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Schutz- und Hygienekonzept für Patient:innen und Besucher:innen im Krankenhaus Barmherzige Brüder München

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Academic year: 2022

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Schutz- und Hygienekonzept für

Patient:innen und

Besucher:innen im

Krankenhaus Barmherzige Brüder München

Version 1.15 vom 30.06.2021

Erstellt für das Krankenhaus Barmherzige Brüder München Freigegeben durch das Direktorium am 30.06.2021

Gültig ab 01.07.2021 bis 30.09.2021

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1. Besuche

Auf Grund der aktuellen Situation einer noch immer bestehenden SARS-CoV-2-Pandemie mit Auftreten von hochansteckenden Virusmutationen und gleichzeitig niedriger 7-Tage-Inzidenz in der Landeshauptstadt München sowie den umliegenden Landkreisen werden Besuche von Patient:innen grundsätzlich erlaubt, unterliegen aber spezifischen Vorgaben und Regelungen, die immer und überall zu beachten sind. Besuche bei Patient:innen sind ausschließlich unter Einhaltung der in diesem Konzept festgelegten Vorgaben und Regelungen gestattet.

Dieses Konzept regelt Schutz- und Hygienemaßnahmen für Patient:innen und deren Besucher:innen im Rahmen der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie im Krankenhaus Barmherzige Brüder München.

Wesentliche Richtschnur für dieses Konzept ist der Schutz der Patient:innen. Gleichwohl soll das Infektionsrisiko sowohl für unsere Patient:innen als auch für unsere Mitarbeiter:innen, für Besucher:innen und weitere Personen, die sich im Krankenhaus zur Erbringung von

Leistungen, zur Verrichtung von Arbeiten oder Besuche von Veranstaltungen oder aus anderen genehmigten Gründen aufhalten soweit wie irgend möglich minimiert werden.

In unserem Haus werden viele ältere und schwer kranke Menschen stationär betreut. Die Vermeidung von unbeabsichtigten Infektionen von Patient:innen, von deren Besucher:innen, von Mitarbeiter:innen oder anderen Personen durch asymptomatische infizierte Personen steht deshalb im Vordergrund.

Es gilt stets, zwischen dem berechtigten Interesse nach Kontakt zu den Angehörigen und dem Infektionsschutz abzuwägen und die geltenden Richtlinien des Hauses entsprechend

vorzugeben. Stationär behandlungsbedürftige Patient:innen stellen eine besonders vulnerable Personengruppe dar, die entsprechenden Schutz benötigt.

Ein höchstmöglicher Infektionsschutz ist grundsätzlich aufrechtzuerhalten.

Für dieses Konzept wurde eine fachliche und ethische Güter- und Interessenabwägung (Risikobewertung) zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten einerseits und den für das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder München notwendigen Maßnahmen des Infektionsschutzes getroffen.

Die geltende Rechtsgrundlage ist die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung und i.V.m. sämtlichen dort genannten weiteren

Rechtsvorschriften. Berücksichtigt wurden außerdem die Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege SARS-CoV-2-Infektionsschutz:

Handlungsempfehlungen (Rahmenkonzept) für ein einrichtungsindividuelles Schutz- und Hygienekonzept für Besuche in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und

Rehabilitätseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare

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medizinische Versorgung erfolgt. Des Weiteren gelten die hauseigenen Regelungen, der Pandemieplan sowie die Hausordnung des Krankenhauses Barmherzige Brüder München.

2. Gültigkeit

Dieses Konzept tritt am 01.07.2021 in Kraft und gilt bis 30.09.2021 oder bis es widerrufen und durch ein neues Konzept bzw. eine neue Version ersetzt wird.

3. Allgemeine Regelungen für Besuche

Besuche sind täglich nur in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr möglich. Die Patient:innen haben die Möglichkeit, eine Person pro Tag zu empfangen, wobei die Dauer des Besuchs auf eine Stunde begrenzt ist.

Ein Besuch ist möglich, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Vollständig geimpft (15 Tage nach der abschließenden Impfung) Nachweis: Impfpass in Papier oder in digitaler Form

Genesen (1 bis 6 Monate nach Infektion) Nachweis positiver PCR Befund

Genesen und geimpft (Erkrankung länger als 6 Monate her) Nachweis: positiver PCR Befund; 15 Tage nach Erst-Impfung

Getestet (PCR-Test / POC-Antigen-Schnelltest, max. 24 Stunden alt) Nachweis: negativer Befund in Papier oder in digitaler Form

Für den Fall, dass keiner dieser Nachweise vorgelegt wird, muss ein Schnelltest (PoC-Antigen- Test) durchgeführt werden. In unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus bietet folgenden Apotheke eine kostenpflichtige Möglichkeit zur Testung an:

Nymphenburger-Apotheke, Romanstraße 81, 80639 München Informationen unter 089 170344 Weitere Teststationen sind im Internet unter folgender Adresse zu finden:

Corona Testmöglichkeiten in München (testen-muenchen.de)

Der Patientengarten steht unseren Patienten in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung und kann von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr auch für Besuche genutzt werden.

