Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
SPD-Gesundheits- kommission
wird „eingespart"
Der SPD-Parteivorstand, der nach dem Hamburger Parteitag im No- vember 1977 über die Einrichtung von Kommissionen, Beiräten und Arbeitsgruppen neu zu befinden hatte, hat die Gesundheitspoliti- sche Kommission (gegründet 1973; Vorsitzender bislang Friedel Läpple) nicht wieder installiert. Ein gleiches widerfuhr der Familien- politischen Kommission. In beiden Fällen werden finanzielle Erwä- gungen als Grund angegeben. Die Gesundheitskommission habe zu- dem nach Verabschiedung der von ihr ausgearbeiteten „Leitsät- ze" auf dem Parteitag in Hamburg ihre Aufgabe erfüllt. Gesundheits- politik soll zusammen mit der Fa- milienpolitik künftig im Rahmen der Kommission Sozialpolitik (Vorsitz: Walter Arendt) behandelt werden. Diese Kommission hatte dem Vernehmen nach schon seit dem Mannheimer Parteitag im Jahr 1975 auch eine gewisse Fe- derführung in gesundheitspoliti- schen Fragen. NJ
ASG informiert nicht zur Sache
In einer hektografierten Veröffent- lichung „Wir informieren zur Sa- che" der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesund- heitswesen (ASG) wurde Anfang Dezember unter anderem bedau- ert, daß sich die letzte Sitzung des Präsidiums des Deutschen Ärzte- tages zu viel mit Professor Sewe- ring und nur eine halbe Stunde mit der Tagesordnung des nächsten Ärztetages beschäftigt habe.
Verantwortlich für diese SPD-Ver- öffentlichung zeichnet ein Dr. Fritz Cremer. An diesen richtete Prof.
J. F. Volrad Deneke, Hauptge- schäftsführer der Bundesärzte- kammer, ein Schreiben, in dem es heißt: „Als Mitglied des Präsi- diums des Deutschen Ärztetages
hat mich an Ihrer Information ,Wir informieren zur Sache' am mei- sten interessiert, daß Ihre Auf- merksamkeit für die letzte Sitzung des Präsidiums des Deutschen Ärztetages offenbar mehr Zeit in Anspruch genommen hat, als der letzte Parteitag der SPD dem ge- sundheitspolitischen Programm II Ihrer Partei Aufmerksamkeit * ) wid- men konnte." [*) nämlich 40 Se- kunden — Die Redaktion.] M-I/DÄ
Forschungsprojekt über Festgehälter von Krankenhausärzten
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt, ein seit längerem in Aussicht ge- nommenes Forschungsvorhaben über die „Auswirkungen der Ein- führung von Festgehältern für lei- tende Krankenhausärzte" be- schleunigt zu vergeben. Die Anre- gung dazu gaben einige Bundes- länder im Bund-Länder-Ausschuß nach § 7 des Krankenhausfinan- zierungsgesetzes (KHG). Sie ha- ben verschiedene Krankenhäuser benannt, in denen entsprechende Erfahrungen vorliegen. Nach Mit- teilung des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesar- beitsministeriums, Hermann Buschfort, ist das Vorhaben dar- auf gerichtet, die bisherigen Er- fahrungen auszuwerten. Zur Zeit werden von Forschungseinrich- tungen Angebote zur Projekt- durchführung eingeholt. Sobald diese vorliegen, will das Bundesar- beitsministerium im Benehmen mit dem Bund-Länder-Ausschuß über die Vergabe entscheiden. HC
In einem Satz
Betriebsarztzentren — Zur Zeit gibt es in der Bundesrepublik Deutsch- land 150 überbetriebliche be- triebsärztliche Zentren, wie aus dem neuesten Unfallverhütungs- bericht für 1976 der Bundesregie- rung hervorgeht. DÄ
Um was geht es bei den „Arzneimittel- Richtlinien"?
Kürzlich ist — offensichtlich infolge einer Indiskretion — in der Presse über einen Beschluß des Bundes- ausschusses der Ärzte und Kran- kenkassen zur Neufassung der zur Zeit für die Kassenpraxis gelten- den „Arzneimittel-Richtlinien" be- richtet worden. Abgesehen davon, daß die veröffentlichte Information fehlerhaft war, hätte es dazu des Hinweises bedurft, daß Beschlüs- se des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über- haupt erst dann verbindlich wer- den, wenn der Bundesarbeitsmini- ster dagegen keine Einwände er- hoben hat und diese Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind. Der Beschluß des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Neufassung der „Arzneimittel-Richtlinien"
liegt dem Bundesarbeitsminister jetzt vor. Es muß abgewartet wer- den, ob der Minister den Richtli- nien in der beschlossenen Fas- sung zustimmt und sie zur Veröf- fentlichung freigibt.
Diese „Arzneimittel-Richtlinien"
haben nichts mit denjenigen Richtlinien zu tun, die der Bundes- ausschuß auf Grundlage des § 368 p Abs. 8 RVO zu erarbeiten hat und in denen Arzneimittel aufgelistet werden sollen, die ihrer allgemei- nen Anwendung nach „bei gering- fügigen Gesundheitsstörungen"
verordnet werden und von einem überhaupt noch nicht feststehen- den Datum an nicht mehr oder nur bei Vorliegen besonderer Voraus- setzungen zu Lasten der Kranken- kassen verschrieben werden dür- fen. Eine solche Liste — oft „Nega- tivliste" genannt — muß nach der Vorschrift des § 368 p Abs. 8 RVO mit Sachverständigen aus der Wis- senschaft, der Pharmaindustrie und dem Apothekenbereich bera- ten werden. Der Gesetzgeber hat dem Bundesausschuß für den Ab- schluß seiner Beratungen über diese sehr schwierige Materie zeit- lich keine Grenze gesetzt. M-I/DÄ