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Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten

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(1)

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten

mit den Ortsteilen

Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe

Inhalt:

Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Seite 2 Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 21.01.2013 und 11.02.2013

Seite 2/3 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen Seite 3/4/5/6 Erste Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr

Seite 6 Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Seite 7 Information zur Änderung des Winterfahrplanes der Buslinie 941 Beschluss des Gemeindekirchenrates der ev. Kirchengemeinde Hönow

Berufsinformationstag

Seite 8 Fachkräftesicherung ± Wir geben Ihnen Orientierung!

Impressum

11. Jahrgang, Ausgabe 02/2013, 14. Februar 2013

(2)

Beginn des amtlichen Teils

Beschluss der

Gemeindevertretung Hoppegarten vom 21.01.2013

öffentlicher Sitzungsteil

AN 144/2013/08-14

Der Hauptverwaltungsbeamte der Gemeinde Hoppegarten ZLUG DXIJHIRUGHUW GHQ Ä%HVFKHLG EHU GLH $EEHUXIXQJ DOV

*HPHLQGHZHKUIKUHU³YRP'H]HPEHUDXI]XKHEHQ Ergebnis nach namentlicher Abstimmung:

mehrheitlich angenommen 16 x ja; 7 x nein; 3 x enth.

Beschlüsse der

Gemeindevertretung Hoppegarten vom 11.02.2013

öffentlicher Sitzungsteil

AN 145/2013/08-14

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die Ver- waltung zu beauftragen, prüfen zu lassen, ob in der Straße Weidenweg, OT Hönow an der Seite der Grünfläche durch- gehend ein Parkverbot angeordnet werden kann.

Ergebnis: einstimmig angenommen 25 x ja; 0 x nein; 0 x enth.

DS 380/2013/08-14

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt den Grunderwerb von Grundstücken in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 6, Flurstücke 717, 718, 1071, 1072, 1073 und 1074 (Gesamtfläche von 16.743 m²) von der Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH (TLG).

Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Vertragsver- handlungen aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen.

Ergebnis: einstimmig angenommen 25 x ja; 0 x nein; 0 x enth.

DS 381/2012/08-14

'LH *HPHLQGHYHUWUHWXQJ +RSSHJDUWHQ EHVFKOLH‰W GLH Ä2Ud- nungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Ver- kaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Hop- SHJDUWHQ³.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen 13 x ja; 10 x nein; 2 x enth.

DS 383/2012/08-14

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Auf- VWHOOXQJ GHV YRUKDEHQEH]RJHQHQ %HEDXXQJVSODQHV Ä$P :LQWHUTXDUWLHU 5HQQEDKQDOOHH³ )OXU )OXUVWFNH 99/2, 100, 101/1 und 102/1 gemäß § 12 BauGB auf Kosten des Vorhabenträgers.

Bei der Planaufstellung sollen folgende Vorgaben berück- sichtigt werden:

- Die Anordnung der Gebäude entlang der Renn- bahnallee sowie deren Fassadengestaltung soll sich an den vorhandenen Villen orientieren.

- In der Rennbahnallee sollen zwei weitere Zufahr- ten zum Baugrundstück angeordnet werden.

- Die Größe der Einzelhausgrundstücke soll 500 qm nicht unterschreiten.

Die Anordnung der Bebauung soll sich am Erhalt des schüt- zenswerten Baumbestandes orientieren.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen 23 x ja; 2 x nein; 0 x enth.

DS 388/2012/08-14

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beauftragt die Ver- waltung unter Einbeziehung der Vereine mit der Vorberei- tung der Feierlichkeiten anlässlich des 10-jährigen Jubilä- ums der Gemeinde Hoppegarten. Die Hauptveranstaltungen sollen vom 05. bis 06. Oktober 2013 während des Besuches der Partnergemeinde Iffezheim in Hoppegarten stattfinden.

Ergebnis: einstimmig angenommen 22 x ja; 0 x nein; 3 x enth.

DS 392/2013/08-14

Die Gemeindevertretung beschließt die Liegenschaft im Gartenweg 13, 15366 Hoppegarten (ehemals alte Kita Bir- kenstein), in die Nutzung einer Freien Kita-Trägerschaft zu überführen.

Ergebnis: einstimmig angenommen 25 x ja; 0 x nein; 0 x enth.

