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Archiv "Arzneimittel: Wenig hilfreich" (09.04.1999)

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A-884 (8) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 14, 9. April 1999 diesen Jahren ohne wesent-

liche Influenza-Aktivitäten muß ja auch geimpft werden.

Die Kosten der Impfung müs- sen dann noch mit der mittle- ren Anzahl von epidemiefrei- en Jahren multipliziert wer- den.

Dr. med. Dipl.-Physiker Manfred Eissler, Tübinger Straße 60, 72762 Reutlingen

Arzneimittel

Zu dem Beitrag „Ärzte in der pharma- zeutischen Industrie – Klinische Prü- fungen: Wieviel Ethik ist nötig?“ von Reinhard Hönig in Heft 8/1999:

Wenig hilfreich

In dem Artikel bezieht sich Herr Hönig auf die aktu- ellen, jedoch leider zur Zeit nur als Theorie zu bezeich- nenden Überlegungen von Rechtsanwalt Sträter zur Fra- ge der Ethik-Voten im Rah- men von Multicenter-Studi- en. Es erscheint uns als einem im Bereich der klinischen Forschung aktiven Institut dringend notwendig, die ge- schilderten Überlegungen zu relativieren.

Klinische Multicenter- Studien wären ohne Zweifel effektiver, schneller und so- mit auch kostengünstiger durchzuführen, wenn in der täglichen Praxis tatsächlich der Prüfarzt entscheiden könnte, ob er eine Beratung durch seine Ethik-Kommissi- on wünscht. Im Rahmen eige- ner Recherchen kommt man jedoch zu folgender Einschät- zung:

Faktum ist, daß Ethik- Kommissionen deutscher Lan- desärztekammern zum ge- genwärtigen Zeitpunkt diese Praxis nicht anwenden und sich dabei auf gültiges Lan- desrecht berufen. Vielmehr wird von einigen dieser Ethik- Kommissionen unmißver- ständlich dargelegt, daß Prüf- ärzte, die auf eine Beratung der an die jeweilige Ärzte- kammer angegliederten Kom- mission verzichten, mit be- rufsrechtlichen Konsequen- zen rechnen müssen. Vor die- sem Hintergrund sind die von

Herrn Sträter wiedergegebe- nen Überlegungen als prakti- scher Rat für im Bereich der klinischen Prüfung aktive Ärzte zur Zeit wenig hilf- reich. Solange die durch die Implementierung der 8. AMB- Novelle induzierte Verein- heitlichung der Beratung durch Ethik-Kommissionen nicht in gültigem Landesrecht Berücksichtigung findet, kann nach unserer Einschätzung zum gegenwärtigen Zeit- punkt nur empfohlen werden, auch weiterhin für alle Prüf- ärzte lokale Ethikvoten ein- zuholen.

Waldemar Braun, Andree Beckerling, Institut für For- schung und Entwicklung an der Universität Witten/Her- decke GmbH, Alfred-Herr- hausen-Straße 44, 58455 Wit- ten

Praxisaufgabe

Zu dem vom Gesetzgeber vorgeschrie- benen Zulassungsentzug als Vertrags- arzt mit Vollendung des 68. Lebens- jahres und dem Beitrag „Machen Sie den Jungen Platz!“ von Dr. med. Nor- bert Szceponik in Heft 5/1999:

Zwangsenteignung

Seit Jahren findet in einer unvorstellbaren nicht rechts- staatlichen Art und Weise eine Zwangsenteignung der kassenärztlich tätigen Ärzte statt. Wobei es einmal Haus- ärzte, ein anderes Mal die fachärztlich tätigen Kollegen trifft. In 14 Jahren kassen- ärztlicher Tätigkeit hat unser Praxisteam etwa 30 000 Pati- enten versorgt. Alle sind frei- willig gekommen, allen Pati- enten wurde nach bestem Wissen, unabhängig von ihrem Einkommen, medizini- sche Hilfe zuteil. Schon seit Jahren liegt mein Nettoein- kommen unter dem eines Facharbeiters. Jetzt, von uns Ärzten unverschuldet, haben wir andere Rahmenbedin- gungen. Der Staat ist pleite und somit auch das bisher funktionierende soziale Netz.

Ähnlich dem „Mensch-ärger- dich-nicht“-Spiel werden Fi- guren (Ärzte) aus dem Spiel

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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S P E K T R U M LESERBRIEFE

A-886 (10) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 14, 9. April 1999

(soziales Netz) genommen.

Man muß das Wortspiel einige Male auf der Zunge zergehen lassen: Stärkung der hausärztlichen Tätigkeit.

Im Klartext oder als Um- kehrschluß: eine allgemeine Schwächung der fachärztli- chen Tätigkeiten im ambu- lanten Sektor.

Das heißt, es ist politischer Wille, daß viele fachärztliche Kollegen von der Bildfläche verschwinden.

Ich persönlich weiß dann nicht, wie ich meine vor- nehmste Verpflichtung, Un- terhalt meiner Kinder, sicher- stellen kann. Diese werden dann auch noch für mich auf- kommen müssen, falls ich zwangsweise Sozialhilfeemp- fänger meines Staates, der Bundesrepublik Deutsch- land, werde. Ein Märchen?

Nein, Vielleicht bald bittere Wahrheit.

Dr. med. Jochen Kuberka, Osterbaum 86, 42107 Wup- pertal

Es geht um Macht und Geld

Die Ratschläge zum früheren Ende der Berufs- tätigkeit sind ja ganz nett, passen für manchen und sind sicher immer schon von vie- len befolgt worden. Uner- träglich ist, daß der bürokrati- sche Verwaltungsstaat das mit einem Gesetz erzwingt. Das Grundgesetz spielt keine Rol- le, es geht um Geld und Macht. Um zu sparen, soll die Zahl aktiver Ärzte reduziert werden. Das Sondergesetz zur Eliminierung von Ärzten hat Chancen, weil die sich kaum wehren und Justitia non cacca, strabonem est.

Andere freie Berufe kennen dergleichen nicht. Hoffen wir, daß das GÄG (Gesetz zur Verpflichtung von Ärzten zum Golffahren) und das LÄG (Landgasthof-Ärzte- Übernachtungsgesetz) nicht so bald in Kraft treten. Und wünschen wir dem 68jährigen Johannes Rau alles Gute.

Dr. med. Eberhard W.

Grundmann, Hauptstraße 8, 93133 Burglengenfeld

Nicht objektiv

Dieses Thema sollte uns schon früher intensiv be- schäftigt haben, nicht erst heute, 1999. Eine etwas un- gewöhnliche Handlung in ei- nem demokratischen Ge- dankengut. Das Thema soll- te uns nicht nur für die zur Zeit betroffene Altersgrup- pe beschäftigen, sondern auch für unsere jüngere Ge- neration, die einen „freien“

Beruf als Arzt anstrebt.

„Freiheit“ ist nämlich etwas Besonderes, etwas Erstre- benswertes, und darum wählt der „Berufene“ den Arztberuf auch als Kassen- arzt/Vertragsarzt! Wurde diese Freiheit 1962/63 durch uns über das Bundesverfas- sungsgericht . . . erkämpft – alle Ärzte erhielten die kas- senärztliche Zulassung auf Lebenszeit ohne zeitliche Einschränkungen –, so hat das gleiche Bundesverfas- sungsgericht jetzt die Klage gegen die „Zwangspensio- nierung“ durch den ersten Senat – politisch gefärbt und beeinflußt – nicht zur Ent- scheidung zugelassen, sehr ungewöhnlich für eine De- mokratie, aber für die letzten Jahre typisch!

. . . Eines ist richtig: „Ma- chen Sie Platz für junge Kol- legen“, aber freiwillig, nicht unter dem Zwang des § 95, Abs. 7 des SGB V, das ent- spricht keiner Demokratie und erst recht nicht dem Grundgesetz. Es darf nicht der ökonomische Part, die Unbezahlbarkeit des Ge- sundheitswesens, die aus- schlaggebende Hauptrolle spielen, hier geht es politisch um die Verwirklichung des freien Kassenarztberufes für alle kommenden Ärztegene- rationen. Der Kollege Szcze- ponik möge einmal in sich gehen und überlegen, wenn er nicht freiwillig, sondern gezwungen seinen „gelieb- ten“ Arztberuf hätte aufge- ben müssen, wie er dann heute agieren würde . . . Je- denfalls sind seine Aus- führungen nicht objektiv, sie haben keinen Bezug zum Kassenarzt-Beruf als Beru- In der Sendereihe „ML Mona Lisa: Das Frauenjournal

am Sonntagabend“ bringt das ZDF am 11. April, ab 18 Uhr, einen Report über die gesetzliche Pflegeversicherung. Mo- deriert wird die Sendung von Conny Hermann. Es geht um die Situation von alten und behinderten Menschen in Pfle- geheimen. Es wird die personelle Versorgung in Altenpfle- geheimen kritisch unter die Lupe genommen und festge- stellt, daß viele Pflegende schlecht ausgebildet und in Hei- men oftmals überfordert sind. Andererseits geht es um die Finanzierung und die Verteilung der knappen Ressourcen.

Schon kommen Gelüste auf, den derzeitigen Finanzüber- schuß der Pflegekassen in Höhe von 12 Milliarden DM für verbesserte Leistungen auszugeben oder den Beitragssatz

zu senken. EB

TV-Tip

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A-888 (12) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 14, 9. April 1999

S P E K T R U M LESERBRIEFE

fung zum freien Wirken für die Gesundheit der Men- schen.

Dr. Dr. Franz-Jos. Broicher, Genovevastraße 16-18, 51065 Köln

Glosse

Zu der Glosse „Patientenschicksal:

Das sprechende Pferd – von hinten aufgezäumt“ von Dr. med. Eva Frost in Heft 6/1999:

Zuerst Praktiker aufsuchen

Frau Fachärztin für psy- chotherapeutische Medizin verhält sich genau wie jeder Patient in der Endzeit des phantasierenden globalen Taumels, nämlich falsch! Die Kollegin hätte den moder-

nen, innovativen, 68jährigen Praktiker, jawohl: prakti- schen Arzt, mit seiner Praxis- besonderheit aufsuchen sol- len, dann wäre ihr mittels Daumendrucks sehr schnell eine bleibende Diagnose wi- derfahren. Wiederum mittels Daumens wäre nach acht Ta- gen auch die Callusbildung festzustellen.

Nein, der Patient weiß ge- nau, wie’s zu machen ist. Und sollte er seine Wunschdiagno- se, mittels Chipkarte, noch nicht gefunden haben, markt- neue Fachärzte zuhauf und Paramediziner stehen in den Startlöchern, nicht nur mit al- ler kassengängigen, abrech- nungsüblichen Standardelek- tronik.

Dr. med. Peter Schittenhelm, Marktstraße 18, 72793 Pful- lingen

Methadon

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Ge- rüchteküche“ von Dr. Sabine Glöser in Heft 6/1999:

Ideologische Verbohrtheit?

. . . Es ist erstaunlich, daß der Bundesausschuß fast ein Jahr brauchte, um den medi- zinischen Nutzen und die Notwendigkeit der Metha- don-Substitution zu überprü- fen – bei einer Behandlung, die nach jahrzehntelangen in- ternationalen Erfahrungen (und nach zehn Jahren Erfah- rung in Deutschland) die Sterblichkeit und das HIV- Infektionsrisiko senkt, den allgemeinen Gesundheitszu- stand bessert und die soziale Rehabilitation ermöglicht.

Keine Behandlung heilt Heroinabhängige kurzfristig – die Heilungsraten sind un- ter Abstinenztherapien und unter Substitutionstherapien vergleichbar.

Die Frage, inwieweit der Bundesausschuß seine Ent- scheidungen noch fach- und sachbezogen treffen kann, ist leicht zu beantworten:

er kann es. Wenn aber ideologische Verbohrtheit und nicht ausgesprochene

finanzielle Erwägungen zu einer Entscheidung führen, wird sie zu Recht beanstan- det . . .

Dr. med. Rainer Ullmann, Deutsche Gesellschaft für Drogen- und Suchtmedizin e.V., Curschmannstraße 10, 20251 Hamburg

Im Vordergrund:

Kostenaspekte

. . . Von einer „fach- und sachgerechten“ Entscheidung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen kann keine Rede sein, wenn die berechtigten Einwände der in der Substitution erfah- renen Kollegen keinerlei Gehör finden! Getragen wur- de diese Entscheidung offen- bar von Kostenaspekten mit dem Ziel der Kostenein- sparung. Es ist aber weder von Ärzten noch von Kran- kenkassen die Aufgabe, dar- über zu entscheiden, ob sich eine weltweit anerkannte me- dizinische Behandlung „lohnt“

oder nicht. Dies zu bewerten ist eine Aufgabe der Gesell- schaft . . .

Dr. Michael Parys, Reins- burgstraße 158, 70197 Stutt- gart

Referenzen

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