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49. Jahrgang Donnerstag, 4. Januar 2018 Nummer 1

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Wochenzeitung für Königstein im Taunus mit den Stadtteilen Falkenstein, Mammolshain und Schneidhain sowie Glashütten mit den Orts teilen Schloßborn und Oberems

Herausgeberin: Annette Bommersheim • Theresenstraße 2 • 61462 Königstein • Tel. 0 61 74 / 93 85-0 • Fax 0 61 74 / 93 85-50 • Gegr. 1970 von R.+A. Pratsch

49. Jahrgang Donnerstag, 4. Januar 2018 Nummer 1

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Die Wahl des Stadtoberhauptes bewegte schon früher die Gemüter, so zum Beispiel in diesem Flugblatt von 1926, das Lokalhistoriker Rudolf Krönke aus seinem Archiv herausgesucht hat.

Aus Platzgründen haben wir es etwas bearbeitet und beschnitten, einen von uns kreierten Titel

braucht dieser Beitrag aber nicht mehr. Repro: Friedel

Königstein (hhf) – Ein Mann mit religiös- sittlichem Charakter ... an dieser Stelle wird es höchste Zeit, den Text zu beschneiden, denn selbstverständlich bemüht sich die KöWo um absolute Neutralität in Sachen Bürgermeisterwahl. Neutralität war 1926 vermutlich auch der Anlass, obiges Flugblatt herauszubringen, denn es beschäftigt sich ausschließlich mit den Eigenschaften der Kandidaten und ermahnt den mündigen Bür- ger, nicht voreilig seine Stimme abzugeben, sondern die ihm gefälligen Personen vorher genau unter die Lupe zu nehmen, ob diese denn auch wirklich das Gemeinwohl im Au- ge haben.

Sicherlich hat Rudolf Krönke bei seinem Fund auch einen Clown gefrühstückt, denn wenn etwas in seiner Seele ähnlich großen Stellenwert wie die Heimatgeschichte be- sitzt, dann ist es die Narretei, und die hat ja – ein Schelm, wer Böses dabei denkt – in etwa parallel zum Wahlkampf ihren Endspurt diesmal. Allerdings müssen sich die Bütten- redner nachher nicht noch in einer Stichwahl dem Publikumsgeschmack stellen, schon gar nicht steht ihre berufliche Zukunft zur Debat- te, dafür sind die Lacher im Wahlkampf sel- tener, da sollten inhaltliche Verwechslungen

eigentlich ausgeschlossen sein. Dem geneig- ten Publikum hingegen, das auf Kappensit- zungen ebenso wie im Wahllokal mit klarem Trend immer seltener zu sehen ist, darf aber mit Sicherheit ein wenig ins Gewissen gere- det werden, auch wenn Königstein mit seinen aktuellen Wahlmöglichkeiten sicherlich aus- schließt, dass – supergaumäßig – ein AfD-ge- steuerter Donald Erdogan ins Rathaus ein- zieht (und das Landratsamt droht auch kein nordkoreanisches RAF-Mitglied mit religiö- sen Absolutheitsansprüchen zu besetzen). Da man aber aus der Geschichte bekanntlich gut lernen kann – erst recht, wenn es die eigene ist – wollen wir Wählern wie zu Wählenden mit einem Augenzwinkern im Folgenden noch einige Ratschläge aus dem Jahr 1926 zuteil werden lassen. Und das nicht ohne einen bodenständigen Hintergrund, denn da- mals meldeten sich auf die Stellenausschrei- bung sagenhafte 250 Bewerber, 28 weitere wurden später noch „nachnominiert“ – das Rennen machte schließlich ein gewisser Herr Böhm. Leider war zum Redaktionsschluss noch nicht recht klar, nach welchem Modus

die Bewerber seinerzeit ausgewählt worden sind, sicherlich handelte es sich in Zeiten der wieder blühenden Kur und zum Abzug der Besatzungstruppen um ein relativ ange- nehmes Amt. Die großen Wirtschaftsflauten spülten allerdings auch reichlich Abenteurer auf den Stellenmarkt.

Nochmals: An dieser Stelle soll keinem der aktuellen Kandidat/inn/en auf den Schlips getreten werden, doch da fängt der Spagat zum historischen Zitat schon an, denn allei- ne die Idee einer weiblichen Besetzung des Bürgermeisteramts lag vor 90 Jahren noch in weiter Ferne. Die Forderung nach religiöser Standhaftigkeit kann in Zeiten der multikul- turellen Gesellschaft dagegen heute vielleicht einfach etwas weltoffener gesehen werden, denn deren Begründung entbehrt nicht einer gewissen Wahrhaftigkeit: Je weniger Vereh- rung ein Bewerber für den Gott besitzt, den er eigentlich anbeten sollte, „um so mehr be- treibt er den Cultus von Nebengöttern, unter denen der Mammon nicht der Geringste ist“.

Frei nach Luther befürchten die leider unge- nannten, aber sicherlich honorigen Verfasser des Flugblattes, vermutlich der damalige Magistrat, dass der künftige Bürgermeister

„von Ehrgeiz und Habgier geleitet“ werden könnte.

Gar nicht so unmodern mutet die Idee an, mittels einer Umfrage „Ansichten über die für den Bürgermeisterdienst erforderlichen Eigenschaften“ zu sammeln, das Ergebnis klingt dann aber doch etwas gestrig (oder dürfte heute so nicht mehr ausgedrückt wer- den?) Fortsetzung auf Seite 3 – die Wahlbekanntmachung auf Seite 2 ist echt!

