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Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegartenmit den Ortsteilen

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Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten

(Sitzung vom 07. Mai 2007) öffentlicher Sitzungsteil Anträge

Drucksache 057/2007

Auf Antrag der Fraktion Freie Wähler/ FDP beschließt die Gemein- devertretung Hoppegarten Frau Karin Heinemann als sachkundige Einwohnerin in den Finanzausschuss zu berufen

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 058/2007

Auf Antrag der Fraktion Linke Alternative beschließt die Gemeinde- vertretung Hoppegarten Frau Annett Schlotte als sachkundige Einwohnerin in den Jugend-, Kultur- und Bildungsausschuss zu berufen. Das Ausscheiden von Frau Bianka Groth und Herrn Daniel Höhn wird zur Kenntnis genommen.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 059/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stimmt dem Antrag der CDU- Fraktion: „Die Verwaltung wird beauftragt, alle Gemeindevertreter über Termin und Ort der Anliegerversammlungen bezüglich Straßen- baumaßnahmen schriftlich zu informieren“ zu.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 060/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stimmt dem Antrag der CDU- Fraktion:

„Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der awf im Gewerbegebiet Dahlwitz-Hoppegarten die Aufstellung von geeig- neten Hinweis- bzw. Wegweistafeln zu den Unternehmen zu veran- lassen.“ zu.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 061/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stimmt dem Antrag der CDU- Fraktion:

„Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen auf welchen Dächern kommunaler Gebäude Photovoltaik-Anlagen zur Energiegewinnung installiert werden können. Bei Neubauten, Erweiterungsbauten sowie Umbauten sind der GV grundsätzlich Vorschläge zur Nut- zung alternativer Energien zu unterbreiten." zu.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten

mit den Ortsteilen

Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe

Inhaltsverzeichnis:

Seiten 1- 2: Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten (Sitzung vom 07. Mai 2007)

Seite 2: Bekanntmachung der achten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hoppegarten vom 07. Mai 2007 Seite 2: Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feier-

tagen aus besonderen Anlass in der Gemeinde Hoppegarten vom 07. Mai 2007 Ende des amtlichen Teils

5. Jahrgang Hoppegarten, 25. Mai 2007 Ausgabe 04/2007

Drucksachen / Beschlussvorlagen Drucksache 035/2007

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Hoppegarten be- schließt den Auftrag zur Erarbeitung eines Gefahrenabwehrbedarfs- planes für die Gemeinden Hoppegarten und Neuenhagen bei Berlin gemeinsam an einen Auftragnehmer zu vergeben.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 039/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die „Ordnungs- behördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn-und Feiertagen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Hoppegarten“ gemäß Anlage.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 037/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die achte Ände- rungssatzung zur Hauptsatzung.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 041/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Bereitstel- lung finanzieller Mittel (Zuschuss) für die Fraktionsarbeit. Diese Mittel sind erstmals im Mai 2007 bereitzustellen und bei Erstel- lung des Nachtragshaushaltes zu berücksichtigen. Die Bemessung erfolgt auf der nachfolgenden Grundlage:

· Grundbetrag in Höhe von 50 € / Monat/ Fraktion,

· zuzüglich eines Betrages in Höhe von 10 € / Fraktionsmitgl. / Monat.

Der Zuschuss setzt den Bedarf voraus und erfolgt auf Antrag.

Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen und gegenüber dem Bürger-meister abzurechnen. Die Abrechnungen erfolgen:

· für das I. und II. Quartal bis spätestens 15. Juli und

· für das III. und IV. Quartal bis spätestens 15. Dezember eines Jahres.

Für nicht verbrauchte Zuschüsse besteht am Jahresende eine Rückzahlungsverpflichtung.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 044/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, dass die Aus- führungsplanung unter Berücksichtigung der durchgeführten Abwägung zum Straßenbauvorhaben Kaulsdorfer Straße ausge- führt wird.

