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Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegartenmit den Ortsteilen

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Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten

(Sitzung vom 10. September 2007)

öffentlicher Sitzungsteil Anträge

Drucksache 093/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt auf Vorschlag der Fraktion SPD - Bürgerkomitee:

1.) die Abberufung von Herrn Siegfried Heffe, Ergebnis: einstimmig angenommen

2.) die Berufung von Herrn Rainer Spies,

als sachk. Einwohner des Wirtschafts- und Umweltausschusses.

Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt Drucksache 102/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt auf Vorschlag der Fraktion CDU/Eigenh., Herrn Bernd Breuer als sachk. Einwohner in den Wirtschafts- und Umweltausschuss zu berufen.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 103/2007

Gemäß Antrag der Fraktion der CDU/Eigenh. beschließt die Ge- meindevertretung Hoppegarten:

"Die Verwaltung wird beauftragt nach Möglichkeiten zur Errich- tung eines Seniorenfitnessparks in der Siedlungserweiterung Hönow zu suchen und eine mögliche Realisierung im Jahr 2008 in die Wege zu leiten".

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksachen / Beschlussvorlagen Drucksache 086/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten genehmigt die gem. § 68 Abs.

1 GO gefasste Eilentscheidung (DRUCKSACHE 082/2007) zur au- ßerordentlichen Tilgung der Darlehen Schulerweiterungsbau und Feuerwehrdepot bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 070/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt das aktualisierte fünfjährige Investitionsprogramm.

Ergebnis: einstimmig angenommen

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten

mit den Ortsteilen

Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe

Inhaltsverzeichnis:

Seiten 1- 2: Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten (Sitzung vom 10. September 2007);

Seite 3: Ausschreibung von Grundstücken; Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten für das Jahr 2007;

Ende des amtlichen Teils; Beginn des nichtamtlichen Teils

Seite 4: Entwurf zu einer Lokalen Agenda; Einladung zum Gespräch

5. Jahrgang Hoppegarten, 28. September 2007 Ausgabe 06/2007

Drucksache 069/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die 1. Nachtrags- haushaltssatzung für das Jahr 2007 mit ihren Anlagen.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 068/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten bestätigt den geprüften Jahresabschluss 2006 des Treuhänders GKI für die Maßnahme Siedlungserweiterung Hönow und erteilt dem Bürgermeister Ent- lastung.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 062/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten bestätigt den geprüften Jahresabschluss 2006 der awf GmbH und entlastet die Geschäfts- führerin. Dem Gewinnverwendungsvorschlag wird zugestimmt.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 016/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass folgende Grundstücke in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppe- garten, Flur 6, für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig sind:

1. Rudolf-Breitscheid-Str. 8, Flurstück 1065, hieraus eine unvermessene Teilfläche von ca. 1.100 m²,

2. Rudolf-Breitscheid-Str. 12, Flurstück 77, hieraus eine unvermessene Teilfläche von ca. 1.200 m².

Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Ausschreibung der bebauten Teilflächen zum Verkauf, Mindestgebot: aktueller Verkehrswert. Die Kosten der Vermessung sind vom Käufer zu tragen.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 080/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass die Grundstücke in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppe- garten, Flur 3, Flurstücke 153/2, 154/1, 155/1, 157/1, 158/1, 159/1 und 160/1 für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig sind.

Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Ausschreibung der Grundstücke im Gesamtpaket zum Verkauf, Mindestgebot:

418.500,00 €.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 088/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung

(2)

28. September 2007 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 5. Jahrgang; Ausgabe 06/2007 Seite 2 eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB

für den Teil aus 381, Flur 5, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Bollensdorfer Weg.

Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt Drucksache 098/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beauftragt den Bürgermeis- ter, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Landesentwick- lungsplan Berlin - Brandenburg (LEP B-B) Anregungen und Be- denken zum Entwurf dieses Planes geltend zu machen, die sich inhaltlich an der Begründung zu dieser Drucksache orientieren.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 087/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die Antwort- schreiben des Vorsitzenden der Gemeindevertretung an die Peten- ten, Frau U. Schmidt und Herrn M. Fenske, zu bestätigen.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen

nichtöffentlicher Sitzungsteil Drucksache 090/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Auftrags- vergabe für das Bauteil D, Brückenbauwerk, an den Bieter Nr. 1.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 077/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten erteilt ihre Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1187, sowie zur Bestel- lung einer Grundschuld in das Erbbaugrundbuch von Dahlwitz- Hoppegarten, Blatt 3235. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine ent- sprechende Stillhalteerklärung zur Bestellung der Grundschuld ...

abzugeben.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 078/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 7, Flurstück 513 für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist. Die Gemeindevertretung beschließt, ...

einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen.

