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Archiv "Bekanntmachungen: Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger (Sitzung am 28. März 2007)" (01.06.2007)

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A1614 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 22⏐⏐1. Juni 2007

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärz- te/Unfallversicherungsträger hat mit den nachstehenden Be- schlüssen Änderungen an der UV-GOÄ vorgenommen. Hierzu erlauben wir uns folgende Hinweise:

Zu 1. und 2.: Zur Vermeidung von Abrechnungsschwierigkeiten wird in die UV-GOÄ eine Nr. 6 a (umfassende Untersuchung) aufgenommen. Diese ist mit Begründung (z. B. Versorgung

Schwerstverletzter, -erkrankter, Verdacht auf multiple Verletzun- gen) neben Besuchsleistungen, die eine Beratungs- und Untersu- chungsleistung beinhalten, berechnungsfähig. Die Leistung wird im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlung mit 8,29 Euro, bei besonderer Heilbehandlung mit 10,31 Euro vergütet. Gleichzeitig ist als Folgeänderung die 2. Anmerkung nach der Leistung Nr. 50 e redaktionell angepasst worden.

Zu 3. und 4.: Die Leistungslegende der Nr. 195 ist auf Übersen- dung von Röntgenaufnahmen – auch bei digitaler Abspeicherung auf CD/DVD – erweitert worden.

Zu 5., 6. und 7.: Die Nr. 2353 (Metallentfernung aus kleinen Röhrenknochen) ist neu gefasst und bewertet sowie dem Katalog Nr. 444 der Leistungen zum ambulanten Operieren zugeordnet worden. Somit wird die Vergütung bei besonderer Heilbehand- lung von zzt. 15,89 Euro auf 121,51 Euro bei ambulant durchge- führten Operationen angehoben. Gleichzeitig wird die Stell- schraubenentfernung aus großen Röhrenknochen der Nr. 2353 zugeordnet.

Die nachstehenden Beschlüsse gelten ab 1. Juli 2007. ) K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Erläuterung zu den Beschlüssen der Ständigen Gebührenkommission

nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger

1. Kapitel B Abschnitt I wird um folgende Nr. 6 a ergänzt:

„6 a – Leistung nach Nr. 6, zusätzlich neben den Leistungen nach Nrn. 50 bis 50 e einmal berechnungsfähig.

Allgem. Heilbehandlung: 8,29 Euro; Besondere Heilbehand- lung: 10,31 Euro“

Die Leistung nach Nr. 6 a erhält folgende Anmerkung:

„Die Notwendigkeit der Leistung nach Nr. 6 a ist auf der Rech- nung zu begründen (z. B. ärztliche Versorgung von Schwerstver- letzten und -erkrankten, Verdacht auf multiple Verletzungen).“

2. Neufassung der zweiten Anmerkung nach der Leistung der Nr. 50 e

Die zweite Anmerkung nach Nr. 50 e wird wie folgt neu gefasst:

„Neben den Leistungen nach Nrn. 50 bis 50 e sind die Leistun- gen nach den Nrn. 1 bis 6, 7 bis 15, 48 und/oder 52 nicht berech- nungsfähig. Die Leistung nach Nr. 6 a kann zusätzlich berechnet werden.“

3. Ergänzung der Leistungslegende nach Nr. 195 Die Leistungslegende Nr. 195 wird wie folgt ergänzt:

„Diese Gebühr gilt auch für auf Anforderung des Kostenträgers

oder eines anderen Arztes auf CD oder DVD übersandte Aufnah- men einschließlich der Herstellung.“

4. Ergänzung der Nr. 8 der Allgemeinen Bestimmungen zu Kapitel O Die Nr. 8 der Allgemeinen Bestimmungen zu Kapitel O wird um folgenden Satz 5 ergänzt:

„Diese Gebühr gilt auch für auf Anforderung des Kostenträgers oder eines anderen Arztes auf CD oder DVD übersandte Aufnah- men einschließlich der Herstellung.“

5. Neufassung und -bewertung der Leistung Nr. 2353 Die Leistungslegende Nr. 2353 wird wie folgt neu gefasst:

„Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/oder Ver- schraubung aus kleinen Röhrenknochen – auch Stellschrauben- entfernung aus großen Röhrenknochen –

Allgem. Heilbehandlung: 25,54 Euro, Besondere Heilbehand- lung: 31,78 Euro“

6. Aufnahme einer Anmerkung zur Leistung nach Nr. 2354 Folgende Anmerkung wird zur Leistung nach Nr. 2354 aufge- nommen:

„Die Stellschraubenentfernung ist nach Nr. 2353 zu berechnen.“

7. Aufnahme der Leistung Nr. 2353 in die Regelungen zum am- bulanten Operieren (Kapitel C Abschnitt VIII)

Zuordnung der Leistung nach Nr. 2353 in den Katalog der Zu- schläge/Leistungen nach Nr. 444

„Die Leistung nach Nr. 2353 wird in den Katalog der Leistun- gen nach Nr. 444 – Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen – aufgenommen.“

(Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2007 und werden veröf- fentlicht.)

Sankt Augustin/Berlin, den 8. Mai 2007 )

Bekanntmachungen

Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach

§ 52 des Vertrages

Ärzte/Unfallversicherungsträger

(Sitzung am 28. März 2007)

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