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Verfügung Nr. 09/2014 Festlegung von Mindestfrequenzen für die Einrichtung einer Einführungsphase an allgemeinbildenden Gymnasialen Oberstufen, Schuljahr 2014/2015

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Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

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Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 28195 Bremen

Gymnasien und Abteilungen Gymnasium in Schulzentren des Sekundarbereichs II der Stadtgemeinde Bremen

Verfügung Nr.9/2014

Auskunft erteilt Herr Joachim Böse Zimmer 230 T (04 21) 3 61 6550 F (04 21) 4 96 6550 E-Mail

joachim.boese@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 24-20

Bremen, 24.01.2014

Festlegung von Mindestfrequenzen für die Einrichtung einer Einführungsphase an allgemeinbildenden Gymnasialen Oberstufen, Schuljahr 2014/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem Schuljahr 2014/15 werden als Folge der Umstellung der Schulsystems von den Schulzentren zur Oberschule, weniger Schülerinnen und Schüler in die Gymnasiale Oberstufe überwechseln (sog. „Nulljahrgang“). Diese Entwicklung wird sich über einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt auf die Schülerzahlen auswirken. Ab dem Schuljahr 2017/2018 ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Übergänge wieder auf den bisherigen Stand einpendeln wird.

Von dieser Entwicklung werden einige Gymnasiale Oberstufen besonders betroffen sein. Für die Einrichtung einer Einführungsphase wird daher folgendes festgelegt:

- Voraussetzung für die Einrichtung einer Einführungsphase an einer allgemeinbildenden Gymnasialen Oberstufe im Schuljahr 2014/2015 ist, dass nachweislich mindestens zwei Klassenverbände mit mindestens jeweils 20 Schülerinnen und Schülern gebildet werden können. In diesem Fall werden drei Profile in der Qualifikationsphase zugesichert.

- Soweit diese Voraussetzung nicht gegeben ist, muss die Einführungsphase für ein Jahr ausgesetzt werden.

Ich bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Joachim Böse

Referenzen

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