Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten
(Sitzung vom 22. Oktober 2007)
öffentlicher Sitzungsteil Anträge
Drucksache 112/2007 (Antrag Fraktion CDU/Eigenheimbes.) Die Gemeindevertretung Hoppegarten befürwortet die Errichtung einer Querungshilfe zur Schulwegsicherung in der Straße Neuer Hönower Weg im Bereich der Bushaltestellen an der Lenné-Schule.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim zuständigen Straßenbau- lastträger (Land Brandenburg) erneut einen Antrag zu stellen und darin die Dringlichkeit zu formulieren. Am 12.02.2008 ist über die Umsetzung des Beschlusses zu berichten.
Ergebnis: einstimmig angenommen
Drucksache 113/2007 (Antrag Fraktion CDU/Eigenheimbes.) Die Gemeindevertretung Hoppegarten befürwortet die Verkehrs- führung der Friedrichshagener Ch. (L 339) zu verändern (siehe An- lage) sowie die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Köpenicker Allee/ Friedhofstr. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und über die erzielten Fort- schritte in der Gemeindevertretertagung am 11.02.2008 zu berichten.
Ergebnis: mehrheitlich angenommen
Drucksache 114/2007 (Antrag Fraktion CDU/Eigenheimbes.) Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die ökologische Entwicklung des Landschaftsschutzgebietes Erpetal entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten voranzutreiben und umzusetzen.
Es ist ein Antrag beim zuständigen Wasser- und Bodenverband zu nachfolgenden Sachverhalten zu erstellen:·
- Anhebung der Staustufe Heidemühle um 10 cm mit dem Ziel, die Wasserversorgung im rechten Randgraben Heidemühle/ Ravenstein zu verbessern. ·
- Einbau einer Gefällstrecke anstelle des derzeit bestehenden Wassersturzes im Bereich Heidemühle und Klärwerk. Damit Weg- fall der für Fische unüberwindlichen Barrieren.
Ergebnis: einstimmig angenommen
Drucksache 115/2007 (Antrag Fraktion CDU/Eigenheimbes.) Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die benötigten 150.000 € für den II. Bauabschnitt Schulhofsanierung Gebrüder- Grimm-Schule in Hönow im Haushalt 2008 einzustellen.
Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten
mit den Ortsteilen
Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe
Inhaltsverzeichnis:
Seite 1: Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten (Sitzung vom 22. Oktober 2007) Seite 2: Stellenausschreibungen
Seite 3: Bekanntmachung der Satzung zur Änderung (dritte Änderungssatzung) der "Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hoppegarten" vom 06.12.2004; Bekanntmachung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes
"Siedlungserweiterung Hönow"
Seite 4: Bekanntmachung zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Einkaufsmarkt" im OT Dahlwitz-Hoppe- garten, Neuer Hönower Weg; Bekanntmachung der Gemeindekasse; Ende des amtlichen Teils;
5. Jahrgang Hoppegarten, 8. November 2007 Ausgabe 07/2007
Ergebnis: mehrheitlich in den Finanz- und in den Bauausschuss verwiesen
Drucksache 116/2007 (Antrag Fraktion CDU/Eigenheimbes.) Die Gemeindevertretung Hoppegarten beauftragt die Verwaltung die Baumschutzsatzung der Gemeinde Hoppegarten vom 18. Ok- tober 2004, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 11. September 2006, durch eine dritte Änderungssatzung da- hingehend anzupassen, dass das Anliegen der CDU- Fraktion aus Begründung und Textvorschlag umfänglich Berücksichtigung fin- det.
Ergebnis: mehrheitlich angenommen
Drucksache 117/2007 (Antrag Fraktion Freie Wähler / FDP) Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bahn und dem Investor Neu Birkenstein sowie mit den Eigentümern der anliegenden Flä- chen zu verhandeln, um die vorliegenden Planungen umzusetzen und die aufgezeigten Probleme so bald als möglich zu lösen.
Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksachen / Beschlussvorlagen
Drucksache 099/2007
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Sitzungs- termine 2008 wie folgt:
Montag 11. Februar 2008 Montag 31. März 2008 Montag 19. Mai 2008 Montag 30. Juni 2008 Montag 08. September 2008
Montag 13. Oktober 2008 (Termin vorbehaltlich Kommunal- wahltermin)
Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 055/2007
Die Gemeindevertretung Hoppegarten bestätigt die Änderung der Gemeindegrenze zu Neuenhagen bei Berlin und beschließt gemäß
§ 9 Abs. 4 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg den Ver- trag für die Änderung der Gemeindegrenzen vom 26.06./17.07.2007 zwischen den Gemeinden Neuenhagen bei Berlin und Hoppegarten.
Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 106/2007
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Satzung zur
8. November 2007 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 5. Jahrgang; Ausgabe 07/2007 Seite 2
Änderung (dritte Änderungssatzung) der "Satzung über die Rei- nigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hoppegarten" vom 22.10.2007.
