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Archiv "Obduktionen: Anreize für Kostenträger schaffen" (13.12.2002)

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Obduktionen

Zu dem Beitrag „Unsichere und un- einheitliche Rechtslage“ von Dr. med. Dr. jur. Reinhard Dettmeyer und Prof. Dr. med. Burkhard Madea in Heft 36/2002:

Anreize für

Kostenträger schaffen

. . . Abgesehen davon, dass die autoptische Aufklärung unklarer Todesfälle durch entsprechende Deklarierung auf den Leichenschauschei- nen bereits jetzt in den mei- sten Bundesländern über die Ermittlungsbehörden bzw.

die Staatsanwaltschaften an- geordnet werden kann, liegt auch in Krankenhäusern der- zeit die Sektionsfrequenz viel zu niedrig. Daran ändern auch gesetzliche Regelungen z. B. in Form der erweiterten Widerspruchslösung wie im

Berliner Obduktionsgesetz nichts, solange die Kranken- hausträger nicht den Mut fin- den, die Zustimmung zur Ob- duktion bereits im Kranken- hausaufnahmevertrag ein- deutig zu regeln. In Berlin lag die Obduktionsfrequenz drei Jahre nach In-Kraft-Treten des Obduktionsgesetzes 1996 im Mittel unter 16 %.

Die Ursachen für diese uner- freuliche Entwicklung liegen auf der Hand. Die Nutz-

nießer (alle zukünftigen und jetzigen Patienten) einer aus- reichend hohen Obduktions- frequenz (die Bundesärzte- kammer empfiehlt, 30 % der im Krankenhaus Verstorbe- nen einer Sektion zuzu- führen) ahnen nicht, welche entscheidenden Möglichkei- ten einer Qualitätssicherung dadurch gegeben sind. Ihre Interessenvertretung bei den Versicherungsträgern (ge- setzliche und private Kran-

kenkassen) müsste auf ge- setzlicher Grundlage deutlich verbessert werden. Die Ärz- teschaft und der Gesetzgeber sollten in einem wesentlich größeren Umfang als bisher ihrer diesbezüglichen Auf- klärungspflicht nachkom- men. Obduktionen klären nicht nur Hauptkrankheiten und Todesursachen auf, son- dern dokumentieren immer einen morphologischen Ge- samtstatus aller Organe und können deswegen Auskunft über den Verlauf bzw. die Folgezustände lange Zeit zurückliegender chronischer Erkrankungen geben, selbst wenn sie für das unmittelbare Todesursachengeschehen keine besondere Bedeutung besitzen sollten. Sie doku- mentieren gelebtes Leben und können dazu beitragen, die Wirksamkeit länger zurückliegender ärztlicher B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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Maßnahmen zu überprüfen.

Daher ist es bedauerlich, dass Obduktionsberichte häufig die langjährig mit der Be- handlung eines Patienten be- auftragten Hausärzte nicht erreichen, und bei der Ar- beitsüberlastung in Arztpra- xen und Krankenhäusern ist es sicher keine Ausnahme, wenn sie ungelesen zu den Akten gelegt werden.

. . . Erst wenn durch den Ge- setzgeber Anreize und Finan- zierungsmöglichkeiten für die Kostenträger und Anbie- ter von Gesundheitsleistun- gen geschaffen werden, re- gelmäßig die Wirksamkeit ih- rer Maßnahmen durch die Auswertung und anonymi- sierte Offenlegung von Ob- duktionsergebnissen zu über- prüfen, hat der Patient als Endverbraucher der Gesund- heitsleistungen und Vorsor- geprogramme die Chance, den Einsatz der von ihm be- reitgestellten Finanzmittel für eine effiziente Gesund- heitsfürsorge als mündiger Partner mitzubestimmen. Auf diesem Wege können Ob- duktionen die Transparenz im Gesundheitssystem er- höhen und die Position des Patienten als mündigen Ge- sundheitspartner verbessern.

