikabschnitt 1989 - 1993 und bittet die Ver- waltung um die notwendige materielle Unterstützung (Schreib- kapazität) im Rahmen der HH-Stelle Ortschronist und Verteilung des Entwurfes.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen DRUCKSACHE 016/2008

(Antrag Fraktion CDU/Eigenheimer)

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Verwaltung zu beauftragen:·

über bisherige Ordnungsmaßnahmen, Auflagen an die Betreiber sowie Nutzungsrechte für die betroffenen Grundstücke (soweit hier die Gemeinde eingebunden ist) in der nächsten Gemeindevertre- tung zu berichten,

Vorschläge zur mittel- und langfristigen Entwicklung des Orts- teils Heidemühle hin zu einem ansprechenden Wohngebiet am Ran- de des Erpetals zu unterbreiten,

den Verwaltungsausschuss über Möglichkeiten zu informieren, hier über das Ortsrecht (Satzungen) gestaltend einzugreifen.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksachen / Beschlussvorlagen DRUCKSACHE 003/2008

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt:

1. Die Straße gemäß Anlage 1 uneingeschränkt für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

2. Den Gehweg parallel zur Dorfstraße/Mehrower Straße (begin- nend vom Knotenpunkt L339/Schwarzer Weg bis Ende ausgebau- ter Bereich Höhe Abzweig Seestraße) ausschließlich für den Fuß- gängerverkehr zu widmen.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten

mit den Ortsteilen

Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe

Inhaltsverzeichnis:

Seite 1: Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten (Sitzung vom 11. Februar 2008) Seite 2: Ausschreibung von Grundstücken; Schöffen gesucht;

Seite 3: Anhörungen der Öffentlichkeit zu den wichtigen Was-serbewirtschaftungsfragen in der Internationalen Flussgebiets einheit Oder und in der Fluss-gebietsgemeinschaft (FGG) Elbe gemäß § 26 Abs. 3 und 5 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) ; Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucher schutz des Landes Brandenburg vom 15. Dezember 2007; Ende des amtlichen Teils

Seite 4: Hinweis zur Straßenreinigung

6. Jahrgang Hoppegarten, 28. Februar 2008 Ausgabe 01/2008

DRUCKSACHE 006/2008

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, Herrn Wolfgang Ruck zum Wahlleiter und Herrn Wolfgang Meinel zum stellv. Wahl- leiter für die Gemeinde Hoppegarten zu berufen.

Ergebnis: einstimmig angenommen DRUCKSACHE 008/2008

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt:

1. Kamerad Detlev Kriebitzsch wird zum Gemeindebrandmeister bestellt.

2. Die Kameraden Manfred Kalleske und Rainer Ruschke werden zu stellvertretenden Gemeindebrandmeistern bestellt.

3. Der Gemeindebrandmeister und seine Stellvertreter werden für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten auf Zeit ernannt.

Ergebnis: einstimmig angenommen DRUCKSACHE 010/2008

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Bereitstel- lung von Mitteln zur Kofinanzierung (Zuschuss) des Beschäfti- gungsförderungsangebotes = Kommunal-Kombi = im Jahre 2008 in Höhe von ca. 25.000,00 €. Diese Summe ist (ggf. aktualisiert) im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.

Zur Absicherung der Einzelmaßnahmen sind für die Folgejahre entsprechende Beträge zu berücksichtigen:

· HHj 2009 in Höhe von ca. 35.000,00 €

· HHj 2010 in Höhe von ca. 35.000,00 €

· HHj 2011 in Höhe von ca. 16.000,00 €.

Diese Summen sind jährlich mit den Haushalten zu aktualisieren und den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen DRUCKSACHE 015/2008

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die Mitglieder des Kreistages Märkisch-Oderland zu bitten, die beabsichtigte Erhöhung der Kreisumlage um 1,2 Prozentpunkte wesentlich nach unten zu korrigieren.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen

nichtöffentlicher Sitzungsteil DRUCKSACHE 002/2008

Die Gemeindevertretung Hoppegarten erteilt ihre Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am Grundstück in der Gemarkung Hönow, Flur 3, Flurstück 231, sowie zur Bestellung einer Grund-

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28. Februar 2008 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 6. Jahrgang; Ausgabe 01/2008 Seite 2

schuld in das Erbbaugrundbuch von Hönow, Blatt 3526.

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Stillhalteer- klärung zur Bestellung der Grundschuld ... nebst Zinsen abzuge- ben.

Ergebnis: einstimmig angenommen DRUCKSACHE 007/2008

Die Gemeindevertretung Hoppegarten erteilt ihre Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechtes am Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1162 ....

