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Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegartenmit den Ortsteilen

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(1)

Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten

(Sitzung vom 03. Dezember 2007)

öffentlicher Sitzungsteil Anträge

DRUCKSACHE 131/2007

(Antrag Fr. Dr. Dau, Hr. Eißrig, Hr. Klahr)

Die Gemeindevertretung Hoppegarten nimmt die Leitlinien einer Lokalen Agenda 21 für Hoppegarten (siehe Anlage) als Grundlage und Richtschnur für die weitere Arbeit der Initiativgruppe Agenda an den Agenda-Dokumenten zur Kenntnis.Die Verwaltung wird beauftragt, den von den Bürgern getragenen und von Gemeinde- vertretern geförderten Agenda-Prozess weiterhin fachlich zu be- gleiten und organisatorisch zu unterstützen.Die Leitlinien in der Agenda 21 dienen der GV zukünftig als Handlungsempfehlung.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksachen / Beschlussvorlagen DRUCKSACHE 095/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Haushalts- satzung für das Jahr 2008 mit ihren Anlagen.

Ergebnis: einstimmig angenommen DRUCKSACHE 096/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt das Investitions- programm für den Planungszeitraum von 2008 bis 2011.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen DRUCKSACHE 121/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten bestätigt den geprüften Jah- resabschluss 2006 der Gemeinde Hoppegarten und erteilt dem Bür- germeister Entlastung.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen

DRUCKSACHE 128/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt eine über- planmäßige Ausgabe für die Straßenbau-maßnahme "Am Barsch- see".

Ergebnis: einstimmig angenommen

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten

mit den Ortsteilen

Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe

Inhaltsverzeichnis:

Seite 1: Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten (Sitzung vom 03. Dezember 2007)

Seite 2: Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten für das Haushaltsjahr 2008 Seite 3: Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Hoppegarten vom 03. Dezember 2007

Seite 6: Bekanntmachung der Satzung zur Änderung (vierte Änderungssatzung) der "Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hoppegarten" vom 03.12.2007

Seite 7: Bekanntmachung der Satzung zur Änderung (dritte Änderungssatzung) der der Satzung zum Schutz von Bäumen der Gemeinde Hoppegarten vom 18. Oktober 2004; Grundstücksausschreibungen; Ende des amtlichen Teils;

5. Jahrgang Hoppegarten, 21. Dezember 2007 Ausgabe 08/2007

DRUCKSACHE 111/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 7, Flurstück 908 (638 m²) für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist. Die Gemeindevertretung be- schließt die öffentliche Ausschreibung des Grundstücks zum Ver- kauf.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen DRUCKSACHE 126/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt gemäß § 9 Abs.

4 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg den Vertrag für die Änderung der Gemeindegrenzen vom 19.03./24.04.2007 zwischen den Gemeinden Hoppegarten und Ahrensfelde.

Ergebnis: einstimmig angenommen DRUCKSACHE 123/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Satzung zur Änderung (3. Änderungssatzung) der Satzung zum Schutz von Bäumen der Gemeinde Hoppegarten vom 18.Oktober 2004.

Ergebnis: einstimmig angenommen DRUCKSACHE 134/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Satzung zur Änderung (vierte Änderungssatzung) der "Satzung über die Rei- nigung öffentlicher Straße der Gemeinde Hoppegarten" vom 03.12.2007.

Ergebnis: einstimmig angenommen DRUCKSACHE 127/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Haupts- atzung für die Gemeinde Hoppegarten (Neufassung) mit Wirkung vom 01.01.2008. Die Hauptsatzung vom 08. März 2004, zuletzt ge- ändert durch die achte Änderungssatzung, tritt gleichzeitig außer Kraft.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen

DRUCKSACHE 122/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes "An der Trainierbahn" (An der Trainier- bahn 35 bis Heidemühler Weg) im OT Dahlwitz-Hoppegarten, GT Waldesruh.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen

(2)

DRUCKSACHE 135/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt den ersten Nach- trag zur "Vereinbarung zur Jugendarbeit in der Gemeinde Hoppe- garten zwischen der Gemeinde Hoppegarten und der Jugendwer- statt Hönow e. V."

Ergebnis: einstimmig angenommen

nichtöffentlicher Sitzungsteil DRUCKSACHE 110/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt den Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 6, Flur- stück 739 einschließlich den Miteigentumsanteil von 1/28 am Grund- stück, Flur 6, Flurstück 749 an die Bewerber ... Die Gemeindevertre- tung erteilt eine Belastungsvollmacht zur Bestellung von Grund- schulden vor Eigentumsumschreibung ...

Ergebnis: mehrheitlich angenommen DRUCKSACHE 120/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt den Verkauf von Grundstücken in der Gemarkung Hönow, Flur 2, Flurstücke 2416 (4.038 m²), 2419 (3.902 m²) und 2427, hieraus eine unvermessene Teilfläche von ca. 5.000 m² (Baufeld 1.1), Flurstück 2415 (1.042 m²), 2421 (6.353 m²) und 2427, hieraus eine unvermessene Teilfläche von ca. 5.000 m² (Baufeld 9.1) im städtebaulichen Entwicklungs- gebiet "Siedlungserweiterung Hönow" ...

Der Verkauf erfolgt zur Bebauung entsprechend des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes und gemäß den Entwicklungs- zielen nach § 169 Abs. 6 BauGB. Der Kaufpreis ist nach § 169 Abs.

8 BauGB zu ermitteln.

Ergebnis: einstimmig angenommen

Haushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten für das Haushaltsjahr 2008

Aufgrund des § 76 Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.12.2007 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird 1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 19.941.100 EUR

in der Ausgabe auf 19.941.100 EUR

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 7.046.600 EUR

in der Ausgabe auf 7.046.600 EUR

festgesetzt.

§ 2 Es werden festgesetzt:

1.der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2.der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf 0 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

1.000.000 EUR

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern sind gemäß der Hebesteuer- satzung für das Jahr 2008 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H.

2. Gewerbesteuer 300 v. H.

§ 4

(1) Als unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 81 GO werden bestimmt:

1. Verwaltungshaushalt für die Ausgabegruppierungen 4 bis 8

höchstens 50.000 EUR

2. Vermögenshaushalt für die Ausgabegruppierung 9

höchstens 50.000 EUR

Mehrere Bewilligungen bei einer Haushaltsstelle werden im Sinne vorstehender Regelung zusammengerechnet. Über die unerheb- lichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entscheidet der Kämmerer der Gemeinde Hoppegarten.

