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Archiv "Richtlinie: Überflüssig" (11.05.2007)

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weisebenen Schädigungen der Erb- substanz bzw. ein erhöhtes Risiko für bestimmte Tumoren“ (Tumoren des Hörnervs und bösartige Gehirntumo- ren) ergeben haben. Dabei gehe es bei elektromagnetischen Feldern und Strahlen um die Dosis, die im Lauf der Jahre kumuliere. Kinder sollten Funktelefone deshalb grundsätzlich nicht verwenden. Auch vor schnurlo- sen Telefonen wird gewarnt und sei- tens der Österreichischen Ärztekam- mer zu Schnurtelefonen geraten. Ob da nicht die Warner vor Langzeitfol- gen zu wenig beachtet werden?

Dr. med. Franz-Josef Beving, August-Bebel-Straße 12, 48282 Emsdetten

Aus ärztlicher Sicht

Die erhebliche gesundheitliche Be- lastung eines von einem Hirntumor befallenen Patienten ist unbestritten.

Umso wichtiger ist die präventive Ursachenforschung. Zu dem vorlie- genden Artikel zweier Wissenschaft- ler sind folgende Anmerkungen aus ärztlicher Sicht erforderlich. These 1:

„Die Interphone-Studie unterschätzt das tatsächliche Risiko.“ Die Inter- phone-Studie soll untersuchen, ob die Handynutzung das Risiko, an einem Hirntumor zu erkranken, erhöht. Da- zu muss eine Einteilung getroffen werden, wer als Handynutzer oder Nichtnutzer zu erfassen ist. Als Nutzer wird bereits der Proband definiert, der mindestens einmal wöchentlich über mindestens sechs Monate telefoniert (Studienproto- koll). Der Vergleich der Gesamtgrup- pen stellt also den Nichtnutzer einer Mischgruppe aus Wenig- und Vielte- lefonierern gegenüber. Die Tumor- entwicklung von der entarteten Zelle zum diagnostizierbaren Krebs kann Jahre in Anspruch nehmen. Folglich sind nur die Untergruppen der Lang- zeitnutzer unter Berücksichtigung des tatsächlichen Gesprächsaufkom- mens gegenüber einer Nullgruppe aussagekräftig und sinnvoll. Aber auch hier müssen zusätzlich die exak- ten Zeiten beachtet werden, die der Patient mit bauähnlichen DECT-Ap- paraten telefoniert hat. Unter Erhe- bung dieser Daten hat Hardell bereits mehrfach erhöhte Risiken präsentiert und das mit einer deutlich höheren Rücklaufquote von fast 90 Prozent

der Kontrollgruppe gegenüber der In- terphone-Studie. These 2: „Studien- kritik wird nicht ausreichend der Öf- fentlichkeit zugänglich gemacht.“

Die Veröffentlichung der dänischen Kohortenstudie im Journal of the Na- tional Cancer Institute (JNCI) hat bei den fachkompetenten Professoren Michael Kundi von der Medizini- schen Universität Wien und Lennart Hardell vom Universitätshospital Örebro erhebliche Kritik hervorgeru- fen. Dennoch hatte die Redaktion des JNCI die Veröffentlichung des Letters abgelehnt. Nach Angaben von C.

Schrader spielte einer der Koautoren der dänischen Studie, der zugleich Redakteur bei dem Journal ist, eine ungeklärte Rolle. Als Ärzte sind wir auf überprüfbare und kritisierbare Studienergebnisse angewiesen, wie auch der Fall „Vioxx“ gezeigt hat.

Als lesenswerte Lektüre zum Thema Risiko und Studienbildung soll daher die Arbeit von D. Egilman „Corpo- rate Corruption of Science“ aus dem International Journal of Occupational Environment Health genannt werden.

Dass den Betreibern Probleme mit kopfgehaltenen Hochfrequenzsen- dern nicht gänzlich unbekannt sind, zeigt auch die Äußerung Prof. Wal- kers auf dem WHO-Workshop 2005:

„New technology is changing the way we use handsets with new appli- cations facilitating their use away from the head.“

Literatur bei dem Verfasser

Dr. med. Horst Eger,Ärztlicher Qualitätszirkel

„Elektromagnetische Felder in der Medizin – Diagnostik, Therapie, Umwelt“, Marktplatz 16, 95119 Naila

NIEDERGELASSENE ÄRZTE

Die KBV übt nach wie vor Kritik an der Grundtendenz der Gesundheitsreform (DÄ 8/2007: „KBV- Chef Köhler sieht gute Chancen für mehr Honorar“ von Sabine Rieser).