Die aus dem Vertrag vom 08.12.2000, UR-Nr. 833/2000 des Notars Dr. Peter Lehmann, resultierenden Rechte und Pflichten müssen übernommen werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Erklärungen abzu- geben.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen

Ausschreibung von Grundstücken

Die Gemeinde Hoppegarten schreibt folgende Grundstücke zum Verkauf aus:

in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten:

Lfd. Nr.: 1

Flur: 4; Flurstück: 63;

Lage: Alte Berliner Str. 79/81;

Größe: 3.834 m²

Ehemaliger Dreiseitenhof erbaut um 1900, Wohnhaus, Scheune und Stall.

Wohnfläche gesamt: 301 m², 4 Wohnungen, davon 2 Wohnungen teilsaniert, vermietet und 2 Wohnungen unsaniert, leerstehend, Scheune unvermietet, Stall vermietet, Teilfläche verpachtet.

Das Grundstück befindet sich im Denkmalbereich "Historischer Dorfkern".

Mindestgebot: 105.000,00 Euro.

Lfd. Nr. 2

Flur 3, Flurstück: 1478, Lage: Robinienweg 2, Größe: 423 m² Mindestgebot: 37.250,00 Euro.

Lfd. Nr.: 3

Flur 3, Flurstück: 1479, Lage: Robinienweg 3, Größe: 443 m² Mindestgebot: 36.500,00 Euro.

Lfd. Nr.: 4

Flur 3, Flurstück: 1204, Lage: Robinienweg 5, Größe: 486 m² Mindestgebot: 43.500,00 Euro.

Die Grundstücke lfd. Nr. 2-4 sind im Entwurf des Flächennutzungs- planes als Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung ausgewie- sen. Die Bebauung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

in der Gemarkung Hönow:

Lfd. Nr.: 5

Flur 2, Flurstück: 34,

Lage: Eckgrundstück Am Haussee / An der Herrenfurth;

Größe: 839 m²,

Bebauung: Trafostation - ansonsten unbebaut

Das Grundstück ist im Entwurf des Flächennutzungsplanes als

Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Bebauung mit einem Wohnhaus richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Mindestgebot: 57.000,00 Euro

Angebote mit einem Bonitätsnachweis sind bis zum 04.04.2008 an die

Gemeinde Hoppegarten SG Liegenschaft/Gebäude

Lindenallee 14 15366 Hoppegarten zu richten.

Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "Bitte nicht öffnen - Grundstücksangebot zur lfd. Nr.

.... der Ausschreibung vom..." gekennzeichnet einzureichen.

Über die Vergabe der Grundstücke entscheidet die Gemeindever- tretung. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden.

gez. Klaus Ahrens Bürgermeister

Gemeinde Hoppegarten sucht Schöffen

Neue Schöffen für eine Tätigkeit beim Amts- oder Landgericht für die Amtszeit von 2009 bis 2013 werden in der Gemeinde Hoppe- garten gesucht. Wegen des mehrstufigen Wahlverfahrens ist laut Gemeindeverwaltung die Zusammenstellung der Bewerberliste schon jetzt erforderlich.

Als Schöffen können sich Hoppegartener Bürgerinnen und Bür- ger zwischen 25 und 70 Jahren bewerben. Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, sowie geistige Beweglichkeit und - wegen des anstren- genden Sitzungsdienstes - auch körperliche Eignung. Die Schöf- fen bringen als Nichtjuristen ihre Lebenserfahrung, ihre Wertevor- stellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren ein und benötigen keine juristischen Erfahrungen.

Der Staat gewährt eine bezahlte Freistellung und eine Aufwands- entschädigung nach der Bundesreiseverordnung. Mit diesem Auf- ruf suchen wir entsprechende Kandidaten und rufen alle Parteien, Organisationen, Vereine und alle Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde Hoppegarten auf, Vorschläge einzureichen oder sich per- sönlich zu melden.

Nicht berufen werden können u.a. Personen,

- die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - die das 70. Lebensjahr vollendet haben,

- die nicht in der Gemeinde Hoppegarten wohnen, - die in Vermögensverfall geraten sind.

Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Arbeit hat, kann sich bis zum 15. März 2008 bei

Herrn Baumann ( Tel. 03342 393-450 oder per Email:

andreas.baumann@gemeinde-hoppegarten.de ) oder bei

Herrn Meinel ( Tel. 03342 393-461, Email:

wolfgang.meinel@gemeinde-hoppegarten.de ) in der

Gemeindeverwaltung Hoppegarten SG Bürgerdienste,

Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten melden.