(2) Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben dürfen nur auf Beschluss der Gemeindevertretung Hoppegarten geleistet werden.

(3) Als geringfügig ist ein Betrag im Sinne des § 79 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GO dann anzusehen, wenn er 1 v. H. des Gesamthaushalts- volumens des laufenden Haushaltsjahres nicht übersteigt.

Hoppegarten, den 04.12.2007 gez. Klaus Ahrens

Bürgermeister

(3)

Hauptsatzung

der Gemeinde Hoppegarten vom 03. Dezember 2007

Präambel

Aufgrund der §§ 6 und 35 Abs. 2, Ziffer 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S.

74; 86), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoppegarten in ihrer Sitzung am 03. Dezember 2007 nachstehende Hauptsatzung beschlossen:

§ 1

Allgemeine Vorschrift

Soweit in dieser Satzung Amtsbezeichnungen unter einem geschlechtsspezifischen Begriff beschrieben werden, gelten sie für das andere Geschlecht gleichermaßen.

§ 2

Name, Gebiet, Rechtsstellung (1) Die Gemeinde führt den Namen "Hoppegarten".

(2) Die Gemeinde Hoppegarten, im Folgenden Gemeinde genannt, umfasst die Gemarkungen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe.

(3) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsfreien Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland.

§ 3

Ortsteile, bewohnte Gemeindeteile

(1) Die Gemeinde Hoppegarten bildet gemäß § 54 GO die folgenden Ortsteile mit ihren bewohnten Gemeindeteilen:

· Dahlwitz-Hoppegarten, bestehend aus den Gemeindeteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Birkenstein und Waldesruh

· Hönow

· Münchehofe.

(2) Vor einer beabsichtigten Aufhebung oder Änderung eines Ortsteiles ist nach § 54 d GO ein Bürgerentscheid in dem betref- fenden Ortsteil durchzuführen.

§ 4

Wappen, Flagge und Dienstsiegel

(1) Das Wappen der Gemeinde ist "Halb gespalten und im Dornenschnitt geteilt von Grün, Silber und Blau:

1: ein nach oben geöffnetes silbernes Hufeisen, 2: eine grüne Hopfendolde mit Stiel und Blatt und 3: eine schräglinke silberne Schildkröte".

(2) Die Gemeinde führt eine Flagge, dreistreifig Grün-Weiß-Grün (Grün-Silber-Grün) im Verhältnis 1:4:1 und mit dem Gemeinde- wappen im Mittelstreifen.

(3) Die Gemeinde führt im Dienstsiegel das Wappen und als Umschrift in Kapitalschrift: "GEMEINDE HOPPEGARTEN, LANDKREIS MÄRKISCH-ODERLAND".

(4) Die Abbildung des Gemeindewappens zu künstlerischen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts oder der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

(5) Die Wappen der bisherigen Gemeinden Dahlwitz-Hoppegarten und Hönow bleiben als Ortsteilsymbole erhalten und können für die jetzigen Ortsteile Dahlwitz-Hoppegarten und Hönow zur Identitätswahrung verwendet werden.

§ 5

Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretung tritt nach einem von der Gemeinde- vertretung beschlossenem Sitzungsplan, i.d.R. einmal innerhalb von zwei Monaten, zusammen.

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindever- tretung und des Hauptausschusses werden entsprechend § 20 Abs. 5 der Hauptsatzung bekannt gemacht.

(3) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen des § 44 GO für folgende Gruppen von Angelegenheiten ausgeschlossen:

· Personal- und Disziplinarangelegenheiten, soweit sie den persönlichen Lebensbereich oder den Schutz persönlicher Daten betreffen, mit Ausnahme von Wahlen,

· Grundstücksgeschäfte, Liegenschaftsangelegenheiten, Vertrags- verhandlungen mit Dritten,

· Beratungen über die Gewährung von Zuschüssen,

· Vergleiche im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten.

§ 6

Vorsitzender der Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretung wählt in ihrer ersten Sitzung den Vorsitzenden und einen ersten und zweiten Stellvertreter des Vor- sitzenden.

(2) Der Vorsitzende vertritt die Belange der Gemeindevertretung gegenüber dem Bürgermeister.

§ 7

Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner

(1) Für die Gemeindevertreter gelten die Rechte und Pflichten gem.

§§ 37 und 38 der GO.

(2) Den Gemeindevertretern steht das Recht zu, Vorschläge einzu- bringen oder Anträge zu stellen. Diese sind i.d.R. zu begründen und in schriftlicher Form beim Vorsitzenden der Gemeinde- vertretung oder beim Bürgermeister einzureichen.

(3) Jeder Gemeindevertreter, der sein Recht auf Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, denen er nicht angehört wahrnimmt, hat Rederecht, jedoch kein Stimmrecht.

(4) Jeder Gemeindevertreter erhält die Sitzungsniederschriften der Ausschüsse, in denen er Mitglied ist. Darüber hinaus erhalten diese jeweils die Fraktionsvorsitzenden.

(5) Kann ein Gemeindevertreter die ihm aus der GO erwachsenen Pflichten nicht erfüllen, so hat er dies dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist ein Gemeindevertreter an der Teilnahme einer Sitzung der Gemein- devertretung oder eines Ausschusses verhindert, hat er rechtzeitig den Vorsitzenden zu informieren. Zur Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses ist ein Vertreter (§ 13 Abs. 4) zu entsenden.

(6) Jeder Gemeindevertreter und jeder sachkundige Einwohner hat dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung spätestens 4 Wochen nach der ersten Sitzung der Gemeindevertretung bzw. seines Ausschusses schriftlich seine derzeit ausgeübte Tätigkeit sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten, soweit diese für die Ausübung seines Mandates von Bedeutung sein könnten, mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere:

· Art und Inhalt der Tätigkeiten (Tätigkeitsschwerpunkte),

· Mitgliedschaften in Vorständen, Aufsichträten oder gleichartigen Organen einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz bzw. Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde Hoppegarten.

(4)

Etwaige Veränderungen sind dem Vorsitzenden der Gemeinde- vertretung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 8 Bürgermeister

(1) Der Bürgermeister führt gemäß § 63 Abs. 1 Buchstabe e) der GO die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Als laufende Verwaltung ist ein Geschäft anzusehen, dass:

· mehr oder weniger gleichförmig immer wieder vorkommt,

· sachlich und finanziell wenig erheblich ist oder

· zur ungestörten und ununterbrochenen Fortführung der Gemeinde- verwaltung notwendig ist.