Ordnungsbehördliche Verordnung

über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass in der

Gemeinde Hoppegarten vom 12.02.2013

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Brandenburgischen La- denöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27.11.2006 (GVBl. I S.

158) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoppegar- ten in ihrer Sitzung am 11.02.2013 folgende Ordnungsbe- hördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Hoppegarten beschlossen.

(3)

14. Februar 2013

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 11. Jahrgang;

Ausgabe 02/2013 Seite 3

§ 1

Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass

Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 BbgLöG dürfen die Ver- kaufsstellen im Gebiet der Gemeinde Hoppegarten an fol- genden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr aus Anlass von besonderen Ereignissen geöffnet sein:

am 05.05.2013 Deutsch-Russischer Cup am 08.09.2013 Kommunaler Renntag

am 20.10.2013 Fest Gemeindezusammenschluss - 10 Jahre Hoppegarten -

am 03.11.2013 Lichterfest

am 08.12.2013 Hoppegartener Weihnachtsmarkt am 22.12.2013 Weihnachtssingen

§ 2 Inkrafttreten

Diese Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonde- rem Anlass in der Gemeinde Hoppegarten tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Hoppegarten vom 07.02.2012 außer Kraft.

Hoppegarten den 12.02.2013

gez. Karsten Knobbe Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung:

Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der Ordnungsbe- hördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass in der Gemeinde HoppegarteQ YRP LP Ä$PWVEODWW IU die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz- +RSSHJDUWHQ+|QRZXQG0QFKHKRIH³DQ

Hoppegarten, den 12.02.2013

gez. Karsten Knobbe Bürgermeister

Erste Änderung der

Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom 22.05.2012

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) zuletzt geändert durch Art. 4 des Ge- setzes vom 13. März 2012 (GVBl. I/ 16, S. 13) und der §§ 2 Abs. 1 und 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastro- phen-schutzgesetz ± BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl.

I/04, S. 197), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I/08,S. 202, 206) hat die Gemeindevertretung Hoppegarten in der Sitzung am 21.05.2012 die folgende erste Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr beschlossen:

Artikel I

Die Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom 18. Oktober 2004 '58&.6$&+( YHU|IIHQWOLFKW LP Ä$PWVEODWW GHU

*HPHLQGH +RSSHJDUWHQ³ $XVJDEH YRP 1o- vember 2004, Seite 16 ff wird wie folgt geändert:

Änderung der Anlage 1

Neufassung der Nrn. 1, 2 und 6 wie folgt:

1. Personalgebühren

1.1. Einsatzdienst und Sicherheitsdienst (je ¼ Stunde)

1. Feuerwehrmann (alle Dienstgrade) gemäß § 16 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Regelsatz: gemäß Entgeltgruppe 8, Stufe 3 TVöD Sonntagseinsatz: gemäß § 8 Abs. 1 c) TVöD Wochenfeiertagseinsatz: gemäß § 8 Abs. 1 d) TVöD

2. Fahrzeuggebühren

(je ¼ Stunde, ohne Personalgebühren)

2.1. Fahrzeuge bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht Mannschaftstransportfahrzeug (MTF)

FF Dahlwitz-Hoppegarten: 6,75 Euro Mannschaftstransportfahrzeug (MTF)

FF Hönow: 4,25 Euro

Vorausgerätewagen (VGW)

FF Dahlwitz-Hoppegarten: 7,75 Euro Kommandowagen (KdoW)

FF Dahlwitz-Hoppegarten: 7,25 Euro

2.2. Fahrzeuge bis 7.000 kg zul. Gesamtgewicht Lösch- gruppenfahrzeug (LF 8 ± TS 8)

FF Dahlwitz-Hoppegarten: 3,25 Euro Löschgruppenfahrzeug (LF 8/8)

FF Münchehofe: 13,25 Euro 2.3. Fahrzeuge bis 12.000 kg zul. Gesamtgewicht Tank- löschfahrzeug (TLF 16/25)

FF Dahlwitz-Hoppegarten: 35,25 Euro 2.4. Fahrzeuge über 12.000 kg zul. Gesamtgewicht Löschgruppenfahrzeug (LF 16/12)

FF Dahlwitz-Hoppegarten: 38,50 Euro Löschgruppenfahrzeug (LF 16/12)

FF Hönow: 36,00 Euro

Drehleiter DLA(K) 23/12

FF Hönow: 68,75 Euro

(4)

6. Gebühren für missbräuchliche Alarmierung je ausgerücktes Fahrzeug

(je ¼ Stunde) 44,25 Euro

Zusätzlich werden die Personalgebühren nach Nr. 1 der Kostenersatz- und Gebührensatzung erhoben.

