• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Urteil des Bundesgerichtshofs: Pharmagroßhändler müssen nun auch Import- Arzneimittel anbieten" (10.03.1995)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Urteil des Bundesgerichtshofs: Pharmagroßhändler müssen nun auch Import- Arzneimittel anbieten" (10.03.1995)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

94 12 300 mu

Pharma - Außenhandel

Werte der von Deutschland ein- und ausgeführten Waren in Mb. DM

(Veränderungen zum Vorjahr) 12.820 12.067 I (+6,2%) (+14,3%)

7.682 (+26,3%)

Quelle OPI *nur Westdeutschland

*

1991

II

11992

I

1993

13.857 (+81 %) POLITIK

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Grundsatzentscheidung Ende Februar die Boykotthaltung deutscher Pharma-Großhändler ge- gen Import-Arzneimittel verurteilt.

Damit wird es den Krankenkassen nach eigener Einschätzung in Zu- kunft möglich sein, bei Medikamen- ten auf Rezept bis zu 560 Millionen DM im Jahr an Kosten einzusparen.

Der Kartellsenat des BGH hatte nach eigener Darstellung zu entschei- den, ob führende Pharma-Großhänd- ler sich grundsätzlich weigern dürfen, re- oder parallelimportierte Import- arzneimittel in ihr Sortiment aufzu- nehmen. Dabei handelt es sich um Medikamente, die von deutschen Herstellern in Mitgliedstaaten der Europäischen Union exportiert oder dort von Tochtergesellschaften bezie- hungsweise Lizenzunternehmen her- gestellt worden sind. Da Importeure das Preisgefälle zwischen der Bundes- republik und dem Ausland nutzen, werden solche Importarzneimittel preisgünstiger angeboten als die von den Herstellern im Inland vertriebe- nen Originalarzneimittel.

Verfügung stammt aus dem Jahr 1992

Wie viele Pharma-Großhändler hatten sich die Unternehmen Anzag, Gehe sowie Sanacorp geweigert, ne- ben den teureren Originalmedika- menten billigere Importarzneimittel in ihr Sortiment aufzunehmen. Be- gründet hatten sie dies im wesentli- chen mit unzureichenden Absatz- möglichkeiten beim Einzelhandel und mit drohenden wirtschaftlichen Einbußen als Folge geringerer Ge- winnspannen bei Importarzneimit- teln. Der Kartellsenat bezeichnete diese Verweigerungshaltung als

AKTUELL

„nicht gerechtfertigte Benachteili- gung der Importeure". Geklagt hat- ten das Bundeskartellamt und ein Pharma-Importeur (Aktenzeichen: Z KVR 10,11,12/94). Das Kartellamt hatte nach Darstellung des „Handels- blatts" bereits 1992 entsprechende Verfügungen gegen die Großhändler erlassen.

Das Gericht folgte nun der Auf- fassung der Kläger; eine anderslau- tende Entscheidung des Berliner

993 erreichte der Weltmarkt für pharmazeutische Produkte ein Volumen von etwa 233 Milliarden DM (zu Herstellerabgabepreisen). Dabei überstiegen die deutschen Exporte bei weitem die Summe der impor- tierten Präparate. Quelle: DPI Kammergerichts wurde aufgehoben.

Der klagende Importeur, die Eurim- Pharm Arzneimittel GmbH, führt rund 500 der gängigsten Medikamen- te aus Europa ein. Er durfte jedoch bisher nicht die Vertriebswege der Grossisten nutzen. Das Kartellamt hatte auf die marktbeherrschende Stellung der drei beklagten Pharma-

Großhändler verwiesen. Bei einem Umsatz von drei bis vier Milliarden DM jährlich halten sie unter den ins- gesamt 20 Grossisten einen Marktan- teil von 40 bis 50 Prozent. Weil etwa 95 Prozent aller Medikamente über Grossisten abgegeben werden, wur- den die belieferten Apotheken dem Bundeskartellamt zufolge durch den Großhandel „auf Originalpräparate ausgerichtet". Dies sei der Grund dafür, daß der Marktanteil der re-im- portierten Arzneimittel in Deutsch- land erst bei rund einem Prozent liegt.

Welche Konsequenzen das Urteil haben wird, ist umstritten. Außer den gesetzlichen Krankenkassen rechnet Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) mit jährlichen Ein- sparungen bis zu 500 Millionen DM bei Medikamenten. Dem hat unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände wi- dersprochen: Importarzneimittel sei- en im Durchschnitt 10 bis 15 Prozent billiger als deutsche Originalpräpara- te. Somit müßten circa 25 Prozent al- ler verordneten Arzneimittel durch Importe ersetzt werden, damit es zu einer derartigen Einsparung komme

Niedrigpreise: Folge staatlicher Eingriffe

Der Bundesverband der Pharma- zeutischen Industrie hat zu bedenken gegeben, daß in Deutschland anstelle re-importierter Präparate längst Ge- nerika angeboten werden. Diese sei- en zum Teil noch billiger als die Re- Importe.

Der Verband Forschender Arz- neimittelhersteller kritisiert eine schiefe Darstellung: Die Arzneimit- telpreise in anderen Ländern seien nicht aufgrund marktwirtschaftlicher Prozesse niedriger, sondern als Folge massiver staatlicher Eingriffe in die Preisbildung. Dies gelte beispielswei- se für Italien und Spanien. Innerhalb Europas gebe es gar keinen funktio- nierenden Pharmamarkt, sondern starke Regulierungen. Übertriebene Hoffnungen auf Konsequenzen aus dem Urteil solle man besser nicht he- gen — auch deshalb nicht, weil sich die Preise innerhalb der Europäischen Union im Arzneimittelbereich sowie- so zunehmend nivellierten. afp/th

Urteil des Buncesgerichtshofs

Pharmagroßhändler

müssen nun auch Import- Arzneimittel anbieten

A-666 (24) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 10, 10. März 1995

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Aber nur rund ein Drittel der Medikamente mit Zulassung für Deutschland ist durch Importe aus EU-Staaten er- setzbar.. Zurzeit werden 15 Prozent dieses ersetzba- ren

Und bereits jetzt gibt es be- gründete Zweifel an der Unbedenk- lichkeit von MDMA, die der Bundes- gerichtshof durch entsprechende Strafandrohung für den Handel ge- würdigt hat

Pensionäre oder Kranken- hausvertreter, die sich für das Projekt interessieren, können sich wenden an: VKD, Kai- serstraße 50, W-4330 Mül- heim/Ruhr. Seminar-Kongreß der FÄPI

Nachdem sich BPI und Barmer bereits auf ge- meinsame Kriterien für die Qualität und Deklaration von pflanzlichen Arzneimitteln im Leistungskatalog der Krankenkassen geeinigt

„aut idem“ verordnete Rabattarzneimittel missachtet. Der Verstoß gegen das Substi- tutionsgebot schließe jegliche Vergütung für die Abgabe des Arzneimittels aus. Dies folge schon

Zum Schuljahr 2012/2013 gibt es für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen.. Ab

Auch im kommenden Schuljahr 2020/2021 besteht für Eltern mit einem Einkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze die Möglichkeit, für ihre Kinder Anträge zur Teilnahme an

Zum Schuljahr 2014/2015 gibt es für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen..