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Archiv "Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger (schriftliche Beschlussfassung)" (21.02.2014)

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A 322 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 8

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21. Februar 2014 Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages

Ärzte/Unfallversicherungsträger hat nachfolgend aufgeführte Än- derungen des Leistungs- und Gebührenverzeichnises (UV-GOÄ – Anlage zu § 51 Abs. 1 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungs- träger vom 1. Januar 2011) beschlossen:

1. Im Teil B, VI. „Besondere Regelungen“ werden die Gebüh- ren für die Gutachten nach den Nrn. 146 bis 165 wie folgt neu festgesetzt:

2. Verhandlungen über eine mögliche weitere Anpassung der Gebühren für freie Gutachten (Nrn. 160 bis 165) ab 01.04.2015 nehmen die Vertragspartner bis spätestens 30.06.2014 auf.

Die Änderungen treten am 1. April 2014 in Kraft und werden veröffentlicht.

Berlin, den 14. Januar 2014

Für die Unfallversicherungsträger:

Dr. Joachim Breuer

Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung:

Dr. Andreas Köhler K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Bekanntmachungen

Beschlüsse

der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger

(schriftliche Beschlussfassung)

Die Gebührenspannen für freie Gutachten entfallen.

Nr.

146

147

148

149

150

151

152

160

161

165

Leistung Formulargutachten Vordruck A 4200 Erstes Rentengutachten Vordruck A 4202

Erstes Rentengutachten Augen Vordruck A 4500

Zweites Rentengutachten (Rente auf unbe- stimmte Zeit)

Vordruck A 4502

Zweites Rentengutachten Augen (Rente auf un- bestimmte Zeit)

Vordruck A 4510

Rentengutachten (Nachprüfung MdE) Vordruck A 4512

Zweites Rentengutachten Augen (Nachprüfung MdE)

Vordruck A 4520

Rente nach Gesamtvergütung Freie Gutachten

Ohne Fragestellung zum ursächlichen Zusammenhang

Mit Fragestellung zum ursächlichen Zusammenhang

Eingehend begründetes wissenschaftliches Gutachten

Gebühr

120,00 €

120,00 €

100,00 €

100,00 €

100,00 €

100,00 €

100,00 €

180,00 €

280,00 €

360,00 €

Gegenwärtig wird die Richtlinie der Bundesärztekammer für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lebertransplanta- tion überarbeitet. Der Richtlinienänderungsvorschlag kann auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer unter folgendem Link eingesehen werden:

www.bundesaerztekammer.de/RL-Aenderung/Leber-Tx

Gemäß § 5b des Statutes der Ständigen Kommission Organtrans- plantation der Bundesärztekammer besteht die Möglichkeit der Stellungnahme bei Richtlinienänderungen.

Wir bitten Sie, etwaige Eingaben bis zum 20. März 2014 an fol- gende Adresse zu richten: transplantationsmedizin@baek.de. □

B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Bekanntmachungen

Änderung der Richtlinien für die Warte- listenführung und Organvermittlung zur Lebertransplantation – 1. Lesung

vom 2. bis 7. März im Kongresszentrum Davos/Schweiz Fortbildungsdauer anrechenbar durch die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin, die Schweizerische Gesell- schaft für Innere Medizin: 28 Fortbildungspunkte, anerkannt

durch verschiedene Landesärztekammern in Deutschland Programm: Allgemeine Innere Medizin, Kardiologie, Diabeto- logie, Gastroenterologie, Hepatologie, Nephrologie, Neurologie, Onkologie, Orthopädie, Pädiatrie, Pneumologie, Psychiatrie Anmeldung und Auskünfte: Destination Davos Klosters, Da- vos Congress, Talstraße 41, 7270 Davos Platz/Schweiz, Tele- fon: +41 (0)814152164, Fax: +41 (0)814152169, Internet: www.

aerzteforum-davos.ch, E-Mail: info@davoscongress.ch □

21. Internationale Winterfortbildungs- woche für Grundversorger

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

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