(2) Finanziell erheblich ist ein Geschäft, wenn es nicht im Rahmen des Haushaltsplanes liegt und 2 v.H. des Gesamthaushalts- volumens übersteigt.

(3) Die Funktion des ersten Stellvertreters wird der Fachbereichs- leiterin "Kommunale Daseinsvorsorge" übertragen. Bei deren Verhinderung wird der Bürgermeister durch den Fachbereichsleiter

"Innere Dienste" vertreten.

§ 9

Befugnisse des Bürgermeisters, Gemeindebedienstete

(1) Die Gemeindevertretung überträgt dem Bürgermeister die Entscheidung über:

· das Bewerberauswahlverfahren bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses bis einschließlich Besoldungsgruppe A 12,

· die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten, mit Ausnahme der Fachbereichsleiter, bei Produktverantwortlichen ist die Einstel- lung ausgenommen.

· die Festsetzung des Entgeltes, sofern nicht ein Anspruch aufgrund eines Tarifvertrages besteht.

(2) Dem Bürgermeister wird gemäß § 73 Abs. 3 GO die Befugnis zur alleinigen Unterzeichnung:

· der nach geltendem Recht auszustellenden Arbeitsverträge,

· sonstiger schriftlicher Erklärungen zur Regelung der Rechtsver- hältnisse der Beschäftigten, mit Ausnahme der Fachbereichsleiter, übertragen.

(3) Der Bürgermeister entscheidet:

· über die Verteilung von Zuwendungen an Vereine und Verbände insgesamt bis 2.500 € /Jahr,

· über Stundungen und Niederschlagungen bei Beträgen bis 5.000 € je Einzelfall,

· über den Erlass von Abgaben bis 500 € im Einzelfall,

· über die Vergabe von Aufträgen nach VOB/VOL bis 75.000 € (VOL) bzw. 125.000 € (VOB),

· über das Einvernehmen der Gemeinde im Zusammenhang mit § 36 BauGB. Über bedeutsame, ortsprägende Bauvorhaben ist zeitnah die Gemeindevertretung in Kenntnis zu setzen.

§ 10

Gleichstellungsbeauftragter

(1) Die Gemeinde bestellt gem. § 23 GO einen ehrenamtlichen Gleich- stellungsbeauftragten. Er ist in Ausübung dieser Tätigkeit dem Bürgermeister zugeordnet.

(2) Dem Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüsse, die Auswirkungen auf die Gleichstel- lung von Mann und Frau haben, Stellung zu nehmen. Bei unter- schiedlichen Auffassungen des Gleichstellungsbeauftragten und des Bürgermeisters kann sich dieser schriftlich, unter Darlegung des abweichenden Standpunktes, an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung bzw. des zuständigen Ausschusses wenden.

(3) Der Vorsitzende unterrichtet die Gemeindevertretung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise. Dem Gleichstellungs- beauftragten kann die Möglichkeit eingeräumt werden seinen abweichenden Standpunkt in einer der nächstfolgenden Sitzungen persönlich vorzutragen.

§ 11 Hauptausschuss

(1) Der Hauptausschuss besteht aus acht Gemeindevertretern und dem Bürgermeister. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Haupt- ausschusses. In Vertretung des Bürgermeisters nimmt dessen Stell- vertreter ohne Stimmrecht teil.

(2) Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des Vorsitzenden.

(3) Der Hauptausschuss stimmt die Arbeit aller Ausschüsse aufein- ander ab und bereitet die Sitzung der Gemeindevertretung vor.

(4) Der Hauptausschuss verhandelt in öffentlicher Sitzung. In Angelegenheiten des § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung ist die Öffent- lichkeit auszuschließen.

§ 12

Wertgrenzen bei Entscheidungen der Gemeindevertretung/

des Hauptausschusses

(1) Über den Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von Grundstücks- und Vermögensgeschäften ab Werten oberhalb 50.000 € entscheidet die Gemeindevertretung.

(2) Die Gemeindevertretung behält sich die Beschlussfassung für folgende Gruppen von Angelegenheiten vor:

· Vergaben nach VOL bei einem Wert über 150.000 €,

· Vergaben nach VOB bei einem Wert über 250.000 €,

· die entgeltliche Veräußerung von beweglichen Sachen, Forde- rungen und anderen Rechten Dritter bei Werten über 25.000 €,

· die unentgeltliche Veräußerung von Sachen, Forderungen und anderen Rechten bei einem Wert über 2.500 €,

· den Erlass von Abgaben über 5.000 €.

(3) Der Hauptausschuss entscheidet über folgende Angelegen- heiten:

· Vergaben nach VOL bei einem Wert über 75.000 € und bis 150.000 €,

· Vergaben nach VOB bei einem Wert über 125.000 € und bis 250.000 €,

· die Belastung und die Bestellung von Erbaurechten von bzw. an Grundstücken bei Werten bis 50.000 €,

· die entgeltliche Veräußerung von beweglichen Sachen, Forderun- gen und anderen Rechten Dritter bei einem Wert über 5.000 € und bis 25.000 €,

· Stundungen und Niederschlagungen bei Beträgen über 5.000 €,

· die unentgeltliche Veräußerung von Sachen, Forderungen und anderen Rechten bei einem Wert über 500 € und bis 2.500 €,

· den Erlass von Abgaben zwischen 500 € und 5.000 €.

§ 13

Ausschüsse, Zusammensetzung und Aufgabengebiete

(1) Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Gemeindevertre- tung durch Abgabe von Empfehlungen vor.

(2) Die Stellvertreter von Ausschussvorsitzenden sind aus der Mitte der stimmberechtigten Ausschussmitglieder zu wählen.

(3) Jedes stimmberechtigte Ausschussmitglied kann durch ein Mit- glied der jeweiligen Fraktion vertreten werden.

