• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegartenmit den Ortsteilen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegartenmit den Ortsteilen"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten

(Sitzung vom 12. Februar 2007) öffentlicher Sitzungsteil Drucksachen / Beschlussvorlagen

Drucksache 010/2007

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 4 (1) BauGB die früh- zeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belan- ge über den Vorentwurf zum FNP.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 011/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Flurstück 56, Flur 6, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Neubauernweg.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 003/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt eine Veränderung des Gemeindegebietes in der Gemarkung Hönow, Flur 1, betroffene Flurstücke: 231 und 730. Die Gemeindevertretung stimmt einer Über- tragung des Flurstücks 231 auf die Gemeinde Ahrensfelde zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen zur Veränderung der Gemarkungsgrenze zu Ahrensfelde, Gemar- kung Mehrow, einzuleiten und umzusetzen.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 004/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass folgende Grundstücke für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig sind.

1. Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1194 (494 m²) Robinienweg 4 a.

2. Gemarkung Hönow, Flur 3, Flurstück 465 (1.493 m²) (Ginsterstr.

14), hieraus eine Teilfläche von ca. 750 m².

Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Ausschreibung der Grundstücke zum Verkauf.

Ergebnis: einstimmig angenommen Drucksache 006/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten erteilt die Zustimmung zur Besetzung der im Stellenplan 2007 vorgesehenen Stelle SB ÖKA (0000-0005; Gemeindeorgane) in Teilzeit mit zwanzig Wochenstun- den durch Neueinstellung einer/ eines weiteren Beschäftigten.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten

mit den Ortsteilen

Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe

Inhaltsverzeichnis:

Seite 1: Beschlüsse der Gemeindevertretung Hoppegarten (Sitzung vom 12. Februar 2007) Seiten 1- 2: Beschlüsse des Ortsbeirates Hönow (Sitzung vom 07. Februar 2007)

Seite 2: Grundstücks- und Stellenauschreibungen, Bekanntmachung z. 3. Änderung zum Bebauungsplan "Obere Bergstr."

Seite 3: Bekanntmachung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Rennbahnallee 83"; Ende des amtlichen Teils

5. Jahrgang Hoppegarten, 02. März 2007 Ausgabe 02/2007

Drucksache 012/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, Herrn Rainer Storch als ihren Vertreter und damit stimmberechtigtes Mitglied für die Hauptversammlung 2007 des Deutschen Städtetages zu entsenden und ordnet die Teilnahme als Dienstreise an.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 148/2006

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, das Antwort- schreiben des Vorsitzenden der Gemeindevertretung an den Pe- tenten, Herrn Zwetschke, zu bestätigen.

Ergebnis: einstimmig angenommen

nichtöffentlicher Sitzungsteil Drucksache 001/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt den Verkauf des Grundstücks Erikastr. 5; Gemarkung Hönow, Flur 3, Flurstück 34 ...

an die Bewerber Nr. 2. Die Gemeindevertretung stimmt der Bestel- lung von Grundschulden vor Eigentumsumschreibung ... zu.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen Drucksache 002/2007

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 90 Abs. 1 GO fest, dass das Grundstück Robinienweg 12, Gemarkung Dahlwitz- Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1211, für die Erfüllung ihrer Aufga- ben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist. Die Gemeindevertre- tung beschließt den Verkauf des Grundstücks Robinienweg 12 ...

Die Gemeindevertretung stimmt der Bestellung von Grundschul- den vor Eigentumsumschreibung ... zu.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen

Beschlüsse des Ortsbeirates Hönow

(Sitzung vom 07. Februar 2007)

OB Hö 001/2007

Der Ortsbeirat Hönow beschließt, als Dank für die Vorbereitung und Durchführung der Feierlichkeiten zum 775. Ortsteiljubiläum Herrn V.

Georgi eine Anerkennung in Höhe von 250,00 € zu gewähren.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen OB Hö 002/2007

Der Ortsbeirat Hönow beschließt, als Dank für die Vorbereitung und Durchführung der Feierlichkeiten zum 775. Ortsteiljubiläum,

(2)

02. März 2007 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 5. Jahrgang; Ausgabe 02/2007 Seite 2

Herrn Dr. Dr. sc. P. Ködderitzsch eine Anerkennung in Höhe von 1000,00 € zu gewähren.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen

Öffentliche Bekanntmachung Ausschreibung von Grundstücken

Die Gemeinde Hoppegarten schreibt folgende Grundstücke zum Verkauf aus:

Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten Lfd-Nr.: 1

Flur: 4; Flurstück: 63;

Lage: Alte Berliner Str. 79/81;

Größe: 3.834 m²

Ehemaliger Dreiseitenhof erbaut um 1900, Wohnhaus, Scheune und Stall.

Wohnfläche gesamt: 301 m², 4 Wohnungen, davon 2 Wohnungen teilsaniert; vermietet und 2 Wohnungen unsaniert; leerstehend, Scheune unvermietet, Stall vermietet, Teilfläche verpachtet. Das Grundstück befindet sich im Denkmalbereich "Historischer Dorf- kern".

