Gast sein
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Sie können eine beschau- lich-erholsame Ferien- seminarwoche im gepflegten MARMM Hotel Bad Salzuflen vom 14. bis 21. Juni 1991 verbringen!
Gemeinsame Veranstaltungen:
Referate des Präsidenten der be- rühmten Hamburger Musikhoch- schule, Prof. Dr. Hermann Rauhe über Musiktherapie etc., Referate des Diplompsychologen Stefan Ca- salino, Konzerte und Vorträge des Pianisten Wolfgang Ellenberger.
Attraktives Rahmenprogramm.
Ferienseminar der MARITIM- Seniorenakademie:
»Motor« und »Spiritus rector« dieser überkonfessionell-christlichen Ge- meinschaft ohne jede Bigotterie ist Pastor Gerhard Engel. Morgens Be- sinnungen »Wege zu einem neuen Lebensinhalt . . .«, Gesprächsrun- den »Positive Lebensgestaltung im dritten Lebensabschnitt«.
Spezial-Klavierkurs für Ärzte:
Mit dem teuersten Pianoforte der Welt
— Bösendorfer Imperial-Computer- Flügel — erarbeitet der approbierte Arzt und international bekannte Pianist und Pädagoge Ellenberger mit ärztlichen Amateur-Pianisten seine »Relativitätsformel für das Klavierspiel«.
Tageweise Teilnahme möglich.
nriARIT1111 Hotel
Bad Salzuflen
Parkstr. 53 • 4902 Bad Salzuflen Tel. (0 52 22) 18 10 Coupon:
Bitte schicken Sie mir gratis und un- verbindlich Ihre Sonderpreis-Arrange- ment-Information
❑ Senioren-Akademie (anfordern bei MARMM Hotel Parkstraße 53 4902 Bad Salzuflen)
❑ Spezial-Klavierkurs
(anfordern bei Wolfgang Ellenberger Pleichertorplatz 17 • 8700 Würzburg
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Anschrift Telefon
Und das bei steigender Kon- kurrenz.
Wo ist der Ausweg? .. . Dipl.-Med. Gisela Brie- semeister, Ziegelstraße 31, 0-1272 Neuenhagen
HUMANITÄT
Zu dem Leserbrief „Humanität nie unpolitisch" von Hans-Martin Böhm, den dieser zum „seite eins"- Beitrag „Behandlungsverweige- rung: Gefährliche Waffe?" in Heft 7/1991 schrieb:
Verunglimpfung
Oberster Maßstab ärztli- chen Handelns muß die Hilfe für den Patienten ohne Anse- hen der Person sein. Wenn Herr B. glaubt, zugunsten ei- ner politischen Meinung auf seine Pflicht zur Hilfe bei ei- nem Kranken oder Verletz- ten verzichten zu können, hat er von den Grundbegriffen der ärztlichen Ethik rein gar nichts begriffen.
Abgesehen davon ist durch die Weigerung, zum Beispiel einem verwundeten Soldaten zu helfen, eindeutig ein Straftatbestand, nämlich der der unterlassenen Hilfe- KRANKENDATEN
Zur Diskussion über die Her- ausgabe von Patientendaten an die Krankenkassen:
Mißbrauch
Wenn ich auch nicht alle Veröffentlichungen gelesen habe, so kommt mir bei dem jetzigen Überblick dennoch ein Unverständnis hoch, es stößt mir sauer auf! Wir Kas- senärzte geben täglich in Form von Befundberichten, Krankenhausentlassungsbe- richten, Gutachten patien- tenbezogene Daten an die Krankenkasse weiter. Es wird uns zwar versichert, daß nur Ärzte es lesen, die Wirklich- keit ist aber anders. Zur Überprüfung unseres Lei- stungsanspruches werden ausführliche Diagnosen auf den Krankenscheinen ver- langt, Angestellte der Kran- kenkassen rufen uns an und
leistung, erfüllt. Im Extrem- fall kann der so (nicht) agie- rende Arzt bewußt zum Ver- ursacher des Todes eines Pa- tienten werden, einer Tatsa- che, die im „Normalfall" zum sofortigen Verlust der Appro- bation führt, unter dem Deckmäntelchen der „politi- schen Humanität" nach Mei- nung des Herrn B. aber offen- sichtlich ungestraft bleiben soll.
Können politische Über- zeugungen für einen Arzt höhere Werte als ein zu rettendes Menschenleben sein?
Im übrigen fühle ich mich als Sanitätsoffizier und Soldat durch die Mär vom Soldaten als potentiellem Mörder, die augenscheinlich auch im DÄ unkommentiert verbreitet werden darf, persönlich ver- unglimpft, und der Autor des Leserbriefes sei gefragt, wie er die (potentielle) bewußte Tötung eines Menschen (!) durch Nichtbehandlung, nur weil er Uniform trägt, mit sei- nem ach so humanitären Ge- wissen vereinbaren kann.
Dr. med. Detlef Nick, Stabsarzt, Wilhelm-Nesen- Straße 19, W-5428 Nastätten diskutieren mit uns über Dia- gnosen, Arztbriefe (zwischen Arzt und Arzt). Gutachten an Gerichte, an Berufsgenossen- schaften werden uns dann von Patienten selbst vorge- legt. Zusammengefaßt ist also von einem gläsernen Patien- ten zu sprechen, jeder (zum Beispiel auch der Bera- ter beim Reichsbund, bei der Gewerkschaft, vor Gericht) kennt alle Befunde und An- sichten der vorbehandelnden Ärzte. Es ist eigentlich eine Diskussion über ein schon praktiziertes Gewohnheits- recht, daß die Kostenträger und in vielen Fällen auch der Patient, jeder Sachbearbeiter der Krankenkassen und auch jeder nicht der Schweige- pflicht verpflichtete Laie Da- tenmißbrauch betreibt. Oder irre ich mich?
Dr. med. Fritz Fuhrmann, Dr.-Heinrich-Jasper-Straße 3, W-3388 Bad Harzburg 1 A-1954 (14) Dt. Ärztebl. 88, Heft 22, 30. Mai 1991