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OBJEKT 5287 ETAGENWOHNUNG KAUF WERNER-FRIEDMANN-BOGEN 10, MÜNCHEN Sonnig, ruhig und doch Zentral!

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Academic year: 2022

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Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.

rimaldi.de - Die Immobilienprofis! by rima AG Bahnhofplatz 8 │ D-83607 Holzkirchen

Fon: +49 (80 24) 47 30 80 │ Fax: +49 (80 24) 47 30 810

EXPOSÉ

OBJEKT 5287 │ ETAGENWOHNUNG │ KAUF │ WERNER-FRIEDMANN-BOGEN 10, 80993 MÜNCHEN

Sonnig, ruhig und doch Zentral!

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ECKDATEN Adresse: Werner-Friedmann-Bogen 10 | 80993 München

Objektart: Etagenwohnung

Zimmer/Räume: 2

Wohnfläche in m² ca.: 53,2

Etage: 5

Etagenzahl: 8

Personenaufzug: Ja

Bezugstermin: sofort

Zustand: renovierungsbedürftig

Ausstattung: Normal

Baujahr: 1972

Letzte Modernisierung: 2010

Balkon vorhanden: Ja

Keller: Ja

Heizungsart: Zentralheizung

Befeuerungsart: Fernwärme

Energieausweis: Energieverbrauchskennwert

Energiekennwert: 142

Energieverbrauch mit Warmwasser: Ja

KAUFPREIS

€ 159.900,00

KÄUFERPROVISION 3,57 % Käuferprovision inkl. 19% MwSt.

ANSPRECHPARTNER Herr Matthias Wandl

HINWEIS Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.

Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an die Firma rimaldi.de - Die Immobilienprofis! by rima AG eine Käufer-Maklerprovision in Höhe von 3,57 % Käuferprovision inkl.

19% MwSt.. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis. Die- ses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.

OBJEKTBESCHREIBUNG In der sog. Olympia-Pressestadt in München-Moosach befindet sich diese schön

geschnittene 2-Zimmer- Wohnung.

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Olympiapark mit Seen und weitläufiger Natur sowie 2 U-Bahnstationen direkt vor der Haustüre, das alles bietet Ihnen die Olympia-Presse-Stadt.

Die Wohnung befindet sich im Innenhof eines weitläufigen Immobilien- Ensembles im 5. Stock mit Südbalkon.

Über den großzügigen Eingangsbereich gelangen Sie mit dem Aufzug zu Ihrer Wohnung, als auch zum Kellerabteil, Gemeinschaftsraum für Waschen und Trocknen.

53,23 m² aufgeteilt in einem hellen Flur mit Tageslicht, grau gefliestes Bad, Küche mit Blick zum Südbalkon, Schlafzimmer, Wohnraum und Balkon.

Der gelungene Grundriss verspricht Tageslicht im Wohn-Schlafbereich und in der Küche.

Vom Süd-Balkon aus genießen Sie einen tollen Ausblick auf Kastanien und viel Grün, sowie auf die Skyline der Stadt.

Die Wohnung war langjährig vermietet und es bedarf einiger kleinen Renovierungsarbeiten im Bad und an den Fussbodenbelägen.

Einen entsprechenden Mieter vermitteln wir Ihnen gerne, aber auch zum Eigenbezug als nette Stadtwohnung ist diese Wohnung bestens geeignet.

Das im Jahre 1972 erbaute Gebäude wurde durch eine funktionierende Eigentümergemeinschaft und eine gute Verwaltung laufend in Stand gehalten und befindet sich in einem tadellosen Zustand.

LAGE Das Haus Werner-Friedmann-Bogen 10 liegt in einer verkehrsberuhigten Zone.

Vor der Haustüre befindet sich eine Fussgängerzone mit Spielplätzen, Bänken und kleinen Ruhe-Oasen, welche zum Verweilen einladen, sowie eine eigene Fussgängerbrücke, über die Sie den Olympiapark per pedes oder Fahrrad bestens erreichen.

SONSTIGES Alle Angaben sind freibleibend, unverbindlich, ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber mitgeteilt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Zwischenvermittlung bleibt vorbehalten. Es gelten unsere Maklerbestimmungen (Immobilien). Weitere Immobilien und Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.rimaldi.de.

Wir suchen Häuser, Wohnungen und Grundstücke für vorgemerkte Kunden!

Rufen Sie uns einfach unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 700 75 75 an

oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Aussenbereich

Aussenansicht

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Olympiaturm

Eingangsbereich

(6)

Blick zum Bad und zum Schlafzimmer

Balkon

(7)

Ausblick von der Küche

Schlafzimmer

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Bad mit WC und Badewanne

Wohnzimmer

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Grundriss

Lageplan

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Makler-Bestimmungen (Immobilien, Stand 29.03.2012)

(1) Mit den präsentierten Immobilien bietet Ihnen die rima AG die Dienste als Nachweis- und Vermittlungsmakler an, ein- schließlich der Dienstleistung, Ihnen die Möglichkeit zum Abschluss eines Kauf- und/oder Mietvertrages nachzuweisen. Die rima AG kann sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden (Doppeltätigkeit).

