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Referat für Gesundheit und Umwelt Städtisches Krankenhaus München-Bogenhausen

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Telefax 194-2379 Frau Köbach

und Umwelt

Städtisches Krankenhaus München-Bogenhausen

1 Anlage

Beschluss des Gesundheits- und Krankenhausausschusses als Werkausschuss für das Krankenhaus München-Bogenhausen vom 05.02.2003 (VB)

Öffentliche Sitzung

I. Vortrag des Referenten

Nach den Aufstellungsrichtlinien der Stadtkämmerei für den Haushaltsentwurf 2003 ist der Wirtschaftsplan für das Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen vor bzw. parallel zu den Haushaltsberatungen im zuständigen Fachausschuss zu behandeln.

Soweit Ergebnisse des Wirtschaftsplanes für das Städt. Krankenhaus München-Bogenhau- sen in den Haushalt der Landeshauptstadt München einfließen, werden diese im Rahmen der Haushaltsberatungen im Finanzausschuss bzw. der Vollversammlung des Stadtrates unter Unterabschnitt 5134 "Krankenhaus München-Bogenhausen“ eingebracht.

Die Finanzierung der Städtischen Krankenhäuser wurde erstmalig im Jahr 2000 auf eine neue Grundlage gestellt. Hierzu verweise ich auf die Beschlussvorlage "Städtische Kran- kenhäuser München a) Förderung der Wirtschaftlichkeit; hier: neues Finanzierungskozept, b) Antrag Nr. 1358 der Stadtratsmitglieder Dr. Anker, Gräbner, Dr. Lange, Renner und Wal- ter vom 30.03.1999", die in der Sitzung vom 21.10.1999 behandelt wurde. Unverändert gilt, dass in der Kostenerstattung der Landeshauptstadt München für Leistungen des Kranken- hauses im Auftrag der Trägerin nur nicht pflegesatzrelevante Kosten enthalten sein dürfen.

In den Wirtschaftsplanentwurf für das Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen wurden alle zum Zeitpunkt der Planerstellung erkennbaren Entwicklungen eingearbeitet.

Die Ermittlung der Plandaten für die stationären Erlöse basieren auf dem Ende Juni ver- handelten Pflegesatzergebnis 2002 (die Beschlussvorlage zur Genehmigung des Verhand- lungsergebnisses wurde dem Stadtrat am 24. September bzw. 09. Oktober vorgelegt). Für Wirtschaftsplan 2003 für das Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen

Unterabschnitt 5134

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das Jahr 2003 wurde das Budget 2002 unverändert übernommen, nachdem die Bundesre- gierung auf dem Wege eines Vorschaltgesetzes eine Nullrunde für die Steigerung der Krankenhausbudgets beschlossen hatte. Lediglich den optierenden, d.h. den bereits in 2003 auf die DRG-Abrechnung umsteigenden Krankenhäusern, soll die Verhandlung über die vom Gesetzgeber fixierte Veränderungsrate von 0,81 % ermöglicht werden. Vor dem Hintergrund der Nullrunde ist eine sehr schwierige nächste Pflegesatzverhandlung zu er- warten, da der § 6 Abs. 1 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) darüber hinaus Tatbestän- de auflistet, die aus Sicht der Krankenkassen zu Budgetkürzungen führen müssen und die Krankenkassen selbst mit erheblichen Finanznöten zu kämpfen haben. Zudem wurde auch ihnen eine Nullrunde für die Fortschreibung ihrer Verwaltungskosten verordnet. Die eben- falls in § 6 Abs. 1 BPflV aufgeführten Tatbestände, die eine Überschreitung des Grund- satzes der Beitragssatzstabilität und damit Budgeterhöhung ermöglichten, wie die Verein- barung von medizinischen Leistungsstrukturen oder Fallzahlsteigerungen, sind nicht schiedstellenfähig bzw. treffen im konkreten Fall nicht zu (Bsp. zusätzliche Kapazitäten auf- grund der Krankenhausplanung).

