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Schulbuchausleihe: Anträge müssen bis 15. März abgegeben werden

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08.03.2012

Schulbuchausleihe: Anträge müssen bis 15. März abgegeben werden

Die Schulverwaltung erinnert an den Abgabetermin für Anträge zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe am 15. März 2012.

Zum Schuljahr 2012/2013 gibt es für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen.

Ab dem kommenden Schuljahr können also auch Eltern von Grundschulkindern Anträge stellen.

Der bisherige Lernmittelgutschein wird dabei durch die unentgeltliche Ausleihe ersetzt.

Berechtigten Schülerinnen und Schülern werden dann alle Schulbücher sowie die meisten Arbeitshefte unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bei der Antragstellung müssen Eltern ihr Jahreseinkommens nachweisen. Entsprechende Anträge sind in den Schulen erhältlich oder können auf der Internetseite: lmf-online.rlp.del heruntergeladen werden. Der Antrag ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der Schule abzugeben. Die Bearbeitung erfolgt durch die Abteilung Schulen der Stadtverwaltung Ludwigshafen.

Der Abgabetermin 15. März 2012 ist verbindlich. Dies gilt auch, falls noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler besuchen wird. Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr werden bei einem späteren Wechsel der Schule von anderen Schulträgern übernommen. Die Einhaltung dieses Termins ist unter anderem erforderlich, damit die Beschaffung der entsprechenden Bücher und Arbeitshefte frühzeitig erfolgen kann.

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