Die Begleitung von Sterbenden ist jederzeit möglich.

4. Testung bei Patient:innen

Elektive Patient:innen werden vor der stationären Aufnahme im hauseigenen „Testzentrum“ nach dem jeweils geltenden Corona-Testkonzept getestet.

Notfallpatienten werden im Notfallzentrum (NFZ) getestet, sobald die Indikation zur stationären Aufnahme gestellt wurde.

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Für Patient:innen für ambulante Eingriffe / Operationen sowie vor- und nachstationäre Patient:innen gelten die gleichen Regelungen wie für elektive Patienten.

Patient:innen, die in eine Sprechstunde kommen, müssen kein negatives Testergebnis vorlegen, werden bei Betreten des Krankenhauses aber nach dem jeweils aktuell geltenden Standard gescreent.

5. Zugang zum Gebäude und Wege im Gebäude

Besucher:innen dürfen das Krankenhaus nur über den Haupteingang (Romanstr. 93) betreten.

Mitarbeitende in der Eingangshalle bzw. Mitarbeitende der Information führen eine

Eingangskontrolle zur Prüfung des Nachweises gemäß Abschnitt 3. bzw. zur Prüfung von Gründen, die einen Besuch untersagen, gemäß Abschnitt 7. dieses Konzeptes durch.

Besucher:innen, die vorsätzlich andere Türen nutzen (z.B. Gartentüren), kann ohne vorherige Ermahnung ein Hausverbot erteilt werden, im Wiederholungsfall erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.

Da es bei gleichzeitigem Eintreffen von mehreren Besucher:innen zu Wartezeiten vor dem Eingang kommen kann, ist auch außerhalb des Gebäudes auf die strikte Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu achten.

6. Betreten des Krankenhauses

Besucher:innen werden mittels Hinweisschildern vor dem Haupteingang zum Gebäude Romanstr. 93 sowie durch Mitarbeitende in der Eingangshalle bzw. Mitarbeitende der Information auf die aktuell geltenden Regelungen hingewiesen. Mit Betreten des Gebäudes werden diese Regeln in vollem Umfang anerkannt. Verstöße können geahndet werden (z.B.

Hausverbot oder Anzeige). Ein Hausverbot kann durch anwesende Mitarbeitende in Rücksprache (auch telefonisch) mit einem Direktoriumsmitglied ausgesprochen werden.

Wegeleitsysteme und physische Barrieren (z.B. Absperrbänder) sind verbindlich zu nutzen bzw.

zu beachten.

Die Mitarbeitenden des Krankenhauses werden per E-Mail, Newsletter, Aushänge und Informationen durch die Führungskräfte über die aktuell gültigen Regelungen informiert und sind angehalten, die Umsetzung der Regelungen bestmöglich zu unterstützen.

Alle Besucher:innen werden aufgefordert, den direkten Weg zur Station der Patientin / des Patienten zu nehmen und keine unnötigen Wege im Gebäude zu laufen.

Verstöße gegen geltende Vorgaben können ohne vorherige Ermahnung zur polizeilichen Anzeige gebracht oder mit einem Hausverbot geahndet werden.

7. Anmeldepflicht und Besucherregistrierung

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Jede:r Besucher:in muss bei Betreten der Eingangshalle bei jedem Besuch zur Registrierung einen Fragebogen ausfüllen:

Es sind folgende Daten anzugeben:

 Vor- und Nachname,

 Telefonnummer

 Vor und Nachname des Patienten / der Patientin, der / die besucht werden,

 sämtliche im Fragebogen genannten Fragen müssen beantwortet werden

 Datum und Unterschrift.

Das Krankenhaus darf ausschließlich von Personen betreten werden, die geimpft, genesen oder getestet sind. Daher wird am Haupteingang ein Nachweis über die eben genannten Eintrittsvoraussetzungen gefordert und überprüft. Bei fehlendem Nachweis sind die Mitarbeitenden am Haupteingang dazu befugt, den Eintritt zum Haus zu untersagen.

