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Referat für Gesundheit und Umwelt Städtisches Krankenhaus München-Bogenhausen

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Academic year: 2022

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Telefax 194-2379 Frau Köbach

und Umwelt

Städtisches Krankenhaus München-Bogenhausen

1 Anlage

Beschluss des Gesundheits- und Krankenhausausschusses als Werkausschuss für das Krankenhaus München-Bogenhausen vom 16.10. 2003 (VB)

Öffentliche Sitzung

I. Vortrag des Referenten

Nach den Aufstellungsrichtlinien der Stadtkämmerei für den Haushaltsentwurf 2004 ist der Wirtschaftsplan für das Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen vor bzw. parallel zu den Haushaltsberatungen im zuständigen Fachausschuss zu behandeln.

Soweit Ergebnisse des Wirtschaftsplanes für das Städt. Krankenhaus München-Bogen- hausen in den Haushalt der Landeshauptstadt München einfließen, werden diese im Rah- men der Haushaltsberatungen im Finanzausschuss bzw. der Vollversammlung des Stadt- rates unter Unterabschnitt 5134 "Krankenhaus München-Bogenhausen“ eingebracht.

Die Finanzierung der Städtischen Krankenhäuser wurde erstmalig im Jahr 2000 auf eine neue Grundlage gestellt. Hierzu verweise ich auf die Beschlussvorlage "Städtische Kran- kenhäuser München a) Förderung der Wirtschaftlichkeit; hier: neues Finanzierungskonzept, b) Antrag Nr. 1358 der Stadtratsmitglieder Dr. Anker, Gräbner, Dr. Lange, Renner und Wal- ter vom 30.03.1999", die in der Sitzung vom 21.10.1999 behandelt wurde. Unverändert gilt, dass in der Kostenerstattung der Landeshauptstadt München für Leistungen des Kranken- hauses im Auftrag der Trägerin nur nicht pflegesatzrelevante Kosten enthalten sein dürfen.

In den Wirtschaftsplanentwurf für das Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen wurden alle zum Zeitpunkt der Planerstellung erkennbaren Entwicklungen eingearbeitet.

Die Ermittlung der Plandaten für die stationären Erlöse basieren auf dem im April ver- handelten Pflegesatzergebnis 2003 (die Beschlussvorlage zur Genehmigung des Verhand- lungsergebnisses wurde dem Gesundheits- und Krankenhausausschuss am 17.07.2003 Wirtschaftsplan 2004 für das Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen

Unterabschnitt 5134

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vorgelegt). Für das Jahr 2004 wurde das Budget 2003 unverändert übernommen. Dies ge- schah aus grundsätzlicher kaufmännischer Vorsicht, aber auch vor dem Hintergrund der den nicht optierenden Krankenhäusern für 2003 auf dem Wege eines Vorschaltgesetzes diktierten Nullrunde für die Steigerung ihrer Budgets. Die für 2004 vom Gesetzgeber fest- gelegte Steigerungsrate ist noch nicht bekannt, doch dürfte sie - wie die vergangenen Jah- re der Deckelung zeigten - wiederum sehr gering ausfallen und sich mehr an der konjunk- turellen Lage der Gesamtwirtschaft und vorrangigen volkswirtschaftlichen Zielen, z. B. der Stabilität der Sozialversicherungsbeiträge, orientieren denn an der tatsächlichen Kosten- entwicklung in der stationären Krankenversorgung. Hinzu kommt, dass die Krankenkassen angesichts ihrer eigenen finanziellen Nöte rigoros alle Möglichkeiten nutzen, den Kranken- häusern zustehende Veränderungsraten durch Kürzungen an anderer Stelle wieder „wettz- umachen“.

Ein weiterer Grund für diese sehr restriktive Planung der Erlöse aus den stationären Kran- kenhausleistungen ist in der für alle Kliniken obligaten Einführung der DRG-Fallpauschalen ab dem Jahr 2004 zu sehen. Während in 2004 die Einführung der neuen Entgelte noch budgetneutral ausgestaltet ist, werden nach heutiger Rechtslage die hausindividuellen Ba- sisfallwerte in den Jahren 2005 - 2007 an einen dann landesweit festgelegten Basisfallwert angepasst. Es ist bekannt, dass insbesondere Krankenhäuser der höchsten Ver-

sorgungstufe durch diesen Mechanismus deutlich an Budget verlieren werden. Es ist daher nur stimmig, sich bereits mit dem Wirtschaftsplan 2004 an den kommenden finanziell ver- schärften Regelungen zu orientieren und die Ausgabenseite tendenziell auf die geringeren Einnahmen abzustellen.