Kultur-Highlights im Januar 12.1. | 19 Uhr | Falkenstein Grand Kempinski Winterabend in Falkenstein

Gedichte u. Geschichten mit Hermann Groß 15.1. | 20 Uhr | Frankfurter Volksbank Königsteiner Forum

mit Prof. Dr. Heinz Bude

21.1. | 17 Uhr | Haus der Begegnung

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Mit Kompetenz und Energie

Mit Nadja Majchrzak kandidiert eine zielorientierte, dynamische und kommunal- politisch erfahrene Mitbürgerin mit komplexem Wissen für das Bürgermeisteramt. Sie besitzt aufgrund ihrer umfassenden Detailkenntnisse in der Kinder- und Jugendarbeit eine hohe Kompetenz und Akzeptanz. Ihr stetiger

Einsatz für junge Familien, aber auch für Allein- erziehende, hat für mich einen außerordentlich hohen Stellenwert.

Für ihre Ziele, und damit die Ziele vieler Bürger, setzt sie sich mit großer Energie und Überzeu- gungskraft ein. Sie kennt Königstein in vielen Fa- cetten. Nadja Majchrzak nimmt sich, wo immer es geht, unbeirrbar der kleinen und großen Probleme ihrer Mitbürger an. Gerade dafür schätze ich sie besonders.

Ich wähle am 28. Januar Nadja Majchrzak und mache Mut, mir zu folgen und mit ihrer Wahl ei- nen Schritt in die richtige Richtung für die Zukunft

Königsteins und seiner Menschen zu tun. Manfred Colloseus

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A K T U E L L E N A C H R I C H T E N

Aus dem RATHAUS Königstein

Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in Königstein im Taunus sowie der Landrätin oder des Landrates im Hochtaunuskreis am 28. Januar 2018:

1. Die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie der Landrätin oder des Landrates dauert von 8 bis 18 Uhr.

Die Stadt Königstein im Taunus ist in folgen- de 11 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

01: Kernstadt: Städtischer Kinderhort, Epp- steiner Straße 9

02: Kernstadt : Haus der Begegnung, Bischof- Kaller-Straße 3 – Raum Altkönig –

03: Kernstadt: Grundschule, Jahnstraße 1 - Klassenraum 75 -

04: Kernstadt: Grundschule, Jahnstraße 1 - Klassenraum 74 -

05: Kernstadt: St. Angela Schule, Gerichtstraße 19 - Raum 10 -

06: Kernstadt: St. Angela Schule, Gerichtstraße 19 - Raum 18 -

07: Falkenstein: Bürgerhaus Falkenstein, Scharderhohlweg 1 - großer Saal, OG -

08: Falkenstein: Bürgerhaus Falkenstein, Scharderhohlweg 1 - kleiner Saal, OG - 09: Mammolshain: Dorfgemeinschaftshaus Mammolshain, Oberstraße 4

10: Schneidhain: Dorfgemeinschaftshaus Schneidhain, Am Hohlberg 23

11: Schneidhain: Städtischer Kindergarten Schneidhain, Am Hohlberg 25

Für die allgemeinen Wahlbezirke wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Wahl- berechtigten eingetragen werden.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeich- nis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlbe- rechtigten bis zum 7. Januar 2018 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahl- raum angegeben, in dem die Wahlberechtig- ten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpikto- gramm gekennzeichnet. Alle Wahlräume sind barrierefrei zugänglich.

2. Das Wählerverzeichnis zur Direktwahl für die Wahlbezirke der Stadt Königstein im Taunus wird in der Zeit vom 8. Januar 2018 bis 12. Januar 2018 während der allgemei- nen Öffnungszeiten im Wahlamt der Stadt Königstein im Taunus

Rathaus, EG, Zimmer 13 Burgweg 5

61462 Königstein im Taunus für Wahlberechtige zur Einsichtnahme be- reitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberech- tigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 Bun- desmeldegesetz eingetragen ist.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Ein- sichtsfrist, spätestens am 12. Januar 2018 bis

12 Uhr beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Wahlamt, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Nie- derschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die er- forderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag ist schriftlich bis zum 7. Januar 2018 beim Magistrat der Stadt Königstein (Anschrift siehe oben) zu stellen.

Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Beschei- nigung des Herkunftsmitgliedstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen.

Wahlberechtigte, die bis spätestens zum 7.

Januar 2018 keine Wahlbenachrichtigung er- halten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wähler- verzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum in der Stadt Königstein im Taunus oder durch Briefwahl teilnehmen.

Auf Antrag erhalten Wahlschein und Brief- wahlunterlagen

– in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte

– nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte

a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 7. Januar 2018 oder die Einspruchsfrist bis zum 12. Januar 2018 versäumt haben,

b) wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Ein- spruchsfrist entstanden ist,

c) wenn das Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh- lerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde- behörde gelangt ist.

Bei der Gemeindebehörde können Wahlschei- ne und Briefwahlunterlagen mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige doku- mentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig.

Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die

– in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 26. Januar 2018, 13 Uhr, im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten mög- lich macht, noch bis zum Wahltag, 15 Uhr.

Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ebenfalls bis zum Wahl- tag, 15 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.

– nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den oben unter a – c genannten Gründen einen Wahlschein erhalten können, bis zum Wahltag, 15 Uhr.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Be- hinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlbe- rechtigten für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

- einen amtlichen weißen Stimmzettel, - einen amtlichen weißen Stimmzettelum- schlag,

für die Wahl der Landrätin oder des Landrates - einen amtlichen blauen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelum- schlag,

- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag (für beide Wahlen), auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und der Wahlbezirk aufgedruckt sind, und

- ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.

Das Abholen von Wahlschein und Brief- wahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Ent- gegennehmen der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu ver- sichern, bevor die Unterlagen entgegenge- nommen werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtig- ten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege- bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 18 Uhr, eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angege- ben Stelle abgegeben werden.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier zur Wahl mitzubrin- gen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahl- raumes einen amtlichen Stimmzettel.

Die Wähler haben jeweils eine Stimme.

Auf dem amtlichen Stimmzettel sind die Namen der an der Wahl teilnehmenden Be- werberinnen und Bewerber untereinander, bei nur 2 Bewerberinnen und/oder Bewerbern nebeneinander von links nach rechts jeweils in der Reihenfolge aufgeführt, dass zuerst die in der Vertretungskörperschaft der Gemein- de/des Landkreises vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der Zahl ihrer Stimmen bei der letzten Wahl der Vertretungskörper- schaft angegeben sind. Dann folgen die übri- gen Wahlvorschläge, über deren Reihenfolge das Los entschieden hat.