Aufgrund der Verpflichtung zur Dokumentation der Besuche im Krankenhaus steht ab dem 01.07.2021 ein Online-Anmeldeportal zur Verfügung, damit sich externe Personen bereits vorab registrieren können. Die Registrierung ist über folgende Internetseite möglich:

https://www.anmeldung-münchen.de

Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Besucher:innen, dass sie aktuell keine Krankheitssymptome haben und in den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer SARS-CoV-2-infizierten Person bzw.

einem Covid-19-Patienten bestand.

Bei Betreten des Hauses erkennt der/die Besucher:in alle im Krankenhaus sowie dem Außengelände geltenden Vorgaben und Regelungen an und bestätigt dies mit seiner / ihrer Unterschrift auf dem Kurzfragebogen.

Der ausgefüllte Kurzfragebogen wird für einen Zeitraum von 30 Tagen in der Patientenaufnahme (ehemals: Leitstelle) aufbewahrt.

8. Untersagung von Besuchen

Personen, die in den letzten 10 Tagen unter unspezifischen Symptomen, Allgemeinsymptomen, Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes hatten, ist der Besuch von Patient:innen grundsätzlich untersagt. Dies gilt gleichermaßen für Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten oder an COVID-19 erkrankten Person hatten oder einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen (Kontaktpersonen, Reiserückkehrer).

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Besuches auf der Internetseite des RKI aktuell genannte Liste der Risikogebiete:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

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Das Betreten der Klinik ist Personen unter 12 Jahren bis auf Weiteres nicht gestattet.

9. Pflicht zum Tragen eines MNS für Patient:innen

Für alle Patient:innen gilt gemäß dem 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Teil 2 § 11 (1) im gesamten Krankenhaus die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (MNS):

 außerhalb des Patientenzimmers

 im Patientenzimmer, sobald eine andere Person (Personal, Angehörige, Besucher:innen, Seelsorger:innen etc.) das Patientenzimmer betritt.

Patient:innen dürfen ausschließlich den Mund-Nase-Schutz verwenden, der Ihnen vom Krankenhaus-Personal übergeben wird. Das Tragen von eigenen Masken ist nicht gestattet.

10. Verhaltensregeln für Besucher:innen

Für alle Besucher:innen gilt im gesamten Krankenhaus eine Pflicht zum Tragen einer zertifizierten FFP-2-Maske ohne Ventil. Diese ist von den Besucher:innen mitzubringen. Bei Bedarf kann eine FFP-2-Maske an der Information zum Preis von € 4,- pro Stück erworben werden. Pro Besucher*in und Tag kann nur eine Maske erworben werden.

Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen (auch zu den besuchten Patient:innen!) ist nach Möglichkeit einzuhalten (auch im Freien!). Direkte körperliche Kontakte sind zu vermeiden.

Alle im Zimmer befindlichen Patient:innen tragen während der Anwesenheit von Besucher:innen einen Mund-Nase-Schutz.

In Zwei- oder Mehrbett-Zimmern müssen Besuche zwischen den Patient:innen abgestimmt werden, so dass diese nicht gleichzeitig erfolgen. Nach Möglichkeit soll zwischen allen im Raum befindlichen Personen der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend eingehalten werden.

11. Allgemeine Hygieneregeln im Krankenhaus

Zum Schutz der Patient:innen sowie der Mitarbeiter:innen sind die allgemeinen Hygieneregeln jederzeit einzuhalten.

Dazu gehören insbesondere:

 Beachtung der Husten- und Nies-Etikette: Verwendung von Einmal-Taschentüchern auch zum Husten und Niesen, alternativ niesen oder husten in die Ellenbeuge.

 Nutzung der dafür vorgesehenen Abwurfbehälter innerhalb des Hauses für Müll.

 Sorgfältige Händehygiene: Häufiges Händewaschen (30 Sekunden mit Wasser und Seife, anschließend gründliches Abspülen).

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 Nutzung einer Händedesinfektion vor dem Betreten und beim Verlassen der Einrichtung sowie vor und nach Betreten eines Patientenzimmers.

 Möglichst die Schleimhäute im Gesichtsbereich (Augen, Mund etc.) nicht mit ungewaschenen Händen berühren.

Bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln kann ein Besuchsverbot ausgesprochen werden.

12. Externe Personen aus Risikogebieten

Externe Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Risikogebiet (sh. Robert-Koch-Institut) aufgehalten haben, müssen folgende Regeln beachten:

 Anmeldepflicht: eine digitale Einreiseanmeldung ist verpflichtend

(www.einreiseanmeldung.de). Die Bestätigung ist im KBBM unbedingt vorzuweisen.