(4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. In Angelegen- heiten des § 5 Abs. 3 dieser Hauptsatzung ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

(5) Für einen Ausschuss wird die Zahl der Sitze auf fünf Mitglieder

(5)

der Gemeindevertretung festgelegt. Für eine Besetzung der nach § 50 Abs. 2, 3 und 4 der GO erhaltenen Sitze können die Fraktionen nur eigene Mitglieder benennen. Darüber hinaus können in jeden Ausschuss bis zu fünf sachkundige Einwohner zu beratenden Mit- gliedern berufen werden. Die Vorschlagsrechte der Fraktionen werden nach Hare-Niemeyer berechnet. Das Berechnungsverfahren ist ertsmals anzuwenden, wenn die Regelmitgliedszahl (5) unter- schritten wird. Folgende ständige Ausschüsse werden gebildet:

1. Finanzausschuss, mit dem Aufgabenkatalog:

· Aufstellung Gemeindehaushalt,

· Finanzgeschäfte (Kauf, Verkauf, Kredite),

· Jahresrechnungen,

2. Wirtschafts- u. Umweltausschuss, mit dem Aufgabenkatalog:

· Wirtschaftsentwicklung, Gewerbeansiedlung,

· Tourismus u. dessen Förderung,

· Naturschutz u. Landschaftsgestaltung,

3.Jugend-, Kultur- u. Bildungsausschuss, mit dem Aufgabenkatalog:

· Gemeinde als Träger von Schulen u. Kindertagesstätten,

· freie Kinder- u. Jugendarbeit in der Gemeinde,

· Förderung von Kultur, Sport u. Vereinswe-sen,

· Seniorenarbeit,

4. Bauausschuss, mit dem Aufgabenkatalog:

· Bau- u. Siedlungsplanung,

· Erarbeitung örtlicher Bauvorschriften im Zusammenhang mit der Ortsgestaltung,

· Verkehrsplanung u. -kontrolle,

5. Verwaltungsausschuss mit dem Aufgabenkatalog:

· Struktur u. Organisation der Verwaltung,

· Personalpolitik,

· Satzungsrecht der Gemeindeorgane,

· Beziehungen zwischen Verwaltung und Gemeindevertretung,

· Ordnung u. Sicherheit, Brand- u. Katastrophenschutz.

§ 14

Besetzung der Ausschussvorsitze

(1) Für die Besetzung der Ausschussvorsitze ist das Berechnungs- verfahren nach d'Hondt anzuwenden.

(2) Das Bestimmungsrecht über den Vorsitzenden haben die Frak- tionen, denen ein Vorsitz zugesprochen worden ist.

(3) Die Gemeindevertretung stellt durch Beschluss die namentliche Besetzung der Ausschussvorsitze fest.

§ 15 Ortsbeiräte

In den Ortsteilen der Gemeinde Hoppegarten wird jeweils ein Orts- beirat gewählt. Dieser besteht:

· im Ortsteil Dahlwitz-Hoppegarten aus sieben Mitgliedern,

· im Ortsteil Hönow aus neun Mitgliedern und

· im Ortsteil Münchehofe aus drei Mitgliedern.

§ 16

Rechte der Ortsbeiräte

(1) Die Ortsbeiräte entscheiden nach Maßgabe des Haushaltes über folgende Angelegenheiten ihrer Ortsteile:

· die Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Nebenanla- gen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht,

· die Pflege des Ortsbildes, Pflege und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen in dem Ortsteil und

· die Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht.

(2) Für Veranstaltungen, die der Pflege ortscharakteristischer

Traditionen oder der Förderung des kulturellen und gesellschaft- lichen Eigenlebens im Ortsteil dienen, stellt die Gemeindevertretung den Ortsbeiräten nach Maßgabe des Haushaltes jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung.

§ 17

Unterrichtung der Einwohner

Jeder Einwohner hat das Recht die Beschlussvorlagen des öffent- lichen Teils einer Sitzung der Gemeindevertretung einzusehen. Die Einsichtnahme kann während der öffentlichen Sprechzeiten bzw.

nach vorheriger Vereinbarung bis zum Tage vor der öffentlichen Sitzung in der Gemeindeverwaltung Hoppegarten, OT Dahlwitz- Hoppegarten, Lindenallee 14, Fachbereich 2, wahrgenommen werden.

§ 18

Einwohnerversammlung

(1) Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohner ein. Das Recht der Gemeindevertretung und der Einwohnerschaft, die Einberufung einer Versammlung zu verlangen bzw. zu beantragen, bleibt unbe- rührt. Die Einwohnerversammlung kann auch für Ortsteile oder Wohngebiete des Gemeindegebietes getrennt durchgeführt werden sofern hierzu ein Beschluss der Gemeindevertretung vorliegt.

(2) Für die Einwohnerversammlung ist eine Tagesordnung aufzustellen. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerver- sammlung ergänzt werden, wenn mindestens 50 v.H. der anwesen- den Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind gem. § 20 Abs. 3 dieser Haupt- satzung bekannt zu machen.

(3) Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die Einwohner- versammlung. Der Vorsitzende übt das Hausrecht aus. Die Redezeit kann auf bis zu 5 Minuten je Redner begrenzt werden, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist.

(4) Der Bürgermeister berichtet in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt diese zur Erörterung. Den Einwohnern ist auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vor- schläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen.

Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schrift- lich festzulegen. Sie gelten als angenommen wenn sie die Mehrheit der abgegeben Stimmen der Anwesenden erhalten haben. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die keine Gemeinde- angelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.

(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift muss mindestens enthalten:

· Zeit und Ort der Einwohnerversammlung,

· Zahl der teilnehmenden Einwohner zu Beginn der Versammlung,

· Angelegenheiten die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,

· Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abgestimmt wurde sowie

· die Ergebnisse der Abstimmung.

Die Niederschrift wird von dem Vorsitzenden der Gemeinde- vertretung und dem Protokollführer unterzeichnet.

(6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zur Beratung vorgelegt werden.

(6)

§ 19 Entschädigung

Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Mitglieder der Gemeindevertretung, Ortsbür-germeister, Mitglieder der Ortsbeiräte sowie an die sachkundigen Einwohner gemäß § 50 Absatz 7 der GO erfolgt auf der Grundlage der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hoppegarten.

§ 20

Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen durch den Bürger- meister.

(2) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften werden, soweit keine anderen gesetz- lichen Bestimmungen bestehen, durch Veröffentlichung im amt- lichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Hoppegarten, "Amts- blatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz- Hoppegarten, Hönow und Münchehofe", bewirkt. Es erscheint nach Bedarf.

