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Archiv "Ofloxacin- strenge Indikatiosstellung!" (08.08.1988)

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Grad der Einschrän- kung

GFR remin

Serum- Krea-

tinin mg/d1

entspr.

Tabl.

Inter- vall (h) Dosis

in g

12 24 24 24 bzw.

48 48 1

2 3 4 5

120 45 18 8

< 2 0,8 2 3,5 6 15,5

0,2 0,2 0,1 0,1 0,1

1 1

1/2 1/2 1/2

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft informiert

Ofloxacin — strenge Indikationsstellung!

Die breite Anwendung von Oflo- xacin (Tarivid®) hat dessen Vorzü- ge, aber auch die Grenzen seiner Anwendung deutlicher gemacht.

1987 wurden fast 10 Mio definierte Tagesdosen sogenannter Gyrase- hemmer (davon zwei Drittel Tari- vid®) verordnet, d. h. nicht weniger als Aminopenicillinel).

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hat bereits Anfang 19862) auf die oft schwer- wiegenden unerwünschten zentral- nervösen Wirkungen aufmerksam gemacht.

Anfang 19873) gab sie „Neue Ri- sikoinformationen zu Ofloxacin (TarividR)" bekannt. Diese müssen aufgrund weiterer Berichte über un- erwünschte Arzneimittelwirkungen ergänzt werden:

Keine Verordnung bei Pa- tienten mit erniedrigter Krampf- schwelle: Bei Epileptikern und Pa- tienten mit Vorschädigung des Zen- tralnervensystems, zum Beispiel nach Schädel-Hirn-Verletzungen, entzündlichen Prozessen im zentral- nervösen Bereich oder Schlaganfall soll Ofloxacin nicht verordnet wer- den.

Nierenfunktion unter Ofloxa- cin kontrollieren: In Einzelfällen kann es zur Nierenschädigung (auch bei Nierengesunden) kommen.

Dosisreduktion bei einge- schränkter Nierenfunktion: Auf- grund pharmakokinetischer Studien hat unser Mitglied, Prof. Höffler, Darmstadt, Dosisreduktionsfakto- ren für Patienten mit eingeschränk- ter Nierenfunktion erarbeitet 4):

Auf Überempfindlichkeitsre- aktionen achten: Unter Ofloxacin- Gabe wurden zum Teil schwerwie- gende Überempfindlichkeitsreaktio- nen verschiedenster Art, auch nach Ersteinnahme, beobachtet. Ofloxa- cin sollte dann sofort abgesetzt wer- den. Da nur für kurze Zeit nach dem Ereignis eine immunologische Ab- klärung des ursächlichen Zusam- menhangs und des Pathomechanis- mus möglich ist, bittet die Arzneimit- telkommission der deutschen Ärzte- schaft um sofortige Mitteilung (evtl.

fernmündlich) solcher Beobachtun- gen (auch Verdachtsfälle).

Gyrasehemmer sind keine Breitspektrum-Antibiotika: Unter der Therapie mit Ofloxacin kann es zur Selektion grampositiver Keime und einer Überwucherung, z. B.

mit Staphylokokken oder Pneumo- kokken, kommen Ofloxacin hat wie Ciprofloxacin und Enoxacin sei- ne hauptsächliche Indikation bei In- fektionen durch gramnegative Erre- ger, insbesondere Problemkeime, wie sie besonders im Krankenhaus- milieu vorkommen.

Wie der Hersteller uns mitteilt, soll in Anbetracht der neueren Er- kenntnisse in Kürze eine revidier- te Tarivid®-Packungsbeilage und Fachinformation zur Verfügung ste- hen, die mit dem Bundesgesund- heitsamt abgesprochen wird.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erwartet, daß auch die übrigen Hersteller von

„Gyrasehemmern" ihre Arzt- und Patienteninformation aufgrund ana- loger Beobachtungen aktualisieren.

Schwabe U., Paffrath D.: Arzneiverordnungsreport '88, G. Fischer-Verlag Stuttgart

Dt. Ärztebl. 83, Heft 11/1986

3 Dt. Ärztebl. 84, Heft 5/1987

4 Act. Ther. 1988; 14: 101-19

Solange nur einmal teilba- re Tabletten zu 200 mg von Tarivid® im Handel sind, kann die Dosisreduktion bei fortgeschrittener Nie- reninsuffizienz nur durch eine Verlängerung des Einnahme-Intervalls auf 48 Std. erreicht werden. Das kann jedoch die Complian- ce gefährden.

Immerhin ist eine Empfehlung zur Arzneitherapie bedeutsam. Er- folgversprechende Therapeutika sollten so schnell wie möglich zur Verfügung stehen — und wenn Haf- tungsprobleme dem im Wege sind, müssen sie überwunden werden, zum Beispiel indem eine andere

„Solidargemeinschaft" die Haf- tungsverpflichtung des Herstellers übernimmt. Im Rahmen der allge- meinen Chemiefeindschaft unserer veröffentlichten Meinung ist eine solche Formulierung schon erstaun- lich — wie diese Forderung jedoch in Wenns und Abers verpackt ist, das wirkt eher komisch. übrigens: Ge- gen Tierversuche hat niemand in der Kommission protestiert, auch nicht gegen die Anwendung der Gentech- nologie. Vielleicht hat AIDS einige Leute zur Besinnung gebracht.

Erfreulich ist schließlich in die- sem Zwischenbericht, daß in den einschlägigen Kapiteln immer wie- der sehr eindeutige und unumstritte- ne Forderungen zur Drogenbe- kämpfung vorgetragen werden. Die Frage der Substitutionstherapie (Methadon) wird ziemlich objektiv erörtert; wer will, kann eine leichte Neigung für die Substitution erken- nen. Die Prostitution sollte als „Be- ruf" anerkannt werden — damit könnte man mit den Angehörigen dieses Berufsstandes besser umge- hen und sie auch sozial besser stel- len. Der § 175 sollte total verschwin- den — der Jugendschutz könnte im Sexualstrafrecht unabhängig von der Form der Sexualität bestehen blei- ben.

Die Kommission wettert mit Recht dagegen, daß Entzugsbehand- lungen hier und da von einem vorhe- rigen AIDS-Test abhängig gemacht werden — damit schreckt man genau diejenigen ab, denen geholfen wer- den könnte. Hier wird die Bundes- versicherungsanstalt für Angestellte besonders tadelnd genannt. Und wenn jemand sich zum Entzug mel- det, sollte man nicht lange nach dem Kostenträger suchen — der erste be- ste bezahlt, und wer wirklich dran ist, kann man später herausfinden.

Und dann ist auch vom Sexual- kundeunterricht in der Schule (und Berufsschule) die Rede. Was dar- über in dem Bericht steht, ist sehr

schön. Nur: Solange es Kultusmini- ster gibt, die ihren Lehrern die Be- nutzung des Wortes „Kondom"

strikt verbieten (der Berichterstatter versichert, daß er dieses von einem verläßlichen Lehrer aus einem Bun-

desland erfahren hat!), kann man diesen Teil des Berichtes in den Schornstein schreiben. Übrigens:

Diese armen Lehrer werden von ih- ren zwölfjährigen Schülern vergnügt ausgelacht! Walter Burkart A-2196 (16) Dt. Ärztebl. 85, Heft 31/32, 8. August 1988

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