Ergebnis: einstimmig angenommen
STELLENAUSSCHREIBUNG
Bei der Gemeinde Hoppegarten ist voraussichtlich zum 01.01.2008 eine Stelle als
Leiter/in einer Kindertagesstätte
in der Kita Schulstraße 50, OT Hönow in 15366 Hoppegarten, zu besetzen.
Die Stelle umfasst eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden, wird nach TVöD vergütet und ist zunächst auf 24 Monate befristet.
Diese Tätigkeit umfasst die Leitung einer Einrichtung mit einer Kapazität von 85 Kindern.
Voraussetzungen:
- Staatliche Anerkennung als Erzieher/in - Führungskompetenz
- Nachweis über aktuelle Fortbildungen zur Leitungsqualifikation sowie sozialpädagogische Weiterbildungen
Kenntnisse:
- Grundsätze der elementaren Bildung - Grenzsteine der Entwicklung - Instrumente der Personalführung
- Grundlagen von Konflikt- und Kritikgesprächen - sozialpädagogische Handlungsprinzipien
- pädagogisches und entwicklungspsychologisches Fachwissen Ergänzende Grundkenntnisse in:
- Medizin, Recht und Verwaltung, Soziologie und Ökologie Fähigkeiten:
- Wahrnehmung der Konzeptionsverantwortung
- Personalführung durch Anleitung des pädagogischen Perso- nals und Wahrnehmung der dienstlichen Aufsicht
- Kooperationsfähigkeit mit dem Träger und den Eltern - Organisation / Verwaltung / Ressourcenverteilung
Ihre aussagefähigen Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sowie einem Leitungskonzept reichen Sie bitte bis zum 14. No- vember 2007 ein an die
Gemeinde Hoppegarten - Fachbereich II - OT Dahlwitz-Hoppegarten
Lindenallee 14 15366 Hoppegarten gez. Klaus Ahrens
Bürgermeister
STELLENAUSSCHREIBUNG
Bei der Gemeinde Hoppegarten sind voraussichtlich zum 01.01.2008 vier Stellen als
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
in der Kita Schulstraße 50, OT Hönow in 15366 Hoppegarten und in der Kita Gänseblümchen, Gänseblümchenweg 1, OT Hönow in 15366 Hoppegarten zu besetzen.
Drei Stellen umfassen eine Arbeitszeit von 32 Wochenstunden und eine Stelle umfasst eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden.
Die Stellen werden nach TVöD vergütet und sind zunächst auf 12 Monate befristet.
Ihre aussagefähigen Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen reichen Sie bitte bis zum 14. November 2007 ein an die
Gemeinde Hoppegarten - Fachbereich II - OT Dahlwitz-Hoppegarten
Lindenallee 14 15366 Hoppegarten gez. Klaus Ahrens
Bürgermeister
STELLENAUSSCHREIBUNG
Bei der Gemeinde Hoppegarten ist zum 01.01.2008 eine Stelle eines/er Mitarbeiters/in auf dem Sero-Point der Gemeinde Hoppegarten im OT Hönow zu besetzen.
Das künftige Aufgabengebiet umfasst:
- die Gewährleistung von Ordnung , Sicherheit und Sauberkeit auf dem Gelände und im Umfeld des Sero-Points,
- das Entgegennehmen, Sortieren und Trennen der unterschiedli- chen Wertstoffe,
- eine fachgerechte Beratung der Bürger in Fragen der Wertstoff- entsorgung
Der/die künftige Stelleninhaber/-in sollte:
- Selbständig und eigenverantwortlich Handeln können,
- höfliches und korrektes Auftreten sowie entsprechende Umgangs- formen an den Tag legen,
- Verantwortungsbewusstsein und Hilfsbereitschaft zeigen sowie - die Bereitschaft für die Arbeit an Wochenenden und an Feierta- gen aufbringen.
Die Stelle umfasst eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden, wird nach TVöD vergütet und ist zunächst auf 12 Monate befristet.
Ihre aussagefähigen Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen reichen Sie bitte bis zum 20. November 2007 ein an die
Gemeinde Hoppegarten - Fachbereich II - OT Dahlwitz-Hoppegarten
Lindenallee 14 15366 Hoppegarten gez. Klaus Ahrens
Bürgermeister
8. November 2007 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 5. Jahrgang; Ausgabe 07/2007 Seite 3
Satzung zur Änderung (dritte Änderungssatzung) der
"Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hoppegarten"
vom 06.12.2004
Aufgrund der §§ 5 und 15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBl. I S. 74, 86) und des § 6 des Kommunalabgaben- gesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03. 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.04.2005 (GVBl. I. S. 170) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoppegarten am 22.10.2007 die folgende Satzung zur Änderung (dritte Änderungssatzung) der
"Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hoppegarten" beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hoppegarten vom 06.12.2004 (Drucksache Nr. 065/2004), veröffentlicht im "Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten Ausgabe 09/2004" vom 17. Dezember 2004, Seite 4 ff., zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung der "Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hoppegarten"
vom 04.12.2006 (Drucksache Nr. 133/2006), veröffentlicht im
"Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten Ausgabe 07/2006" vom 22. Dezember 2006, Seite 3 ff. wird wie folgt geändert:
Artikel 2
In der Anlage 1, Straßenverzeichnis der Gemeinde Hoppegarten, werden die nachfolgend genannten Straßen nebst Reinigungs- klassen eingefügt bzw. umgestuft:
OT Dahlwitz Hoppegarten:
Reinigungsklasse alt neu
· Mahlsdorfer Allee 3 5
(von Köpenicker Allee bis An der Trainierbahn)
· Köpenicker Allee 2 2
· Karl-Marx-Str. 3 5
(von H.-H.-Promenade bis Land Berlin)
· Bollensdorfer Weg 3 5
(ab Hausnummer 37)
· Lausitzstraße 3 4
(Hausnummer 11-20)
· Fichtestraße 4 3
(befestigter Teil)
· Schopenhauerstr. 4 3
· Kantstraße 4 3
OT Hönow
Reinigungsklasse alt neu
· Am Barschsee 4 3
· Fichtengrund 4 3
(von Am Berge bis Land Berlin)
· Stienitzstraße 1 3
(von Brandenburgische Str.