Da das Krankenhaus Bogenhausen sich nach eingehender Prüfung gegen die Optionslö- sung entschieden hat, werden im Jahr 2003 weiterhin die Entgelte nach der BPflV1995 ab- gerechnet und die Erlöse der allgemeinen Krankenhausleistungen in der bisherigen Form dargestellt.

Am 04. August 2000 verkündete der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Angemessenheit der Zimmerzuschläge für die Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer. Da im Krankenhaus Bo- genhausen das 2-Bett-Zimmer die Regelleistung darstellt, sind die Auswirkungen dieses Urteils nicht so einschneidend wie in einer Vielzahl anderer Kliniken. Dennoch häuften sich auch im Krankenhaus Bogenhausen die Fälle, in denen Kostenträger die Erstattung auf die sog. untere Angemessenheitsgrenze oder willkürliche andere Beträge kürzten. Nach lang- wierigen Verhandlungen veröffentlichten der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) im Juli 2002 eine „Gemein- same Empfehlung zur Bemessung der Entgelte für die Wahlleistung Unterkunft“. Darin wird den Krankenhäusern die Abrechnung der sog. unteren Angemessenheitsgrenze empfoh- len, die nur bei Vorliegen expliziter Komfortvorteile überschritten werden darf. Die mögli- chen Komfortmerkmale sind in einer Liste zusammengestellt und mit einem Preiskorridor bewertet.

Das Krankenhaus Bogenhausen verfügt als relativ neues Krankenhaus über einen hohen und gleichmäßigen, d.h. auch in den 2-Bett-Zimmern vorgehaltenen Standard, so dass die Anrechnung von Komfortvorteilen im 1-Bett-Zimmer entfällt. Die Krankenhausleitung wird prüfen, inwieweit sie in gezielte Komfortmaßnahmen in den 1-Bett-Zimmern investieren will, um höhere Entgelte erzielen zu können. Da die vorgegebenen Preisspannen knapp be- messen sind, ist hier jede Entscheidung kritisch abzuwägen.

Für den Wirtschaftsplan 2003 bleibt es bis auf weiteres bei der Abrechnung der sog. unte- ren Angemessenheitsgrenze in Höhe von 33 € gegenüber den bisherigen 95,61 € pro Tag.

Bleibt die Nachfrage in etwa konstant, bedeutet dies eine Einbuße von rd. 300.000 € pro Jahr. Wir verweisen hierzu auf unsere Beschlussvorlage zur Genehmigung des Verhand- lungsergebnisses vom 24. September bzw. 09. Oktober 2002.

1. Wirtschaftsplan - Erfolgsplan

Die im Jahr 2001 erstmalige Gliederung des Erfolgsplanes in Anlehnung an die Ge- winn- und Verlustrechnung wird fortgeführt. Sie beruht auf der Änderung der Verord-

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nung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) vom März 1999

1.1 Personalaufwendungen

Im Wirtschaftsplan belaufen sich die Personalaufwendungen (Kontengruppe 60 - 64) auf 98.184.940 €.

Ermittelt wurden diese Personalkosten auf der Basis der Lohn- und Gehaltsabrech- nung der Monate März bis Mai 2002. Für in diesem Zeitraum nicht besetzte Stellen wurden die Durchschnittswerte je Personalhauptgruppe eingesetzt.

Die so ermittelte Summe der Personalkosten wurde hochgerechnet und um das tarifli- che Urlaubsgeld bzw. die Weihnachtsgratifikation ergänzt. Hinzugerechnet wurde eine geschätzte Tarifanhebung von 3,0 %, die Erhöhung der Beiträge zur Zusatzversorgung wurde mit 1,5 % berücksichtigt, weitere 1 % wurden für steigende Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung veranschlagt. Für strukturelle Veränderungen wie Lebensalter- sstufen oder Bewährungsaufstiege wurden weitere 0,3 % angenommen. In Summe wurden die Personalkosten damit um 5,8 % angehoben.