(3) Andere öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Infor- mationen, die ihrem Wesen nach nicht dem Abs. 2 entsprechen, werden durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Ge- meinde Hoppegarten bewirkt. Soweit besondere Rechtsvorschriften nicht etwas anderes bestimmen beträgt die Dauer des Aushangs 14 Tage (Aushangfrist), den Tag des Aushangs und den Tag der Abnahme nicht mitgerechnet. Zeitraum und Ort des Aushangs sind auf demselben aktenkundig zu machen. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf der Aushangfrist vollzogen. Die Bekannt- machungskästen befinden sich:

im Ortsteil Dahlwitz-Hoppegarten,

· Lindenallee 14 (Sitz der Gemeindeverwaltung),

· Alte Berliner Straße 52/Magazinstraße,

· Schopenhauer Str. 18/Hegelstraße (Bäcker GT- Waldesruh),

· Hönower Weg/Straße des Friedens 2A (Bahnübergang), im Ortsteil Münchehofe

· Triftstraße 21 (Feuerwehrgerätehaus), im Ortsteil Hönow

· Mahlsdorfer Straße 59 (Parkplatz des Ein-kaufszentrums HEP),

· Thälmannstraße 71 (Gemeindefriedhof),

· Dorfstraße 42,

· Stienitzstraße (Parkplatz des REWE-Marktes SEW),

(4) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines Schriftstückes, so kann deren öffentliche Bekanntma- chung dadurch bewirkt werden, dass sie in der Gemeindeverwaltung Hoppegarten, OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Eine solche Ersatzbe- kanntmachung ist nur zulässig, wenn der Inhalt dieser Teile zugleich in der Satzung in groben Zügen beschrieben ist. Die Ersatzbe- kanntmachung ist vom Bürgermeister anzuordnen. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung oder dem Schriftstück zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt, soweit gesetzlich nichts Anderes festgelegt ist, 14 Tage. Der Zeitraum der Auslegung ist aktenkundig zu machen.

(5) Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen der Gemeindever- tretung, des Hauptausschusses sowie der Fachausschüsse sind in den Bekanntmachungskästen nach Abs. 3 durch Aushang bekannt zu machen. Die Aushangfrist beträgt 7 volle Tage vor dem Sitzungstag, der Tag des Aushangs nicht mitgerechnet. Der Zeit- raum und der Ort des Aushangs sind auf demselben aktenkundig zu machen. Bei verkürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang am

Tage, nach dem die Einladung zur Post gegeben wurde. Die Abnah- me darf frühestens am Tage nach der Sitzung erfolgen.

(6) Die Vorschriften des Abs. 5 Satz 1 gelten für die Sitzungen der Ortsbeiräte analog mit Ausnahme dessen, dass Aushänge nur im jeweils betreffenden Ortsteil zu erfolgen haben.

(7) Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in der in den Absätzen 3 bis 6 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder anderer unab- wendbarer Ereignisse nicht möglich, so kann die öffentliche Be- kanntmachung in anderer geeigneter Weise durchgeführt werden (Notbekanntmachung). Die Bekanntmachung ist in der in den Ab- sätzen 2, 3 festgelegten Form zu wiederholen, sobald es die Um- stände zulassen.

(8) Die Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Beschlüsse der Gemeindevertretung bzw. der Ortsbeiräte erfolgt im "Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppe- garten, Hönow und Münchehofe".

§ 21 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 08. März 2004, zuletzt geändert durch die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 07. Mai 2007, außer Kraft.

Hoppegarten, 12. Dezember 2007 gez. Klaus Ahrens

Bürgermeister

Satzung zur Änderung (vierte Änderungssatzung) der

"Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hoppegarten" vom 03.12.2007

Aufgrund der §§ 5 und 15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBl. I S. 74, 86) und des § 6 des Kommunalabgaben- gesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03. 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.04.2005 (GVBl. I. S. 170) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoppegarten am 03.12.2007 die folgende Satzung zur Änderung (vierte Änderungssatzung) der

"Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hoppegarten" beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hoppegarten vom 06.12.2004 (Drucksache Nr. 065/2004), veröffentlicht im "Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten Ausgabe 09/2004" vom 17. Dezember 2004, Seite 4 ff., zuletzt geändert durch die dritte Änderungssatzung der "Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hoppegarten"

vom 22.10.2007 (Drucksache Nr. 106/2007), veröffentlicht im

"Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten Ausgabe 07/2007" vom 8. November 2007, Seite 3 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

In der Anlage 1, Straßenverzeichnis der Gemeinde Hoppegarten, wird die nachfolgend genannte Straße nebst Reinigungsklasse eingefügt bzw. umgestuft:

(7)

OT Dahlwitz Hoppegarten:

Reinigungsklasse alt neu

· Lindenallee Haus Nr. 51 b 1 5 Artikel 3

Diese Änderung tritt am 01.01.2008 in Kraft.

Hoppegarten, den 05 .12.2007 gez. Klaus Ahrens

Bürgermeister

Satzung zur Änderung (3. Änderungssatzung) der Satzung zum Schutz von Bäumen

der Gemeinde Hoppegarten vom 18. Oktober 2004

Auf der Grundlage des § 24, Abs. 3, Satz 2 des Gesetzes über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches Naturschutzgesetz - BbgNatSchG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 26.05.2004 (GVBl. I Seite 350) und der Brandenburgischen Baumschutzverordnung (BbgBaumSchV) i.d.F.

der Bekanntmachung vom 29.06.2004 (GVBl. II/04 Seite 553) i.V.m.

§ 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I Seite 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBl. I Seite 74, 86) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoppegarten in ihrer Sitzung am 03.12.2007 die nachstehende 3. Satzung zur Änderung der Baumschutzsatzung beschlossen.

Artikel I

Die Baumschutzsatzung der Gemeinde Hoppegarten vom 18.

Oktober 2004 (Drucksache 112/2004) veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten, Ausgabe 07/2004, vom 29. Oktober 2004, Seite 3 ff. zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 11.09.2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Hoppegarten, Ausgabe 05/2006, vom 29. Sept. 2006, Seite 4, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Eingefügt wird ein neuer Paragraph 5 A.

Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren

(1) Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich der Baumschutz- satzung eine Baugenehmigung beantragt, so sind im Lageplan alle auf dem Grundstück vorhanden Bäume mit Angabe von Art, Stammumfang, Kronendurchmesser und Standort einzutragen.

(2) Der Baukörper und die Nebenanlagen sollen auf dem Grundstück möglichst so angeordnet werden, dass dem Zweck dieser Satzung entsprochen wird.

(3) Dem Bauantrag ist entweder eine Erklärung des Bauherren oder seines Beauftragten beizufügen, dass für die Durchführung des Bauvorhabens keine nach dieser Satzung geschützten Bäume entfernt, zerstört oder beeinträchtigt werden. Ist dies doch der Fall, ist ein Antrag auf Erlaubnis nach § 5 dieser Satzung zu stellen.