Erbbaurechtsdauer: 99 Jahre, ...

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 079/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten erteilt ihre Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechtes am Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1190, an die Lebensge- fährtin des Erbbaurechtsnehmers. Die aus dem Vertrag vom 04.07.2001, UR-Nr. 490/2001 des Notars Dr. Peter Lehmann, resul- tierenden Rechte und Pflichten müssen übernommen werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Erklärungen abzu- geben.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 092/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Hönow, Flur 3, Flur- stücke 246, 247, 274 und 275 für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist.

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des Grundstücks

an den Bewerber Nr. 1 ...

Die Gemeindevertretung erteilt eine Belastungsvollmacht zur Be- stellung von Grundpfandrechten samt Nebenleistungen vor Eigentumsumschreibung in Höhe des Kaufpreises.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 083/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 4, Flurstück 63, ... für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehba- rer Zeit nicht notwendig ist.

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des Grundstücks ... an den Bewerber Nr. 2.

Die Gemeindevertretung erteilt eine Belastungsvollmacht zur Be- stellung von Grundpfandrechten vor Eigentumsumschreibung in Höhe des Kaufpreises zzgl. geplanter Investition ...

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 084/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppe- garten, Flur 3, Flurstück 1197, ... für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist.

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des Grundstücks zum aktuellen Verkehrswert. Die Kosten der Erstellung des Ver- kehrswertgutachtens sind vom Käufer zu übernehmen.

Die Gemeindevertretung erteilt eine Belastungsvollmacht zur Be- stellung von Grundpfandrechten vor Eigentumsumschreibung ...

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 085/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppe- garten, Flur 3, Flurstück 1187, für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist.

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des Grundstücks an die Erbbaurechtsnehmer ...

Die Gemeindevertretung erteilt eine Belastungsvollmacht zur Be- stellung von Grundpfandrechten vor Eigentumsumschreibung in Höhe des Kaufpreises. Die im Erbbaugrundbuch stehende Grund- schuld wird mit Schließung des Erbbaugrundbuchs in das Boden- grundbuch eingetragen, die Verwaltung wird ermächtigt, eine ent- sprechende Erklärung abzugeben.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen

Öffentliche Bekanntmachung Ausschreibung von Grundstücken

Die Gemeinde Hoppegarten schreibt folgende Grundstücke zum Verkauf aus:

Lfd-Nr. 1:

Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstücke: 153/2, 154/

1, 155/1, 157/1, 158/1, 159/1 und 160/1, Gesamtfläche: 5.478 m².

Die Grundstücke sind im Gemeindeteil Waldesruh in der Wald- straße belegen. Ein Verkauf von Einzelgrundstücken erfolgt nicht.

Die Grundstücke sind im Entwurf des Flächennutzungsplanes als Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung ausgewiesen. Die Be- bauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Mindestgebot: 418.500,00 Euro

(3)

28. September 2007 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 5. Jahrgang; Ausgabe 06/2007 Seite 3

Lfd-Nr. 2:

Gemarkung Hönow, Flur: 2, Flurstück 34;

Eckgrundstück Am Haussee / An der Herrenfurth;

Größe: 839 m²;

Bebauung: Trafostation ansonsten unbebaut

Das Grundstück ist im Entwurf des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Bebauung mit einem Wohnhaus richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Mindestgebot: 57.000,00 Euro Lfd.-Nr. 3:

Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 6, Flurstück 739 (339 m²) sowie ein Miteigentumsanteil am Flurstück 749 (306 m²- Privat- weg).

Lagebezeichnung: Obere Bergstraße 9

Das Grundstück ist mit einem Reihenwohnhaus (Kopfhaus) mit ca.

104 m² Wohnfläche bebaut.

Mindestgebot: 115.000,00 Euro,

Über die Vergabe der Grundstücke entscheidet die Gemeindever- tretung. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden.

Bewerbungen mit einem Bonitätsnachweis sind bis zum 01.10.2007 an die

Gemeinde Hoppegarten OT Dahlwitz-Hoppegarten Liegenschaften /Gebäude-

Lindenallee 14 15366 Hoppegarten zu richten.

Bewerbungen ohne Bonitätsnachweis werden nicht berücksich- tigt.

gez. Klaus Ahrens Bürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten

für das Haushaltsjahr 2007

Aufgrund des § 79 Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.09.2007 folgende Nachtragshaushalts- satzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag um um des Haushaltsplanes einschl.

der Nachträge

gegenüber nunmehr fest- bisher gesetzt auf

EUR EUR EUR EUR

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 1.197.600 71.100 17.999.200 19.125.700 die Ausgaben 1.470.800 344.300 17.999.200 19.125.700 2. im Vermögenshaushalt

die Einnahmen 2.563.200 377.300 5.725.100 7.911.000 die Ausgaben 2.454.500 268.600 5.725.100 7.911.000

§ 2

Die bisher festgesetzten Gesamtbeträge der Kredite, der Verpflich- tungsermächtigungen und der Kassenkredite werden nicht verän- dert.