Da es sich zeigte, dass die so ermittelte Personalkostensteigerung durch die Nullrunde auf der Einnahmenseite nicht zu decken sein würde, wurden die Ansätze aller Berufs- gruppen zurückgefahren und gekürzt. Wo dies möglich war, wurde in Anlehnung an ein Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes gekürzt, in allen ande- ren Bereichen pauschal. Hier wird es eine künftige Aufgabe sein, die Kürzung zu kon- kretisieren und umzusetzen.

Als Fazit ist festzuhalten, dass im Wirtschaftsplan 2003 erstmals seit Jahren nicht alle vorhandenen Stellen auch finanziert sind. Nur so war ein ausgeglichenes Planergebnis zu erreichen. Für die Zukunft steht zu befürchten, dass es zu weiteren Personalkür- zungen kommen wird. Auch wenn der Einstieg in die DRG 2003 und 2004 budgetneu- tral ausgestaltet ist und erst ab 2005 eine Anpassung an die dann landesweite Basis- rate erfolgt, so sehen sich insbesondere die Häuser der Maximalversorgung und damit auch das Krankenhaus Bogenhausen nach heutigem Kenntnisstand mit künftig weiter reduzierten Budgets konfrontiert.

1.2 Sachaufwendungen

Bei den Sachkosten erfolgte kein pauschaler Planansatz. Wie bereits in den Vorjahren wurde jedes Konto einzeln auf seinen Inhalt, seine Vergangenheitswerte und seine künftige Entwicklung analysiert und so der Ansatz 2003 festgelegt. Trotz strenger Maßstäbe gelang es nicht, die Sachkosten soweit zu drücken, dass wenigstens die vorhandenen Planstellen im Personalkostenbereich hätten voll finanziert werden kön- nen. Die Ursachen sind vielfältiger Art und reichen vom vermehrten Einsatz teuerer Zytostatika, kostspieliger sog. biological-Medikamente bei Autoimmunerkrankungen, teuerer Sonden für die Radiofrequenzbehandlung inoperabler Lebermetastasen, höhe- ren Kosten für beschichtete Stents oder Brachytherapie-Katheter bis hin zu höheren Steuern und Versicherungsprämien, Energie- und Lebensmittelpreisen.

Die letztliche Ursache dieser finanziellen Gesamtproblematik liegt in einem zunehmen- den Auseinanderklaffen der Einnahmen- und der Kostenentwicklung, wobei die seit ei- nem Jahrzehnt den Krankenhäusern verordnete Deckelung, die eine Fortschreibung

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der Einnahmenseite fixiert, den volkswirtschaftlichen Zielen dient, in nichts jedoch dem medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritt, der demographischen Ent- wicklung, den Personal- und Sachkostensteigerungen im Krankenhaus und der Erwar- tungshaltung der Bevölkerung an die Letztinstanz Krankenhaus entspricht.

1.3 Jahresergebnis

Der Erfolgsplan des Krankenhauses München-Bogenhausen weist Erträge von

158.437.940 € und Aufwendungen in Höhe von 158.926.940 € aus. Der sich daraus er- gebende Fehlbetrag beläuft sich auf 489.000 €.

Dieser Fehlbetrag resultiert ausschließlich aus Aufwendungen für Abschreibungen auf mit Eigenkapital finanzierte Sachanlagen, die von der Landeshauptstadt München be- reits voll bezahlt wurden. Dieser Betrag ist vollständig aus Rücklagen zu decken. In früheren Jahren wurde er als sog. bereits finanzierte Aufwendungen am Ende des Er- folgsplanes ausgewiesen. Die neue Darstellung, d. h. die Tilgung aus Rücklagen, ent- spricht der in der Gewinn- und Verlustrechnung und damit der Vorgabe in der WkKV.