(4) Die Entscheidung über die beantragte Erlaubnis gem. § 5 dieser Satzung ergeht in einem gesonderten Bescheid zur Baugeneh- migung. Sie ergeht unbeschadet Rechter Dritter und kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden.

(5) Absatz 1 gilt auch für Bauvoranfragen.

Ausschreibung von Grundstücken

Die Gemeinde Hoppegarten schreibt folgende Grundstücke zum Verkauf aus:

In der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten:

Lfd-Nr.: 1

Flur 3, Flurstücke: 153/2, 154/1, 155/1, 157/1, 158/1, 159/1 u. 160/1, Lage: Waldstraße

Gesamtfläche: 5.478 m²,

ein Verkauf von Einzelgrundstücken erfolgt nicht.

Mindestgebot: 418.500,00 Euro Lfd.-Nr. 2

Flur 3, Flurstück: 1478, Lage: Robinienweg 2, Größe: 423 m²

Mindestgebot: 37.250,00 Euro.

Lfd-Nr.: 3

Flur 3, Flurstück: 1479, Lage: Robinienweg 3, Größe: 443 m²

Mindestgebot: 36.500,00 Euro.

Die Grundstücke lfd-Nr. 1-3 sind im Entwurf des Flächennutzungs- planes als Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung ausgewiesen.

Die Bebauung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

In der Gemarkung Hönow:

Lfd-Nr.: 4

Flur 2, Flurstück: 34,

Lage: Eckgrundstück Am Haussee / An der Herrenfurth;

Größe: 839 m², Bebauung: Trafostation - ansonsten unbebaut Das Grundstück ist im Entwurf des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Bebauung mit einem Wohnhaus richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Mindestgebot: 57.000,00 Euro

Angebote mit einem Bonitätsnachweis sind bis zum 28.01.2008 an die

Gemeinde Hoppegarten, OT Dahlwitz-Hoppegarten, SG Liegenschaften /Gebäude

Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten, zu richten.

Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "Bitte nicht öffnen - Grundstücksangebot zur lfd-Nr..

.... der Ausschreibung vom..." gekennzeichnet einzureichen.

Über die Vergabe der Grundstücke entscheidet die Gemeindever- tretung. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Verga- beentscheidung können nicht hergeleitet werden.

gez. Klaus Ahrens Bürgermeister

Ende des amtlichen Teils des Amtsblattes Artikel III

Die 3. Änderungssatzung der Baumschutzsatzung der Gemeinde Hoppegarten tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hoppegarten, den 05.12.2007 gez. Klaus Ahrens

Bürgermeister

(8)

Impressum:

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe 5. Jahrgang; Ausgabe 08/2007; Hoppegarten, 21. Dezember 2007 Herausgeber: Gemeinde Hoppegarten - Der Bürgermeister -

OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten Erscheinungsfolge: nach Bedarf

Internetbezug über: http://www.hoppegarten.de Verantwortlicher Redakteur: Mirko Groh (Tel.: 03342-393 111) Anschrift der Redaktion: wie Herausgeber

Auflage: 6000 Exemplare

Druck und Vertrieb: BAB Anzeigenblatt GmbH, 15345 Altlandsberg Tel.: 033438/55011

Redaktionsschluß: 13.12.2007

Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages im Format DIN A 5 oder größer kostenlos beim Heraus- geber (siehe Anschrift der Redaktion).

ABC-Schützen

Anmeldung der Lernanfänger Schuljahr 2008/2009

Geburtsdatum: vom 01.10.2001 bis 30.09.2002 Schulbereich Gemeinde Hoppegarten Termine:

Mittwoch, 16.01.2008; 14:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag, 17.01.2008; 14:00 bis 18:00 Uhr

Ort: Peter Joseph Lenné Oberschule mit Grundschulteil OT Dahlwitz-Hoppegarten; v. Canstein-Str. 2 Sekretariat, Haus 5

15366 Hoppegarten

Tel./Fax.-Nr.: 03342/36680/366828

Andere terminliche Absprachen sind telefonisch mit Fr. Schmidt bis 14:00 Uhr möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur von erziehungs- berechtigten Personen in Anwesenheit des Kindes erfolgen muss (Zweite Verordnung zur Änderung der Grundschulverordnung v.

21.07.2005 (GVBl. II S. 440) !

Mitzubringen sind Personalausweis/ und/oder Meldebeschei- nigung sowie die Geburtsurkunde/n des/der Kindes/Kinder ! Beginn des nichtamtlichen Teils des Amtsblattes

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Hoppegartener,

in wenigen Tagen gehört auch das Jahr 2007 der Vergangenheit an.

Weihnachtsstress und Jahresendhektik haben von uns Besitz ergriffen - es beginnt aber auch die Zeit des Resümierens, der Besinnung, der Andacht.

2007 - das waren ereignisreiche Tage, Wochen und Monate. Und das trifft wohl nicht nur für jeden Einzelnen von uns zu. Es betrifft sehr oft auch die kommunale Gemeinschaft, das Miteinander in Vereinen und Interessengruppen.

Das 3. Schlossfest im OT Dahlwitz-Hoppegarten, die 25. Hönower Siedlertage und das 6. Reit- und Springturnier im OT Münchehofe waren Höhepunkte im gemeindlichen Leben. Auf der Galopp- rennbahn Hoppegarten wurden wieder Rennen und Konzerte veranstaltet.

Wichtige Entscheidungen für die weitere Entwicklung unserer Gemeinde wurden getroffen. Intensiv bereiten wir den Umbau der Verwaltung in ein attraktives, leistungsfähiges und bürgerfreund- liches Rathaus vor. Straßen-, Rad- und Gehwegbau finden im Investitionsprogramm für die nächsten Jahre ihren Platz. Die Errichtung eines großen kommunalen Zentrums im Ortsteil Hönow ist für 2011 avisiert. Hier werden sowohl unsere Senioren als auch die Jugend eine attraktive Begegnungsstätte in Besitz nehmen können. Hoppegarten hat im Ortsteil Hönow endlich ein Altenheim.

Das Haus der Generationen in Dahlwitz-Hoppegarten besteht bereits über ein Jahr. In unserer Gemeinde gibt es nunmehr acht Kindertagesstätten.

Wie sagte unsere Bundeskanzlerin in ihrer allerersten Neujahrs- ansprache u.a.: "Wie wäre es, wenn wir uns ... das Ziel setzen, im kommenden Jahr überall noch ein wenig mehr als bisher zu vollbringen". Wir haben das im Jahr 2007 eindrucksvoll getan.

