• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegartenmit den Ortsteilen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegartenmit den Ortsteilen"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten

mit den Ortsteilen

Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe

Inhaltsverzeichnis:

amtlicher Teil

Seite 1: Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2007 der Gemeinde Hoppegarten nichtamtlicher Teil

Seite 2: Organisationsstruktur der Gemeindeverwaltung Hoppegarten

5. Jahrgang Hoppegarten, 02. Februar 2007 Ausgabe 01/2007

Haushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten

für das Haushaltsjahr 2007

Aufgrund des § 76 Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.12.2006 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird 1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 17.999.200 EUR

in der Ausgabe auf 17.999.200 EUR

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 5.725.100 EUR

in der Ausgabe auf 5.725.100 EUR

festgesetzt.

§ 2 Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf 0 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000 EUR

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern sind gemäß Hebesteuersatzung für das Jahr 2007 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 250.v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370.v.H.

2. Gewerbesteuer 300.v.H.

§ 4

(1) Als unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 81 GO werden

1. im Verwaltungshaushalt für Ausgabegruppierungen

4 bis 8 höchstens 50.000 EUR

2. im Vermögenshaushalt für Ausgabegruppierung 9

höchstens 50.000 EUR

bestimmt.

Mehrere Bewilligungen bei einer Haushaltsstelle werden im Sinne vorstehender Regelung zusammengerechnet. Über die unerheb- lichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entscheidet der Kämmerer der Gemeinde Hoppegarten.

(2) Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben dürfen nur auf Beschluss der Gemeindevertretung Hoppegarten geleistet werden.

(3) Als geringfügig ist ein Betrag im Sinne des § 79 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GO dann anzusehen, wenn er 1 v. H. des Gesamthaushalts- volumens des laufenden Haushaltsjahres nicht übersteigt.

Hoppegarten, den 05.12.2006 gez. Klaus Ahrens

Bürgermeister

Ende des amtlichen Teils des Amtsblattes

(2)

Impressum:

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe 5. Jahrgang; Ausgabe 01/2007; Hoppegarten, 02. Februar 2007 Herausgeber: Gemeinde Hoppegarten - Der Bürgermeister -

OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten Erscheinungsfolge: nach Bedarf

Internetbezug über: http://www.hoppegarten.de Verantwortlicher Redakteur: Mirko Groh (Tel.: 03342-393 111) Anschrift der Redaktion: wie Herausgeber

Auflage: 6000 Exemplare

Druck und Vertrieb: BAB Anzeigenblatt GmbH, 15345 Altlandsberg Tel.: 033438/55011

Redaktionsschluß: 05.01.2007

Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages im Format DIN A 5 oder größer kostenlos beim Heraus- geber (siehe Anschrift der Redaktion).

2. Februar 2007 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 5. Jahrgang; Ausgabe 01/2007 Seite 2

Sicherheit und Ordnung

Schulsozialarbeit Schule/Jugend/Sport

Senioren/ Freizeit

Zentrale Steuerung

Post

EDV

Personal Kitas

Verkehrsüberwachung Messwagen

Politessen

Gebäudemanagement

Liegenschaften Bauhof

Sitzungsdienst

Bürgerdienste Bau und Umwelt Lebenswerte Gemeinde Zentraler Service Finanzen und Betriebe Liegenschaft/ Gebäude Fachbereich Kommunale Daseinsvorsorge

FBL Frau A. Schnabel (1. Stellv. BM)

Tel.: 03342-393 214; e-mail: angela.schnabel@gemeinde-hoppegarten.de

Bürgermeister

Herr Klaus Ahrens

Bürgerbüro

Büro des Bürgermeisters Öffentlichkeitsarbeit

Sekretariat

Personalrat Gleichstellungsbeauftragte

Ortsplanung und Baurecht

Infrastruktur Technik Beiträge

Wirtschaftsförderung Tourismus

Umwelt / Friedhof

Kasse, Buchhaltung Beitreibung

Steuern und Beiträge Finanzen/ Doppik Fachbereich Innere Dienste FBL Herr G. Licht (2. Stellv. BM)

Tel.: 03342-393 410; e-mail: gerhard.licht@gemeinde-hoppegarten.de

Beginn des nichtamtlichen Teils des Amtsblattes Organisationstruktur der Gemeindeverwaltung Hoppegarten

Die nachstehende Organisationsstruktur der Gemeindeverwaltung wird seit dem 1. Januar 2007 schrittweise umgesetzt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1 GO fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 7, Flurstück 513 für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist..

Bürgermeister.. November 2007 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 5. 74, 86) und des § 6 des Kommunalabgaben- gesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Satzung zur Änderung (vierte Änderungssatzung) der "Satzung über die Rei- nigung öffentlicher Straße der Gemeinde

gänge sowie Mehrkosten für Geh- und Radwegüberfahrten in der Gemeinde Hoppegarten (Zufahrtensatzung) Seiten 4 - 5: Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt fest, dass für die Fraktion der CDU das Mitglied des Hauptauscchusses Kay Juschka durch Herrn Peter Bekendorf vertreten wird.. Ergebnis:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Bereitstel- lung überplanmäßiger finanzieller Mittel für die Sanierung des "Hau- ses der Generationen" in 15366 Hoppegarten,

1 GO fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flur- stück 1175 (433 m²), Robinienweg 23 a für die Erfüllung ihrer Auf- gaben in absehbarer Zeit

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für abgeschlossene straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hoppegarten, einseitiger