Änderung der Anlage 2

Neufassung der Nrn. 2 und 6 wie folgt:

Kalkulation der Stundensätze der Fahrzeuge

Zu 2.1.

Berechnungsgrundlage:

Berechnung des Eigenkapitals:

Anschaffungspreis: Euro

Beladungskosten: + Euro

Gesamter Anschaffungspreis: Euro Abzüglich Zuwendungen: - Euro

Eigenkapital: Euro

Kalkulation:

I. Abschreibung 5% vom gesamten

Anschaffungspreis: Euro

II. Verzinsung des Eigenkapitals 7% von der Hälfte des

Eigenkapitals: Euro

I.+II. Jährlicher Anteil für die

Wiederbeschaffung: Euro

dividiert durch 150

Betriebsstunden: Euro

zuzüglich Unterhaltungskosten

je Stunde Euro

kalkulierter Stundensatz: Euro

gerundeter Stundensatz: Euro

gerundeter ¼ Stundensatz: Euro

Allgemeine Daten:

Fahrzeug: MTF Baujahr: 2008 Standort: Dahlwitz-Hoppegarten

Berechnung des Eigenkapitals:

Anschaffungspreis: 36.988,00 Euro

Beladungskosten: + 1.984,00 Euro

Gesamter Anschaffungspreis: 38.972,00 Euro Abzüglich Zuwendungen: - 0 Euro

Eigenkapital: 38.972,00 Euro

Kalkulation:

I. Abschreibung 5% vom gesamten

Anschaffungspreis: 1.949,00 Euro II. Verzinsung des Eigenkapitals

7% von der Hälfte des

Eigenkapitals: 1.364,00 Euro

I.+II. Jährlicher Anteil für die

Wiederbeschaffung: 3.313,00 Euro dividiert durch 150

Betriebsstunden: 22,09 Euro

zuzüglich Unterhaltungskosten

(je Stunde): 5,00 Euro

kalkulierter Stundensatz: 27,09 Euro gerundeter ¼ Stundensatz: 6,75 Euro

Allgemeine Daten:

Fahrzeug: MTF Baujahr: 2003 Standort: Hönow

Berechnung des Eigenkapitals:

Anschaffungspreis: 24.370,00 Euro

Beladungskosten: + 2.134,00 Euro

Gesamter Anschaffungspreis: 26.504,00 Euro Abzüglich Zuwendungen: - 0 Euro

Eigenkapital: 26.504,00 Euro

Kalkulation:

I. Abschreibung 5% vom gesamten

Anschaffungspreis: 1.325,00 Euro II. Verzinsung des Eigenkapitals

7% von der Hälfte des

Eigenkapitals: 928,00 Euro

I.+II. Jährlicher Anteil für die

Wiederbeschaffung: 2.253,00 Euro dividiert durch 150

Betriebsstunden: 15,02 Euro

zuzüglich Unterhaltungskosten

(je Stunde): 5,00 Euro

kalkulierter Stundensatz: 17,02 Euro gerundeter ¼ Stundensatz: 4,25 Euro Allgemeine Daten:

Fahrzeug: VGW Baujahr: 2000 Standort: Dahlwitz-Hoppegarten

Berechnung des Eigenkapitals:

Anschaffungspreis: 39.563,00 Euro

Beladungskosten: + 6.549,00 Euro

Gesamter Anschaffungspreis: 46.112,00 Euro Abzüglich Zuwendungen: - 0 Euro

Eigenkapital: 46.112,00 Euro

Kalkulation:

I. Abschreibung 5% vom gesamten

Anschaffungspreis: 2.305,00 Euro II. Verzinsung des Eigenkapitals

7% von der Hälfte des

Eigenkapitals: 1.614,00 Euro

I.+II. Jährlicher Anteil für die

Wiederbeschaffung: 3.919,00 Euro dividiert durch 150

Betriebsstunden: 26,13 Euro

zuzüglich Unterhaltungskosten

(je Stunde): 5,00 Euro

kalkulierter Stundensatz: 31,13 Euro gerundeter ¼ Stundensatz: 7,75 Euro

Allgemeine Daten:

