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Archiv "Entschließung des EU-Parlaments zur Bioethik: Strenge Regeln für Embryonenforschung" (04.10.1996)

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ast hätten Christdemokraten und Grüne des EU-Parlaments darauf verzichten müssen, ihre Kritik an der geplanten Kon- vention des Europarats zum Schutz der Menschenrechte und Menschen- würde im Hinblick auf die Anwen- dung von Biologie und Medizin zu äußern. „Dieser Punkt drohte von der Tagesordnung zu kippen, weil ihn die Sozialdemokraten mit ihrer Mehrheit erst am Ende der Sitzungswoche be- handeln wollten“, teilte der CDU-Eu- ropaabgeordnete Dr. med. Peter Lie- se mit.

In einer Entschließung, die von Christdemokraten, Grünen und eini- gen Sozialdemokraten verabschiedet wurde, wird ein ausnahmsloses Ver- bot des Handels mit „menschlichen Embryonen, Föten und fötalem Ge- webe“ gefordert. Verboten sein müs- se auch „die verbrauchende For- schung an und die Erzeugung von menschlichen Embryonen zum Zwecke der Forschung“. Das Einfrie- ren von Embryonen solle nach dem Willen der EU-Parlamentarier nur dann zulässig sein, wenn die „inner- halb des Zyklus vorgesehene Über- tragung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist“. Die kryotechnische Konservierung nach Abschluß der fertilisierenden Behandlung sei zu verbieten. Bei künstlicher Befruch- tung sollen einer Frau innerhalb eines Zyklus nicht mehr als drei Embryo- nen eingepflanzt werden. Dazu Liese:

„Diese Regeln entsprechen dem deutschen Embryonenschutzgesetz.“

Medizinische Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen solle „nur unter besonderen Umstän- den und unter der Bedingung durch-

geführt werden, daß ihr gesetzlicher Vertreter unbeeinflußt und in Kennt- nis der Sachlage unbeschadet sonsti- ger gesetzlicher Garantien seine Zu- stimmung erteilt hat, daß der Betref- fende keinen Einwand erhebt, der Eingriff in unmittelbarem Zusam- menhang mit der Krankheit des Be- troffenen steht, die Forschungen nicht bei einer einwilligungsfähigen Person durchgeführt werden können und die Forschung so angelegt ist, daß sie der Gesundheit des Betroffenen direkt zustatten kommt“. Für Behin- derte dürfe es grundsätzlich keine dis- kriminierenden Regelungen geben.

Keine Weitergabe von genetischen Tests Notwendig ist nach Auffassung des Europaparlaments auch ein Ver- bot von „Eingriffen in das menschli- che Genom, die darauf abzielen, die Keimbahn zu verändern oder dies be- wirken“. Dieser Punkt müsse in dem Konventionsentwurf eindeutig for- muliert werden. Ferner sei es notwen- dig, jegliche Weitergabe der Ergeb- nisse von genetischen Tests an andere Personen oder Institutionen (zum Beispiel an Versicherungen oder Ar- beitgeber) zu untersagen.

„Nun liegt es an der Parlamenta- rischen Versammlung und dem Mini- sterkomitee des Europarates, für die Wahrung von Menschenrechten und einen verantwortungsvollen Umgang mit Biomedizin und Gentechnologie einzutreten, indem sie den Konventi- onsentwurf ablehnen“, sagte die Eu- ropabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Hiltrud Breyer. Kli A-2527

P O L I T I K KOMMENTAR/AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 40, 4. Oktober 1996 (23) gen und zeitintensiven Kooperation

zunehmend entziehen.

Was das bedeutet, wird sich erst in zehn bis zwanzig Jahren heraus- stellen, wenn die Lehre im Fach Pharmakologie und Toxikologie nicht mehr durch Ärzte vermittelt wird. Übrigens, was wollen eigentlich die Kultusminister mit den vielen Absolventen der Medizinischen Fa- kultäten im Alltag anfangen, wenn die „Effizienz“ der Ausbildung so fa- belhaft gesteigert wird? Sollen die Ärzte dann zwar approbiert sein, aber vor einem Weiterbildungseng- paß stehen und dann in die freie Pra- xis entlassen werden? Da wäre schon die Steigerung der Ansprüche im Rahmen einer intelligenten Ausbil- dung besser.

Jedes Lehrgebiet braucht Nach- wuchs. Dieser rekrutiert sich aus den Hochschulassistenten, die für die Leh- re eingesetzt werden können, wenn sie ihre Qualifikation, nämlich die Lehrbeschäftigung und die Lehrbe- fugnis, in der Habilitation erarbeitet haben. Nicht früher werden die Assi- stenten am Münchener Pharmakolo- gischen Institut für die Lehre einge- setzt. Man tut gut daran, den Nach- wuchs nicht zu gering zu bemessen. Es ist kontraproduktiv, die Zahl der Ha- bilitierten stets dem Bedarf der Do- zenten anzupassen.

Der Frontalunterricht ist nicht nur aus der Sicht der Studenten nütz- lich. Der Unterricht ist nicht einmal besonders teuer, zumal die mit der Lehre betrauten habilitierten Assi- stenten dabei lediglich einen Aufstieg zum Oberassistenten gewärtigen kön- nen. Man muß sich davon freimachen, daß ein Dozent im Augenblick seiner Habilitation schon die Lehre beherr- schen muß. Er hat die Voraussetzun- gen dafür geschaffen, daß er sich mit dem systematisch erarbeiteten Fun- dus eines gründlichen Sachverstandes der Lehre widmen kann. Auch ist die- ses Verfahren keineswegs schädlich für die spätere Berufung auf adäquate Positionen, die stets aufgrund der Lei- stungen in der Forschung und der Lehre erfolgen sollte.

Prof. Dr. med. Wolfgang Forth, München

Berufsbezeichnungen werden in diesem Bei- trag geschlechtsneutral verwendet.

Entschließung des EU-Parlaments zur Bioethik

Strenge Regeln für Embryonenforschung

Das Parlament der Europäischen Union hat den Entwurf des Europarats für eine Konvention

über Menschenrechte und Biomedizin Ende September in Straßburg abgelehnt. In einer Ent-

schließung, die von Christdemokraten, Grünen und einigen Sozialdemokraten verabschie-

det wurde, werden unter anderem strenge Regeln für die In-vitro-Fertilisation, ein Ver-

bot der Keimbahnmanipulation und der verbrauchenden Embryonenforschung gefordert.

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