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Referat für Gesundheit und Umwelt Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen

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Academic year: 2022

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Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen

1 Anlage

Bekanntgabe im Gesundheits- und Krankenhausausschuss als Werkausschuß für das Krankenhaus München-Bogenhausen vom 19.07.2001

Öffentliche Sitzung

I. Vortrag des Referenten 1. Vorbemerkungen

In Vollzug des Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften (VV) Nr. 2.1. zu § 1 der

Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) lege ich dem Stadtrat der Landeshauptstadt München den Jahresabschluss des Sondervermögens Städtisches Krankenhaus München-Bogenhausen für das Geschäftsjahr 2000 vor und füge den Rechenschaftsbericht (incl. aller erforderlichen Anlagen - §9 Abs. 2 WkKV) bei.

Der Jahresabschluss 2000 wurde, in diesem Jahr zum dritten Mal (Beschluß der Vollversammlung vom 25.11.98), durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollert- Elmendorff Deutsche Industrie-Treuhand GmbH (WEDIT) geprüft. Für den

Jahresabschluss 2000 des Städtischen Krankenhauses München-Bogenhausen wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss 2000 mit den Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht, der Anhang einschließlich dem Anlagennachweis nach § 4 Abs. 1 KHBV, der Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung des Krankenhauses sowie die Gegenüberstellung der Ansätze im Erfolgsplan 2000 zum Jahresabschluss 2000 sind im Rechenschaftsbericht enthalten.

Nach Art. 103 Abs. 2 GO hat die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrats zu erfolgen, der hierzu das

Revisionsamt umfassend als Sachverständigen heranzieht (Art. 103 Abs. 3 GO).

Erst nach der Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat den Jahresabschluss 2000 fest (Art. 102 Abs. 3 GO).

JAHRESABSCHLUSS DES SONDERVERMÖGENS

„STÄDT. KRANKENHAUS MÜNCHEN-BOGENHAUSEN“

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2000

(2)

Die Gliederungs- und Zuordnungsvorschriften zur Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden gemäß der Neufassung der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) und aller Änderungsverordnungen zur KHBV im Jahresabschluss 2000 berücksichtigt.

Der Bilanzgewinn ist nach den Vorschriften zur KHBV auf der Passivseite der Bilanz unter Eigenkapital ausgewiesen.

2. Einzelpositionen

Die Pensionsrückstellung wurde auf der Grundlage eines

versicherungsmathematischen Gutachtens unter Zugrundelegung der neuen

Richttafeln 1998 ermittelt; der Rechnungszinsfuß beträgt 6,0%. Im Berichtsjahr wurden DM 513.220 zugeführt, so daß die Gesamtrückstellung jetzt DM 2.866.425 beträgt. Sie betrifft jedoch nur Neuzusagen ab dem 01.01.1987, da dafür eine Passivierungspflicht besteht.

Die bereits bestehenden Rückstellungen für Altersteilzeit auf Grundlage der tarifvertraglichen Regelungen und Inanspruchnahme der 58iger-Regelung wurde um TDM 5.649 erhöht. Bei der Erhöhung wurde insbesondere der Verlängerung des Tarifzeitraums bis 31.12.2009 Rechnung getragen.

Die im Berichtsjahr gebildete Rückstellung in Höhe von DM 5.764.800 für

Verpflichtungen aus bis zum Bilanzstichtag noch nicht genommenem Urlaub wurde auf der Basis einer SAP/HR-Statistik ermittelt. Dabei wurden die durchschnittlichen Resturlaubstage errechnet und mit dem durchschnittlichen Personalaufwand lt.

Finanzbuchhaltung unter Zugrundelegung von 220 Jahresarbeitstagen bewertet.

Die Rückstellung für in 2000 nicht abgegoltene Überstunden wurde mittels einer wirklichkeitsnahen Schätzung gebildet; die betrifft mit TDM 1.193 den ärztlichen Dienst, mit TDM 13 den pflegerischen Dienst, mit TDM 72 den medizinisch-technischen Dienst und mit TDM 5 den Verwaltungsdienst.

Die Zuführung zur Rückstellung für unterlassene Instandhaltung betrifft mit TDM 5.930 Instandhaltungsmaßnahmen 2000 und mit TDM 3.686 Erhöhungen für im Vorjahr gebildete noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen. Von der

Vorjahresrückstellung wurden TDM 34.640 in das Berichtsjahr übernommen.

Außerdem wurden im Berichtsjahr u.a. Rückstellungen gebildet bzw. beibehalten für:

a) Möglich Rückforderungen privater Krankenversicherer für 1-Bett-Zimmer Zuschläge für die Jahre 1998 bis 2000 mit TDM 1.737

b) Verwaltungskosten, die mit dem Personalreferat noch klärungsbedürftig sind, in Höhe von TDM 372.

c) strittige Erstattung eines pauschalierten Investitionskostenabschlages

für Mitbenutzung von Anlagegütern zu Zwecken ambulanter Leistungen TDM 534.

d) für Umstellungsmaßnahmen, die er Funktionserhaltung dienen, auf den EURO TDM 466.

e) für das Prozesskostenrisiko in zwei laufenden Verfahren TDM 735.