Mindestgebot: 105.000,00 Euro.

Gemarkung Hönow Lfd-Nr.: 2

Flur: 2; Flurstück: 34;

Eckgrundstück Am Haussee / An der Herrenfurth;

Größe: 839 m²; Bebauung: Trafostation ansonsten unbebaut Mindestgebot: 57.000,00 Euro.

Lfd-Nr.: 3

Flur: 3; Flurstück: 655; Lage: Thälmannstr. 45; Größe: 623 m² Bebauung: abrissreifes Kleinhaus

Mindestgebot: 40.500,00 Euro.

Die Grundstücke lfd.- Nr. 2 und 3 sind im Entwurf des Flächennut- zungsplanes als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Bebauung mit einem Wohnhaus richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Über die Vergabe der Grundstücke entscheidet die Gemeindever- tretung. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden.

Bewerbungen sind mit einem Bonitätsnachweis bis zum 16.03.2007 an die

Gemeindeverwaltung Hoppegarten, Fachbereich I, Bauen und Umwelt,

OT Dahlwitz-Hoppegarten Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten, zu richten.

Bewerbungen ohne Bonitätsnachweis werden nicht berücksich- tigt.

gez. Klaus Ahrens Bürgermeister

STELLENAUSSCHREIBUNG

Bei der Gemeinde Hoppegarten ist zum 16.04.2007 (Vertretungsfall) eine Stelle

als Sozialarbeiter/in

in der P.-J. Lenné Oberschule, v. Canstein-Str. 2 in 15366 Hoppegarten, zu besetzen.

Das künftige Aufgabengebiet umfasst:

- die Organisation und Durchführung eigener Angebote, auch außerhalb schulpädagogischer, auf die Erreichung von Lernzielen ausgerichteter Aufträge,

- die eigenständige Kontaktaufnahme zu Schüler/innen, Lehrer/

innen und Eltern,

- die Kontaktaufnahme zu externen Kooperationspartnern, - die Initiierung von Zusammenkünften geeigneter Gremien, - die selbstständige Entfaltung auch längerfristig angelegter Hilfeprozesse.

Der/die künftige Stelleninhaber/-in sollte:

- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialpädagoge/

-pädagogin haben,

- Kenntnisse zum KJHG und Kinderschutz besitzen, - selbstständig und gemeinwesenorientiert arbeiten,

- sich als Vertrauensperson für Kinder- und Jugendlichen sehen, welche die Interessen und Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen vertritt.

Darüber hinaus erwarten wir den Besitz des Führerscheins Klasse B.

Die Stelle umfasst eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden, wird nach TVöD vergütet und ist bis zum 30.04.2008 befristet.

Ihre aussagefähigen Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen reichen Sie bitte bis zum 16. März 2007 ein an die

Gemeinde Hoppegarten - Fachbereich II - OT Dahlwitz-Hoppegarten

Lindenallee 14 15366 Hoppegarten gez. Klaus Ahrens

Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung 3. Änderung zum Bebauungsplan

"Obere Bergstraße" der Gemeinde Hoppegarten, OT Dahlwitz- Hoppegarten

Die Gemeindevertretung Hoppegarten hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.10.2006 die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Obere Bergstraße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Begründungstext (Teil B), als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

(3)

02. März 2007 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 5. Jahrgang; Ausgabe 02/2007 Seite 3

Die höhere Verwaltungsbehörde hat mit Verfügung vom 12.01.2007 die Änderungssatzung genehmigt.

Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

Der Änderungsplan tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB)

Jedermann kann den Änderungsplan einschließlich seiner Begründung von diesem Tag ab in der Gemeindeverwaltung Hoppegarten, Bauamt, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den

§§ 39- 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen .

Hoppegarten, den 13.02.2007 gez. Klaus Ahrens

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung Hoppegarten hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 7. November 2005 die Aufstellung eines Bebauungs- planes

"Rennbahnallee 83"

beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten.

Die notwendigen Unterlagen dazu liegen in der Zeit vom 05. März 2007 bis 02. April 2007 in der

Gemeindeverwaltung Hoppegarten Fachbereich I, Bauen und Umwelt

OT Dahlwitz-Hoppegarten Lindenallee 14 15366 Hoppegarten

zur Äußerung und Erörterung aus und können zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:

Dienstag von 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr-18:00 Uhr Donnerstag von 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-17:00 Uhr.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.

Parallel erfolgt die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

gez. Klaus Ahrens Bürgermeister

Ende des amtlichen Teils des Amtsblattes

(4)

02. März 2007 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 5. Jahrgang; Ausgabe 02/2007 Seite 4

Impressum:

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe 5. Jahrgang; Ausgabe 02/2007; Hoppegarten, 02. März 2007 Herausgeber: Gemeinde Hoppegarten - Der Bürgermeister -

OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten Erscheinungsfolge: nach Bedarf

Internetbezug über: http://www.hoppegarten.de Verantwortlicher Redakteur: Mirko Groh (Tel.: 03342-393 111) Anschrift der Redaktion: wie Herausgeber

Auflage: 6000 Exemplare

Druck und Vertrieb: BAB Anzeigenblatt GmbH, 15345 Altlandsberg Tel.: 033438/55011

Redaktionsschluß: 20.02.2007

Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages im Format DIN A 5 oder größer kostenlos beim Heraus- geber (siehe Anschrift der Redaktion).