Fahrzeug: KdoW Baujahr: 2008 Standort: Dahlwitz-Hoppegarten

Berechnung des Eigenkapitals:

Anschaffungspreis: 40.000,00 Euro

Beladungskosten: + 2.586,00 Euro

Gesamter Anschaffungspreis: 42.586,00 Euro Abzüglich Zuwendungen: - 0 Euro

Eigenkapital: 42.586 Euro

Kalkulation:

I. Abschreibung 5% vom gesamten

Anschaffungspreis: 2.129,00 Euro II. Verzinsung des Eigenkapitals

7% von der Hälfte des

Eigenkapitals: 1.491,00 Euro

I.+II. Jährlicher Anteil für die

Wiederbeschaffung: 3.620,00 Euro

(5)

14. Februar 2013

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 11. Jahrgang;

Ausgabe 02/2013 Seite 5

dividiert durch 150

Betriebsstunden: 24,13 Euro

zuzüglich Unterhaltungskosten

(je Stunde): 5,00 Euro

kalkulierter Stundensatz: 29,13 Euro gerundeter ¼ Stundensatz: 7,25 Euro

Zu 2.2.

Allgemeine Daten:

Fahrzeug: LF8-TS8 Baujahr: 1981 Standort: Dahlwitz-Hoppegarten

Berechnung des Eigenkapitals:

Anschaffungspreis: 0 Euro

Beladungskosten: + 14.361,00 Euro Gesamter Anschaffungspreis: 14.361,00 Euro

Abzüglich Zuwendungen: - 0 Euro

Eigenkapital: 14.361 Euro

Kalkulation:

I. Abschreibung 5% vom gesamten

Anschaffungspreis: 718,00 Euro II. Verzinsung des Eigenkapitals

7% von der Hälfte des

Eigenkapitals: 503,00 Euro

I.+II. Jährlicher Anteil für die

Wiederbeschaffung: 1.221,00 Euro dividiert durch 150

Betriebsstunden: 8,14 Euro

zuzüglich Unterhaltungskosten

(je Stunde): 5,00 Euro

kalkulierter Stundensatz: 13,14 Euro gerundeter ¼ Stundensatz: 3,25 Euro

Allgemeine Daten:

Fahrzeug: LF8/8 Baujahr: 1985 Standort: Münchehofe

Berechnung des Eigenkapitals:

Anschaffungspreis: 56.242,00 Euro

Beladungskosten: + 28.736,00 Euro Gesamter Anschaffungspreis: 84.978,00 Euro

Abzüglich Zuwendungen: - 0 Euro

Eigenkapital: 84.978 Euro

Kalkulation:

I. Abschreibung 5% vom gesamten

Anschaffungspreis: 4.249,00 Euro II. Verzinsung des Eigenkapitals

7% von der Hälfte des

Eigenkapitals: 2.974,00 Euro

I.+II. Jährlicher Anteil für die

Wiederbeschaffung: 7.223,00 Euro dividiert durch 150

Betriebsstunden: 48,15 Euro

zuzüglich Unterhaltungskosten

(je Stunde): 5,00 Euro

kalkulierter Stundensatz: 53,15 Euro gerundeter ¼ Stundensatz: 13,25 Euro

Zu 2.3.

Allgemeine Daten:

Fahrzeug: TLF 16/25 Baujahr: 2002 Standort: Dahlwitz-Hoppegarten

Berechnung des Eigenkapitals:

Anschaffungspreis: 179.143 Euro

Beladungskosten: + 61.598,00 Euro Gesamter Anschaffungspreis: 240.741,00 Euro

Abzüglich Zuwendungen: - 0 Euro

Eigenkapital: 240.741 Euro

Kalkulation:

I. Abschreibung 5% vom gesamten

Anschaffungspreis: 12.037 Euro II. Verzinsung des Eigenkapitals

7% von der Hälfte des

Eigenkapitals: 8.426,00 Euro

I.+II. Jährlicher Anteil für die

Wiederbeschaffung: 20.463,00 Euro dividiert durch 150

Betriebsstunden: 136,42 Euro

zuzüglich Unterhaltungskosten

(je Stunde): 5,00 Euro

kalkulierter Stundensatz: 141,42 Euro gerundeter ¼ Stundensatz: 35,25 Euro

Zu 2.4.

Allgemeine Daten:

Fahrzeug: 16/12 Baujahr: 1996 Standort: Dahlwitz-Hoppegarten

Berechnung des Eigenkapitals:

Anschaffungspreis: 205.771,00 Euro

Beladungskosten: + 55.859,00 Euro Gesamter Anschaffungspreis: 261.630,00 Euro

Abzüglich Zuwendungen: - 0 Euro

Eigenkapital: 261.630,00 Euro

Kalkulation:

I. Abschreibung 5% vom gesamten

Anschaffungspreis: 13.082,00 Euro II. Verzinsung des Eigenkapitals

7% von der Hälfte des

Eigenkapitals: 9.257,00 Euro

I.+II. Jährlicher Anteil für die

Wiederbeschaffung: 22.339,00 Euro dividiert durch 150

Betriebsstunden: 148,93 Euro

zuzüglich Unterhaltungskosten

(je Stunde): 5,00 Euro

kalkulierter Stundensatz: 153,93 Euro gerundeter ¼ Stundensatz: 38,50 Euro

Allgemeine Daten:

Fahrzeug: LF 16/12 Baujahr: 2002 Standort: Hönow

Berechnung des Eigenkapitals:

Anschaffungspreis: 179.453,00 Euro

Beladungskosten: + 65.315,00 Euro Gesamter Anschaffungspreis: 244.768,00 Euro

Abzüglich Zuwendungen: - 0 Euro

Eigenkapital: 244.768,00 Euro

Kalkulation:

I. Abschreibung 5% vom gesamten

Anschaffungspreis: 12.238,00 Euro II. Verzinsung des Eigenkapitals

7% von der Hälfte des

Eigenkapitals: 8.567,00 Euro

(6)

I.+II. Jährlicher Anteil für die

Wiederbeschaffung: 20.805,00 Euro dividiert durch 150

Betriebsstunden: 138,70 Euro

zuzüglich Unterhaltungskosten

(je Stunde): 5,00 Euro

kalkulierter Stundensatz: 143,70 Euro gerundeter ¼ Stundensatz: 36,00 Euro

Allgemeine Daten:

Fahrzeug: DLAK 23/12 Baujahr: 2009 Standort: Hönow

Berechnung des Eigenkapitals:

Anschaffungspreis: 455.740,00 Euro

Beladungskosten: + 20.430,00 Euro Gesamter Anschaffungspreis: 476.170,00 Euro

Abzüglich Zuwendungen: - 0 Euro

Eigenkapital: 476.170,00 Euro

Kalkulation:

I. Abschreibung 5% vom gesamten

Anschaffungspreis: 23.809,00 Euro II. Verzinsung des Eigenkapitals

7% von der Hälfte des

Eigenkapitals: 16.666,00 Euro I.+II. Jährlicher Anteil für die

Wiederbeschaffung: 40.475,00 Euro dividiert durch 150

Betriebsstunden: 269,83 Euro

zuzüglich Unterhaltungskosten

(je Stunde): 5,00 Euro

kalkulierter Stundensatz: 274,83 Euro gerundeter ¼ Stundensatz: 68,75 Euro

Zu 6.

Gebühren für missbräuchliche Alarmierung

Wird bei einer missbräuchlichen Alarmierung der Verursa- cher festgestellt, so werden die Gebühren je angefangene Viertelstunde mit 44,25 Euro in Rechnung gestellt.