Ergebnis: einstimmig angenommen

(2)

25. Mai 2007 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 5. Jahrgang; Ausgabe 04/2007 Seite 2

Drucksache 045/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, dass die Aus- führungsplanung unter Berücksichtigung der durchgeführten Abwägung zum Straßenbauvorhaben Thälmannstraße (Mahlsdorfer Straße-Kaulsdorfer Straße) ausgeführt wird.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 046/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, dass die Aus- führungsplanung unter Berücksichtigung der durchgeführten Abwägung zum Straßenbauvorhaben Kleiststraße ausgeführt wird.

Ergebnis: einstimmig angenommen

nichtöffentlicher Sitzungsteil Drucksache 042/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt den Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Hönow, Flur 3, Flurstück 655 ... an die Bewerber.

Die Gemeindevertretung stimmt der Bestellung von Grundschul- den vor Eigentumsumschreibung ... samt Nebenleistungen zu.

Ergebnis: einstimmig angenommen

Achte Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hoppegarten

vom 07. Mai 2007

Aufgrund der §§ 6 und 35 Abs. 2, Ziffer 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung - GO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 28.06.06 (GVBl.

I S. 74; 86), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoppe- garten in ihrer Sitzung am 07. Mai 2007 die nachstehende achte Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel I

Die Hauptsatzung der Gemeinde Hoppegarten vom 08. März 2004 (DRUCKSACHE 022/2004), veröffentlicht im „Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten“, Ausgabe 03/2004 vom 19. März 2004 , Seite 2 ff., zuletzt geändert durch die siebente Änderungssatzung vom 04. Dezember 2006 (DRUCKSACHE 135/2006), veröffentlicht im „Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten“, Ausgabe 07/2006 vom 22. Dezember 2006, Seite 3, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Der § 4 Wappen und Dienstsiegel ist wie folgt zu verändern bzw.

zu ergänzen:

1.) Der bisherige Abs. 4 wird mit seinem Wortlaut zum neuen Abs. 5.

2.) Nachfolgender Wortlaut wird als neuer Abs. 4 eingefügt:

(4) Die Abbildung des Gemeindewappens zu künstlerischen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts oder der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

Artikel III

Die achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hoppegarten tritt am 01.06.2007 in Kraft.

Hoppegarten, den 09. Mai 2007 gez. Klaus Ahrens

Bürgermeister

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass

in der Gemeinde Hoppegarten vom 07.05.2007

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Brandenburgischen Laden- öffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27.11.2006 (GVBl. I S. 158) erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Hoppegarten als örtliche Ord- nungsbehörde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.05.2007 für die Gemeinde Hoppegarten folgende Verordnung:

§ 1

Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass

Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 BbgLöG dürfen die Verkaufsstellen im Gebiet der Gemeinde Hoppegarten an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr aus Anlass von besonderen Ereignissen geöffnet sein:

am 20.05.2007 am 07.10.2007 am 04.11.2007 am 02.12.2007 am 09.12.2007 am 16.12.2007.

§ 2 Inkrafttreten

Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hoppegarten, den 08.05.2007 gez. Klaus Ahrens

Bürgermeister

Ende des amtlichen Teils des Amtsblattes

Impressum:

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe 5. Jahrgang; Ausgabe 04/2007; Hoppegarten, 25. Mai 2007 Herausgeber: Gemeinde Hoppegarten - Der Bürgermeister -

OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten Erscheinungsfolge: nach Bedarf

Internetbezug über: http://www.hoppegarten.de Verantwortlicher Redakteur: Mirko Groh (Tel.: 03342-393 111) Anschrift der Redaktion: wie Herausgeber

Auflage: 6000 Exemplare

Druck und Vertrieb: BAB Anzeigenblatt GmbH, 15345 Altlandsberg Tel.: 033438/55011

Redaktionsschluß: 16.05.2007

Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages im Format DIN A 5 oder größer kostenlos beim Heraus- geber (siehe Anschrift der Redaktion).

Referenzen

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