Prof. Dr. med. Johannes Friemann, Unfallkrankenhaus Berlin, Warener Straße 7, 12683 Berlin

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Ruf nach dem Gesetzgeber“ von Thomas Gerst in Heft 47/2002:

Lagerung kompletter Hirne sicher unzulässig

. . . Im Berliner Sektionsge- setz vom 18. Juni 1996 wird ausgeführt, dass „zur Unter- suchung erforderliche Orga- ne und Gewebe entnommen werden“ dürfen. Ähnlich ist es im Hamburger Sektions- gesetz vom 9. Februar 2000 geregelt: „Die für die Unter- suchung erforderlichen Or- gane und Gewebe dürfen entnommen werden.“

Daraus ist zu schließen, dass für spezielle Untersuchungen Organe oder Organteile dau- erhaft entnommen werden

dürfen. Der weitere Umgang mit solchen Organen oder Organteilen muss dann ana- log zum Umgang mit Operati- onsmaterial erfolgen. Dieses bedeutet, dass die für die Mi- kroskopie notwendigen Pro- ben in Paraffin eingebettet werden und dann dauerhaft gelagert werden dürfen (oder sogar müssen), während das verbliebene Restmaterial in ethisch und hygienisch ein- wandfreier Form entsorgt werden muss.

Eine dauerhafte Lagerung kompletter Gehirne, ohne dass spezielle Untersuchun- gen unter bestimmten Fra- gestellungen noch durchge- führt werden, ist sicher un- zulässig.

Prof. Dr. med. W. Saeger, Katholisches Marienkrankenhaus gGmbH, Alfredstraße 9, 22087 Hamburg

Neuroleptika

Zur Bekanntmachung der Änderung der Arzneimittel-Richtlinien durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen „Therapiehinweis atypische Neuroleptika“ in Heft 46/2002:

Missachtung von Patienteninteressen

Die Therapiehinweise des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu den atypischen Neuroleptika sind ein Beispiel für Rückständig- keit und Missachtung von Pa- tienteninteressen im Namen von Pseudowirtschaftlichkeit und EBM-Fetischismus. Die Einführung der atypischen Neuroleptika gehört zu den größten medizinischen Fort- schritten der letzten Jahre und hat einer großen Gruppe psychiatrischer Patienten zu einer entscheidenden Verbes- serung ihrer Lebensqualität verholfen. Die Auffassung, ei- ne generelle Bevorzugung der atypischen Neuroleptika sei „derzeit nicht begründet“, widerspricht den Empfehlun- gen der World Psychiatric Association. Mehrere gut kontrollierte Studien, u. a. im NEJM, konnten in letzter Zeit die Überlegenheit der

Atypika gegenüber den klas- sischen Neuroleptika klar be- legen. Die durch Haloperidol und verwandte Medikamente ausgelöste EPS ist die Grundlage der Stigmatisie- rung psychiatrischer Patien- ten und der entscheidende Grund von Noncompliance und damit von Rehospitali- sierungen. Die verbreitete Anwendung von Haloperidol z. B. bei erregten Patienten ist zwar tradierte klinische Praxis, jedoch keineswegs in der für Atypika geforderten Strenge evidenzbasiert be- gründet. Die Empfehlung, mit Atypika zwar zurückhal- tend zu sein, sie aber noch am ehesten bei „starker indi- vidueller Disposition“ für EPS oder im Falle einer „ab- sehbar langfristigen“ neuro- leptischen Therapie einzuset- zen, führt die von halbver- dauten Ungenauigkeiten nur so strotzende Richtlinie voll- ends ad absurdum, da diese beiden Kriterien für fast alle an Schizophrenie erkrankten Patienten zutreffen. Die

„fehlende Möglichkeit einer Depotmedikation“ ist seit Monaten auf dem Markt; ein Atypikum hat inzwischen auch die Zulassung für die Behandlung der Manie. Es führt gerade im Bereich der Schizophrenietherapie völlig in die Irre, lediglich die Ta- gestherapiekosten der einzel- nen Präparate miteinander zu vergleichen. Diese ma- chen nur einen Bruchteil der volkswirtschaftlichen Kosten der Erkrankung aus; pharma- koökonomische Studien konnten im angloamerikani- schen Raum klar eine erheb- liche Kostenersparnis durch den vermehrten Einsatz von Atypika nachweisen. Im Ver- gleich zu Pharmakosten bei

rheumatischen Erkrankun- gen, Aids, Malignomen oder nach Transplantationen sind die Tagestherapiekosten von atypischen Neuroleptika

„Peanuts“; der Versuch, auch diese noch auf das Niveau der Sechzigerjahre zurückzu- stutzen, zeigt deutlich den Grad an Missachtung, der ge- rade psychiatrischen Patien- ten offensichtlich immer noch entgegengebracht wird.

