A 2106 Deutsches Ärzteblatt
|
Jg. 109|
Heft 43|
26. Oktober 2012Zahl der Woche
829
postmortale Organspender zählte die Deutsche Stiftung Organtransplantation in den ersten drei Quartalen 2012.
Das sind 71 weniger als im Vorjahreszeitraum.
Quelle: DSODie Therapie mit Protonen und Kohlenstoffionen ist ein Hoffnungs- träger der Radioonkologie: Auf- grund ihrer besonderen Charakte- ristika sind mit diesen Strahlen auch Tumoren in schwierigen Lo- kalisationen wirksam und neben- wirkungsarm behandelbar. Wegen des gewaltigen technischen Auf- wands ist die Technologie nur an wenigen Standorten verfügbar. Zwei neue Anlagen in Kiel und Marburg, auf die die deutschen Strahlen - therapeuten gehofft hatten, werden nicht wie ursprünglich geplant in Betrieb gehen: Der Hersteller Sie- mens hat die Verträge mit den Uni- versitätsklinika Schleswig-Holstein und Marburg-Gießen gekündigt.
Die Anlage in Kiel wird demontiert, die Anlage in Marburg hat Siemens zurückgekauft und verwendet sie nur noch zu Forschungszwecken, um eine ebenfalls geplante Anlage in China fertigzustellen.
Der Hauptgrund für den Aus- stieg: Weil die deutschen Kostenträ- ger für eine Partikeltherapie-Behand- lung deutlich niedrigere Vergütungen gewähren als in anderen Ländern, waren beide Anlagen mit einer min- destens doppelt so hohen Kapazi- tät geplant worden. Die Erkennt- nis, dass diese Leistungsfähigkeit aus technischen Gründen nicht er- PARTIKELTHERAPIE
Aus für Anlagen in Kiel und Marburg
reicht werden kann, bewog Siemens zum Rückzug aus der weiteren Ent- wicklung des Geschäftsfelds Parti- keltherapie. Die Deutsche Gesell- schaft für Radioonkologie beklagt,
damit würden Nachteile für den For- schungsstandort Deutschland und künftige Einschränkungen in der Be- handlung von Krebspatienten in Kauf
genommen. Gu
Aus Kostengrün- den gehen die Par- tikeltherapiezentren nicht an den Start.
Hier die Anlage in Marburg
Foto: Philipps-Universität Marburg, Dr. Andrea Wittig
Die Krankenkas- sen sollen dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Das hat der Bundestag be-
schlossen.
Foto: dpa
Gesetzliche Krankenkassen werden dem Wettbewerbsrecht unterworfen.
Der Bundestag beschloss am 18.
Oktober eine von der Bundesregie- rung vorgelegte Novelle des Geset- zes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (GWB). Damit werden das Kartellverbot und die Missbrauchs-
aufsicht auch auf das Verhältnis der Kassen untereinander ausgedehnt.
Im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hatte die Koalition am Tag
zuvor den KRANKENKASSEN
Das Bundeskartellamt ist wieder zuständig
Entwurf noch geändert. Danach müs- sen die Kartellbehörden bei der Anwendung der GWB-Vorschriften den Versorgungsauftrag der Kran- kenkassen berücksichtigen. Die Er- satzkassen hatten im Vorfeld spezi- fische Wettbewerbsregeln für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gefordert, die den öffent- lich-rechtlichen Versorgungsauftrag berücksichtigen. Wettbewerb könne kein Leitmotiv für die GKV sein, hatten die Kassen kritisiert.
Anlass dafür, das Wettbewerbs- recht auch auf die Kassen auszu- dehnen, ist ein Urteil des Landes-
sozialgerichts Hessen vom Septem- ber 2011. Das Gericht bewertete die Tatsache, dass sich mehrere Kran- kenkassen bei der damals aktuellen Erhebung von Zusatzbeiträgen auf acht Euro geeinigt hatten und stellt fest, dass das Kartellrecht aktuell nicht auf die Wettbewerbsbeziehun- gen der Kassen angewandt werden könne. Das Bundeskartellamt hatte daraufhin erklärt, keine Kassenfu- sionen mehr zu prüfen, und zu- gleich die Bundesregierung aufge- fordert, das Recht entsprechend zu ändern. Dem ist die Koalition nun nachgekommen. dapd/JF