 Nachweispflicht: Wie für alle Patienten gilt, dass das Betreten des Krankenhauses nur als geimpfte, genesene oder getestete Person möglich ist. (sh. Screening am

Haupteingang)

 Quarantänepflicht: Patienten, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich an ihrem Zielort zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben.

(Virusvariantengebiet: 14 Tage)

 Beendigung der Quarantäne: Eine häusliche Quarantäne muss nicht angetreten werden bzw. kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenen Nachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal übermittelt werden.

Ausnahme: Nach Aufenthalt in Hochinzidenzgebiet ist ein Test frühestens fünf Tage nach Einreise möglich. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten muss eine 14-tägige häusliche Quarantäne angetreten werden, welche nicht vorzeitig beendet werden kann.

13. Geschenke, Wäsche etc.

Die Abgabe von Geschenken, Wäsche etc. erfolgt ausschließlich bei den Mitarbeitenden am Eingang bzw. an der Information.

Geschenke und sonstige Gegenstände für Patient:innen und die Mitnahme bzw. das Bringen von Wäsche ist im Vorfeld mit der Station abzuklären und kann ggf. auch untersagt werden.

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14. Regelung für übernachtende Begleitpersonen

Voraussetzung für eine im Zimmer einer Patientin / eines Patienten übernachtende

Begleitperson ist eine schriftliche medizinische Begründung des betreuenden Arztes, die auch an die Krankenkasse gesendet werden muss.

Gleichzeitig wird im Krankenhausinformationssystem Orbis unter dem Reiter

„Personen/Falldaten“ ein „fallbezogener Kommentar“ hinterlegt, der folgenden Inhalt haben muss:

 Art des Testes (Antigentest oder PCR) und das Testergebnis einer SARS-CoV-2- Testung.

15. Kein Besuchsrecht bei Patient:innen mit Infektionen

Besuche bei Patient:innen auf Isolierstationen oder in Isolationszimmern (z.B. COVID-19- Verdacht, nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion, andere isolierpflichtige Erkrankungen) sind untersagt. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen und ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit einer/einem der behandelnden Oberärztinnen/Oberärzte möglich.

16. Zusätzliche Regelungen für die Klinik für Intensivmedizin

1. Nach dem Betreten des Hauses rufen die Mitarbeiter:innen der Information die Telefonnummer 2205 für die Intensivstation A oder die Telefonnummer 2227 für die

Intensivstation B an und kündigen den Besuch an. Ein*e Mitarbeiter*in der Intensivabteilung A oder B nimmt die/den Besucher*in an den Besucheraufzügen im 1. OG in Empfang und begleitet sie zur/zum Patient*in,

2. bei palliativen Patient:innen kann die Besuchszeit verlängert und die Anzahl der Besucher:innen (nur engste Angehörige/Bezugspersonen) vergrößert werden,

3. Angehörige von COVID-positiven Patient:innen dürfen das Patientenzimmer nicht betreten (Sichtkontakt an der geschlossenen Tür über Scheibe möglich); dies gilt auch für

verstorbene COVID-19-positive Patient:innen.

17. Ausnahmeregelungen für die Klinik für Palliativmedizin

1. Die Klinik für Palliativmedizin hat ein Besuchsrecht für Patienten. Dies gilt für einen

festgelegten Besucherkreis von 4 Personen, die der Patient angibt und gilt auch für den Tag der Aufnahme. Das Besuchsrecht besteht zwischen 12 und 18 Uhr.

2. Schwerkranke und sterbende Patienten erhalten ein erweitertes Besuchsrecht und können von 8 Angehörigen besucht werden. Maximal dürfen 2 Personen gleichzeitig zwischen 6:00 und 22:00 Uhr anwesend sein. Im unmittelbaren Sterbeprozess dürften Angehörige immer kommen aber auch nur 2 Personen zeitgleich im Zimmer sein.

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3. Das Zimmer muss bei Pflege oder anderen Tätigkeiten im Raum von den Besuchern verlassen werden.

4. Bei Betreten und Verlassen des Raumes müssen die Hände desinfiziert werden

5. Die Besuchenden müssen sich telefonisch anmelden und Bescheid sagen, wenn sie gehen (Patientenruf).

18. Regelungen für ambulante Patienten

1. Für alle ambulanten Patient:innen gilt im gesamten Krankenhaus die Pflicht zum Tragen einer zertifizierten FFP-2-Maske ohne Ventil, diese ist von den Patient:innen selbst mitzubringen.

2. Alle anderen Regelungen bezüglich Hygiene und dem Mindestabstand gelten genauso für ambulante Patient:innen.

3. Bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln kann ein Besuchsverbot ausgesprochen werden.

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