• Keine Ergebnisse gefunden

Referat für Gesundheit und Umwelt Städtisches Krankenhaus München-Harlaching

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Referat für Gesundheit und Umwelt Städtisches Krankenhaus München-Harlaching"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Telefax 6210-2442 Maria Knauer

und Umwelt

Städtisches Krankenhaus Mün- chen-Harlaching

1 Anlage

Beschluss des Gesundheits- und Krankenhausausschusses als Werkausschuss für das Krankenhaus München-Harlaching vom 11.03.2004 (SB)

Sitzung

I. Vortrag des Referenten

Das Städt. Krankenhaus München-Harlaching betreibt eine Fachrichtung Strahlenthera- pie, die organisatorisch dem Chefarzt für Radiologie, Prof. Gebauer, zugeordnet ist. In der Abteilung für Strahlentherapie wird seit 1997 ein Linearbeschleuniger eingesetzt, der die seit ca. 1960 durchgeführte Behandlung mit einer Telecobaltquelle ersetzt hat.

1. Entwicklung der Strahlentherapie im KMH

Bis zum Jahr 1997 wurden im Krankenhaus München-Harlaching 20 stationäre Betten in der Strahlenheilkunde betrieben, die bis heute auf zwei teilstationäre Plätze innerhalb der onkologischen Tagklinik reduziert wurden. Die onkologisch erkrankten stationären Patien- ten werden innerhalb des Tumorzentrums oder in einer der anderen Fachabteilungen ver- sorgt. Für die radioonkologische Therapie steht der Linearbeschleuniger mit Simulator und Planungssystem als Funktionsleistung zu Verfügung.

Durch die Verkürzung der Verweildauer der stationären Behandlung hat sich in den letz- ten Jahren eine Verschiebung in den ambulanten oder teilstationären Bereich ergeben, da die Behandlungen sich in der Regel über mehrere Wochen erstrecken, die in ambulan- ten Sitzungen durchgeführt werden. In den stationären Aufenthalt fällt somit häufig nur die Bestrahlungsplanung und die ersten Bestrahlungen.

Kooperationsmodell in der Strahlentherapie am Städt. Krankenhaus München-Harlaching

(2)

Der ambulante Anteil hat im Jahr 2003 über 50% erreicht, die ambulante Abrechnung er- folgt über eine KV-Teilermächtigung des Chefarztes, die eine Weiterbehandlung der vor- mals stationären Patienten gestattet. Die KV–Ermächtigungen müssen alle zwei Jahre auf Antrag verlängert werden, die KVB verfährt hier zunehmend restriktiv.

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses als Werkausschuss für das Krankenhaus München–Harlaching vom 16.10.2003 habe ich die Mitglieder des Ausschusses ausführ- lich über ein neues Modell für den Betrieb des Linearbeschleunigers im Wege der Koope- ration mit zwei niedergelassenen Ärzten informiert.

Der Ausschuss hat die Entscheidung über das Kooperationsmodell bis zum Frühjahr 2004 vertagt und zudem die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob sich durch die Neurege- lungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) andere Erkenntnisse ergeben.

2. Veränderungen durch das GMG

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GMG) er- öffnet den Krankenhäusern grundsätzlich mehrere Möglichkeiten der Entwicklung, bis hin zu einer zunehmenden Versorgung im ambulanten Sektor.

2.1. Ambulante Versorgung durch das Krankenhaus nach § 116 SGB V

Die neue Fassung des SGB V sieht im § 116 b Abs. 2 (siehe Anlage) die Öffnung für die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser bei einigen Erkrankungen (u.a.

auch die Diagnostik und Therapie onkologischer Patienten) vor. Die Krankenkassen oder deren Landesverbände können mit den Krankenhäusern entsprechende Verträ- ge abschließen, die Form der Vergütung ist im Gesetz nicht definiert, muss aber dem niedergelassenen Bereich entsprechen.

Problematisch ist die Versorgung nach § 116 b in zweifacher Hinsicht:

Erstens soll der Katalog der besonderen Erkrankungen jährlich durch den gemeinsa- men Bundesausschuss überprüft und angepasst werden, womit über die Beständig- keit der ambulanten Versorgung durch das Krankenhaus und deren Finanzierung kei- ne Aussage gemacht werden kann.