Die Zuweisung der pauschalen Fördermittel wurde im vorliegenden Wirtschaftsplan in un- veränderter Höhe berücksichtigt, nachdem über die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) nicht in Erfahrung zu bringen war, inwieweit sie durch den Wegfall des Erhaltungs- aufwandes ab 2004 evtl. gekürzt werden würden.

Was die Darstellung der Erlöse aus stationären Krankenhausleistungen anbelangt, wurde auf eine Aufteilung der Erlöse auf die verschiedenen DRG-Gruppen, evtl. Zusatzentgelten bzw. sonstigen Entgelten verzichtet. Die Pflegesatzverhandlungen 2004 haben noch nicht stattgefunden und so wäre jede Aufteilung ohne Aussagekraft.

1. Wirtschaftsplan - Erfolgsplan

Die im Jahr 2001 erstmalige Gliederung des Erfolgsplanes in Anlehnung an die Ge- winn- und Verlustrechnung wird fortgeführt. Sie beruht auf der Änderung der Verord- nung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) vom März 1999.

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1.1 Personalaufwendungen

Im Wirtschaftsplan belaufen sich die Personalaufwendungen (Kontengruppe 60 - 64) auf 98.473.270 €.

Ermittelt wurden diese Personalkosten auf der Basis der Lohn- und Gehaltsabrech- nung der Monate Januar bis Juni 2003. Für in diesem Zeitraum nicht besetzte Stellen wurden Durchschnittswerte je Personalhauptgruppe eingesetzt.

Die so ermittelte Summe der Personalkosten wurde hochgerechnet und um das tarif- liche Urlaubsgeld bzw. die Weihnachtsgratifikation ergänzt. Hinzugerechnet wurde eine bereits feststehende Tarifanhebung mit 1,7 %, die Erhöhung der Beiträge zur Zu- satzversorgung wurde mit 0,5 % berücksichtigt, weitere 1 % wurden für steigende Ar- beitgeberanteile zur Sozialversicherung, insbesondere in der Rentenversicherung, ver- anschlagt. Für strukturelle Veränderungen wie Lebensaltersstufen oder Bewährungs- aufstiege wurden weitere 0,3 % angenommen. Die lineare Anhebung der Perso- nalkosten betrug damit 3,0 %. Die laut Tarifvertrag für November 2004 vorgesehene Einmalzahlung von 50 € wurde entsprechend den Vollkräften berücksichtigt.

Für das kommende Jahr angekündigte Beitragssenkungen der Krankenkassen wurden bewusst außer Acht gelassen, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung weder eine ent- sprechende gesetzliche Regelung beschlossen, noch eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Entwicklung der Krankenkassenbeiträge für 2004 möglich war.

Die wie vorstehend beschrieben ermittelten voraussichtlichen Personalkosten 2004 waren durch die Nullrunde auf der Einnahmenseite nicht zu decken, so dass die An- sätze aller Berufsgruppen anteilig gekürzt werden mussten. Wie im Vorjahr sind damit nicht alle vorhandenen Planstellen auch über den Wirtschaftsplan finanziert. Die be- reits eingeleiteten Maßnahmen zur Personalkostenreduktion werden fortgeführt.

1.2 Sachaufwendungen

Bei den Sachkosten erfolgte kein pauschaler Planansatz. Die Konten werden indivi- duell in ihrer künftigen Entwicklung analysiert und ein Ansatz für 2004 festgelegt. Es wurden dabei strenge Maßstäbe angelegt, um möglichst viel Spielraum für die Perso- nalkosten zu gewinnen oder anders ausgedrückt: durch Einsparungen oder aber mög- lichst geringe Erhöhungen bei den Sachkosten sollte der Kürzungsbetrag bei den Per- sonalkosten möglichst gering gehalten werden.

Während dies bei verschiedenen Kontengruppen sehr gut gelang (Medizinischer Be- darf +27 T€ oder +0,33 % gegenüber Ansatz 2003, Wirtschaftsbedarf +37 T€ oder +0,92 %, Instandhaltung +37 T€ oder +0,67 %) konnten bei anderen Kontengruppen deutliche Steigerungen nicht vermieden werden.