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28. Februar 2008 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 6. Jahrgang; Ausgabe 01/2008 Seite 3

Anhörungen der Öffentlichkeit zu den wichtigen Was- serbewirtschaftungsfragen in der Internationalen Flussgebietseinheit Oder und in der Fluss- gebietsgemeinschaft (FGG) Elbe gemäß § 26 Abs. 3 und 5 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG)

Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des

Landes Brandenburg vom 15. Dezember 2007

Die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“

(Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU)) stellt Um- weltziele für die Oberflächengewässer und das Grundwasser in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf.

Zur rechtlichen Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland die- nen das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) sowie die Wassergesetze der Länder, im Land Brandenburg das Branden- burgische Wassergesetz (BbgWG).

Um die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, sind bis zum 22. Dezember 2009 Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für die in § 1b des WHG genannten Flussgebietseinheiten aufzustellen.

Nach § 26 Absatz 3 BbgWG ist spätestens zwei Jahre vor der Auf- stellung der Bewirtschaftungspläne ein Überblick über die für die Flussgebietseinheit festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaf- tungsfragen zu veröffentlichen, zu denen die Öffentlichkeit Stel- lung nehmen kann. Brandenburg gehört zu den beiden internatio- nalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder.

Der „Vorläufige Überblick über die wichtigen Wasserbewirtschaf- tungsfragen in der Internationalen Flussgebietseinheit Oder“ und das „Anhörungsdokument zu den wichtigen Wasserbewirtschaf- tungsfragen in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGGElbe)“, das ist der in Deutschland gelegene Anteil des Elbeeinzugsgebietes, werden daher ab 22. Dezember 2007 an folgenden Stellen veröf- fentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

- Im Internet unter der Adresse

http://www.mluv.brandenburg.de/info/wrrl - im Landesumweltamt Brandenburg Groß Glienicke

Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Haus 4, Zimmer 027 Tel.: 033201 / 442-289

werktags 9 - 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache

- im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbrau- cherschutz Lindenstraße 34a 14467 Potsdam Zimmer 143 B Tel.: 0331 / 866 7212

werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache.

- in den unteren Wasserbehörden der Landkreise und der kreisfrei- en Städte zu

den dort üblichen Sprechzeiten

Zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder können Verbände, Vereine, Körperschaften, Firmen, sonstige Einrichtungen und jede/jeder Interessierte bis zum 22. Juni 2008 schriftlich Stellung nehmen.

Stellungnahmen können schriftlich gerichtet werden an das Landesumweltamt Brandenburg

Referat Ö4 Groß Glienicke Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam sowie an das

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Referat 62 Lindenstraße 34a

14467 Potsdam

oder per E-Mail an die Adresse zeitplanwrrl@mluv.brandenburg.de.

Ende des amtlichen Teils

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Impressum:

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe 6. Jahrgang; Ausgabe 01/2008; Hoppegarten, 28. Februar 2008 Herausgeber: Gemeinde Hoppegarten - Der Bürgermeister -

OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten Erscheinungsfolge: nach Bedarf

Internetbezug über: http://www.hoppegarten.de Verantwortlicher Redakteur: Mirko Groh (Tel.: 03342-393 111) Anschrift der Redaktion: wie Herausgeber

Auflage: 6000 Exemplare

Druck und Vertrieb: BAB Anzeigenblatt GmbH, 15345 Altlandsberg Tel.: 033438/55011

Redaktionsschluß: 15.02.2008

Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages im Format DIN A 5 oder größer kostenlos beim Heraus- geber (siehe Anschrift der Redaktion).

28. Februar 2008 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 6. Jahrgang; Ausgabe 01/2008 Seite 4

Beginn des nichtamtlichen Teils Hinweis zur Straßenreinigung

Auf Grund der dritten Änderungssatzung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hoppegarten wer- den zusätzlich zu dem im Amtsblatt vom 21.12.07 (Ausgabe 08/

2007) veröffentlichten Reinigungsplan folgende Straßen gereinigt:

Straßen März April Mai Juni

Kantstraße 13.3. 10.4. 8.5. 12.6.

Schopenhauer Str. 13.3. 10.4. 8.5. 12.6.

Fichtestraße,

befestigter Teil 13.3. 10.4. 8.5. 12.6.

Triftstraße 13.3. 10.4. 8.5. 12.6.

Münchehofer Str.

(außer Nr. 51 - 73) 13.3. 10.4. 8.5. 12.6.

Am Kornfeld 18.3. 15.4. 14.5. 17.6.

Birkenstraße 18.3. 15.4. 14.5. 17.6.

Am Barschsee 18.3. 15.4. 14.5. 17.6.

Fichtengrund von

Am Berge - Berlin 18.3. 15.4. 15.5. 17.6.

Referenzen

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