Grad der Einschrän- kung
GFR remin
Serum- Krea-
tinin mg/d1
entspr.
Tabl.
Inter- vall (h) Dosis
in g
12 24 24 24 bzw.
48 48 1
2 3 4 5
120 45 18 8
< 2 0,8 2 3,5 6 15,5
0,2 0,2 0,1 0,1 0,1
1 1
1/2 1/2 1/2
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft informiert
Ofloxacin — strenge Indikationsstellung!
Die breite Anwendung von Oflo- xacin (Tarivid®) hat dessen Vorzü- ge, aber auch die Grenzen seiner Anwendung deutlicher gemacht.
1987 wurden fast 10 Mio definierte Tagesdosen sogenannter Gyrase- hemmer (davon zwei Drittel Tari- vid®) verordnet, d. h. nicht weniger als Aminopenicillinel).
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hat bereits Anfang 19862) auf die oft schwer- wiegenden unerwünschten zentral- nervösen Wirkungen aufmerksam gemacht.
Anfang 19873) gab sie „Neue Ri- sikoinformationen zu Ofloxacin (TarividR)" bekannt. Diese müssen aufgrund weiterer Berichte über un- erwünschte Arzneimittelwirkungen ergänzt werden:
• Keine Verordnung bei Pa- tienten mit erniedrigter Krampf- schwelle: Bei Epileptikern und Pa- tienten mit Vorschädigung des Zen- tralnervensystems, zum Beispiel nach Schädel-Hirn-Verletzungen, entzündlichen Prozessen im zentral- nervösen Bereich oder Schlaganfall soll Ofloxacin nicht verordnet wer- den.
• Nierenfunktion unter Ofloxa- cin kontrollieren: In Einzelfällen kann es zur Nierenschädigung (auch bei Nierengesunden) kommen.
• Dosisreduktion bei einge- schränkter Nierenfunktion: Auf- grund pharmakokinetischer Studien hat unser Mitglied, Prof. Höffler, Darmstadt, Dosisreduktionsfakto- ren für Patienten mit eingeschränk- ter Nierenfunktion erarbeitet 4):
• Auf Überempfindlichkeitsre- aktionen achten: Unter Ofloxacin- Gabe wurden zum Teil schwerwie- gende Überempfindlichkeitsreaktio- nen verschiedenster Art, auch nach Ersteinnahme, beobachtet. Ofloxa- cin sollte dann sofort abgesetzt wer- den. Da nur für kurze Zeit nach dem Ereignis eine immunologische Ab- klärung des ursächlichen Zusam- menhangs und des Pathomechanis- mus möglich ist, bittet die Arzneimit- telkommission der deutschen Ärzte- schaft um sofortige Mitteilung (evtl.
fernmündlich) solcher Beobachtun- gen (auch Verdachtsfälle).
• Gyrasehemmer sind keine Breitspektrum-Antibiotika: Unter der Therapie mit Ofloxacin kann es zur Selektion grampositiver Keime und einer Überwucherung, z. B.
mit Staphylokokken oder Pneumo- kokken, kommen Ofloxacin hat wie Ciprofloxacin und Enoxacin sei- ne hauptsächliche Indikation bei In- fektionen durch gramnegative Erre- ger, insbesondere Problemkeime, wie sie besonders im Krankenhaus- milieu vorkommen.
Wie der Hersteller uns mitteilt, soll in Anbetracht der neueren Er- kenntnisse in Kürze eine revidier- te Tarivid®-Packungsbeilage und Fachinformation zur Verfügung ste- hen, die mit dem Bundesgesund- heitsamt abgesprochen wird.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erwartet, daß auch die übrigen Hersteller von
„Gyrasehemmern" ihre Arzt- und Patienteninformation aufgrund ana- loger Beobachtungen aktualisieren.
Schwabe U., Paffrath D.: Arzneiverordnungsreport '88, G. Fischer-Verlag Stuttgart
Dt. Ärztebl. 83, Heft 11/1986
3 Dt. Ärztebl. 84, Heft 5/1987
4 Act. Ther. 1988; 14: 101-19
Solange nur einmal teilba- re Tabletten zu 200 mg von Tarivid® im Handel sind, kann die Dosisreduktion bei fortgeschrittener Nie- reninsuffizienz nur durch eine Verlängerung des Einnahme-Intervalls auf 48 Std. erreicht werden. Das kann jedoch die Complian- ce gefährden.
Immerhin ist eine Empfehlung zur Arzneitherapie bedeutsam. Er- folgversprechende Therapeutika sollten so schnell wie möglich zur Verfügung stehen — und wenn Haf- tungsprobleme dem im Wege sind, müssen sie überwunden werden, zum Beispiel indem eine andere
„Solidargemeinschaft" die Haf- tungsverpflichtung des Herstellers übernimmt. Im Rahmen der allge- meinen Chemiefeindschaft unserer veröffentlichten Meinung ist eine solche Formulierung schon erstaun- lich — wie diese Forderung jedoch in Wenns und Abers verpackt ist, das wirkt eher komisch. übrigens: Ge- gen Tierversuche hat niemand in der Kommission protestiert, auch nicht gegen die Anwendung der Gentech- nologie. Vielleicht hat AIDS einige Leute zur Besinnung gebracht.
Erfreulich ist schließlich in die- sem Zwischenbericht, daß in den einschlägigen Kapiteln immer wie- der sehr eindeutige und unumstritte- ne Forderungen zur Drogenbe- kämpfung vorgetragen werden. Die Frage der Substitutionstherapie (Methadon) wird ziemlich objektiv erörtert; wer will, kann eine leichte Neigung für die Substitution erken- nen. Die Prostitution sollte als „Be- ruf" anerkannt werden — damit könnte man mit den Angehörigen dieses Berufsstandes besser umge- hen und sie auch sozial besser stel- len. Der § 175 sollte total verschwin- den — der Jugendschutz könnte im Sexualstrafrecht unabhängig von der Form der Sexualität bestehen blei- ben.
Die Kommission wettert mit Recht dagegen, daß Entzugsbehand- lungen hier und da von einem vorhe- rigen AIDS-Test abhängig gemacht werden — damit schreckt man genau diejenigen ab, denen geholfen wer- den könnte. Hier wird die Bundes- versicherungsanstalt für Angestellte besonders tadelnd genannt. Und wenn jemand sich zum Entzug mel- det, sollte man nicht lange nach dem Kostenträger suchen — der erste be- ste bezahlt, und wer wirklich dran ist, kann man später herausfinden.
Und dann ist auch vom Sexual- kundeunterricht in der Schule (und Berufsschule) die Rede. Was dar- über in dem Bericht steht, ist sehr
schön. Nur: Solange es Kultusmini- ster gibt, die ihren Lehrern die Be- nutzung des Wortes „Kondom"
strikt verbieten (der Berichterstatter versichert, daß er dieses von einem verläßlichen Lehrer aus einem Bun-
desland erfahren hat!), kann man diesen Teil des Berichtes in den Schornstein schreiben. Übrigens:
Diese armen Lehrer werden von ih- ren zwölfjährigen Schülern vergnügt ausgelacht! Walter Burkart A-2196 (16) Dt. Ärztebl. 85, Heft 31/32, 8. August 1988