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Schulbuchausleihe 2016/2017: Anträge müssen bis 15. März abgegeben werden

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01.02.2016

Schulbuchausleihe 2016/2017: Anträge müssen bis 15. März abgegeben werden

Der Bereich Schulen erinnert an den Abgabetermin für Anträge zur Teilnahme an der

unentgeltlichen Schulbuchausleihe am 15. März 2016. Auch im Schuljahr 2016/2017 gibt es für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz die

Möglichkeit, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Berechtigten Schülerinnen und Schülern werden dann alle Schulbücher sowie die meisten Arbeitshefte unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bei der Antragstellung müssen Eltern ihr Jahreseinkommen nachweisen.

Entsprechende Anträge sind in den Schulen erhältlich oder können auf der Internetseite: lmf- online.rlp.de heruntergeladen werden. Der Antrag ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der Schule abzugeben. Die Bearbeitung der Anträge Ludwigshafener Schülerinnen und Schüler erfolgt durch den Bereich Schulen der Stadtverwaltung Ludwigshafen.

Abgabetermin ist der 15. März 2016. Dies gilt auch, falls noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler besuchen wird. Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr werden bei einem späteren Wechsel der Schule von anderen Schulträgern übernommen. Die Einhaltung dieses Termins ist unter anderem erforderlich, damit die Beschaffung der entsprechenden Bücher und Arbeitshefte frühzeitig erfolgen kann.

Persönliche Termine im Servicebüro im Rathaus werden nur nach vorheriger Vereinbarung unter Telefon 0621 504-2478 vergeben.

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