Dr. Claus Normann,

Universitätsklinikum Freiburg, Abtl. für Psychiatrie und Psychotherapie, Hauptstraße 5, 79104 Freiburg

Rolle rückwärts

Die veröffentlichten geän- derten Richtlinien bieten kei- ne ausgewogene Bewertung der wissenschaftlichen Lite- ratur zum Einsatz von atypi- schen Neuroleptika. Die Stel- lungnahmen der amerikani- schen psychiatrischen Gesell- schaft wurden nicht einbezo- gen, und eine Bewertung der internationalen Literatur nach Evidenzklasse eins bis vier fand nicht statt.

Die nordamerikanischen Kollegen stellen 85 % ihrer Patienten bereits auf Atypika ein, wogegen in Deutschland auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine Vernachlässigung dieser ne- benwirkungsärmeren Thera- pie zu beklagen ist. Die geän- derten Richtlinien sind schar- fe Munition gegen Psychia- ter, die Atypika unter Richt- größenbedingungen bevor- zugen.

Soll ich jetzt tatsächlich mei- ne jungen Patienten durch Akathisie und Parkinsonoid unter Haloperidol schicken, bevor ich zu teuren Atypika greife? Ein solches Stufen-

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A3396 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 5013. Dezember 2002

B R I E F E

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“ bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail-Adresse). Die Re- daktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail- Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu

kürzen.

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schema ist für rein ambulante Therapie realitätsfern und nicht evaluiert. Für die Be- handung meiner schizophre- nen Patienten wäre die Be- folgung der Richtlinien eine volle Rolle rückwärts.

PS: Risperdal ist als Depot und Zeldox als parenterale Form verfügbar.

Dr. med. Ulrich Dickmann, Ahlkenweg 143, 26131 Oldenburg

Nicht zeitgemäß

Glücklicherweise gibt es ei- nen medizinischen Fort- schritt für unsere Patienten, neue Indikationen bzw. Sub- stanzen sind hinzugekom- men. Bei den verfügbaren neuen Neuroleptika muss Zi- prasidon (Zeldox) ergänzt werden, welches auch als i. m.

Applikation verfügbar ist.

Olanzapin (Zyprexa) ist für die mäßig schwere bis schwe- re Manie zugelassen. Des Wei- teren ist eine Depotformulie- rung des Risperidons (Ris- perdal Consta) erhältlich.

Den Empfehlungen, dass er- regte, akut erkrankte Patien- ten eher mit klassischen Neu- roleptika zu behandeln seien und bei einer kurzfristigen erforderlichen Therapie eher

alte Neuroleptika zu wählen seien, kann nicht gefolgt wer- den. Wenn die Verfasser je- mals einen Patienten mit ei- ner Schizophrenie, der Erfah- rung mit klassischen und neuen atypischen Neurolep- tika sammeln musste, gefragt hätten, wie es sich damit an- fühlt, wüssten diese, warum.

Umfragen zufolge würden über 70 % der Ärzte ihren Angehörigen neuere Neuro- leptika verschreiben, sie tun es bei ihren Patienten in et- was über 30 %. Diese Hal- tung, die sich in den ange- sprochenen Therapierichtli- nien wiederfindet und die die Fortschritte der modernen Psychopharmakotherapie nicht ausreichend würdigt, sondern aus Kostengründen bei Patienten mit geringer Lobby versucht, den Einsatz alter Medikamente möglichst festzuschreiben, ist nicht zeit- gemäß. Unsere Patienten ha- ben ein Recht darauf, eine sehr gut wirksame, gut ver- trägliche und ohne entstel- lende Spätfolgen versehene Medikation zu erhalten, dies sollten sie auch einfordern.

Priv.-Doz. Dr. med. Stefan Kropp, Klinische Psychiatrie und Psycho- therapie, Medizinische Hochschule Hannover, 30623 Hannover

Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 5013. Dezember 2002 AA3397

B R I E F E

Mammakarzinom

Zu dem Beitrag „Mammakarzinom- Verdacht: Zu viele diagnostische Operationen“ von Prof. Dr. med.

