20.10.2017
Schulbuchausleihe: Leihgebühr wird abgebucht
Die Leihgebühr für die entgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2017/2018 wird am 2.
November 2017 abgebucht. Darauf weist der Bereich Schulen der Stadtverwaltung hin. Der Betrag wird jeweils von dem Konto abgebucht, das die Familien bei der Antragstellung
angegeben haben. Wenn das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung keine ausreichende Deckung aufweist und die Lastschrift nicht eingelöst werden kann, können die entstandenen
Aufwendungen und Auslagen gegenüber den Zahlungspflichtigen geltend gemacht werden.