Beginn des nichtamtlichen Teils des Amtsblattes

Holzfeuer im Freien

Um die Feuerstelle herum sollten Sie einen Schutzstreifen aus Sand oder Steinen anlegen, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhin- dern.

Es muss sichergestellt sein, dass bei starkem Wind, starkem Fun- kenflug und bei stärkerer Rauchentwicklung das Feuer sofort ge- löscht werden kann. Dazu sind entsprechende Löschmittel bereit- zuhalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher, Löschdecke). Achten Sie bitte darauf, dass eine zuverlässige Aufsichtsperson das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut überwacht. Bedenken Sie auch, dass Rauchentwicklungen zur Auslösung von Fehl- alarmen im Waldbrandüberwachungssystem der Landesforst- verwaltung führen können.

Im Wald sind Feuer verboten. In Ausnahmefällen können sie in- nerhalb einer speziellen Feuerstelle von der unteren Forstbehörde genehmigt werden.

Der Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 100 m, bei selbstgenutzten Grundstücken in Waldnähe mindestens 30 m be- tragen. Ab Waldbrandwarnstufe 1 ist auch auf diesen Grundstü- cken das Verbrennen verboten.

Rücksichtnahme

Um Belästigungen der Nachbarschaft auszuschließen, dürfen Holz- feuer im Freien nur gelegentlich abgebrannt werden.

Achten Sie bitte auf einen ausreichenden Abstand Ihrer Feuerstel- le zu den nächstgelegenen, für den Aufenthalt von Menschen be- stimmten Gebäuden und Bereichen. In Gebieten mit besonders sen- sibler Nachbarschaft, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Kindergär- ten, Altenheime oder andere soziale Einrichtungen, ist dies beson- ders wichtig.

Rauchbelästigung ist in jedem Falle zu vermeiden. Wenn Sie ein Holzfeuer in Ihrem Garten planen, empfiehlt es sich, vorher mit Ihren Nachbarn zu sprechen. Ihre Vorsorge und Rücksichtnahme sichert Ihnen eine ungestörte Atmosphäre.

Wenn Sie ein Holzfeuer auf einem Grundstück abbrennen wollen, dessen Eigentümer Sie nicht sind, müssen Sie zuerst klären, ob der Eigentümer dies duldet. In einer Gartensparte kann dies z.B. durch die Satzung oder bei einem Pachtgrundstück durch den Pacht- vertrag geregelt sein.

10 goldene Regeln

1. Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoff- haufens beträgt 1 Meter

2. Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden

3. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden

4. Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer

5. Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder ent- fachen

6. Löschmittel immer bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher) 7. "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr !

8. Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen.

9. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüg- lich löschen

10. Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen Rechtsgrundlagen

Beim Abbrennen eines Holzfeuers im Freien sind verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten. Unter anderem sind dies:

* Das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) § 7 besagt:

"Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen im Freien ist untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden können".

Bei Einhaltung der in diesem Faltblatt gegebenen Tipps und Rat- schläge für kleine Holzfeuer sind in der Regel Gefährdungen und Belästigungen nicht zu erwarten.

*Die Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) § 4 besagt:

"Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gär- ten ist nicht zulässig".

* Das Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) § 26 besagt:

"Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald- rand ist außerhalb einer von den Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers verboten".

* Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 20 besagt:

"Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten."

* Verordnungen zum Pflanzenschutzgesetz.

* Die ordnungsbehördliche Verordnung Ihrer Kommune mit regionalspezifischen Regelungen.

Verstöße gegen die genannten Vorschriften stellen Ordnungswid- rigkeiten dar und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Darüber hinaus sind auch Satzungen der Kleingartenverbände, sowie Miet- und Pachtverträge zu beachten.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

06. Oktober vergangen Jahres wurde die Part- nerschaft zwischen den Gemeinden Hoppegarten und Iffezheim neu besiegelt und das 20jährige Jubi- läum in

Seiten 3 - 4 Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Hoppegarten vom 26.06.2012; Zweite Satzung zur Än- derung der Hauptsatzung der Gemeinde Hoppegarten vom 26.06.2012;

Flugkos- ten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung (soweit nicht organisiert) für mitreisende Mitglieder selbst.. Sie kön- nen bei der Gemeindeverwaltung einen

3 der „Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Ge- meindevertreter und sachkundigen Einwohner der Ge- meindevertretung Hoppegarten sowie der

(2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in

Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflich- ten persönlich zu erfüllen, so hat er einen geeigneten Drit- ten mit der Reinigung und dem Winterdienst zu

Die zuständige Genehmigungsbehörde für die Ent- scheidung über das beantragte Vorhaben ist das Lan- desamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und

Die Verwaltung wird beauftragt, die technische Umsetzung der Übertragung der Sitzung der Gemeindevertretung Hoppegarten (öffentlicher Teil) im Internet per Livestream