Zweitens gibt es nicht - wie bei der stationären Versorgung - ein für alle Kassen bin- dendes Pflegesatzverfahren; es sind stattdessen nur Einzelverträge mit den verschie- denen Krankenkassen möglich.

Damit wäre in der Konsequenz die ambulante Weiterbehandlung in der Strahlenthe- rapie vom Versicherungsverhältnis des Patienten abhängig.

(3)

Das Krankenhaus München-Harlaching hat im Dezember 2003 die Krankenkassen als Vertragspartner aufgefordert, einen Vertrag nach 116 b mit dem Krankenhaus ab- zuschließen. Die Antworten lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor, da die notwendigen Abstimmungen auf Bundesebene häufig noch nicht abgeschlossen sind. Die Kassen haben jedoch in den Vorgesprächen wenig Bereitschaft erkennen lassen, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

Schriftliche Antworten sollen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegen.

2.2. Integrierte Versorgung nach §§ 140 a bis d SGB V

Mit dem Ziel der Verbesserung der sektorübergreifenden bzw. interdisziplinär-fach- übergreifenden Versorgung wurden die §§ 140 a bis d des SGB V verändert. Auch hier sind wie bei den Leistungen nach § 116 Einzelverträge zwischen Krankenkassen und den Krankenhäusern abzuschließen. Grundsätzlich können auch bei der inte- grierten Versorgung ambulante Leistungen durch das Krankenhaus erbracht werden, allerdings ist im Rahmen der Strahlentherapie kaum ein Vertrag denkbar, der dem Krankenhaus die ambulanten Behandlungen überträgt.

3. Kooperationsmodell im Krankenhaus München-Harlaching

Um dem Ziel der integrierten Versorgung, nämlich der Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung schnell näher zu kommen und gleichzeitig eine hohe Ver- trags- und damit Versorgungssicherheit zu gewährleisten, strebt das Krankenhaus Harlaching ein Kooperationsmodell mit niedergelassenen Ärzten an. Dies erlaubt eine noch bessere Auslastung der Geräte durch Mitversorgung von onkologischen Praxen bei gleichzeitigen Betriebskostenvorteilen für das Krankenhaus Harlaching. Als Betrei- ber haben sich der derzeitige Oberarzt im KMH und eine Kollegin angeboten, die die Niederlassung planen. Das KMH könnte mit ihnen einen langfristigen Kooperations- vertrag abschließen, der eine Vermietung der notwendigen Räumlichkeiten und den Verkauf der apparativen Ausstattung beinhaltet. Die weiterhin erforderlichen statio- nären Leistungen werden im Gegenzug vom KMH bei der Praxis eingekauft.

Eine Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, mit der alle gesetzlich versicherten Patienten behandelt werden können, auch ohne dass ein stationärer Aufenthalt vorausging, wurde von den potentiellen Betreibern bereits beantragt und ist erteilt.

Die notwendigen Reinvestitionen und anfallenden Wartungskosten sind Aufgabe der Praxis. Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen des Strahlenschutzes und der medizinischen Physik werden wie bisher von dem gemeinsamen im KMS geführten Pool erbracht.

4. Personelle Auswirkungen

Die sich niederlassenden Ärzte beenden ihr Beschäftigungsverhältnis im Kranken- haus Harlaching. Von den derzeit 4 MTRA´s werden zwei auf eigenen Wunsch direkt bei der Praxis angestellt, die beiden anderen gegen Personalkostenersatz vom KMH übernommen. Um dem steigenden Bedarf an strahlentherapeutischen Leistungen

(4)

nachzukommen, soll kurzfristig eine weitere MTRA von der Praxis eingestellt werden.

Der Kooperationsvertrag sieht die Hospitation von Ärzten des KMH in der Fach-arzt- ausbildung vor, die vollen Weiterbildungsmöglichkeiten für die Ärzte in der Radiologie sind damit unverändert gegeben.

5. Förderrechtliche Abklärung

Da der 1997 erfolgte Umbau des Strahlenbunkers und der Einbau des Linearbe- schleunigers eine Einzelförderung nach Art.11 BayKG war, musste zunächst die Fra- ge der Förderschädlichkeit mit der Verpflichtung zu Rückzahlung von Fördergeldern an die Regierung von Oberbayern geklärt werden. Es liegt ein Bescheid der Regie- rung von Oberbayern vor (Anlage zur Beschlussvorlage vom 16.10.2003), der die Zu- führung der Verkaufserlöse zu den pauschalen Fördermitteln zur Auflage macht und das Krankenhaus verpflichtet für die ambulante Mitnutzung der geförderten Baumaß- nahme 17.397,-- € pro Jahr an die Regierung abzuführen. Diese sind über die Mie- teinnahmen des KMH gedeckt. Weitere Rückzahlungsverpflichtungen sind nicht gege- ben.

