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Verfügung Nr. 72/2012 Parallelarbeiten in der 6. Jahrgangsstufe der allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I im Schuljahr 2012/ 2013

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Academic year: 2022

Aktie "Verfügung Nr. 72/2012 Parallelarbeiten in der 6. Jahrgangsstufe der allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I im Schuljahr 2012/ 2013"

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Der Senator für Bildung,

Wissenschaft und Gesundheit Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die

Schulleitungen

der Schulen der Sekundarstufe I des Landes Bremen

nachrichtlich.: Schulen der Sekundarstufe I in freier Trägerschaft

Verfügung Nr. 72/2012

Auskunft erteilt Frau Anja Witkabel Zimmer 319 Tel 0421 361 6209 Fax 0421 496 6209 E-mail:

anja.witkabel@bildung.bremen.de Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 20-11

Bremen, 04.12.2012

Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

Parallelarbeiten in der 6. Jahrgangsstufe der allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I im Schuljahr 2012/ 2013

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Im Schuljahr 2012/ 2013 werden verpflichtend Parallelarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 geschrieben.

Parallelarbeiten haben sich in den letzten Jahren als ein Instrument der Qualitätssicherung an den Schulen im Lande Bremen bewährt. Zu Ihrer Unterstützung bei der Planung und Gestaltung sind die „Leitfaden für die Erstellung der Parallelarbeiten“ als Anlage beigefügt.

Im Übrigen gilt für die Parallelarbeiten im Schuljahr 2012/2013 in der Jahrgangsstufe 6 Folgendes:

1. Die allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I schreiben in der 2. Hälfte der 6. Jahrgangsstufe bis zu den Osterferien in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch schulinterne Parallel- arbeiten mit für alle Lerngruppen der jeweiligen Schule gleicher Aufgabenstellung und Bearbei- tungszeit sowie gleichem Bewertungsschlüssel. Die Arbeiten in dem jeweiligen Fach werden zum gleichen Zeitpunkt geschrieben.

2. Die Lehrkräfte, die das jeweilige Fach im 6. Jahrgang unterrichten, entwickeln die Parallelarbeit gemeinsam. Für die Planung und Gestaltung der Parallelarbeiten sind als Anlage zu dieser Ver- fügung von der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Leitfäden bereitgestellt.

3. Die Arbeiten werden als Klassenarbeiten geschrieben und gewertet.

4. Um eine Einschätzung der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, soll die Bewertung von mindestens drei Arbeiten – je eine aus dem oberen, mittleren und unteren Leistungs- spektrum – durch Zweitkorrektur überprüft werden.

5. Die Auswertung der Arbeiten erfolgt im Rahmen einer Fachkonferenz.

6. Die Ergebnisse der Auswertung und die Schlussfolgerungen, die aus der Auswertung für die Weiterentwicklung des Unterrichts gezogen werden, werden in der Schule dokumentiert, so dass sie auf Nachfrage der Schulaufsicht zur Verfügung gestellt werden können.

außer dienstags BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

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7. Bei Einzügigkeit werden die Parallelarbeiten für die Fächer gemeinsam mit einer Schule in der Region entwickelt, zum gleichen Zeitpunkt geschrieben und ausgewertet.

8. In den 6. Klassen der Oberschulen werden die Arbeiten für alle Schüler auf einem Niveau ge- schrieben. Es gibt keine Aufgabendifferenzierung. Schülerinnen und Schüler mit statuiertem sonderpädagogischem Förderbedarf können Aufgaben auf einem Niveau erhalten, die der zieldifferenten Förderung entsprechen.

Ich weise darauf hin, dass sich die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit nach den Osterferien die Aufgabenstellungen von Parallelarbeiten aus zufällig ausgewählten Schulen zur Ü- berprüfung vorlegen lassen wird.

Ich bitte Sie, den Leitfaden an die Jahrgangsteams und die entsprechenden Fachkräfte wei- terzugeben.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Dr. Thomas Bethge

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