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Archiv "Kommentar überflüssig" (31.03.1977)

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Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

Kommentar überflüssig

„Kritik und Ablehnung" war der Arti- kel überschrieben, mit dem das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT in Heft 7, ab Seite 409, über die Stellungnah- me der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung und der Bundesärzte- kammer zum sattsam bekannten Re- ferentenentwurf des Bundesarbeits- ministeriums bei der „Anhörung"

am 31. Januar in Bonn berichtet hatte. Die nachstehend wiedergege- benen Passagen des Artikels galten dem Auftreten des Hauptbefürwor- ters des arbeitsministeriellen Refe- rentenentwurfs, nämlich dem Bun- desverband der Ortskrankenkassen beziehungsweise dessen Direktor, Hans Töns:

„Vorweg berichtet: Während die Re- ferenten des Arbeitsministeriums, die einem solchen ersten Entwurf immerhin den Namen geben, bei der Besprechung fast durchweg schwie- gen, tat sich neben dem Bespre- chungsleiter aus dem Arbeitsmini- sterium, Holler, vor allen der Ge- schäftsführer des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen, Töns, in we- sentlichen Diskussionsphasen als eifriger Befürworter und Kommenta- tor des Entwurfs hervor — wobei er einzelne entscheidende Passagen so warm begrüßte und so wortver- wandt begründete, daß sich der — gewiß absurde — Verdacht aufdrän- gen mußte, man habe hier einen maßgeblichen, wenn nicht den ei- gentlichen Autor des Entwurfs vor sich.

Namens des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen befürwortete Töns den ganzen Entwurf ein- schließlich der Einbeziehung der Er- satzkassen in das RVO-Recht.

Ebenso begrüßte er die ,neuen Indi-

katoren` im Vertragsrecht, wobei er zu diesem Teil des Konzeptes seine Genugtuung — fast wörtlich — so for- mulierte: ,Die einseitige Welt der Herrschaft der Ärzte' sei endlich zu beseitigen. Alles in allem sei der Ge- setzentwurf, so Töns: ,ein Erfolg in Richtung auf mehr Gleichheit'. Da- mit ja kein Zweifel aufkommen kann, welche Gleichheit gemeint ist: Für den AOK-Verband wäre Ausgangs- punkt künftiger Einheitszwangs- empfehlungen über die kassenärzt- liche Gesamtvergütung die jetzige Honorarhöhe der Ortskrankenkas- sen; die (bisher) höheren Honorar- zahlungen der Ersatzkassen sollten nach AOK-Auffassung dabei nicht berücksichtigt werden!..."

Zu der Darstellung in diesem Artikel legt Töns Wert auf die nachfolgende Gegendarstellung, die wiederzuge- ben wir uns verpflichtet sehen:

„Gegendarstellung

Im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 7 vom 17. Februar 1977, werden auf Seite 410 über meine Ausführun- gen bei der Anhörung zum Referen- tenentwurf eines Krankenversiche-

ru ngs-Kostendäm pfu ngsgesetzes im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Behauptungen aufgestellt, die unzutreffend sind:

1. Sie sagen: ,Namens des Bundes- verbandes der Ortskrankenkassen befürwortete Töns den ganzen Ent- wurf einschließlich der Einbezie- hung der Ersatzkassen in das RVO- Recht.' Dies ist unrichtig. Richtig ist, daß ich insbesondere die geplante Finanzierung der Krankenversiche- rung der Rentner kritisiert habe.

2. Sie sagen: ,Ebenso begrüßte er die ,neuen Indikatoren' im Vertrags- recht, wobei er (Töns) zu diesem Teil des Konzepts seine Genugtuung — fast wörtlich — so formulierte: ,Die einseitige Welt der Herrschaft der Ärzte' sei endlich zu beseitigen.

Dies entspricht nicht den Tatsachen.

Richtig ist: Ich habe weder wörtlich noch dem Sinn nach das von Ihnen

behauptete Zitat verwendet. Ich habe vielmehr ausgeführt, nach dem Entwurf stehe der Einheitsorganisa- tion der Kassenärzteschaft eine rela- tiv gleichförmig argumentierende Gemeinschaft aller Kassenarten ge- genüber. Dies hat zur Folge — so habe ich ausgeführt —, daß die ver- schiedenen Kassenarten wegen des vorgesehenen einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes und der gemeinsa- men Empfehlung auf Bundesebene nicht mehr gegeneinander ausge- spielt werden können, weil die Orientierung an festgelegten Indika- toren bei der Veränderung der Ge- samtvergütung zur Versachlichung der Diskussion und Argumentation um die Höhe der kassenärztlichen Vergütung beitrage.

3. Sie behaupten, ich hätte gesagt, der Gesetzentwurf sei alles in allem:

,ein Erfolg in Richtung auf mehr Gleichheit.' Dies ist nicht richtig.

Richtig ist vielmehr, daß ich aus- drücklich betont habe, daß der Refe- rentenentwurf hinsichtlich der Ver- einbarung der Gesamtvergütung nicht vom geltenden Recht ab- weicht; zur Begründung habe ich ausgeführt, daß die im Entwurf vor- gesehene Vereinbarung über das Produkt von Menge und Preis der ärztlichen Leistung sowie auch die Vereinbarung über jedes Element dieses Produkts nicht ausschließt, daß weiterhin Vereinbarungen über Mengenregulierungen, eine Vergü- tung nach Einzelleistungen, eine Gesamtpauschale, eine Fallpau- schale oder Kombinationen hiervon vorgesehen werden.

4. Sie behaupten, ich hätte namens des AOK-Verbandes erklärt, Aus- gangspunkt künftiger ,Einheits- zwangsempfehlungen über die kas- senärztliche Gesamtvergütung' sei die jetzige Honorarhöhe der Orts- krankenkassen. Dies ist unrichtig.

Richtig ist, ich habe in Übereinstim- mung mit dem Referentenentwurf nur von einer gemeinsamen Emp- fehlung gesprochen.

Hans Töns Geschäftsführer des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen"

862 Heft 13 vom 31. März 1977

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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