6. Auswirkung auf den Wirtschaftsplan des Krankenhauses Harlaching

Das Krankenhaus München-Harlaching ist durch die politischen Rahmenvorgaben zu Kosteneinsparungen gezwungen, um den Wirtschaftsplan einhalten zu können. Die Kooperation in der Strahlentherapie mit niedergelassenen Ärzten kann hier

einen wertvollen Beitrag leisten. Das KMH rechnet schon im ersten Betriebsjahr mit einer Einsparung von mindestens 200.000,-- €, die sich bei der zu erwartenden Stei- gerung des ambulanten Anteils in den Folgejahren noch erhöhen wird.

Die Einsparung reduziert entweder in voller Höhe den von der Trägerin auszuglei- chenden Jahresfehlbetrag oder stärkt bei einem eventuellen Jahresüberschuss (mit dem leider 2004 nicht zu rechnen ist) die Finanz- und Investitionskraft des Kranken- hauses Harlaching.

Die Beschlussvorlage ist mit der Stadtkämmerei und den Krankenhäusern München-Bo- genhausen, München-Neuperlach und München-Schwabing abgestimmt.

Die Korreferentin des Referates für Gesundheit und Umwelt, Frau Stadträtin Dr. Ingrid Anker, und die zuständige Verwaltungsbeirätin des Städt. Krankenhauses München Har- laching, Frau Stadträtin Ilse Nagel, sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.

II. Antrag des Referenten

1. Das Krankenhaus München-Harlaching erbringt seine strahlentherapeutischen Leistungen ab dem 01.04.2004 in einem Kooperationsmodell mit einer niedergelasse- nen Praxis in den Räumen des KMH.

(5)

2. Das Krankenhaus München–Harlaching schließt einen Kooperations- und Mietvertrag mit niedergelassenen Ärzten. Die Auswahl geeigneter Kooperationspartner wird dem KMH übertragen.

3. Im Rahmen der Umstellung werden keine betriebsbedingten Kündigungen ausgespro- chen.

III. Beschluss nach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der/Die Vorsitzende Der Referent

Joachim Lorenz

Ober/Bürgermeister/in Berufsmäßiger Stadtrat

IV. Abdruck von I mit III.

über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt

an die Stadtkämmerei

an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Städt. Krankenhaus München-Harlaching an das Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen an das Städt. Krankenhaus München-Neuperlach an das Städt. Krankenhaus München-Schwabing

an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GLS-SB an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GLS

V. Wv Städtische Krankenhaus München-Harlaching

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dass ein Drittel der Krankenhäuser in Deutschland rote Zahlen schreibt, ist ein eindeutiges Symptom für unzureichende Rahmenbedingungen und liegt nicht an den

Für die Förderung von Agenda-21-Projekten durch das Referat für Gesundheit und Umwelt und durch die Bürgerstiftung Zukunftsfähiges München sind für das Haus- haltsjahr 2002 wie

Dem Neuen Finanzierungskonzept entsprechend ist im Erfolgsplan des Krankenhau- ses Bogenhausen als Erstattung für Leistungen für die Trägerin und für Aufwandserhö- hungen durch

Nach den Aufstellungsrichtlinien der Stadtkämmerei für den Haushaltsentwurf 2004 ist der Wirtschaftsplan für das Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen vor bzw. parallel zu

Bewilligt die Krankenversicherung ärztlich angeordnete Leistungen nicht und will der Kunde diese dennoch in Anspruch nehmen, erstellt der Pflegedienst einen Kostenvoranschlag

Dieses Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie 97/11/EG zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die UVP, der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Ver-

Zwar handelt es sich hier auch um Hauptverkehrsstraßen, über die öffentlicher Personennahverkehr (Buslinien 53, 54, 154 sowie bei Sperrung ein- schließlich Münchner Freiheit

Das Krankenhaus für Naturheilweisen in München hat als Schnittstelle für die Komplementär- und Schulmedizin im Rahmen der Ärzteausbildung die Weiter- bildungsermächtigung für