Die Stimmzettel enthalten Familiennamen, Rufnamen, Lebensalter am Tag der Wahl, Beruf oder Stand und die Gemeinde der Hauptwohnung der Bewerberinnen und Be- werber. Für Bewerberinnen und Bewerber, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist anstelle der Gemeinde

der Hauptwohnung die Gemeinde der Er- reichbarkeitsanschrift anzugeben. Unter den Angaben der Bewerberinnen und Bewerber wird jeweils der Träger des Wahlvorschlages und, sofern die Partei oder Wählergruppe eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei Einzelbewerbern das Kennwort, genannt.

Rechts neben dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung durch die Wählerin- nen und Wähler. Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen, enthält der Stimmzettel jeweils eine Ankreuzmöglichkeit für „ja“ und „nein“.

Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich gemacht wird, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von den Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in ei- nem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahl- bezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse um 16 Uhr im Rat- haus der Stadt Königstein im Taunus, Burg- weg 5, (1. OG, Foyer, 1. OG, Zimmer 128 und 2. OG, Magistratszimmer) zusammen.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gül- tigen Stimmen erhält. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet am 18.2.2018 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbe- rinnen und/oder Bewerbern mit den meisten Stimmen statt; eine Stichwahl findet auch statt, wenn eine Bewerberin oder ein Be- werber auf die Teilnahme an der Stichwahl verzichten sollte. Für den Fall der Stichwahl wird unverzüglich nach der Feststellung des Wahlergebnisses eine neue Wahlbekanntma- chung veröffentlicht.

4. Die Wahlberechtigten können ihr Wahl- recht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Er- gebnis verfälscht wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).

Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger als 10 Metern von dem Gebäu- deeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.

Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18 Uhr unzulässig.

Königstein im Taunus, den 18.12.2017 Der Magistrat der Stadt

Königstein im Taunus Walter Krimmel

Wahlleiter

Wahlbekanntmachung für die Direktwahl in Stadt und Landkreis am 28. Januar

Falkenstein (red) – Wer träumt als Kind nicht einmal davon, Königin oder König zu sein? – Einmal im Jahr lassen Kinder als

„Sternsinger“ diesen Traum wahr werden, denn in der katholische Kirche besteht die Tradition, dass die „Heiligen drei Könige“

um den 6. Januar von Haus zu Haus ziehen, Gemeindemitglieder besuchen, deren Häu- ser segnen und kleine Spenden für einen guten Zweck sammeln. Wer in Falkenstein die Sternsinger gerne einmal zu Gast haben

möchte, der kann sich gerne bei Thomas Ehl (E-Mail: thomas.ehl@gmx.net oder Festnetz- nummer: 06174/25 55 402) melden. Anmel- dungen sind bis zum Samstag, 6. Januar, um 11 Uhr, bei ihm möglich.

Um die Sänger nicht über Gebühr wandern zu lassen, wird der Ort aufgeteilt: Am 6. Ja- nuar drehen die Sternsinger im Oberort – also oberhalb des Ehrenmals – ab 13 Uhr ihre Runde, am 7. Januar dann im Unterort, ab 15 Uhr.

Sternsinger besuchen

Gemeindemitglieder und segnen Häuser

Hochtaunus (kw) – Auch im neuen Jahr organisiert der Naturpark Taunus seine mo- natlichen Sonntagswanderungen, jeweils am ersten Sonntag im Monat. Die erste Tour im neuen Jahr findet folglich am Sonntag, 7.

Januar statt, Beginn um 12 Uhr am Taunus- Informationszentrum (TIZ) in Oberursel. Wo es hingeht, erfahren die Teilnehmer als Über- raschung vor Ort. Die Wanderung kostet 5 Euro pro erwachsenem Teilnehmer, Kinder bis 14 Jahre können kostenlos mitwandern.

Es sind keine Anmeldungen erforderlich.

Überraschungswanderung in den Naturpark

Königstein (hhf) – Diese Morgenstund‘ hatte kein Gold im Mund: Als der 74-jährige Fah- rer am Silvestermorgen zwischen 5.30 und 6 Uhr seinen VW in der Hugo-Amelung-Straße Höhe Haus Nummer 4 abstellte, sicherte er das Fahrzeug „nicht ordnungsgemäß gegen Wegrollen“, wie der Polizeibericht vermerkt.

Auf dem abschüssigen Gelände setzte sich der PKW alsbald in Bewegung und rollte ge- gen den geparkten Jaguar eines 52-Jährigen.

An beiden Pkw entstand reichlich Sachscha- den in Höhe von etwa 4000 Euro.

VW rollt in der

Hugo-Amelung-Straße

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Der „Kandidat muß ein Mann von impo- nierendem Aeußerem sein, der die nöthige formelle Bildung besitzt, um eine Gemeinde würdig repräsentiren zu können; er muß bei feierlichen Gelegenheiten durch Beredtsam- keit glänzen und die Kunst verstehen, nach Oben und Unten zu gefallen. Er muß stram- mer Polizeimann, daneben gewissenhafter und redlicher Verwalter der Gemeindegüter, Vater der ihm unterstellten Familien sein.“

Nun ja, eine Auszählung der Leserbriefe aus den letzten Jahrzehnten, die zum Beispiel mangelnde Ordnungsgewalt und Familienför- derung – gerne im Bereich Kinderbetreuung – anprangern, oder den Einfluss bei vorgesetz- ten Stellen bemängeln und damit gleichzeitig als Leserbriefe ein verschlossenes Ohr der Ratsherren und –frauen für den kleinen Bür- ger implizieren, würde vermutlich ergeben, dass derartige Forderungen zeitlos sind.

