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V 56/2007 - Parallelarbeiten in der 6. Jahrgangsstufe der allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe I im Schuljahr 2007/08

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Academic year: 2022

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Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Referat 21

Gestaltung der allgemein bildenden Schulen

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die

Schulleitungen

der allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe I

des Landes Bremen

nachrichtlich.: Schulen in freier Trägerschaft ZEB Bremen und Bremerhaven

GSV und Stadtschülerring Bremerhaven

Verfügung Nr. 56/2007

Auskunft erteilt Herr Feuser Zimmer 309 Tel.: 0421 361 6407 FAX: 0421 361 6771

E-mail: Matthias.Feuser@Bildung.Bre- men.de

Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-3

Bremen, 05.09.07

Parallelarbeiten in der 6.Jahrgangsstufe der allgemein

bildenden Schulen der Sekundarstufe I im Schuljahr 2007/08

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Parallelarbeiten werden seit dem Schuljahr 2003/04 verpflichtend in der Jahrgangsstufe 6 geschrie- ben. Sie haben sich als ein Instrument der Qualitätssicherung an den Schulen im Lande Bremen bewährt.

Für die Parallelarbeiten im Schuljahr 2007/08 in der Jahrgangsstufe 6 gilt Folgendes:

1. Die allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I schreiben in der 2. Hälfte der 6. Jahrgangsstufe bis zu den Osterferien in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch schulintern Parallelar- beiten mit für alle Lerngruppen der jeweiligen Schulart gleicher Aufgabenstellung und Bearbei- tungszeit sowie gleichem Bewertungsschlüssel.

2. Die Arbeiten in dem jeweiligen Fach müssen in den Lerngruppen der jeweiligen Schulart zum gleichen Zeitpunkt geschrieben werden.

3. Die Lehrkräfte, die das jeweilige Fach in dem 6. Jahrgang unterrichten, entwickeln gemeinsam die Aufgabenstellungen.

4. Die Arbeiten sind in der Auswahl der einzubeziehenden Lernbereiche des Faches, in der Kombi- nation der Aufgabentypen, im Anspruchsniveau und in den Gewichtungen der Bewertungen an den Musteraufgaben des LIS zu orientieren. Die Musteraufgaben sind einsehbar auf der Seite der Senatorin für Bildung und Wissenschaft unter Werkzeuge Ö Musteraufgaben.

5. Um eine Einschätzung der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, soll die Bewertung von mindestens drei Arbeiten - eine gute, eine mittlere und eine schlechte – durch Zweitkorrektur überprüft werden.

6. Die Arbeiten werden als Klassenarbeiten geschrieben und gewertet.

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7. Die Auswertung der Arbeiten erfolgt verpflichtend im Rahmen einer Fachkonferenz.

8. Die Ergebnisse der Auswertung und die Schlussfolgerungen, die aus der Auswertung für die Weiterentwicklung des Unterrichts gezogen werden, werden in der Schule dokumentiert, so dass sie auf Nachfrage der Schulaufsicht zur Verfügung gestellt werden können.

9. Bei Einzügigkeit werden die Parallelarbeiten für die Fächer gemeinsam mit einer Schule in der Region entwickelt, zum gleichen Zeitpunkt geschrieben und ausgewertet.

Die Anlage zu dieser Verfügung enthält Hinweise zum erfolgreichen Umgang mit Parallelarbeiten.

Die Erfahrungen, die bislang mit dieser Form der Qualitätsentwicklung an Schulen im Land Bremen gemacht worden sind, wurden berücksichtigt. Ich bitte Sie die Hinweise als Ausgangspunkt für die Auswertung der Parallelarbeiten im Frühjahr 2008 zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Matthias Feuser

Anlage

Referenzen

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