Dem Neuen Finanzierungskonzept entsprechend ist im Erfolgsplan des Krankenhau- ses Bogenhausen als Erstattung für Leistungen für die Trägerin und für Aufwandserhö- hungen durch die Trägerin, die beide nicht pflegesatzrelevant sind, ein Betrag in Höhe von 1.441.930 € veranschlagt. Er setzt sich wie folgt zusammen:

Personalwohnheime 368.092 €

Kindertagesstätte 231.923 €

Ausbildung 43.654 €

Patientenfürsprecher 7.571 €

Wegezeitpauschale 610.515 €

Geriatriezulage 154.092 €

Jobticketausgleich 8.896 €

Zulage Textverarbeitung 46.699 €

Fahrtkostenzuschuß Auszubildende 598 €

Weihnachtspäckchen 5.138 €

Pflege-Case-Manager 52.000 €

Konsolidierungsbeitrag -87.253 € 1.441.925 €

Die sog. Steuerungsumlage 2003 in Höhe von 665.300 € wurde anders als noch im Vorjahr nicht angesetzt, da bereits in 2002 geklärt wurde, dass die Bezahlung direkt durch das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) erfolgt.

Städtische Dienstkräfte, die an den Weihnachtstagen arbeiten müssen, erhalten als Dank und Anerkennung ein Weihnachtspäckchen. Der Preis für ein Päckchen wurde mit Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 05.

September 2001 von 17,90 € auf 25 € festgesetzt. Der dem Krankenhaus Bogenhau- sen dadurch entstehende Mehraufwand wird erstmalig im Finanzierungskonzept als Aufwandserhöhung durch die Trägerin angesetzt.

Die im letzten Jahr in der beschlussfassenden Sitzung je Krankenhaus vom Stadtrat beschlossene und über den Hoheitshaushalt finanzierte Stelle eines Pflege-Case-Ma- nagers mit 52.000 € wurde wieder in das Finanzierungskonzept aufgenommen, da der

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Hoheitshaushalt diese Stelle auch im Jahr 2003 finanzieren wird.

Ein Ansatz der Position leistungsgeminderte Mitarbeiter/innen und damit die Erstattung durch den Hoheitshaushalt konnte nicht erreicht werden, da die Eigenbetriebe Kran- kenhäuser nicht unmittelbar durch den Beschluss „Steuerungsinstrumentarium zur so- zialen Integration vorhandener leistungsgeminderter Dienstkräfte“ (Verwaltungs- und Personalausschuss vom 20. Januar 1999) tangiert sind. So sind sie insbesondere nicht an der Finanzierung des zentralen Sozialfonds beteiligt, sondern lediglich dazu verpflichtet, eigene Regelungen zur Integration leistungsgeminderter Mitarbeiter/innen zu treffen und dabei mit dem Hoheitsbereich zu kooperieren. Die dadurch entstehen- den Kosten in Höhe von 543.679 €, die nach einem mit dem RGU abgestimmten Schema ermittelt wurden, belasten so weiterhin den Personalkostenbereich.

Die Summe der Erstattungen über das Neue Finanzierungskonzept belief sich somit auf 1.529.178 € und wurde um 87.253 € auf den endgültigen (gerundeten) Betrag von 1.441.930 € gekürzt, nachdem auf Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Die Grünen/Rosa Liste in der gemeinsamen Sitzung der Gesundheits- und Krankenhaus- auschuss und der Umweltausschuss am 9. Juli 2002 eine Kürzung um 1,4 Mio. € als Konsolidierungsbeitrag der Krankenhäuser für 2003 - 2006 beschlossen hatten, wobei nach Aussage des RGU ein Betrag von 404.400 € auf das Jahr 2003 entfallen soll.

Dieser Betrag wurde nach den jeweiligen Anteilen 2003 der Krankenhäuser und des Instituts für Pflegeberufe an den Haushaltsstellen „Erstattungen von Aufwandserhö- hungen“ (513.675.1000) aufgeteilt.