Interessant auch die Einschätzung der Bewer- ber von 1926: „Allein, wir wissen nur zu gut, daß das Vollkommene am Menschen nicht zu finden ist. Wir wissen aber auch, daß eine mit so herrlichen Gaben geschmückte Persön- lichkeit sich sehr bedanken würde, eine Stelle anzunehmen, die viele Mühe und Zeit erfor- dert und reich ist an Verdrießlichkeiten aller Art; dagegen aber nur eine allzubescheidene Belohnung in Aussicht stellt. Sie wird nur von einem Manne übernommen werden, der von Liebe zur Gemeinde beseelt ist, oder von ei- nem solchen, der Nebenabsichten hat.“ Trifft

das gar auf die Koalitionsverhandlungen in Berlin zu? Weiter geht es mit den Warnun- gen: „Die besonderen Wünsche eines jeden Wählers erspähend, wird eine solche Persön- lichkeit Allen, Alles versprechen (...), ohne zu sagen, wie der Ausfall in der Gemeindekasse zu decken ist, den Lehrern ihre Besoldungen aufzubessern, Diesem und Jenem warm die Hände schütteln...“ – Man stelle sich letzteres bei über 250 Bewerbern samstags in der Fuß- gängerzone vor ... Aber nach der Wahl geht es weiter: „Da ihm bei derartigen Geschäften die Zustimmung des Gemeinderaths oft un- entbehrlich ist, wird er zunächst bemüht sein, diese Körperschaft zu ‚säubern‘, oder einzel- ne Mitglieder, auf welche Art immer für sich zu gewinnen; bei jedem Hauptcoup aber unter großem Geschrei, wie ein Taschenspieler, die Aufmerksamkeit der Bürgerschaft abzulen- ken suchen.“

Deren größte Ängste lauteten 1926, „daß das Schulgebäude zum Nachtheil der schulpflich- tigen Jugend außerhalb Königsteins gebaut wird“ oder dass „in absehbarer Zeit keine Feuerspritze und Rathausuhr mehr anzuschaf- fen ist“.

Also: Bloß keine Wahlmüdigkeit vortäu- schen, es sind ja nur vier Bewerbungen am Laufen: „Darum, Mitbürger, behandelt die bevorstehende Bürgermeisterwahl mit dem der Wichtigkeit der Sache entsprechendem Ernste! Beweist, daß Kopf und Herz bei Euch auf dem rechten Fleck sitzen! Prüfet die in Betracht kommenden Persönlichkeiten allsei- tig und erwählet die beste.“

Aufruf an die Bürger ...

Königstein (hhf) – „Keine wirklich schöne Bescherung war das für die Bewohnerin eines Gebäudes in der hinteren Hauptstraße“, so Christoph Schwarzer, Sprecher der Freiwil- ligen Feuerwehr Königstein. Aufgrund der Meldung „Zimmerbrand“ gab es am Vortag der Heiligen Abends gegen 19 Uhr Alarm für die Freiwilligen Feuerwehren Königstein- Mitte und Falkenstein.

Aus zunächst unbekannter Ursache war in einem Zimmer im Erdgeschoss ein Feuer ausgebrochen, das aber unter Leitung des Königsteiner Wehrführers, Jörg Antkowiak, mit einem C-Rohr schnell gelöscht werden konnte. Insgesamt waren dabei vier Trupps unter Atemschutz vor allem damit beschäf- tigt, intensive Belüftungsmaßnahmen durch-

zuführen und eventuelle Glutnester zu lo- kalisieren, bilanzierte der ebenfalls an der Einsatzstelle anwesende Stadtbrandinspektor Heiko Martens.

Die Bewohnerin hat absolut richtig gehandelt und bereits vor dem Eintreffen der Freiwilli- gen Feuerwehr das Haus verlassen, so dass das Personal des bereitstehenden Rettungswa- gen nicht tätig werden musste.

Schon nach etwa zwei Stunden konnten die Einsatzkräfte wieder abrücken. „Sie haben durch ihr schnelles Eingreifen größeren Sach- schaden vermeiden können“, resümiert die Polizei, die vorläufig von einem Kaminofen als Brandursache ausgeht. Weitere Ermittlun- gen in diesem Fall stehen aber noch an und werden durch die Kriminalpolizei geführt.

Zimmerbrand am 23. Dezember

Horch, was kommt von draußen rein – kein Einbrecher, sondern Helferlein ... Die Fenster im Gebäude am Ende der Hauptstraße singen jedenfalls ein Lied davon und sind für ihr Überle-

ben dankbar. Foto: privat

Königstein/Frankfurt – 2017/2018 veran- staltet der Lions-Club Frankfurt Paulskirche erneut sein Förderprojekt „Coach’n’Concert“

mit dem Hessischen Rundfunk als Kooperationspartner und setzt eine originelle Förderidee um: Musiker des hr-Sinfonieor- chesters coachen während des Schuljahres die Schülerinnen und Schüler hessischer Schul- orchester und bereiten sie auf einen großen Konzertauftritt vor. Welchen enormen Moti- vationsschub das Coaching und das Konzert im professionellen Umfeld des Hessischen Rundfunks erzeugt, konnten im vergangenen Jahr die Orchesterleiterin der Königsteiner Bischof-Neumann-Schule, Mechthild Geiß- ler, und ihre Schülerinnen und Schüler er- fahren. Aktuell erleben die Schüler aus Bad Nauheim, Frankfurt und Lampertheim nun, welche Impulse die Musiker des hr-Sinfonie- orchesters setzen. Das Ergebnis wird sich am 28. April 2018 hören lassen.