Dr. sc. Karl W. Lauterbach in Heft 45/2002:

Traurige Bilanz

Der Autor vergleicht die berühmten Äpfel mit Eiern.

Wir in Deutschland haben kein Mammographiescree- ningprogramm, obwohl es – wie wir am Beispiel der Nie- derlande sehen – sicherlich von Nutzen wäre. In den Nie- derlanden sinkt die Biopsie- rate, da anhand der Vorauf- nahmen eine Verlaufsbeob- achtung wesentlich präziser möglich ist. Nichtsdestotrotz müssen die mit hohen Kosten und Aufwand gewonnenen Ergebnisse der staatlichen

Einrichtungen kritisch hin- terfragt werden, da niemand auf der Welt mit solch guten Ergebnissen aufwarten kann.

Für Mediziner ist es nichts Neues, dass Ergebnisse ent- sprechend dem Auftraggeber angepasst werden.

Grund zur Besorgnis sollte jedoch sein, dass 56,3 % der Frauen mit einem tastbaren Knoten, den sie aus meiner Erfahrung heraus schon mehrere Monate getastet ha- ben, zu uns Ärzten kommen.

Hier ist eine verfehlte Ge- sundheitspolitik die Ursache, für die unsere Politiker ver- antwortlich sind. Um von ihrem eigenen Unvermögen abzulenken, werden die Ärz- te als unfähig und geldgeil dargestellt. Parallelen gibt es genug . . .

Unsere Gesundheitsministe- rin Schmidt ist nicht in der

Lage, ein Konzept vorzule- gen. Da sie mit der komple- xen Materie nicht alleine zu- rechtkommt, werden angeb- liche Fachkompetenzen be- fragt. Leider ist der notwen- dige medizinische Sachver- stand auch hier nicht zu be- obachten. Das Justizministe- rium wird immer von einem Juristen besetzt. Am Gesund- heitssystem therapieren viele und vor allem viele Unfähige.

Bald wird es daher tot sein.

Dies ist die traurige Bilanz der letzten Jahre Gesund- heitspolitik . . .

Dr. med. Thomas Fox,Radiologische Praxis am Krankenhaus St. Josef, Klosterstraße 14, 66125 Saarbrücken

Nicht nur Richtung Niederlande schielen

Auch in Deutschland ist die minimalinvasive Diagnostik ein wichtiger Bestandteil der komplexen Mammadiagno- stik. Hochgeschwindigkeits- stanzbiopsien und Vakuum- schneidbiopsien werden in unserer Klinik routinemässig eingesetzt.

Die offene Operation an der Brust zur Abklärung einer unklaren Veränderung ist die absolute Ausnahme. Auch die Schnellschnittdiagnostik, wie Sie sie beschreiben, gehört der Vergangenheit an. Selbst bei hervorragender Qualität der Mammographie wird es immer eine Anzahl nicht ein- deutiger, abklärungsbedürfti- ger Befunde geben. Das liegt nun mal in der Natur dieser Methode. Will man offene Operationen vermeiden, müssen die minimal invasi- ven Techniken zum Einsatz kommen.

Das Problem besteht aber darin, dass auch den Verant- wortlichen der Krankenkas- sen nicht bekannt zu sein scheint, dass diese Methoden sinnlose Operationen ver- meiden, dass sie bei gleicher Sicherheit risikoärmer und kostengünstiger sind. So wer- den anstandslos die Kosten einer offenen Biopsie getra- gen, während die Kosten- übernahme für eine Hochge- schwindigkeitsstanzbiopsie

oder Vakuumschneidbiopsie verweigert wird.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Also nicht nur Richtung Niederlande schielen!

Dr. med. Sabine Balschat, Mammazentrum, Dietrich-Bonhoeffer- Klinikum Neubrandenburg, Allende- straße 30, 17033 Neubrandenburg

Zu der Meldung „Kritik an Radiolo- gen“ in Heft 48/2002:

Wenig hilfreich

. . . Die niedergelassenen (Fach-)Radiologen sind be- kanntlich bei den Abrech- nungsvorschriften der sozialen Krankenversicherung in Deutschland für die Indikation zu Röntgen- und Ultraschall- untersuchungen gar nicht ver- antwortlich, denn sie dürfen ja nur auf Überweisungsschein arbeiten; das heißt, die Leistun- gen, die vom Fachradiologen durchgeführt werden, sind ausnahmslos vom überwei- senden Haus- oder Facharzt veranlasst und angeordnet.

