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Verfügung Nr. 63/2013 - Gesamtschulabschluss -Abschlussprüfungen in der 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Gesamtschule im Schuljahr 2013/14

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Aktie "Verfügung Nr. 63/2013 - Gesamtschulabschluss -Abschlussprüfungen in der 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Gesamtschule im Schuljahr 2013/14"

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Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

außer dienstags BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die

Schulleitungen der Oberschulen im Land Bremen nachrichtlich:

ZEB Bremen und Bremerhaven GSV, Stadtschülerring Bremerhaven

Verfügung Nr. 63/2013

Auskunft erteilt Frau Anja Witkabel Zimmer 319 Tel 0421 361 6209 Fax 0421 496 6209 E-mail:

anja.witkabel@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 20-11

Bremen, 04.11.2013

- Gesamtschulabschluss -

Abschlussprüfungen in der 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Gesamtschule im Schul- jahr 2013/14

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Im Schuljahr 2013/2014 werden die Zentralen Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I - für die Gesamtschulen auf zwei Niveaus geschrieben.

Gemäß § 15 (2) der Verordnung über die Prüfungen zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I (PrüfV Sek.I) vom 20.06.2013 nehmen Schülerinnen und Schüler, die am 31. Juli 2013 den Bil- dungsgang Gesamtschule besuchen an den Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I teil. Die Ver- gabe Abschlüsse und Berechtigungen wird nach § 31 Zeugnisverordnung vom 20.06.2013 gere- gelt.

In der Prüfung bearbeiten die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich die Aufgaben des Ni- veaus auf dem sie unterrichtet wurden.

Abweichend von diesem Grundsatz können Schülerinnen und Schüler, die die Erweiterte Berufs- bildungsreife (EBBR) erwerben, in einem Fach, in dem sie am Unterricht eines Kurses der obe- ren Anspruchsebene teilgenommen haben die Aufgaben auf grundlegendem Niveau bearbei- ten.

Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Zeugniskonferenz für das Halbjah- reszeugnis und wird spätestens bis zum 13. Februar 2014 dem Landesinstitut für Schule mitge- teilt.

Ich bitte die Schulleitungen, diese Verfügung unverzüglich an die Sprecherinnen und Sprecher der betroffenen Fachkonferenzen weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

gez.

Dr. Thomas Bethge

Referenzen

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