Die Schirmherrschaft für das Lions-Projekt hat der Hessische Kultusminister, Prof. Ale- xander Lorz, übernommen. Wer noch ein Weihnachtsgeschenk für Musikbegeister- te sucht, kann schon jetzt Karten für das Abschlusskonzert im großen Sendesaal des Hessischen Rundfunks bestellen. Das Pro- gramm des Abschlusskonzerts lässt sich hö- ren. Wie der Vorsitzende des Förderereins, der Königsteiner Walter H. Rösgen, berichtet, werden zum großen Finale alle drei Orches- ter gleichzeitig auf die Bühne treten und unterstützt von einem 60-Personen-Chor des Goethe-Gymnasium Frankfurt, das „Hallelu- ja“ von Händel aufführen. Jedes Förderpro- jekt braucht Unterstützung: Der Lions Club Frankfurt-Paulskirche bietet für interessierte Privatpersonen und Unternehmen zahlreiche Formen der Unterstützung an. Infos: Karten- vorverkauf unter hr-ticketcenter.de und lions- club-frankfurt-paulskirche.de

Lions unterstützen

weitere Schulorchester

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Herausgeberin: Annette Bommersheim Geschäftsführer: Alexander Bommersheim Anzeigenleitung: Alexander Bommersheim Redaktion: Elena Schemuth (el) Geschäftsstelle: Theresenstraße 2

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(mittwochs ab 14.00 Uhr) unter 116 117 abrufbar.

Augenärzte: Auskunft durch die zentrale Leitstelle d. Hochtaunuskreises, Tel. 06172 / 19222.

Zahnärztlicher Notfallvertretungsdienst: 01805 / 60 70 11 Caritas-Sozialstation für ambulante Pflege- und Hilfsdienste: Tel. 06174 / 9599960 Mobiler sozialer Dienst: Tel. 06174 / 9599960

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Feuerwehr und Unfall-Rettungsdienst: Tel. 112 Krankentransporte: Tel. 06172 / 19222 Hospiz Arche Noah: Tel. 0172-6768888 Seelsorger: Diakon Herbert Gerlowski Tierärztlicher Notdienst:

Dr. Andrea Reinhardt

65812 Bad Soden Tel. 06196 / 28887

Nachtdienst - Sonntagsdienst - Feiertagsdienst Do., 04.01.

Fr., 05.01.

Sa., 06.01.

So., 07.01.

Mo., 08.01.

Di., 09.01.

Mi., 10.01.

Apotheke am Westerbach Kronberg, Westerbachstraße 23

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Schloß-Apotheke Schönberg, Friedrichstraße 69

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Quellen-Apotheke Bad Soden, Quellenpark 45

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Bad Soden, Alleestraße 1 Tel. 06196 / 23605 Apotheke am Kreisel

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Königstein (hhf) – Premiere war am Sonntag, 17. Dezember um 18 Uhr, am Freitag darauf folgte die Wiederholung um 20 Uhr: Unter dem Titel „Deutsch für Semantiker 2.0“ gab es unter der Regie von Franz-Peter Budde zum nunmehr zweiten Mal Schulkabarett auf der Bühne des Taunusgymnasiums.

In der Neuauflage begann das Programm mit nur einem gespielten Bilderrätsel. Annika Hellbach, Amelie Löblich und Sara Wezel hauten sich gegenseitig Bücher auf den Kopf.

Die Lösung war: „Mit Literatur in Berührung kommen.“ Um Literatur ging es dann auch bei der zweiten Nummer des Abends, es ging um die Keunergeschichte „Wenn die Haifische Menschen wären“ aus der Feder von Bertolt Brecht, die wie bereits im Vorjahr in erwei- terter Dialogfassung präsentiert wurde. Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass Annika

Hellbach sich als Tochter der Wirtin des Herrn Keuner schauspielerisch noch einmal sichtlich verbessert hatte im Vergleich zum Vorjahr.

Auf genau diesen Aspekt kommt es im Schul- kabarett schließlich an, auf die subjektive Weiterentwicklung der Auftrittssouveränität.

Diese Weiterentwicklung war noch bei wei- teren SchülerInnen deutlich festzustellen, bei Anne Burkhardtova, Hella Todt und Tom Ei- serbeck. Unvergleichlich, weil zum ersten Mal dabei, waren Sarah Burkhardtova, Arvin Graf und Sara Wezel, die zusammen mit Hella Todt ein absolut fehlerfreies A-Cappella-Duett zum Vortrag brachte. Gesungen wurde „Flying Robert“ von Sarah Hakenberg, eine anglopho- ne Verballhornung von Heinrich Hoffmanns

„Der fliegende Robert“. Nun lief allerdings nicht an beiden Abenden dasselbe Programm.

Während am zweiten Abend originelle Zitate

aus der Fußballwelt gebracht wurden, stand am ersteren Abend eine kommentierte Fas- sung des Kleistschen „Prinz von Homburg“

im Zentrum des Programms. Weil dadurch der Abend eine Überlänge erhalten hatte, wurde diese kommentierte Basisfassung mit dem Schwerpunkt „preußische Erziehung“ am zweiten Termin aus dem Programm genom- men. Ein Hauch von Besinnlichkeit gelangte in die vorweihnachtliche Veranstaltung durch Texte wie „Grippe in der Krippe“ von Fritz Eckenga und „Weihnachten der Kinder we- gen“ von Wiglaf Droste. Diese beiden Texte wurden von Anne Burkhardtova und Tom Eiserbeck sehr anheimelnd vorgetragen, ohne dass dabei ihr ironischer Impetus verloren ging. Sehens- und hörenswert waren auch Sarah Burkhardtova und Arvin Graf, die beide die 5. Klasse besuchen. Während Sarah „Der Wurm“ von Heinz Erhardt genüsslich zele- brierte, hatte Arvin die Kategorie „Zungenbre- cher“ verbal souverän im Griff.