1.4 Liquiditätssicherung

Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben ist für das Krankenhaus Bogenhausen - unverändert - ein Kassenkredit von bis zu 11.248.420 € erforderlich. Der Kassenkre- dit bleibt unter einem Sechstel der im Wirtschaftsplan veranschlagten Erträge (§ 7 Abs. 2 WkKV).

2. Wirtschaftsplan - Vermögensplan 2.1 Finanzierung der Ausgaben

Der Vermögensplan weist Einnahmen und Ausgaben

mit je 4.629.110 €

aus.

Die Finanzierung der Ausgaben teilt sich wie folgt auf:

Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz 4.188.110 € Investitionszuschuß der Landeshauptstadt München 165.000 €

Innenfinanzierung (Eigenfinanzierung) 276.000 €

2.2 Verpflichtungsermächtigung

Im Vermögensplan 2003 sind für das Krankenhaus Bogenhausen - unverändert - Ver-

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pflichtungsermächtigungen für das Jahr 2004 von 1.533.880 € vorgesehen. Sie dienen der notwendigen Beschaffung von Wirtschaftsgütern für den Krankenhausbetrieb.

3. Krankenhaus-Finanzplan

Dem Haushaltsplan der Landeshauptstadt München ist neben dem Wirtschaftsplan-Er- folgsplan und dem Wirtschaftsplan-Vermögensplan ein fünfjähriger Krankenhaus-Fi- nanzplan beizulegen (§ 6 WkKV).

Der Krankenhaus-Finanzplan besteht aus einer fünfjährigen Übersicht über die Ent- wicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Krankenhaus-Vermögensplanes und einer Übersicht der Jahresüberschüsse bzw. -fehlbeträge.

Der Krankenhaus-Finanzplan enthält die Fortschreibung für die pauschalen Fördermit- tel nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG) sowie die Investitionszu- schüsse der Trägerin und die Innenfinanzierung.

Die Beschlussvorlage ist mit der Stadtkämmerei abgestimmt.

Die Korreferentin des Referates für Gesundheit und Umwelt, Frau Stadträtin Dr. Ingrid An- ker, die zuständige Verwaltungsbeirätin des Städt. Krankenhauses München-Bogenhau- sen, Frau Stadträtin Eva Caim, sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck dieser Sit- zungsvorlage erhalten.

II. Antrag des Referenten

1. Im Wirtschaftsplan 2003 für das Städt.

Krankenhaus München-Bogenhausen

werden im Erfolgsplan die Erträge auf 158.437.940 €

und die Aufwendungen auf 158.926.940 €

sowie im Vermögensplan die

Einnahmen und Ausgaben auf 4.629.110 €

festgesetzt.

2. Die nicht pflegesatzrelevanten bzw. trägerrelevanten

Kosten nach dem Wirtschaftsplan 2003 in Höhe von 1.441.930 € sind dem Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen

nach dem neuen Finanzierungskonzept durch den Hoheitshaushalt in monatlichen Raten zu erstatten.

3. Für das Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen werden Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr

2004 in einer Höhe von 1.533.880 €

festgesetzt.

4. Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan 2003 des Städt. Krankenhauses

München-Bogenhausen wird ein Kassenkredit in Höhe von 11.248.420 € festgesetzt.

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III. Beschluss

nach Antrag. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt der Vollversamm- lung des Stadtrates vorbehalten.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der/Die Vorsitzende Der Referent

Joachim Lorenz

Ober/Bürgermeister/in Berufsmäßiger Stadtrat

IV. Abdruck von I mit III.

über den stenographischen Sitzungsdienst an das Büro des 3. Bürgermeisters

an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei HA I/1

an die Stadtkämmerei HA II/21 an das Revisionsamt

an das Referat für Gesundheit und Umwelt, RGU-GLS-SB an das Referat für Gesundheit und Umwelt, RGU-GLS-F

an das Städtische Krankenhaus München-Bogenhausen (2-fach)

V. Wv Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen

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