Zahlungsunfähig

Nun steht im Artikel über Herrn Köhler, dass er sich als Einziger nach der Gesundheitsreform zurücklehnen könne, was er nicht will. Das ehrt ihn, was ich ohne Hintergedanken so

schreibe. Schön, dass er Chancen sieht, dass sich die Honorarsituation 2009 bessern könnte. Nur wird bis dahin manch eine Praxis zahlungs- unfähig sein, vielleicht gar nicht so wenige.

Joachim Rösler,Vorgebirgsstraße 43, 53119 Bonn

RICHTLINIE

Seit 1. April können Vertragsärzte nur noch eine Rehabili- tation zulasten der GKV verordnen, wenn sie eine spezi- elle Qualifikation vorweisen (DÄ 11/2007: „Rehabilitations- Richtlinie: Kein weiterer Aufschub“ von Dr. med. Birgit Hibbeler).

Überflüssig

Schon vor zwei Jahren, als die Richt- linie angekündigt wurde, hielt ich sie für einen Aprilscherz. Für mich ist diese Richtlinie absolut entbehr- lich . . . Ihr Artikel lässt einige Aspekte unberührt:

ŒDie Rehabilitations-Richtlinie re- gelt nichts – weder die Inhalte der Kurse, die zu besuchen sind, noch die Inhalte der Rehabilitation selbst.

Auch nicht die Zuordnung bestimm- ter Krankheitsbilder zu bestimmten Rehabilitationseinrichtungen. Es wird nur bestimmt, wer den Antrag stellen darf.

Die überwiegende Anzahl der Re- ha-Anträge wird bei der Rentenversi- cherung gestellt. Die Rehabilitations- Richtlinie gilt aber nur für Nichtbe- rufstätige, also Kinder, Hausfrauen und Rentner.

ŽDas Muster 61, also der Kassen- Reha-Antrag, kann nicht direkt bezo- gen werden. Vielmehr ist zunächst das Muster 60, sozusagen ein „An- trag auf Erteilung eines Antragsfor- mulars“, auszufüllen. Für diese Blüte der Bürokratie gibt es aber keine Ab- rechnungsziffer im neuen EBM.

Man sollte meinen, ein von einem Rehabilitationsspezialisten (zumin- dest einem Spezialisten für das Aus- füllen bestimmter Anträge) ausge- füllter Antrag nach Muster 61 müsste dann auch nicht mehr von einem Gutachter des MDK überprüft wer- den. Dem ist aber nicht so: Mir wur-

A1300 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 19⏐⏐11. Mai 2007

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den von vier in den letzten beiden Jahren gestellten Anträgen zwei ab- gelehnt.

Allerdings könnte nach Inkrafttre- ten der letzten Gesundheitsreform, die ja die geriatrische Rehabilitation zur Pflichtleistung gemacht hat, ein erhöhter Bedarf an Rehabilitations- anträgen auftreten. Nach meiner Ein- schätzung wäre dann aber eher von den Krankenhausärzten eine Qualifi- kation zu fordern, denn die Beurtei- lung, ob eine orthopädische, neurolo- gische oder geriatrische Rehabilitati- on erforderlich ist, trifft der Stations- arzt im Krankenhaus, wenn nicht gar der Chef selbst, der mit einer spezia- lisierten Rehabilitationsklinik seinen lukrativen Vermittlungsvertrag erfül- len will.

Ich wünsche mir, den Patienten, dem MDK, den Krankenversicherungen und natürlich auch den Einrichtun- gen zur Rehabilitation, dass diese Richtlinie irgendwann auch von den Verantwortlichen als überflüssig er- kannt wird. Ehrlich gesagt, glaube ich aber nicht daran und warte schon auf die nächste bürokratische Hürde.

Vielleicht darf ich demnächst Kom- pressionsstrümpfe und Lymphdrai- nage erst rezeptieren, nachdem ich einen Dreiwochenkurs Lymphologie absolviert habe?

Michael Steinhauer,Langenprozeltener Straße 35, 97737 Gemünden

Hohe Investition

In dem Artikel zur Qualifikation zur Beurteilung über die Notwendigkeit einer medizinischen Rehabilitation ist nicht berücksichtigt, dass die in- vestierte Zeit zum Erwerb der Fach- kunde sowie die Kursgebühr sich unter betriebswirtschaftlichen Be- trachtungen auch bezahlt machen müssen. Ein Aufwand von 16 Stun- den inklusive Anfahrtszeiten, die auf dem Land bis zu einer Stunde ausmachen können, sowie die Kurs- gebühr erfordern also ärztlicherseits die Investition von bis zu 1 055 Eu- ro (bei kalkulierter Arztminute von 77,9 Cent als Berechnungsgrundla- ge für den EBM 2000plus). Demge- genüber stehen die Vergütung von z. B. 2,779 Cent pro Punkt für Er- satzkassen für das Quartal 02/2006 (entspräche also 22,50 Euro) und

Referenzen

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