Mannschaftstransportfahrzeug (MTF)

FF Dahlwitz-Hoppegarten: 27,00 Euro Mannschaftstransportfahrzeug (MTF)

FF Hönow: 17,00 Euro Vorausgerätewagen (VGW)

FF Dahlwitz-Hoppegarten: 31,00 Euro Kommandowagen (KdoW)

FF Dahlwitz-Hoppegarten: 29,00 Euro Löschgruppenfahrzeug (LF 8 ± TS 8)

FF Dahlwitz-Hoppegarten: 13,00 Euro Löschgruppenfahrzeug (LF 8/8)

FF Münchehofe: 53,00 Euro Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25)

FF Dahlwitz-Hoppegarten: 141,00 Euro Löschgruppenfahrzeug (LF 16/12)

FF Dahlwitz-Hoppegarten: 154,00 Euro Löschgruppenfahrzeug (LF 16/12)

FF Hönow: 144,00 Euro

Drehleiter DLA(K) 23/12

FF Hönow: 275,00 Euro

Zwischensumme: 884,00 Euro

Mittelwert je Fahrzeug: 884,00 Euro (dividiert durch 10) = 88,40 Euro

100% Aufschlag: 88,40 Euro

Summe: 176,80 Euro

Je angefangene Viertelstunde: 44,25 Euro

Artikel II

Die erste Änderung der Kostenersatz- und Gebührensat- zung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hoppegarten, 22.05.2012

gez. Karsten Knobbe Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der ersten Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr der

*HPHLQGH +RSSHJDUWHQ YRP LP Ä$PWVEODWW IU die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz- +RSSHJDUWHQ+|QRZXQG0QFKHKRIH³DQ

Hoppegarten, den 22.05.2012

gez. Karsten Knobbe Bürgermeister

Erste Änderung der

Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhal- tung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der

Gemeinde Hoppegarten (OBV) vom 22.05.2012

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Art. 4 des Ge- setzes vom 13. März 2012 (GVBl. I, Nr. 16, S. 13) und des § 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ord- nungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz ± OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl.

I S. 266), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I, Nr. 47) hat die Gemeindever- tretung der Gemeinde Hoppegarten in ihrer Sitzung am 21.

Mai 2012 folgende erste Änderung der Ordnungsbehördli- chen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Si- cherheit und Ordnung in der Gemeinde Hoppegarten (OBV) beschlossen:

Artikel I

Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Hoppegarten (OBV) vom 26. Juni 2006, veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde im Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten Ausgabe 04./2006 vom 14. Juli 2006, Seite 3 ff, wird wie folgt geändert:

Der § 3 Abs.2 wird wie folgt neu gefasst:

13. auf Spielplätzen Alkohol und Tabakwaren zu konsumie- ren;

14. Anlagen in einer Weise zu nutzen, die nicht ihrer Zweckbestimmung entspricht oder die konkret durch Hin- weistafeln untersagt wird;

(7)

14. Februar 2013

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 11. Jahrgang;

Ausgabe 02/2013 Seite 7

Artikel II Inkrafttreten

Diese erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verord- nung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Hoppegarten (OBV) tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hoppegarten, 22.05.2012

gez. Karsten Knobbe Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung:

Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der ersten Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhal- tung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Ge- PHLQGH +RSSHJDUWHQ 2%9 YRP LP Ä$PWVEODWW für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz- +RSSHJDUWHQ+|QRZXQG0QFKHKRIH³DQ

Hoppegarten, den 22.05.2012

gez. Karsten Knobbe Bürgermeister

Ende des amtlichen Teils

Beginn des nichtamtlichen Teil

Information zur Änderung des Winterfahrplanes der Buslinie 941

Mit der Änderung des Winterfahrplans für die Buslinie 941 gab es vermehrt Beschwerden in der Gemeindeverwaltung über die Abfahrtzeiten. Hierbei wurde insbesondere bemän- gelt, dass der erste Bus um 10:52 Uhr fährt und damit eine gute Erreichbarkeit der Ärzte und Einkaufszentren nicht mehr gewährleistet ist. Durch die Bürger wurde vorgeschla- gen, so eine Linienführung zu den bisherigen Zeiten ab 8:52 Uhr nicht stündlich durchgeführt werden kann, wenigstens den Bus 941 um 8:52 Uhr fahren zu lassen, damit die Prob- lematik der Wahrnehmung von Arztterminen wenigstens Rechnung getragen wird.

Das Thema wurde der Busgesellschaft eindringlich näher gebracht. Von dort erhielt die Verwaltung die Mitteilung, dass die Beschwerden ernst genommen werden und zur weiteren Bearbeitung an das Fahrplanbüro übergeben wor- den sind.

Soweit eine abschließende Stellungnahme seitens der Bus- gesellschaft erfolgt, wird die Gemeindeverwaltung in der PRO das Ergebnis bekanntgeben.

