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Archiv "Beschluß der Ständigen Kommission nach Ltnr 72 des Abkommens Ärzte/Unfallversicherungsträger" (06.07.1989)

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Leistungslegende Gebühr in DM nach Ltnr 5.1 Ltnr 5.2 Num-

mer

37 Zuziehung eines Assisten- ten bei belegärztlichen Lei- stungen

a) am Tag 35,80

b) bei Nacht (zwischen 20 53,70 und 22 Uhr und zwischen 6

und 8 Uhr)

c) bei Nacht (zwischen 22 89,40 und 6 Uhr)

38 Begleitung eines somatisch 42,10 Kranken zur stationären

Behandlung - einschl. Aus- stellung der notwendigen Bescheinigungen -

49 Hornhautentnahme aus ei- 23,70 nem Auge bei einem Toten

28,80 43,20

72,00 34,00

19,10 361 Einbringung des Kontrast- 33,60 27,10

mittels mittels Hochdruck- injektion (peripher)

409 a Duplex-Sonographie 177,30 142,80 418 Intrathorakale Elektro-De- 40,40 32,50

fibrillation

614 Transkutane Messung(en) 22,50 18,10 des Sauerstoffpartialdrucks

649 Transkranielle, doppler-so- 96,10 77,40 nographische Untersuchung

einschl. graphischer Regi- strierung

699 Infrarotkoagulation im 29,60 Enddarmbereich, je Sitzung

703 Ballonsondentamponade 81,30 bei blutenden Ösophagus-

und/oder Fundusvarizen

870 Verhaltenstherapie, Einzel- 102,00 behandlung, Dauer minde-

stens 50 Minuten, gegebe- nenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten

871 Verhaltenstherapie, Grup- 51,00 penbehandlung mit einer

Teilnehmerzahl von höch- stens 8 Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, gegebenenfalls Untertei- lung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 50 Mi- nuten - je Teilnehmer

23,80 65,50

82,20

41,10

Leistungslegende Gebühr in DM nach Ltnr 5.1 Ltnr 5.2 Num-

mer

Gewinnung von Zellmate- rial aus der Gebärmutter- höhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung Endoskopische Untersu- chung der Nasenhaupthöh- len und/oder des Nasenra- chenraumes, ggf. einschl.

der Stimmbänder

Direktionale doppler-so- nographische Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Penisgefäßen und/

oder Skrotalfächern, einschl. graphischer Regi- strierung

Anlegen einer oder meh- rerer Redon-Drainage(n) Spülung bei liegender Drai- nage

Einrenkung eines einge- klemmten Meniskus, der Subluxation eines Radius- köpfchens (Chassaignac) oder der Luxation eines Sternoklavikulargelenkes Ausräumung des Lymph- stromgebietes einer Axilla Plazierung einer Drainage in den Gallen- oder Pan- kreasgang zusätzlich zur endoskopischen Leistung Embolisation einer oder mehrerer Arterien mit Aus- nahme der Arterien im Kopf-/Halsbereich, einschl.

der angiographischen Kon- trollen während des Ein- griffs

Bestrahlungsplanung bei malignen Erkrankungen 1105

1418

1754

2015

2093

2226

2408

3203

5304

5549

27,40

26,30

17,80

11,30

9,40

16,40

177,30

59,10

487,50

54,80

22,10

21,20

14,30

9,10

7,50

13,30

142,80

47,60

392,70

44,20

Bekanntgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Beschluß der Ständigen Kommission nach Ltnr 72 des Abkommens Arzte/Unfallversicherungsträger

vom 27. April 1989

betr. die Erweiterung des Gebührenverzeichnisses (Anlage A zum Abkommen)

Das Gebührenverzeichnis (Anlage A zum Abkommen) wird um folgende Positionen erweitert:

Dieser Beschluß gilt ab 1. Juli 1989

Dt. Ärztebl. 86, Heft 27, 6. Juli 1989 (75) A-2029

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