Lassen Sie uns auch 2008 weiter gemeinsam an Problemlösungen arbeiten. Begleiten Sie weiterhin kritisch und konstruktiv die Arbeit der Kommunalpolitik. Bringen Sie sich aktiv ein in den Gestaltungs- prozess, der unsere Gemeinde Hoppegarten lebens- und liebens- werter macht.

Auch im Namen der Gemeindevertretung sowie der -verwaltung wünschen ich Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sowie Ihren Familien, Angehörigen und Freunden ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches Jahr 2008.

Herzlich Ihr Klaus Ahrens Bürgermeister.

(9)

OT Dahlwitz-Hoppegarten

Straßen Januar Februar März April Mai Juni

monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig

Am Güterbahnhof 8/1 21/1 4/2 18/2 10/3 26/3 7/4 21/4 5/5 26/5 9/6 23/6

Lindenallee 8/1 21/1 4/2 18/2 10/3 26/3 7/4 21/4 5/5 26/5 9/6 23/6

Rudolf-Breitscheid-Str. 8/1 21/1 4/2 18/2 10/3 26/3 7/4 21/4 5/5 26/5 9/6 23/6

Bahnhofstraße 8/1 21/1 4/2 18/2 10/3 26/3 7/4 21/4 5/5 26/5 9/6 23/6

Alte Berliner Straße 8/1 21/1 4/2 18/2 10/3 26/6 7/4 21/4 5/5 26/5 9/6 23/6

Goetheallee 8/1 21/1 4/2 18/2 10/3 26/3 7/4 21/4 5/5 26/5 9/6 23/6

Köpenicker Str. 8/1 21/1 4/2 18/2 10/3 26/3 7/4 21/4 5/5 26/5 9/6 23/6

Magazinstraße 8/1 21/1 4/2 18/2 10/3 26/3 7/4 21/4 5/5 26/5 9/6 23/6

Rennbahnallee 8/1 21/1 4/2 18/2 10/3 26/3 7/4 21/4 5/5 26/5 9/6 23/6

Wiesenstraße 8/1 21/1 4/2 18/2 10/3 26/3 7/4 21/4 5/5 26/5 10/6 23/6

Hönower Weg 8/1 21/1 5/2 18/2 11/3 26/3 8/4 21/4 6/5 26/5 10/6 23/6

Neuer Hönower Weg 8/1 21/1 5/2 18/2 11/3 26/3 8/4 21/4 6/5 26/5 10/6 23/6

Carenaallee 8/1 21/1 5/2 18/2 11/3 26/3 8/4 21/4 6/5 26/5 10/6 23/6

Lausitzstraße 8/1 21/1 5/2 18/2 11/3 26/3 8/4 21/4 6/5 26/5 10/6 23/6

Spreewaldstraße 8/1 21/1 5/2 18/2 11/3 26/3 8/4 21/4 6/5 26/5 10/6 23/6

Uckermarkstraße 8/1 21/1 5/2 18/2 11/3 26/3 8/4 21/4 6/5 26/5 10/6 23/6

Barnimer Straße 8/1 21/1 5/2 18/2 11/3 26/3 8/4 21/4 6/5 26/5 10/6 23/6

Poststraße 8/1 21/1 5/2 18/2 11/3 26/3 8/4 21/4 6/5 26/5 10/6 23/6

Am Fließ 8/1 5/2 11/3 8/4 6/5 10/6

Am Kleinbahnhof 8/1 5/2 11/3 8/4 6/5 10/6

Am Sportplatz 8/1 5/2 11/3 8/4 6/5 10/6

v.Canstein-Straße 8/1 5/2 11/3 8/4 6/5 10/6

Birkensteiner Straße 8/1 5/2 11/3 8/4 6/5 10/6

Birkenweg 8/1 5/2 11/3 8/4 6/5 10/6

Edenweg 8/1 5/2 11/3 8/4 6/5 10/6

Bollensdorfer Weg 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Clubstraße 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Einsiedler Weg 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Ernst-Wessels-Str. 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Farmersteg 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Gartenweg 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Im Busch 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Im Grund 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Jahnstraße 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Karl-Weiß-Straße 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Kleiner Weg 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Mittelstraße 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Obere Bergstraße 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Straße des Friedens 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

Trainerweg 9/1 6/2 12/3 9/4 7/5 11/6

(10)

monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig

Digitalstraße 10/1 23/1 7/2 29/8 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

Gewerbestraße 10/1 23/1 7/2 29/8 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

Handwerkerstraße 10/1 23/1 7/2 29/8 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

Industriestraße 10/1 23/1 7/2 29/8 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

Maurergasse 10/1 23/1 7/2 29/8 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

Meistergasse 10/1 23/1 7/2 29/8 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

Technickerstraße 10/1 23/1 7/2 29/8 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

Zimmermannsgasse 10/1 23/1 7/2 29/8 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

Alter Feldweg 10/1 23/1 7/2 29/8 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

GT Waldesruh

Straßen Januar Februar März April Mai Juni

monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig

Friedhofstraße 10/1 23/1 7/2 20/2 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

H.-Heine -Promenade 10/1 23/1 7/2 20/2 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

Köpenicker Allee 10/1 23/1 7/2 20/2 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