Der Pfarrer der ev. Kirchengemeinde Hönow, Herr Frank Grützmann, hat uns um folgende Veröffentli-

chung gebeten:

Beschluss des Gemeindekirchenrates der Evangeli- schen Kirchengemeinde Hönow vom 19.01.2013:

B 01/01/13

Der GKR bestätigt seinen Beschluss B 10/03/04 vom 08.03.2004, in dem die Übernahme der Gebührentarife der Rechtsverordnung über die Benutzungsgebühren für evan- gelische Friedhöfe in Berlin (Friedhofsgebührenverordnung ev. ± FgebO ev.) für den Dorffriedhof Hönow beschlossen worden ist. Er stellt fest, dass sie seit 1.04.2007 in der Fas- sung vom 01. April 2007 (KABl. S.44) gilt.

Die Friedhofsgebührenordnung ist in Auszügen im Schau- kasten des Friedhofs gemeinsam mit dem am 06.11.2012 beschlossenen Gesamtplan öffentlich einsehbar und kann in Gänze im Kirchenbüro dienstags von 14-18 Uhr eingesehen werden. Beschluss: einstimmig.

Berufsinformationstag

Gemeinschaftsprojekt in der Region Neuenhagen bei Berlin und Hoppegarten

13. April 2013 9.00-12.00 Uhr im Bürgerhaus

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Ansprechpartner in der Verwaltung:

Madeleine Bertz, Telefon 03342-393 310,

E-Mail: madeleine.bertz@gemeinde-hoppegarten.de

(8)

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Unsere Leistungen:

ƒ Wir geben Orientierung zur strategischen Personalent- wicklung in kleinen und mittleren Unternehmen.

ƒ Wir informieren Sie zur Fachkräftesituation in Ihrer Regi- on oder Branche.

ƒ Wir unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln der betrieblichen Aus- und Weiterbil- dung sowie der Beschäftigung von Innovationsas- sistenten/-assistentinnen, welche vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Eu- ropäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt werden:

9 Betriebliche Weiterbildung: 70 % Förderung für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung auf Grundlage betrieblicher Qualifikationsbedarfe (max. 3.000 Euro je Teilnehmer und Jahr) für kleine und mittlere Unternehmen im Land Bran- denburg

9 Bildungsscheck Brandenburg: 70 % Förderung für Maßnahmen der individuellen, arbeitsplatzunab- hängigen beruflichen Weiterbildung (ab einer Kursgebühr von mindestens 715 Euro) für sozial- versicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohn- sitz im Land Brandenburg

9 Beschäftigung von Innovationsfachkräften: maxi- mal 60% Förderung des Arbeitnehmer- Bruttogehaltes für die Beschäftigung von maximal zwei neu in KMU einzustellenden Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule bzw. einer ge- regelten beruflichen Aufstiegsfortbildung als Inno- vationsassistenten/-assistentinnen

9 Ausbildung: z.B. Verbund - Förderung der Ausbil- dungskosten bei einem Kooperationspartner bis zu 2.800 Euro Förderung je Azubi für kaufmännische Berufe und bis zu 6.000 Euro für Azubis in gewerb- lich-technischen Berufen. Unter anderem können auch verschiedene Maßnahmen zur berufspäda- gogischen und sozialen Unterstützung von Auszu- bildenden gefördert werden.

Wenn auch Sie das kostenfreie und unabhängige Angebot nutzen möchten, stehen Ihnen Udo Müller und Silvia Janiak des Regionalbüro Ost-Brandenburg gern zur Verfügung.

Regionalbüro Ost-Brandenburg (Frankfurt (Oder)) Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder) Ihr Kontakt:

Udo Müller

0331 6002-485 | Udo.Mueller@lasa-brandenburg.de Silvia Janiak

0331 6002-486 | Silvia.Janiak@lasa-brandenburg.de

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Hoppegarten - Der Bürgermeister Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten, Tel. (03342) 393-100,

www.gemeinde-hoppegarten.de Erscheinungsfolge: nach Bedarf

Redaktion: Kerstin Krüger und Silvia Marks, Tel. 393-111, E-Mail: kerstin.krueger@gemeinde-hoppegarten.de

Auflage: 8000 Exemplare,

Druck: Tastomat Druck GmbH, Landhausstr., 15345 Eggersdorf

Referenzen

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