(2) Die Angebote der rima AG sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen von diesem ohne Zustimmung der rima AG nicht Dritten überlassen werden. Die in Angeboten enthaltenen Informationen dürfen an Dritte auch nicht in anderer Form, weder schriftlich noch mündlich noch in anderer Weise weitergegeben werden. Bei einem Verstoß gegen dieses Vertraulich- keitsgebot schuldet der Empfänger des Angebotes der rima AG Schadensersatz in mindestens der Höhe der der rima AG durch die Weitergabe an Dritte entgangenen Provision.

(3) Angebote der rima AG gelten als unbekannt, wenn uns der Empfänger nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich un- ter Angabe der Nachweisquelle mitteilt, dass ihm das Angebot bereits bekannt ist.

(4) Sofern nicht explizit ausgewiesen, gelten

- alle Mietpreise zuzüglich Nebenkosten bzw. Betriebskosten und zuzüglich Kaution;

- Kaufpreise zuzüglich Notarkosten, Grundbuchgebühren, Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer, MwSt.) etc.

(5) Die rima AG haftet dem Empfänger nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Vertriebspartner grob fahrlässig oder vor- sätzlich verursacht haben. Da die im Angebot gemachten Angaben sämtlich fremde Angaben sind und rima AG diese nur im Auftrag des Verkäufers/Vermieters weitergibt, wird jede Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben, soweit rechtlich zuläs- sig, ausgeschlossen. Dies gilt auch für im Einzelfall unterlassene Angaben. Ein Angebot kann der Natur der Sache nach nur allgemein interessierende Angaben enthalten. Jeder Empfänger bleibt demzufolge aufgefordert, sich zu fragen, insbesonde- re der Wirtschaftlichkeit im Einzelfall, direkt bei einer sachverständigen Person zu erkundigen. Weder die rima AG noch ihre Vertriebspartner sind berechtigt, Angaben zu machen, die von dem vorgelegten Angebot abweichen oder darüber hinausge- hen.

(6) Die Angebote der rima AG sind freibleibend und unverbindlich, der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung sind vorbehalten.

(7) Die rima AG steht in vertraglichen Beziehungen zum Verkäufer/Vermieter der Immobilie und erhält auch von diesen eine Vergütung.

(8) Sofern keine abweichende Maklerprovision vereinbart wurde, gelten - für die Vermietung 2,38 Monatsmieten (incl. MwSt.) vom Mieter zahlbar,

- bei Miet-/Pachtverträgen mit einer Laufzeit ab 5 Jahren 3,57 Monatsmieten (incl. MwSt.) vom Mieter zahlbar, - für die Vermittlung eines Kaufobjektes 3,57 % der Kaufsumme (incl. MwSt.), zahlbar vom Käufer,

als vereinbart. Die Maklerprovision ist bei Vertragsabschluss mit dem Verkäufer/Vermieter zur Zahlung fällig und verdient.

Das Zustandekommen eines Vertrages ist der rima AG unverzüglich schriftlich durch Übersendung einer Vertragsabschrift mitzuteilen.

(9) Bei Verhandlungen des Interessenten mit dem Eigentümer bzw. Vermieter oder bei Besichtigung des Objekts ist auf das Angebot der rima AG Bezug zu nehmen.

(10) Die rima AG ist berechtigt, Daten des Interessenten an den Verkäufer/Vermieter weiterzuleiten. Der Verkäu- fer/Vermieter erteilt im Gegenzug auf sämtliche weitergeleitete Namen und Adressen automatisch Kundenschutz für die ri- ma AG.

(11) Personen- und objektbezogene Daten werden durch die rima AG erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Dies geschieht zum Zwecke des Nachweises einer Gelegenheit zum Kauf oder zur Miete der nachgewiesenen Objekte. Der Inte- ressent bzw. Auftraggeber erklärt mit Kontaktaufnahme zur rima AG oder Vertragsabschluss mit der rima AG ausdrücklich seine Einwilligung mit der vorgenannten Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personen- und objektbezogenen Da- ten.

Die rima AG wird die personenbezogenen Daten auch zur Information über neue Produkte und Services nutzen. Der Nut- zung dieser Daten für diese Zwecke kann jederzeit bei der rima AG widersprechen werden.

(12) Für alle Fragen, die für eine Kauf- oder Mietentscheidung des Empfängers von Bedeutung sind und deren Beantwor- tung nicht durch gesetzliche oder vertragliche Beschränkungen untersagt sind - wie z.B. verbotene Rechts- oder Steuerbe- ratung - erteilt Ihnen die rima AG auf schriftliche Anfrage gerne Auskunft.

(13) Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestim- mungen davon nicht berührt, die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt nach möglichst nahe kommt.

(14) Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch vertretungsberechtigte Organe der rima AG. Für den Verzicht auf die Schriftform wird ebenfalls das Erfordernis der Schriftform vereinbart.

(15) Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, D-83714 Miesbach.

Referenzen

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