§ 3

Die Hebesätze für Realsteuern gemäß Hebesteuersatzung für das Jahr 2007 wurden nicht verändert.

§ 4

Die Regelungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie zur Geringfügigkeit werden nicht verändert.

Hoppegarten, 11.09.2007 gez. Klaus Ahrens Bürgermeister

Ende des amtlichen Teils des Amtsblattes

Impressum:

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe 5. Jahrgang; Ausgabe 06/2007; Hoppegarten, 28. September 2007 Herausgeber: Gemeinde Hoppegarten - Der Bürgermeister -

OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten Erscheinungsfolge: nach Bedarf

Internetbezug über: http://www.hoppegarten.de Verantwortlicher Redakteur: Mirko Groh (Tel.: 03342-393 111) Anschrift der Redaktion: wie Herausgeber

Auflage: 6000 Exemplare

Druck und Vertrieb: BAB Anzeigenblatt GmbH, 15345 Altlandsberg Tel.: 033438/55011

Redaktionsschluß: 17.09.2007

Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages im Format DIN A 5 oder größer kostenlos beim Heraus- geber (siehe Anschrift der Redaktion).

(4)

28. September 2007 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 5. Jahrgang; Ausgabe 06/2007 Seite 4

Initiativgruppe Lokale Agenda 21 Hoppegarten, 19.09.2007

Entwurf: Leitlinien einer Lokalen Agenda 21 für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Hoppegarten

(Kurzfassung)

Die Folgen der weltweit zunehmenden Gefährdung unserer natürlichen Lebensgrundlagen haben - vor allem in Gestalt einer drohenden Klima-Katastrophe - längst den Brandenburger Raum und auch unsere Gemeinde erreicht. Ein Weg zum Gegensteuern ist das Erarbeiten einer Lokalen Agenda 21 für Hoppegarten (gemäß dem Gemeindevertreter-Beschluss vom 12. 12. 2005). Damit folgen wir der vom Umwelt-Gipfel 1992 in Rio ausgegangenen Devise

"Global denken - lokal handeln". Letztlich geht es darum, die Bedürfnisse der jetzigen Generation zu befriedigen, ohne die Bedürfnisse künftiger Generationen zu gefährden. In erster Linie bedeutet das, jeden Raubbau an den natürlichen Grundlagen allen Lebens auf dieser Erde zu vermeiden. Deshalb bedarf es einer örtlichen Entwicklungsstrategie, die auf ein ausgewogenes, zu- kunftsfähiges Wechselverhältnis von Wirtschafts-, Sozial- und Um- weltpolitik - und somit auf eine nachhaltige Entwicklung unseres Gemeinwesens - ausgerichtet ist. Dafür schlagen wir folgende Schwerpunkte vor, die künftig beim kommunalpolitischen Handeln zu beachten sind.

1. Hoppegarten bildet mit seinen charakteristischen Landschafts- strukturen und nicht zuletzt durch seine weithin bekannte

"Galopprennbahn im Grünen" ein Verbindungsglied zwischen der Metropole Berlin und dem ostbrandenburgischen Raum an der Nahtstelle zu Polen.

- Sicherung des Charakters als "Grünes Tor" durch weitsichtige Siedlungs- und Ansiedlungspolitik bei Bewahrung des noch unbesiedelten landschaftlichen Umfelds.

- Bewahrung der landschafts-, natur- und denkmalgeschützen Areale vor Bauspekulation.

- Erhaltung des "Kulturguts Pferd" und Sicherung der damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Existenzen.

2. Hoppegarten ist in der Landes- und Regionalplanung als Ort mit überörtlich bedeutsamer Wohnfunktion ausgewiesen und soll dies weiterhin bleiben.

- Verzicht auf Neuausweisung von Bauflächen außerhalb der jetzigen Wohnsiedlungs- und Gewerbegebietsgrenzen;

Beschränkung auf Verdichtungen im Innenbereich.

- Schutz der in Wohngebieten noch vorhandenen Wald- und Grünflächen.

- Steigerung der Wohn- und Lebensqualität der Einwohner durch Ausbau der örtlichen Infrastruktur.

- Erarbeitung eines ökonomisch, ökologisch und sozial ausge- wogenen Immobilienkonzepts der Gemeinde.