(3)

f) eigene interne Jahresabschlußkosten TDM 156, eventuelle Abfindung aus

Vergleichsverfahren TDM 160, Jahresabschlußprüfung TDM 85, Kostenersatz für freigestellte Personalräte TDM 197.

Die Erlöse aus Krankenhausleistungen nahmen gegenüber dem Vorjahr um

4,20 Mio DM bzw. 1,7% zu und die Erlöse aus Wahlleistungen um 95 TDM bzw. 6,0%

ab.

2000 1999 Veränderungen TDM TDM TDM

Erlöse aus Krankenhaus-

leistungen 259.284 255.930 + 3.354 Erlöse aus Wahlleistungen 1.057 1.480 - 423 Erlöse aus ambul. Leistungen 2.468 2.337 + 131 Nutzungsentgelte der Ärzte 4.907 4.902 + 5 Diverse Kennzahlen

2000 1999 Aufgestellte Betten 31.12.d.J. Anzahl 1.010 1.010 Fallzahl ohne Tagklinik 30.043 30.062 Pflegetage ohne Tagklinik Tage 319.435 326.809 Verweildauer Tage 10,6 10,9 Auslastung bezogen auf

aufgestellte Betten % 86,4 88,7 Im Berichtsjahr nahm die Zahl der stationären Patienten um 19 bzw. 0,06% zu, die Verweildauer nahm um 0,3% ab. Die Auslastung sank um 2,3%.

Die Personalaufwendungen erhöhten sich 2000 um 7,1 Mio DM bzw. 4,1%.

Ursachen für die Aufwandssteigerung waren u.a. die tarifliche Steigerung, Bewährungsaufstiege sowie die Erhöhung Rückstellung für Altersteilzeit. Der Personaleinsatz ist um 4,14 bzw. 0,23% auf 1.798,45 Vollkräfte gesunken.

Nachstehender Vergleich der Personalaufwendungen zeigt die Veränderungen in den einzelnen Gruppierungen auf:

Personalaufwand

2000 1999 Veränderung

TDM TDM TDM

Ärztlicher Dienst 46.988 44.465 2.523

Pflegedienst 53.022 51.583 1.439

Med.techn. Dienst 29.144 27.670 1.474

Funktionsdienst 17.652 16.261 1.391

Wirtschafts- u. Versorg.dienst 10.727 10.229 498

Technischer Dienst 4.408 4.328 80

Verwaltungsdienst 9.239 8.707 532

Sonderdienst 1.977 1.852 125

Sonstiges Personal 440 378 62

Sonstige nicht aufteilbare

Personalaufwendungen 5.374 6.390 -1.016

(4)

178.971 171.863 7.108

Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 1.967 TDM oder 3,0% gesunken.

2000 1999

TDM TDM

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebst. 58.094 61.046 Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.578 4.593

63.672 65.639

Das Jahresergebnis 2000 des Krankenhauses München-Bogenhausen stellt sich folgendermaßen dar:

Jahresüberschuß DM 572.936,78

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr DM 9.887.509,87

Verlustausgleich durch die Trägerin DM 0,00

Entnahme aus Kapitalrücklagen DM 0,00

Bilanzgewinn DM 10.460.446,65

Das Krankenhaus München-Bogenhausen erhielt im Geschäftsjahr Fördermittel nach Art.

11 BayKrG von DM 2.628.389,80 und nach Art. 12 BayKrG (Pauschale) von DM 6.164.280,00. Außerdem wurden den pauschalen Fördermitteln Zinserträge von DM 944.896,56 zugeführt.

Die Gegenüberstellung und Erläuterung der Ansätze pro Position im Erfolgsplan 2000 zum Jahresergebnis ist im Rechenschaftsbericht enthalten.

3. Weiteres Vorgehen

Nach Behandlung im Gesundheits- und Krankenhausausschuß als Werkausschuß wird der Oberbürgermeister entsprechend Art. 103 Abs. 1 und Abs. 2 GO beauftragt den

Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2000 dem Rechnungsprüfungsausschuß des Stadtrates zur Prüfung vorzulegen.

Das Revisionsamt ist zu dieser Prüfung als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs.

3 GO).

Die Korreferentin des Referates für Gesundheit und Umwelt, Frau Stadträtin Dr. Ingrid Anker und der zuständige Verwaltungsbeirat des Krankenhauses München-Bogenhausen, Herr Stadtrat Dr. Thomas Lange, haben einen Abdruck der erhalten.

II. Bekanntgegeben

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der/Die Vorsitzende Der Referent

(5)

Joachim Lorenz

Ober/Bürgermeister/in Berufsmäßiger Stadtrat

III. Abdruck von I mit II.

über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt

an die Stadtkämmerei

an das Direktorium - Dokumentationsstelle

an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GLS an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GL-SB an das Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen (2-fach) IV. Wv Städt. Krankenhaus München-Bogenhausen

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