Beanstandungen von Zahl oder Umfang der Röntgen- untersuchungen könnten sich also – wenn überhaupt – nur auf die teilradiologischen (und sonographischen) Lei- stungen beziehen, die von den Nicht-Fachradiologen

„in eigener Regie“ veranlasst und durchgeführt werden.

Was die Qualität der Leistun- gen angeht, so dürfte auch an- zunehmen (und nachzuwei- sen) sein, dass diese bei den radiologischen Fachärzten sicher nicht schlechter ausfällt als bei den Teilradiologen.

Für die Mammographie z. B.

gelten bereits sehr strenge technische und konkrete Vor- bedingungen, auch für die Überprüfung der Erfahrungs- Kompetenz der Auswerter. – Für die Sonographie-Unter- suchungen wären gleichartige Qualifikations-Kriterien ebenfalls zu empfehlen.

Solche undifferenzierten Be- schwerden über Umfang und Qualität der bildgebenden Diagnostik in Deutschland sind auf alle Fälle für eine eventuell nötige Reform un-

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seres Gesundheitswesens we- nig hilfreich.

Dr. Günter Beck,Am Ährenfeld 9, 86356 Neusäß-Steppach

Psychoanalytiker

Zu dem Beitrag „Weg vom Dogma“

von Petra Bühring in Heft 44/2002:

Uneinheitliches Bild

Freud war kein orthodoxer Psychoanalytiker. Er ging unorthodox mit seinen Pati- enten um. Erst einige seiner Epigonen wurden – aller- dings von ihm unterstützt –

„päpstlicher als der Papst“.

Es gab in den Anfängen hochfrequente, aber kaum (über)lange Psychoanaly- sen.

Die in der Dachgesellschaft DGPT organisierte Psycho- analyse bietet derzeit ein uneinheitliches Bild hin- sichtlich ihres Selbstver- ständnisses. Das erschwert den berufspolitischen Um- gang mit ihr. „Fundamenta- listische“ Strömungen ste- hen „liberalen“ Kräften gegenüber, die anscheinend alles für erlaubt halten und dadurch Gefahr laufen, das Kind mit dem Bade auszu- schütten, wie man in dem Artikel den Eindruck haben kann.

Die Psychoanalyse steht vor der Schwierigkeit, unter den neuen Bedingungen einer zweigliedrigen Weiterbil- dungslandschaft – hier die ärztliche Weiterbildungsord- nung, dort die Ausbildung zum Psychologischen Psy- chotherapeuten – ihr tradi- tionell berufsübergreifendes Selbstverständnis auch in Zu- kunft zu realisieren.

Statt sich nun aber in dieser prekären Lage gegenüber der Medizin kooperativ zu verhalten, lehnt sie das „me- dizinische Krankheitsmo- dell“ pauschal ab (NZZ 25./26. 3. 2000), brandmarkt eine sinnvolle ärztliche Me- thodenkombination als

„Kunstfehler“ (Pt-Fachaus- schuss April 2001), diagnosti- ziert beim Facharzt für Psy- chotherapeutische Medizin

„Omnipotenzansprüche“

(PSYCHE 5/2002), unter- stellt ihm Absichten, mit ei- nem eigenen Leistungskapi- tel die Richtlinientherapie untergraben zu wollen (EBM 2000plus) und gründet ein

„Ärzteforum“, welches je- doch sogleich mit „gemisch- ten“ Verbänden politische Koalitionen eingeht.

Diese Symptome zeigen, dass die offizielle Psychoanalyse nach wie vor ihr Verhältnis zur Medizin nicht geklärt hat und eifersüchtig auf

Bemühungen von psycho- analytisch orientierten Fachärzten reagiert, den von der Psychoanalyse kommen- den psychodynamischen Ge- sichtspunkt in der Medizin zu etablieren.

Dr. med. Richard Kettler, Reichsstraße 95, 14052 Berlin

Politik

Zu dem Börsebius-Beitrag „Mit der Brechstange“ in Heft 46/2002:

Glückwunsch

Selten ist mir („Mit der Brechstange“ – es ist wirklich zum Brechen) so aus dem Herzen gesprochen worden, Glückwunsch!

