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Mitteilung Nr. 58/2021 Parallelarbeiten in der 6. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2020/2021hier: Aufhebung der Durchführungsverpflichtung

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen

An die

Schulleitungen

der Schulen der Sekundarstufe I des Landes Bremen

nachrichtlich.: allgemeinbildende private Ersatzschulen im Lande Bremen

Mitteilung Nr. 58/2021

Auskunft erteilt Nihal Sertkaya Zimmer Nr. 301a Tel. 0421 361-6209 Fax 0421 496-6209 E-Mail: nihal.sertkaya

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 20-11

Bremen, 19.02.2021

Parallelarbeiten in der 6. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2020/2021 hier: Aufhebung der Durchführungsverpflichtung

Sehr geehrte Schulleitungen,

hiermit möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass aufgrund der aktuellen Gegebenheiten die Pflicht, die Parallelarbeiten in der 6. Jahrgangsstufe schreiben zu lassen, aufgehoben ist.

Sollten Sie sich für die Durchführung der Parallelarbeiten an Ihrer Schule entscheiden, so be- achten Sie bitte:

1. Die allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I schreiben in der 2. Hälfte der 6. Jahr- gangsstufe bis zu den Sommerferien in den Fächern Deutsch, Mathematik und Eng- lisch schulinterne Parallelarbeiten mit für alle Lerngruppen der jeweiligen Schule gleicher Aufgabenstellung und Bearbeitungszeit sowie gleichem Bewertungs- schlüssel. Die Arbeiten in dem jeweiligen Fach werden zum gleichen Zeitpunkt geschrie- ben.

2. Die Lehrkräfte, die das jeweilige Fach im 6. Jahrgang unterrichten, entwickeln die Parallel- arbeit gemeinsam. Für die Planung und Gestaltung der Parallelarbeiten sind als Anlage zu dieser Verfügung von der Senatorin für Kinder und Bildung Leitfäden bereitgestellt.

3. Die Arbeiten werden als Klassenarbeiten geschrieben und gewertet.

4. Um eine Einschätzung der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, wird die Be- wertung von mindestens drei Arbeiten – je eine aus dem oberen, mittleren und unteren Leistungsspektrum – durch Zweitkorrektur überprüft.

5. Die Auswertung der Arbeiten erfolgt im Rahmen einer Fachkonferenz.

6. Die Ergebnisse der Auswertung und die Schlussfolgerungen, die aus der Auswertung für die Weiterentwicklung des Unterrichts gezogen werden, werden in der Schule dokumen- tiert, so dass sie auf Nachfrage der Schulaufsicht zur Verfügung gestellt werden können.

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7. In den 6. Klassen der Oberschulen werden die Arbeiten für alle Schüler:innen auf ei- nem Niveau geschrieben. Es gibt keine Aufgabendifferenzierung. Schüler:innen mit statu- iertem sonderpädagogischem Förderbedarf können Aufgaben auf einem Niveau erhal- ten, die der zieldifferenten Förderung entsprechen.

Das Schreiben der Parallelarbeiten ist hilfreich, um einen Überblick über die Kompetenzen der Schüler:innen zu erhalten. Aufgrund der veränderten Unterrichts- und Lernsituationen durch die Pandemie bieten die Parallelarbeiten in diesem Schuljahr eine objektive Grundlage zur Einschätzung, welche Kompetenzbereiche trotz des veränderten Lernumfeldes abgedeckt und von den Schüler:innen in welchem Umfang erfasst wurden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung oder Auswertung der Parallelarbeiten wünschen, wenden Sie sich gerne an die entsprechenden Fachberaterinnen bzw. den entsprechenden Fachberater.

Ich bitte Sie, den beigefügten Leitfaden an die Jahrgangsteams und die entsprechenden Fachlehrkräfte weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

gez. Nihal Sertkaya

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