Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:
Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653
(außer dienstags) BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01
Die Senatorin
für Bildung und Wissenschaft Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen
An die
Schulleitungen
der Oberschulen, der Schulzentren mit Sekundarschulen und der Gesamtschulen
im Land Bremen
Verfügung Nr. 76/2012
Auskunft erteilt Frau Anja Witkabel Zimmer 319 Tel 0421 361 6209 Fax 0421 496 6209 E-mail:
anja.witkabel@bildung.bremen.de Datum und Zeichen
Ihres Schreibens Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 20-11
Bremen, 20.12..2012
Abschlussprüfungen in der 10. Jahrgangsstufe der Sekundarschulen und der Gesamtschu- len im Schuljahr 2013/ 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß der Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse durch Abschlussprüfungen im Sekundar- bereich I (§ 6 Absatz 2) teile ich Ihnen die Themenschwerpunkte mit, aus denen die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen in der Abschlussprüfung zum Ende des Schuljahres 2013/2014 gestellt werden. Sie befinden sich in der Anlage.
Ich bitte Sie, die Themenschwerpunkte den Sprecherinnen und Sprechern der betroffenen Fach- konferenzen weiterzugeben. Die Fachkonferenzen müssen die Schwerpunkte in ihrer fachlichen Planung der 10. Jahrgangsstufe berücksichtigen.
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft hat für die Abschlussprüfung im Schuljahr 2013/ 2014 folgende Termine festgelegt:
Schriftliche Prüfungen
Haupttermin Nachholtermin
Deutsch Mo,16.06.2014 Deutsch Mo,30.06.2014
Mathematik Mi, 18.06.2014 Mathematik Mi, 02.07.2014
Englisch* Fr, 20.06.2014 Englisch* Fr, 04.07.2014
* oder eine andere 1. Fremdsprache
Die mündlichen Prüfungen können in dem folgenden Zeitraum durchgeführt werden:
vom 12.05 2014 bis zum 11.07.2014. .
Die Haupttermine für die schriftlichen Prüfungen sind unbedingt einzuhalten. Die Nachholtermine dürfen nur in Ausnahmefällen (attestierte Krankheitsfälle u.ä. gemäß § 14 der Verordnung über den Erwerb der Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I) in Anspruch genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
gez.
Dr. Thomas Bethge