Karl-Marx-Straße 10/1 7/2 13/3 10/4 8/5 12/6

Mahlsdorfer Allee 10/1 7/2 13/3 10/4 8/5 12/6

Robinienweg 10/1 7/2 13/3 10/4 8/5 12/6

OT Münchehofe

Straßen Januar Februar März April Mai Juni

monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig

Münchehofer Straße 10/1 23/1 7/2 20/2 13/3 28/3 10/4 23/4 8/5 28/5 12/6 25/6

Koloniestraße 10/1 7/2 13/3 10/4 8/5 12/6

Buswendeschleife 10/1 7/2 13/3 10/4 8/5 12/6

Hauptstraße 10/1 7/2 13/3 10/4 8/5 12/6

Kleine Mittelstraße 10/1 7/2 13/3 10/4 8/5 12/6

Schulplatz 10/1 7/2 13/3 10/4 8/5 12/6

OT Hönow

Straßen Januar Februar März April Mai Juni

monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig

Bamberger Str. 11/1 22/1 8/2 19/2 14/3 27/3 11/4 22/4 9/5 27/5 13/6 24/6

Siedlungserweiterung 11/1 22/1 8/2 19/2 14/3 27/3 11/4 22/4 9/5 27/5 13/6 24/6

Brandenburgische Str. 11/1 22/1 8/2 19/2 14/3 27/3 11/4 22/4 9/5 27/5 13/6 24/6

Am Grünzug 11/1 22/1 8/2 19/2 14/3 27/3 11/4 22/4 9/5 27/5 13/6 24/6

Mahlsdorfer Str. 11/1 22/1 8/2 19/2 14/3 27/3 11/4 22/4 9/5 27/5 13/6 24/6

Stienitzstraße 11/1 22/1 8/2 19/2 14/3 27/3 11/4 22/4 9/5 27/5 13/6 24/6

Thälmannstraße 11/1 22/1 8/2 19/2 14/3 27/3 11/4 22/4 9/5 27/5 13/6 24/6

Altlandsberger Str. 11/1 22/1 8/2 19/2 14/3 27/3 11/4 22/4 9/5 27/5 13/6 24/6

Berliner Straße 11/1 22/1 8/2 19/2 14/3 27/3 11/4 22/4 9/5 27/5 13/6 24/6

(11)

monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig monatlich 14 tägig

Neue Mehrower Str. 11/1 22/1 8/2 19/2 14/3 27/3 11/4 22/4 9/5 27/5 13/6 24/6

Kaulsdorfer Straße 11/1 8/2 14/3 11/4 9/5 13/6

Kleeweg 11/1 8/2 14/3 11/4 9/5 13/6

Krumme Straße 11/1 8/2 14/3 11/4 9/5 13/6

Margaretenstraße 11/1 8/2 14/3 11/4 9/5 13/6

Sophienstraße 11/1 8/2 14/3 11/4 9/5 13/6

Am Reiherhorst 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Am Weiher 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Gänseblümchenweg 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Erikastraße 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Hagebuttenweg 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Hildestraße 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Jägergraben 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Mistelweg 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Parallelstraße 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Rotdornstraße 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Sandornweg 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Schlehenweg 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Seestraße 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Teichgraben 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Weißdornweg 14/1 11/2 17/3 14/4 13/5 16/6

Wernergraben 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Wuhleweg 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Zochestraße 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Ahornweg 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Am Berge 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Am Lärchengrund 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

An der Heide 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Auf der Höhe 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Ebereschenweg 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Freiburger Straße 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Libellenstraße 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Nußbaumweg 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Stöbberstraße 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Verbindungsweg 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Verbindungsweg 15/1 12/2 18/3 15/4 14/5 17/6

Zwischen Karlsruher und Stuttgarter Str.

An der Alten Gärtnerei 16/1 13/2 19/3 16/4 15/5 18/6

Erpeweg 16/1 13/2 19/3 16/4 15/5 18/6

Kalkseestraße 16/1 13/2 19/3 16/4 15/5 18/6

Lindenstraße 16/1 13/2 19/3 16/4 15/5 18/6

Marderstraße 16/1 13/2 19/3 16/4 15/5 18/6

(12)

Schulstraße 16/1 13/2 19/3 16/4 15/5 18/6

Ulmenstraße 16/1 13/2 19/3 16/4 15/5 18/6

Weidenweg 16/1 13/2 19/3 16/4 15/5 18/6

Wildwechsel 16/1 13/2 19/3 16/4 15/5 18/6

Amselweg 16/1 13/2 19/3 16/4 15/5 18/6

Augsburger Straße 16/1 13/2 19/3 16/4 15/5 18/6

Bamberger Str. 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Bogenstraße 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Dachsbau 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Dorfstr.Teil Landstr. 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Drosselgasse 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Finkensteg 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Fuchsbau 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Karlsruher Straße 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Kiebitzgrund 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Münchner Straße 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Nürnberger Straße 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Rosenheimer Straße 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Sperlingsweg 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Stuttgarter Straße 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Tübinger Straße 17/1 14/2 20/3 17/4 16/5 19/6

Tourenplan- Geh- und Radwegreinigung Gemeinde Hoppegarten

OT Dahlwitz - Hoppegarten

Straßen Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

monatlich monatlich monatlich monatlich monatlich monatlich monatlichmonatlich monatlich monatlich monatlich monatlich Am Güterbahnhof 14.01. 11.02. 17.03. 14.04. 19.05. 17.06. 14.07. 18.08. 15.09. 13.10. 17.11. 15.12.

Lindenallee 14.01. 11.02. 17.03. 14.04. 19.05. 17.06. 14.07. 18.08. 15.09. 13.10. 17.11. 15.12.

Rudolf-Breitscheid-Str. 14.01. 11.02. 17.03. 14.04. 19.05. 17.06. 14.07. 18.08. 15.09. 13.10. 17.11. 15.12.

Rennbahnallee 14.01. 11.02. 17.03. 14.04. 19.05. 17.06. 14.07. 18.08. 15.09. 13.10. 17.11. 15.12.

OT Hönow

Straßen Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

monatlich monatlich monatlich monatlich monatlich monatlich monatlichmonatlich monatlich monatlich monatlich monatlich Bamberger Straße 14.01. 11.02. 17.03. 14.04. 19.05. 17.06. 14.07. 18.08. 15.09. 13.10. 17.11. 15.12.

Siedlungserweiterung 14.01. 11.02. 17.03. 14.04. 19.05. 17.06. 14.07. 18.08. 15.09. 13.10. 17.11. 15.12.

Brandenburgische Stra 14.01. 11.02. 17.03. 14.04. 19.05. 17.06. 14.07. 18.08. 15.09. 13.10. 17.11. 15.12.

Hauptstraße 14.01. 11.02. 17.03. 14.04. 19.05. 17.06. 14.07. 18.08. 15.09. 13.10. 17.11. 15.12.

Mahlsdorfer Straße 14.01. 11.02. 17.03. 14.04. 19.05. 17.06. 14.07. 18.08. 15.09. 13.10. 17.11. 15.12.

Stienitzstraße 14.01. 11.02. 17.03. 14.04. 19.05. 17.06. 14.07. 18.08. 15.09. 13.10. 17.11. 15.12.

Thälmannstraße 14.01. 11.02. 17.03. 14.04. 19.05. 17.06. 14.07. 18.08. 15.09. 13.10. 17.11. 15.12.

Bei auftretenden Problemen/Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte direkt an Fa. T. Rahlf (Tel.: 033394-59852 od. -53 bzw. 0172-8073780)

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