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Schulbuchausleihe 2014/2015: Anträge müssen bis 15. März abgegeben werden

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25.02.2014

Schulbuchausleihe 2014/2015: Anträge müssen bis 15. März abgegeben werden

Zum Schuljahr 2014/2015 gibt es für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen.

Berechtigten Schülerinnen und Schülern werden dann alle Schulbücher sowie die meisten Arbeitshefte unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die unentgeltliche Schulbuchausleihe muss bis Samstag, 15. März 2014, beantragt sein. Bei der Antragstellung müssen Eltern ihr

Jahreseinkommen nachweisen. Entsprechende Anträge sind in den Schulen erhältlich oder können auf der Internetseite lmf-online.rlp.de heruntergeladen werden. Der Antrag ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der Schule abzugeben.

Der Abgabetermin 15. März gilt auch, wenn noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler besuchen wird. Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr werden bei einem späteren Wechsel der Schule von anderen Schulträgern übernommen. Die Einhaltung des Abgabetermins ist unter anderem erforderlich, damit die Beschaffung der entsprechenden Bücher und Arbeitshefte frühzeitig erfolgen kann. Die Bearbeitung der Anträge Ludwigshafener Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Abteilung Schulen der Stadtverwaltung Ludwigshafen.

 

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