Beflügelt wurde der Abend durch das Tasten- spiel des ehemaligen Taunusschülers Kevin Haubitz, der vielen Katholiken im Vorder- taunus als „Wanderorganist“ bekannt sein dürfte. Er intonierte an diesem Abend mal keine Kirchenlieder, sondern Klassiker der Rockgeschichte wie Cat Stevens „How Can I Tell You, That I Love You“. Nicht unerwähnt bleiben soll auch der Tontechniker des zwei- ten Abends, nämlich der ehemalige Taunus- schüler Philipp Chalupsky, der den kurzfri- stig erkrankten Esrom Berhane spontan und exzellent vertrat. Insgesamt war das ein recht abwechslungsreicher Schulkabarettabend, der sicherlich mehr Zuschauer verdient gehabt hätte. Vielleicht gibt es daher im Januar oder Februar noch eine dritte Aufführung, bei der man dann sein Fernbleiben nicht mehr mit vorweihnachtlichen Befindlichkeiten begrün- den könnte, so die Überlegung der Veran- stalter. Die KöWo wird sie dabei mit einer Ankündigung gerne unterstützen.

Schulkabarett im Taunusgymnasium gab „Deutsch für Semantiker 2.0“

Die Haarlängen sind gleich, aber nicht die Gesichter: Was Annika Hellbach da zu sagen hat, lässt Kabarett-Chef Franz-Peter Budde offenbar erstaunen. Foto: Friedel

„Das neue Jahr hat begonnen und ich wünsche allen Königsteinern Gesundheit, Zufrieden- heit und Glück für das vor uns liegende Jahr“, meldet sich Winfried Gann nach der Weih- nachtspause zurück. Die Bürgermeisterwahl rückt näher und die Themen sind gesetzt. Mit der Wahlentscheidung wird über die nächsten sechs Jahre Stadtentwicklung entschieden.

Einige Dinge sind in den letzten Jahren nicht bedacht oder angegangen worden. Für viele wichtige Dinge fehlt es an klaren Konzepten.

Hier möchte er mit einer anderen Politik an- setzen.

Königstein muss familienfreundlicher wer- den. Dazu gehören ausreichende Kindergar- ten- und U3-Angebote sowie die Sanierung und Erweiterung der Grundschule mit Hort- plätzen in unmittelbarer Nachbarschaft. Auch für unsere Jugendlichen in der Kurstadt sind Räume und Möglichkeiten zu schaffen, damit sie sich nicht während des ganzen Jahres in den Kur- und Parkanlagen aufhalten müssen.

Wir brauchen ein Verkehrskonzept, welches den innerstädtischen Verkehr für Königsteiner wieder fließen lässt sowie ausreichend Park- raum schafft. Fußgänger, Radfahrer und auch Menschen mit Beeinträchtigungen benötigen ebenso ihren Platz in unserer Stadt. Wenn wir auch in Zukunft eine attraktive Stadt bleiben wollen, benötigen wir sozialen Wohnungs- bau. Diesen hat die Stadt durch Verkäufe in den letzten Jahren abgebaut und bei Neupla- nungen vergessen. Um auch in Zukunft für uns Erzieher, Mitarbeiter der Ordnungspolizei und Menschen für helfende und pflegende Berufe zu gewinnen, muss bezahlbarer Wohn- raum geschaffen werden.

Königstein ist auch eine Kur-, Klinik- und Schulstadt sowie ein Wohnort für Famili- en, berufstätige Pendler in die Rhein-Main Metropole und ortsansässige Gewerbetrei- bende. In Zukunft sollen alle Bedürfnisse der Einwohner von Königstein bei Winfried Gann Gehör finden. Als Erholungsort für

Jung und Alt – von nah und fern – ist unser Kurbad sinnvoll zu sanieren. Sauberkeit und Sicherheit müssen eine erkennbare Selbstver- ständlichkeit sein. Die einzelnen Zuschüsse der Stadt sind durch überlegtes Marketing und durchdachte Konzepte wo möglich zu minimieren. Schließen wir aber das Kurbad, stirbt auch unsere Innenstadt weiter und eine nennenswerte Attraktivität der Kurstadt geht uns verloren.

Vereine bringen Leben für unsere Bürger in die Stadt. Sie machen Königstein aus und fördern die Kultur, den Sport und unser Zusammenleben. Das ehrenamtliche Enga- gement ist zu unterstützen. Das Haus der Begegnung wurde von Steuergeldern für uns Bürger saniert. Nun müssen auch bessere Nutzungsmöglichkeiten für Bürger und Ver- eine geschaffen werden. „Es gibt also viel zu tun, vielleicht sehen wir uns auf einer der Info-Veranstaltungen. Ich bitte Sie um Ihre Stimme am 28. Januar dieses Jahres“.

Gute Wünsche zum neuen Jahr von

Bürgermeisterkandidat Winfried Gann

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DIE BESTE WAHL AM 28.JANUAR 2018 IHR ASCAN IREDI

UND UNS ALLEN DEN

NOTWENDIGEN FORTSCHRITT!

GESUNDHEIT, FÜR 2018

GLÜCK, ZUFRIEDENHEIT

Herrn Dr. med. Volker Mork

Arzt für Allgemein-Medizin und Proktologe und

Frau Dr. med. Ute Jablonka-Wendling

Ärz n für Chirurgie, Proktologie, Psychotherapie, Akupunktur Ab sofort möchten wir Sie herzlich willkommen heißen

in unserer kolo-proktologischen Gemeinscha spraxis.

Unser Behandlungsspektrum:

Darmkrebsvorsorge, Behandlungen sämtlicher proktologischer Erkrankungen, ambulante Opera onen, Akupunktur.

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E-Mail: info@proktologische-praxis.de

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Liebe Königsteiner, verehrte Gäste und Freunde!

Nach fast zwei Jahrzehnten ist für mich und meine Familie am Jahresende 2017 eine Ära zu Ende gegangen.

Wir haben die Arbeit in unserem Restaurant Kroatia, in dem unsere Selbstständigkeit begann, zu unserem großen

Bedauern beendet. Es war uns in all den Jahren eine große Freude und Ehre, für Sie gastronomisch tätig sein zu dürfen. Ihr Zuspruch und Ihre Treue waren uns dabei immer Ansporn, dafür gilt Ihnen unser herzlicher Dank.

Bedanken möchten wir uns auch bei der Stadt Königstein und der Familie Demme für die über lange Jahre konstruktive Zusammenarbeit. Auf ein Wiedersehen in unserer neuen Wirkungsstätte, dem Restaurant des

Golfclubs Main-Taunus in Wiesbaden-Delkenheim, würden wir uns sehr freuen. Im Februar 2018

nehmen wir dort unsere Arbeit auf.

Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen viel Erfolg, Gesundheit

und Glück!

Ihr Boško Juki´c mit Teresa, Toni und Luka

Trennung · Scheidung · Unterhalt Katja Schumann

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Da staunt der Königsgucker ja schon, und zwar seit längerem, wenn er brav zu Fuß zur Redaktion läuft. Genaugenommen staunt der ehemalige LKW-Fernfahrer mit Speziallizenzen ja schon lange über die Verhaltensmuster im heutigen Stra- ßenverkehr (und weiß, warum er diesen Beruf nicht mehr ausübt), doch spielten sich in der Baustelle Klosterstraße seit der Öffnung für Anlieger von oben her ganz besondere Szenen ab. Zunächst bestaunenswert: Trotz früherer Bür- gerproteste gegen die wirklich sehr starke Temposchwelle plumpsen nun permanent Fahrzeuge in die Baustelle, die den Bodenverhältnissen nicht gewachsen sind, da halblegale Abkürzung lockt. Klarer formuliert: Diejenigen Fahrer/innen, die sich mit ihrem SUV nicht in die Tiefgarage der Super- märkte oberhalb trauen, merken hier,

was bei ihrem Kompromissvehikel der Unterschied zur Bodenfreiheit eines Traktors ist und die Kleinwa- genfahrer/innen schalten offenbar ihr Spargehirn völlig aus.

Doch das Gerumpel unter dem Unter- boden scheint wenig zu stören, wenn die Route nur persönliche Vorteile verspricht. Dabei fehlt allerdings zu- nehmend der nötige Weitblick (auf rund 300 Meter), denn schon vor drei Wochen wurde das erste Fahrzeug re- gistriert, das inmitten einer Baustelle hupend versuchte, dem Baggerfahrer zu signalisieren, dass er doch mal

Pause machen solle, um den Schleichverkehr durchzulassen.

Noch schlimmer die Situation Mitte November: Nach zwei, drei Tagen der freien Durchfahrt (nach illegaler Entfernung der Absperrungen durch unbekannte Frevler) hatte die Bau- firma doch noch einmal ein Loch am Ende der Baustelle aus- heben müssen und zur Sicherheit den Bagger davor gestellt.

Und das war, wie man in homosexuellen Kreisen gerne sagt, eben auch „gut so“, denn schon zur Feierabendbesprechung der Baufirma im Container fielen erste Kraftfahrerinnen auf, die per Hupe den unbeleuchteten, abgestellten Bagger zur Räumung ihres Verkehrsraumes auffordern wollten. Loch darunter egal, „was wollen Sie denn, da komme ich schon durch“, danke für diese Aussage, die Leasing-Firma wird es anders sehen ...

Der Königsgucker wäre ja nun gerne schmollend seines Weges gezogen, doch ging dies erst einmal gar nicht, da der Fußgängerweg von einem wendenden Fahrzeug versperrt war, das seinen Plan nicht weiter umsetzen konnte, weil die nächsten Abkürzer nachgerückt waren, natürlich per Hornsi- gnal signalisierend, dass sie ja nur schnell mal vorbei fahren wollten, wenn der Bagger endlich den Weg frei gäbe. Am oberen Ende der Baustelle hupten schließlich diejenigen, die erkannt hatten, dass sie schnellstmöglich rückwärts aus dieser Falle wieder herauskommen sollten die Linienbusse an, die auf dem Weg zu ihren Haltestellen im üblichen Stau standen.

Es ging also eigentlich nix mehr, doch die Hupe dominierte – sicher zur Freude der Anwohner – das Geschehen und die Wendeversuche kosteten manch auf- geschütteten Erdwall und die dahinter liegenden Pflastersteine die frisch er- oberte Position – wohl als Ausgleich für diese Schäden hatte jemand dafür einen halben Auspuff liegen gelassen, so war am nächsten Tag zu hören.

Liebe Leser und Mitbürger: Bitte schätzt doch Eure Chancen ab, bevor Ihr in die Falle geht. Der Königs- gucker hat ja früher auch mit einem 40-Tonnen-Sattelzug abgekürzt, aber nur, wo es ging, und nicht, weil er sich den Weg über Löcher oder zu kleine Brückenbögen freihupen konnte. Wenn Stau ist, lasst lieber eine Rettungsgasse frei und fahrt nicht auch noch bei Rück- stau in die verbotene Baustelle ein, denn die Reparatur der Schäden verlängert die Umleitungsphase. Und wenn Ihr dann deshalb noch öfter erkennen müsst, dass Bagger und Löcher nicht durch Hupen zu beseitigen sind, dann könnte Euer Ego doch ernsthaften Schaden nehmen, und das wollen wir bei den aktuellen Preisen der überbuchten Psychologen doch sicher alle nicht, oder?

(Gegenmeinungen zum Thema „Freie Fahrt für freie Bür- ger auch in Baustellen“ nimmt die KöWo gerne an, in der zweiten Ausgabe 2018 wäre traditionell genug Platz, um alle Leserbriefe abzudrucken, doch wir übernehmen für juristi- sche Folgen dieser Meinungsäußerungen bekanntlich keine Haftung).

In die Falle gegangen

Königstein (kw) – Zu ihrem Neujahrsempfang lädt die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) für Samstag, 13. Januar, in das Katholische Gemeindezentrum in der Georg-Pingler-Straße Nummer 26 ein. Freunde der unabhängigen Wählergemeinschaft und interessierte Bürger sind herzlich willkommen.

Nach der Begrüßung durch den ALK-Vorsitzenden Robert Rohr wird die ALK-Bürgermeisterkandidatin Nadja Majchr- zak ihr Programm vorstellen und über den bisherigen Verlauf des Wahlkampfs berichten. Im Anschluss daran sind weitere Wortbeiträge und Gespräche mit der Kandidatin vorgesehen.

