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Verfügung Nr. 62/2011 Gesamtschulabschluss - Abschlussprüfungen in der 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs `Gesamtschulen´ im Schuljahr 2011/12

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Aktie "Verfügung Nr. 62/2011 Gesamtschulabschluss - Abschlussprüfungen in der 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs `Gesamtschulen´ im Schuljahr 2011/12"

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Die Senatorin

für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die

Schulleitungen der Oberschulen im Land Bremen nachrichtlich:

ZEB Bremen und Bremerhaven GSV, Stadtschülerring Bremerhaven

Verfügung Nr. 62/2011

Auskunft erteilt Frau Anja Witkabel Zimmer 319 Tel 0421 361 6209 Fax 0421 496 6209 E-mail:

anja.witkabel@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 20-11

Bremen, 28.09.2011

Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

außer dienstags BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

- Gesamtschulabschluss -

Abschlussprüfungen in der 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs `Gesamtschule´ im Schuljahr 2011/12

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ergänzend zu der Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse durch Abschlussprüfungen im Se- kundarbereich I in Verbindung mit § 22 der Zeugnisordnung ist bei der Durchführung von Ab- schlussprüfungen an Gesamtschulen Folgendes zu beachten:

Schülerinnen und Schüler, die die Erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) erwerben, bearbeiten

 die Aufgaben zur Erlangung der EBBR;

 in einem Fach, in dem sie am Unterricht eines Kurses der oberen Anspruchsebene teilge- nommen haben, bearbeiten sie nach Beratung durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer entweder die Aufgaben zur Erlangung der EBBR oder die Aufgaben zur Erlangung des Mitt- leren Schulabschlusses.

Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Schulabschluss (MSA) erwerben, bearbeiten

 in den Fächern, in denen sie am Unterricht eines Kurses der oberen Anspruchsebene teil- genommen haben, die Aufgaben zur Erlangung des MSA;

 in den Fächern, in denen sie am Unterricht eines Kurses der unteren Anspruchsebene teilgenommen haben, bearbeiten sie nach Beratung durch die Fachlehrerin oder den Fach- lehrer entweder die Aufgaben zur Erlangung der EBBR oder die Aufgaben zur Erlangung des MSA.

Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Schulabschluss mit der Berechtigung zum Be- such der Gymnasialen Oberstufe erwerben, bearbeiten

 in den Fächern, in denen sie am Unterricht eines Kurses der oberen Anspruchsebene teil- genommen haben, die Aufgaben zur Erlangung des MSA mit der Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe;

 in einem Fach, in dem sie am Unterricht eines Kurses der unteren Anspruchsebene teil- genommen haben, die Aufgaben zur Erlangung des MSA.

(2)

2 Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Zeugniskonferenz für das Halbjah- reszeugnis und wird spätestens bis zum 08. Februar 2012 dem Landesinstitut für Schule mitge- teilt. Die Klassenleitung informiert die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten rechtzeitig über die Zuordnung.

Ich bitte die Schulleitungen, diese Verfügung unverzüglich an die Sprecherinnen und Sprecher der betroffenen Fachkonferenzen weiterzugeben. Schulkonferenz, Eltern- und Schülerbeiräte sind zeit- nah zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez.

Dr. Thomas Bethge

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