Noch zwei Dinge sind anzu- merken:

Ein in vierter (!) Ehe le- bender Bundeskanzler wird bei dem Vermittlungsversuch

„seiner“ Familienpolitik scheitern!

„. . . des Souveräns Beru- fung . . .“ zeigt sich auch dar- in, dass er bei seiner Vereidi- gung auf die Formel „so wahr mir Gott helfe“ verzichtet hat, über ihm ist eben keiner mehr! (Wir haben vielleicht doch noch Glück im Un- glück: Gott wird ihm nicht helfen!)

Vielleicht noch zwei Inter- pretationsversuche zum Be- griff Bundesregierung ange- sichts der Steuererhöhungs- („Spar“[?]-)Politik:

BundesreAgierung oder auch

Bundesre-GIER-ung.

Dr. med. Michael Kurtze, Duvenstedter Damm 37, 22397 Hamburg

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A3398 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 5013. Dezember 2002

B R I E F E / B Ü C H E R

Dorothy Leigh Sayers: Ärger im Bellona-Club. Gelesen von Chri- stian Brückner, Audiobuch, Dr.

Corina Zimber, Freiburg, 2002, ca. 510 min. 7 CD 44,90 C/6 MC 44,90 C

„Wimsey, was um alles in der Welt machen Sie in dieser Leichenhalle?“ Die „Leichen- halle“ ist der altehrwürdige Bellona-Club, in dem die meist hochbetagten Herren

der feinen Londoner Gesell- schaft sich den Tag vertrei- ben. Die despektierliche Be- grüßung stammt von George Fentiman, der dort unver- hofft auf Lord Peter Wimsey trifft. Die Routine des Club- Lebens wird jedoch empfind- lich gestört, als Wimsey im Rauchsalon die Leiche von Georges Großvater entdeckt.

Der alte Herr, schwer herz- krank und fast 90-jährig, hat- te bereits mehrere Stunden

lang tot im Sessel gesessen.

Zunächst spricht nichts gegen eine natürliche Todesursache.

Eine Wende tritt ein, als der Anwalt der Familie Fentiman Hobbydetektiv Lord Peter damit beauftragt, den genau- en Todeszeitpunkt herauszu- finden. Für die Erben des be- trächtlichen Vermögens von General Fentimans Schwe- ster, die am selben Tag starb wie ihr Bruder, hängt alles da- von ab, wer von beiden zuerst das Zeitliche segnete. Für Lord Peter beginnt ein kniff- liges Puzzlespiel, in dessen Verlauf sich mehr und mehr der Verdacht erhärtet, dass der alte General heim- tückisch ermordet wurde.

Dorothy L. Sayers verbin- det in ihrem Kriminalroman, der 1928 erschien, spannende Unterhaltung mit feinen iro- nischen Seitenhieben auf die englische upper class. Der Schauspieler und Sprecher Christian Brückner – die deut- sche Stimme von Robert de Niro – liest den Text packend und mit viel Gefühl für Zwi- schentöne. Wer Krimis mag und gerne etwas vorgelesen bekommt, wird hier bestens unterhalten. Heike Korzilius

Hörbuch-Krimi

Spannung, gepaart mit feiner Ironie

Bildband

Träume, Wünsche und Zweifel

Wilhelm Schäberle: Begegnungen.

Mabuse-Verlag, Frankfurt/Main, 2002, 48 Seiten, kartoniert, 15A

„Bilder sprechen, wo Worte versagen“, schreibt Dr. med.

Wilhelm Schäberle im Vor- wort. Dennoch beginnt sein

Bildband mit Gedichten, in de- nen der Künstler auf seine In- tention verweist. Der Leser und Betrachter soll mit der Komplexität menschlicher Be- gegnungen konfrontiert wer- den. Diese Begegnungen sind durchaus nicht immer Anlass zur Freude, so wie auch die Auseinandersetzung mit der Krankheit viele Facetten offen- bart. Schäberle betrachtet die Situationen im Kran- kenhaus,aber auch in privaten Beziehungs- konstellationen und im politischen Be- reich als „Grenz- erfahrung, als Zer- störung, aber auch als Möglichkeit oder Zwang, Weichen neu zu stellen“. Es ist seine Absicht, „das

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