bis Jägergraben) Artikel 3
Diese Änderung tritt am 01.01.2008 in Kraft.
Hoppegarten, den 23.10.2007 gez. Klaus Ahrens
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeindevertretung Hoppegarten hat in ihrer Sitzung am 27.03.2006 gemäß § 12 BauGB die 5. Änderung des Bebauungs- planes "Siedlungserweiterung Hönow"
Errichtung eines Funkmastes
beschlossen.
Ausgehend von § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungsänderung öffentlich zu unterrichten.
Die Unterlagen liegen in der Zeit
vom 07.11.2007 bis zum 09.12.2007 in der Gemeindeverwaltung Hoppegarten,
FB I, Bauen und Umwelt OT Dahlwitz- Hoppegarten Lindenallee 14
15366 Hoppegarten
zur Äußerung und Erörterung aus und können zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:
Dienstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- sichtigt.
Hoppegarten, den 25.10.2007 gez. Klaus Ahrens
Bürgermeister
8. November 2007 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 5. Jahrgang; Ausgabe 07/2007 Seite 4
Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeindevertretung Hoppegarten hat in ihrer Sitzung am 11.09.2006 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes
"Einkaufsmarkt" im OT Dahlwitz-Hoppegarten, Neuer Hönower Weg
beschlossen.
Ausgehend von § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten.
Die Unterlagen liegen in der Zeit
vom 07.11.2007 bis zum 09.12.2007 in der Gemeindeverwaltung Hoppegarten,
FB I, Bauen und Umwelt OT Dahlwitz- Hoppegarten Lindenallee 14
15366 Hoppegarten
zur Äußerung und Erörterung aus und können zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:
Dienstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Vorhaben- und Erschließungs- plan unberücksichtigt.
Hoppegarten, den 25.10.2007 gez. Klaus Ahrens
Bürgermeister
Hinweis der Gemeindekasse
Die Gemeinde Hoppegarten hat ab 01.01.2008 für sämtliche Einzahlungen nur noch die Bankverbindung
Kto.Nr. 3709007347 BLZ 170 540 40
Einzahlungen für Verwarn- und Bußgelder des fließenden Verkehrs gehen weiterhin auf
Kto.Nr. 3000330649 BLZ 170 540 40
gez. Mende
Impressum:
Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe 5. Jahrgang; Ausgabe 07/2007; Hoppegarten, 8. November 2007 Herausgeber: Gemeinde Hoppegarten - Der Bürgermeister -
OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten Erscheinungsfolge: nach Bedarf
Internetbezug über: http://www.hoppegarten.de Verantwortlicher Redakteur: Mirko Groh (Tel.: 03342-393 111) Anschrift der Redaktion: wie Herausgeber
Auflage: 6000 Exemplare
Druck und Vertrieb: BAB Anzeigenblatt GmbH, 15345 Altlandsberg Tel.: 033438/55011
Redaktionsschluß: 26.10.2007
Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages im Format DIN A 5 oder größer kostenlos beim Heraus- geber (siehe Anschrift der Redaktion).
ABC-Schützen
Anmeldung der Lernanfänger Schuljahr 2008/2009
Geburtsdatum: vom 01.10.2001 bis 30.09.2002 Schulbereich Gemeinde Hoppegarten Termine:
Mittwoch, 16.01.2008; 14:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag, 17.01.2008; 14:00 bis 18:00 Uhr
Ort: Peter Joseph Lenné Oberschule mit Grundschulteil OT Dahlwitz-Hoppegarten; v. Canstein-Str. 2 Sekretariat, Haus 5
15366 Hoppegarten
Tel./Fax.-Nr.: 03342/36680/366828
Andere terminliche Absprachen sind telefonisch mit Fr. Schmidt bis 14:00 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur von erziehungs- berechtigten Personen in Anwesenheit des Kindes erfolgen muss (Zweite Verordnung zur Änderung der Grundschulverordnung v.
21.07.2005 (GVBl. II S. 440) !
Mitzubringen sind Personalausweis/ und/oder Meldebeschei- nigung sowie die Geburtsurkunde/n des/der Kindes/Kinder !