Als Bürgermeisterin will sich die 48-Jährige dafür einset- zen, den besonderen Charme und Charakter Königsteins für die hier lebenden Menschen zu erhalten. Sie setzt auf eine behutsame Entwicklung der Stadt, mehr Transparenz von politischen Entscheidungen und einen verbesserten Dialog mit den Bürgern. Die Kandidatin will den Verkehrsfluss verbessern sowie mehr Sauberkeit und Sicherheit in der Stadt erreichen. Sie tritt dafür ein, die Stadt im Hinblick auf sich ändernde Anforderungen und Umfeldbedingungen weiterzu- entwickeln. Dies könne nur durch kontinuierliche Pflege und

Instandhaltung auf der einen Seite sowie Gestaltung mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und Konsequenz auf der anderen Seite erreicht werden.

Ihr Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit allen politischen Grup- pierungen, Vereinen, Kirchen und anderen Organisationen sowie im Austausch mit den Bürgern, Königstein zu gestal- ten. Zum Wohle Königsteins zu handeln bedeutet für Maj- chrzak ein Miteinander. Sie sei der festen Überzeugung, dass mit Transparenz, Kreativität, Organisationstalent und dem echten Austausch mit den hier lebenden Menschen die Stadt zu deren Vorteil gestaltet werden könne. Die ALK, größte Fraktion im Stadtparlament, unterstützt die Kandidatur der langjährigen Stadtverordneten. Mit ihr würde erstmals in Königstein eine Frau in dieses Amt gewählt. Sie wäre zudem die erste parteiunabhängige Bürgermeisterin, da bislang alle Königsteiner Bürgermeister seit Bestehen der Bundesrepub- lik das CDU-Parteibuch hatten.

Dem Anlass entsprechend wird es bei dem Neujahrsempfang Sekt und nichtalkoholische Getränke sowie Kaffee und Ku- chen geben. Die Veranstaltung beginnt um 15 und dauert bis 18 Uhr.

ALK-Empfang am 13. Januar

Mit rein zufälligem Bezug zur Titelgeschichte macht sich Erwin Hasselbach aus der Hainstraße seine Gedanken über die wahre Qualifikation der Bewerber/inn/en um das Bür- germeisteramt:

In der Weihnachtsausgabe der KöWo erhielten die Königsteiner Bürger einen ersten Einblick in das private Le- ben der Amtsbewerber, aber auch zu ihren ersten Gedanken, was ihnen für die Stadt wichtig ist und was sich ändern und besser werden sollte. Über welche Qualifikationen die neuen Bewerber für das Amt verfügen, war noch nichts zu lesen, aber im Interview war ja auch noch nicht danach gefragt worden. Sicher wird dazu auch noch zu lesen sein.

Ein Bürgermeister sollte, so wie das Wort es sagt, der Meis- ter aller Bürger einer Stadt sein. Ein hoher Anspruch, der vielfältige Fähigkeiten persönlicher wie sachlicher Art erfor- dert. Zu den persönlichen Eigenschaften gehören u.a. sicher, die Nähe zu den Bürgern in allen Stadtteilen und öffentlichen Einrichtungen zu suchen und ständig zu pflegen. Und eine ei-

gene sachliche Kompetenz sollte auch vorhanden sein, denn die Aufgaben sind sehr umfänglich. Die Kenntnisse über das öffentliche Verwaltungsrecht, die Hessische Gemeinde- ordnung, das Finanzrecht und ganz wichtig, das neue „Soll und Haben“, genannt Doppik. Sicher kann man sagen, dafür gibt es ja die Fachleute in der Verwaltung. Doch ein guter Bürgermeister sollte nicht nur von dem leben, was „Andere“

ihm vortragen. Denn schließlich steht die Stadt immer noch unter kommunaler Finanzaufsicht und hat einen riesigen Schuldenberg zu bewältigen. Auch der bisherige Amtsinha- ber hat hier, trotz juristischer Basis, manches nicht verhindert und das vertragliche Konzept zu einem nicht gebauten Haus für Asylsuchende, war sicher auch nicht so wasserdicht, dass es für die Königsteiner Steuerbürger leider zu einer zusätz- lichen Schuldenlast führen konnte. Bleibt zu hoffen, dass sich die Bewerber in Königstein für das wichtige Amt nicht an den Berliner Politikern orientieren, wo sich jeder nahezu locker für jedes Amt geeignet fühlt.

Von Kandidaten und Qualifikationen

Falkenstein (kw) – Die TSG beginnt das neue Jahr wieder mit Zumba und Salsa-Aerobic. Am Montag, 15. Januar, ist es so weit und die Jazz-Gym-Gruppe startet durch.

Immer montags ab 20.10 Uhr treffen sich alle Interessierten, um sich mit rhythmischer Musik und gezielter Koordination aufzuwärmen, sich fit zu machen und Spaß an Bewegungen und Schrittkombis zu haben. Gezielte tänzerisch Abläu- fe und ganzkörperliche Koordinationen schaffen Ausdauer und Vielfalt an Bewegungsmöglichkeiten. Während der Übungen kommen verschiedene Kleingeräte unter anderem

der Flexistab, das Terra-Band, die Togos etc. zum Einsatz.

Nach dem intensiven Training im ersten Übungsteil wird der Abend bei Übungen mit der Blackroll oder Übungen aus dem Pilatesbereich beendet. Mitzubringen sind: leichte Trai- ningsbekleidung, etwas zu trinken, ein größeres Handtuch als Unterlage für das Cool-down, sowie Sportschuhe, die einen beweglichen Fuß zulassen (zum Beispiel Aerobic-Schuhe).

„Sollten Sie gezielte Fragen haben, nur zu“ macht Übungslei- terin Heike Stein Mut, am Telefon unter (06174) 3662 ist sie am besten nach 20 Uhr erreichbar.

Mit Salsa-Aerobic und Zumba ins neue Jahr

Referenzen

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