Beim Verwaltungsbedarf beträgt die Veränderung gegenüber dem Planansatz 2003 +461 T€ oder +28,40 % und geht zum größten Teil auf zusätzlichen pflegesatzrelevan- ten EDV-Aufwand zurück (Firewall, SAP-Modul BW, Releasewechsel, SAP-Lizenz Up- grade etc.). Auch eine hausweite externe Beratungsleistung für das Prozeßmanage- ment bzw. Beratungsaufträge für Brandschutz und Betriebssicherheit tragen dazu bei.

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Die zentralen Dienstleistungen übersteigen den Vorjahresplanwert um +526 T€ oder +17,88 %. Die Ursache liegt hier vorrangig in der Preiserhöhung und der Umstellung auf die Wäschevollversorgung durch die Zentralwäscherei.

Bei den Übrigen Aufwendungen musste aufgrund der Vorjahresergebnisse (u.a. Be- triebskostennachzahlungen für die Wohnungen) der Planwert 2004 bei den perioden- fremden Nachzahlungen um +40 T€ oder +20 % erhöht werden.

1.3 Jahresergebnis

Der Erfolgsplan des Krankenhauses München-Bogenhausen weist Erträge von

160.396.510 € und Aufwendungen in Höhe von 160.883.510 € aus. Der sich daraus er- gebende Fehlbetrag beläuft sich auf 487.000 €.

Dieser Fehlbetrag resultiert ausschließlich aus Aufwendungen für Abschreibungen auf mit Eigenkapital finanzierte Sachanlagen, die von der Landeshauptstadt München be- reits voll bezahlt wurden. Dieser Betrag ist vollständig aus Rücklagen zu decken. In früheren Jahren wurde er als sog. bereits finanzierte Aufwendungen am Ende des Er- folgsplanes ausgewiesen. Die neue Darstellung, d. h. die Tilgung aus Rücklagen, ent- spricht der in der Gewinn- und Verlustrechnung und damit der Vorgabe in der WkKV.

Dem Neuen Finanzierungskonzept entsprechend ist im Erfolgsplan des Kranken- hauses Bogenhausen als Erstattung für die Leistungen für die Trägerin und für Auf- wandserhöhungen durch die Trägerin, die beide nicht pflegesatzrelevant sind, ein Be- trag in Höhe von 1.236.941 € veranschlagt. Er setzt sich wie folgt zusammen:

Personalwohnheime 347.643 €

Kindertagesstätte 220.327 €

Ausbildung 45.374 €

Patientenfürsprecher 10.853 €

Wegezeitpauschale

Wirtschaftsplan 2003 610.515 €

./. Konsolidierungsbeitrag Wirtschaftsplan 2003 87.253 € 523.262 €

./. Konsolidierungsbeitrag Wirtschaftsplan 2004 195.786 € 327.476 €

Geriatriezulage 164.732 €

Jobticketausgleich 13.389 €

Zulage Textverarbeitung 48.489 €

Fahrtkostenzuschuß Auszubildende 1.455 €

Weihnachtspäckchen 4.935 €

Gemeinschaftsveranstaltung für Beurlaubte 268 €

Pflege-Case-Management 52.000 €

1.236.941 € Wie aus obiger Aufstellung ersichtlich, wurden bei der Wegezeitpauschale die je- weiligen Konsolidierungsbeiträge 2003 und 2004 abgesetzt. (vgl. Beschluss des Ge- sundheits- und Krankenhausauschusses vom 13.03.02 „Haushaltskonsolidierung 2002 - 2006; Feinkonzept 2003; Grobkonzept 2004 - 2006“ bzw. Beschluss des Ge-

sundheits- und Krankenhausauschusses und des Gesundheits- und Krankenhaus-

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auschusses als gemeinsamer Werkausschuss vom 17.07.2003 „Haushaltskonsolidie- rung 2002 - 2006; Wegfall der Finanzierung der Wegezeitpauschale in den Kranken- häusern; Einführung von Leistungszulagen und -prämien in den städt. Kranken- häusern“). Die in den Beschlüssen genannten Summen wurden entsprechend der für den Wirtschaftsplan 2003 angemeldeten Beträge der Wegezeitpauschale zwischen den Häusern aufgeteilt.

