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Die Senatorin
für Bildung und Wissenschaft
Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen
An die
Schulleitungen der Oberschulen im Land Bremen nachrichtlich:
ZEB Bremen und Bremerhaven GSV, Stadtschülerring Bremerhaven
Verfügung Nr. 63/2013
Auskunft erteilt Frau Anja Witkabel Zimmer 319 Tel 0421 361 6209 Fax 0421 496 6209 E-mail:
anja.witkabel@bildung.bremen.de Datum und Zeichen
Ihres Schreibens Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 20-11
Bremen, 04.11.2013
- Gesamtschulabschluss -
Abschlussprüfungen in der 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Gesamtschule im Schul- jahr 2013/14
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Im Schuljahr 2013/2014 werden die Zentralen Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I - für die Gesamtschulen auf zwei Niveaus geschrieben.
Gemäß § 15 (2) der Verordnung über die Prüfungen zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I (PrüfV Sek.I) vom 20.06.2013 nehmen Schülerinnen und Schüler, die am 31. Juli 2013 den Bil- dungsgang Gesamtschule besuchen an den Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I teil. Die Ver- gabe Abschlüsse und Berechtigungen wird nach § 31 Zeugnisverordnung vom 20.06.2013 gere- gelt.
In der Prüfung bearbeiten die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich die Aufgaben des Ni- veaus auf dem sie unterrichtet wurden.
Abweichend von diesem Grundsatz können Schülerinnen und Schüler, die die Erweiterte Berufs- bildungsreife (EBBR) erwerben, in einem Fach, in dem sie am Unterricht eines Kurses der obe- ren Anspruchsebene teilgenommen haben die Aufgaben auf grundlegendem Niveau bearbei- ten.
Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Zeugniskonferenz für das Halbjah- reszeugnis und wird spätestens bis zum 13. Februar 2014 dem Landesinstitut für Schule mitge- teilt.
Ich bitte die Schulleitungen, diese Verfügung unverzüglich an die Sprecherinnen und Sprecher der betroffenen Fachkonferenzen weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
gez.
Dr. Thomas Bethge