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Der Senator
für Bildung und Wissenschaft
Referat 21Gestaltung der allgemein bildenden Schulen
Freie
Hansestadt Bremen
Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 ž 28195 Bremen
Gymnasien und Abteilungen Gymnasium in Schulzentren des Sekundarbereichs II im Lande Bremen
Erlass Nr. 15/2004
Auskunft erteilt Frau Kebschull Zimmer 313 T (04 21) 3 61 6587 F (04 21) 3 61 6771 E-mail
w era.kebschull@bildung.bremen.de Datum und Zeichen
Ihres Schreibens Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 21-15 (31-07/1 RL) Bremen, 16.12.04
Richtlinien über die Gymnasiale Oberstufe
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Tagen haben Sie die mit Info-Schreiben Nr. 226/04 angekündigte grüne Bro- schüre "Richtlinien und weitere Bestimmungen" mit den Richtlinien über die Gymnasiale Oberstufe in der Fassung vom 01.11.04 erhalten.
Ergebnis der Umfrage in der Schulleiter-Dienstbesprechung am 30.11.04 war, dass Sie dem Referat 21 beim Senator für Bildung und Wissenschaft Klärungsbedarfe ggf. umgehend mitteilen werden.
Als Resultat bitte ich Folgendes zu beachten:
1. Die Richtlinien treten mit Ausnahme von Nr. 19.4 wie veröffentlicht zum 01.08.04 in Kraft.
2. Nr. 19.4 erhält folgende Fassung:
„Beim Zurückgehen in das zweite Halbjahr der Einführungsphase oder bei Wiederholung des zweiten Halbjahres der Einführungsphase ist es zulässig, das Profil und den weiteren Leistungs- kurs zu wechseln.“
3. Nr. 21 (Übergangsbestimmungen) der Richtlinien über die Gymnasiale Oberstufe vom 01.11.04 wird wie folgt ergänzt:
„21.4 Für Schülerinnen und Schüler, die später in die Qualifikationsphase des Schülerjahrgangs eingegliedert werden, für den diese Richtlinien gelten, gelten die Belegauflagen der Richtlinien vom 01.11.02 weiter.“
4. Der Querverweis im Teil B der oben genannten Broschüre -Auszug aus der Verordnung über die Abiturprüfung- in § 7 muss statt „Nr. 5“ "Nr. 9 der Oberstufenrichtlinien“ lauten.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
gez. Wera Kebschull