Die sog. Steuerungsumlage 2004 in Höhe von 593.800 € ist nicht Bestandteil des Fi- nanzierungskonzepts, da die Bezahlung durch das Referat für Gesundheit und Umwelt direkt erfolgt.

1.4 Liquiditätssicherung

Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben ist für das Krankenhaus Bogenhausen - unverändert - ein Kassenkredit von bis zu 11.248.420 € erforderlich. Der Kassen- kredit bleibt unter einem Sechstel der im Wirtschaftsplan veranschlagten Erträge (§ 7 Abs. 2 WkKV).

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2. Wirtschaftsplan - Vermögensplan 2.1 Finanzierung der Ausgaben

Der Vermögensplan weist Einnahmen und Ausgaben

mit je 3.577.620 €

aus.

Die Finanzierung der Ausgaben teilt sich wie folgt auf:

Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz 3.167.620 € Investitionszuschuß der Landeshauptstadt München 50.000 €

Innenfinanzierung (Eigenfinanzierung) 360.000 €

2.2 Verpflichtungsermächtigung

Im Vermögensplan 2004 sind für das Krankenhaus Bogenhausen - unverändert - Ver- pflichtungsermächtigungen für das Jahr 2005 von 1.533.880 € vorgesehen. Sie dienen der notwendigen Beschaffung von Wirtschaftsgütern für den Krankenhausbetrieb.

3. Krankenhaus-Finanzplan

Dem Haushaltsplan der Landeshauptstadt München ist neben dem Wirtschaftsplan-Er- folgsplan und dem Wirtschaftsplan-Vermögensplan ein fünfjähriger Krankenhaus-Fi- nanzplan beizulegen (§ 6 WkKV).

Der Krankenhaus-Finanzplan besteht aus einer fünfjährigen Übersicht über die Ent- wicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Krankenhaus-Vermögensplanes und einer Übersicht der Jahresüberschüsse bzw. -fehlbeträge.

Der Krankenhaus-Finanzplan enthält die Fortschreibung für die pauschalen Fördermit- tel nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG) sowie die Investitionszu- schüsse der Trägerin und die Innenfinanzierung.

Die Beschlussvorlage ist mit der Stadtkämmerei abgestimmt.

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Die Korreferentin des Referates für Gesundheit und Umwelt, Frau Stadträtin Dr. Ingrid An- ker, und die zuständige Verwaltungsbeirätin des Städt. Krankenhauses München-Bogen- hausen, Frau Stadträtin Eva Caim, sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck dieser Sitzungsvorlage erhalten.

II. Antrag des Referenten

1. Im Wirtschaftsplan 2004 für das Städt.

Krankenhaus München-Bogenhausen

werden im Erfolgsplan die Erträge auf 160.396.510 €

und die Aufwendungen auf 160.883.510 €

sowie im Vermögensplan die

Einnahmen und Ausgaben auf 3.577.620 €

festgesetzt.

2. Die nicht pflegesatzrelevanten bzw. trägerrelevanten

Kosten nach dem Wirtschaftsplan 2004 in Höhe von 1.236.940 € sind dem Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen

nach dem Neuen Finanzierungskonzept durch den Hoheitshaushalt in monatlichen Raten zu erstatten.

3. Für das Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen werden Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr

2005 in einer Höhe von 1.533.880 €

festgesetzt.

4. Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan 2004 des Städt. Krankenhauses

München-Bogenhausen wird ein Kassenkredit in Höhe von 11.248.420 € festgesetzt.

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III. Beschluss

nach Antrag. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt der Vollversamm- lung des Stadtrates vorbehalten.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der/Die Vorsitzende Der Referent

Joachim Lorenz

Ober/Bürgermeister/in Berufsmäßiger Stadtrat

IV. Abdruck von I mit III.

über den stenographischen Sitzungsdienst an das Büro des 3. Bürgermeisters

an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei HA I/1

an die Stadtkämmerei HA II/21 an das Revisionsamt

an das Referat für Gesundheit und Umwelt, RGU-GLS-SB an das Referat für Gesundheit und Umwelt, RGU-GLS

an das Städtische Krankenhaus München-Bogenhausen (2-fach)

V. Wv Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen

Referenzen

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