3. Hoppegarten ist ein attraktiver, hochentwickelter Gewerbe- standort und wird sich als Standort mit überörtlich bedeutsamer gewerblicher Funktion weiterentwickeln.

- Förderung Hoppegartens als ausgesprochen unternehmer- freundliche Gemeinde im Sinne weiteren Wirtschaftswachstums;

Anerkennung als überregionaler Förderschwerpunkt.

- Erhalt und volle Auslastung der Gewerbegebiete als Hauptein- nahmequelle des Gemeindehaushalts.

- Beibehaltung des ortstypischen Branchen-Mixes mittelstän- discher Unternehmen zur Beförderung lokaler und regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Landwirtschaft eingeschlossen.

- Vorrang der Auslastung vorhandener Gewerbeflächden gegenüber Neuausweisungen auf Grünland und anderen Freiflächen.

4. Hoppegarten erfüllt mit seinen Natur-Ressourcen lebens-

wichtige Aufgaben des Klimaschutzes und des Wasserhaushaltes für die Region, insbesondere für die Hauptstadt.

- Erhalt und Förderung der Ökosysteme, insbesondere in den ausge- wiesenen Schutzgebieten.

- Nachhaltige Nutzung von Naturressourcen; den Verbrauch kleiner halten als die Neubildungsrate.

- Stabilisierung des Landschafts-Wasserhaushaltes und Renatu- rierung hierfür wichtiger Ökosysteme wie Stand- und Fließgewässer.

- Nutzung regenerativer Energie-Quellen, Stärkung der Energie- Effizienz.

- Einschränkung von Bodenversiegelungen.

5. Hoppegarten ist mit seinen landschaftlichen Reizen, seinem dörflichen Charakter, seinen städtebaulichen Anziehungspunkten und seinen Verkehrsanbindungen ein attraktiver, ausbaufähiger Raum für Naherholung, medizinische und sportliche Gesund- erhaltung und die Entwicklung des Tourismus.

- Förderung eines naturnahen Tourismus als wichtigem Wirtschafts- faktor.

- Vernetzung der gastronomischen, medizinischen und kulturell- sportlichen Angebote im Sinne der beschlossenen Tourismus- Konzeption.

- Verbesserung des Ortsbildes durch zügige Umsetzung der Dorfentwicklungskonzeptionen für Dahlwitz und Hönow.

6. Hoppegarten ist eine Gemeinde mit ungewöhnlicher Flächen- ausdehnung und Siedlungsstruktur, die alle daraus erwachsenden Verkehrsprobleme weitsichtig zu lösen hat.

- Verbesserung der Verbindungen zwischen den weit auseinander liegenden Ortsteilen, insbesondere durch Nord-Süd-Verbindungen im ÖPNV.

- Ausbau des S-Bahnhofs Hoppegarten (Mark) zu einem Haltepunkt der Regionalbahn.

- Entwicklung eines geschlossenen Wander-, Rad- und Reitwege- netzes und deren überörtliche Anbindung.

7. Hoppegarten wird als kinder-, jugend- und familien-freund- liches und zugleich alten- und behindertenfreundliches Gemein- wesen mit einem regen kulturellen Leben weiter ausgestaltet.

- Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Daseinsfür- sorge für Senioren entsprechend der demografischen Entwicklung;

Schwerpunkt "aufsuchende Jugendarbeit".

- Weiterentwicklung bzw. Aufbau multikultureller Zentren in den Ortsteilen.

- Weitere Förderung des kulturellen und sportlichen Vereinslebens.

8. Hoppegarten entwickelt sich als ein demokratisch selbstver- waltetes Gemeinwesen, in dem die Bürgerinnen und Bürger ihr kommunalpolitisches Schicksal zunehmend selbst bestimmen und ihr soziales und kulturell-sportliches Leben selbst gestalten können.

- Ausrichtung der Arbeit von Gemeindevertretung und Verwaltung auf das Ziel, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Gemeinde mit weitsichtiger Umweltpolitik und einem Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit zu verbinden.

- Aktivierung der Bürger zu eigenständiger Mitarbeit bei der Gestaltung des örtlichen Lebens im Zusammenwirken von kommu- nalen Handlungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Bürger- initiativen.

- Verbesserung wechselseitiger Informationstätigkeit von "oben"

nach "unten" und umgekehrt.

Die Initiativgruppe für eine Lokale Agenda 21 möchte sich mit ihrem Leitlinien-Entwurf vorstellen, mit den MitbürgerInnen das Gespräch suchen und sie zum Mitmachen einladen. Hierzu lädt sie am 8. Oktober 2007 um 19 Uhr im "Haus der Gene- rationen", Ortsteil Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 16 ein.

Referenzen

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