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Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
BERLIN
Schwangerenberatung soll ausgebaut werden
An Hand der bei der Kassenärztli- chen Vereinigung abgerechneten Mutterschaftsvorsorgescheine im Vergleich zu der Zahl der Entbin- dungen und Fehlgeburten läßt sich ausrechnen, daß im Jahre 1978 knapp 84 Prozent der wer- denden Mütter sich während der Schwangerschaft in die Betreuung eines niedergelassenen Arztes be- geben haben. Dies erklärte der Se- nator für Gesundheit und Umwelt- schutz, Erich Pätzold, in seiner Antwort auf eine entsprechende Anfrage im Abgeordnetenhaus.
Der öffentliche Gesundheitsdienst betreute gleichzeitig in seinen Be- ratungsstellen für werdende Müt- ter knapp 50 Prozent der Schwan- geren. Grundsätzlich beabsichtigt der Senat den Ausbau vorhande- ner Beratungsdienste zu „Sozial- medizinischen Diensten für Ehe- beratung, Familienplanung und Schwangerschaft". Dabei wird an- gestrebt, die Beratung und Unter- suchung der werdenden Mütter im räumlichen Verbund mit großen Entbindungskliniken anzubieten, um bereits eine gewisse Vertraut- heit mit dem Krankenhaus zu schaffen, in dem die Geburt vor- aussichtlich stattfinden wird. Die Frage eines weiteren finanziellen Anreizes für die vollständige
Wahrnehmung der Vorsorgeunter- suchungen — über den von den RVO-Kassen gezahlten Pauschal- betrag von 100 DM hinaus — sollte nach Ansicht des Senats bundes- weit gelöst und nicht länderweise unterschiedlich geregelt wer-
den. LPD
NIEDERSACHSEN
Lockerung der Regelstudienzeit
In einem Gespräch mit dem Allge- meinen Studentenausschuß der Medizinischen Hochschule Han- nover hat Wissenschaftsminister Prof. Dr. Eduard Prestel dem Vor- schlag zugestimmt, daß während einer Übergangszeit Famulaturen und wissenschaftliche' Arbeiten während des Studiums nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden sollten. Bei Medizinstu- denten soll die Regelstudienzeit auch auf Prüfungswiederholun- gen nicht angewendet werden. Die Studentenvertreter hatten den Mi- nister darauf hingewiesen, daß die Regelstudienzeit die Ausbildungs- qualität gefährden könnte. Die Studenten seien mehr und mehr darauf angewiesen, berufsvorbe- reitende und wissenschaftliche Er- fahrungen auch außerhalb des Studiums zu sammeln, hätten aber immer weniger Gelegenheit da- zu. WZ
NORDRHEIN-WESTFALEN
Einsichtnahme
in den Schriftverkehr psychisch Kranker
Das im nordrhein-westfälischen Gesetz über Hilfen und Schutz- maßnahmen bei psychisch Kran- ken vorgesehene Recht auf Ein- sichtnahme in den Schriftverkehr von Patienten, die in einem ge- schlossenen psychiatrischen Kran- kenhaus untergebracht sind, hält die Landesregierung weder für
„überflüssig", noch sieht sie darin eine „Briefzensur", die der Würde des psychisch Kranken wider- spricht. Veranlassung zu dieser Stellungnahme war eine Anfrage im Landtag, in der unter Hinweis auf solche Auffassungen namhaf- ter, allerdings nicht genannter Psychiater das Erfordernis der be- treffenden Bestimmung in Frage gestellt worden war.
Die Landesregierung hält dem ent- gegen, daß bei Wegfall dieser Be- stimmung zum Beispiel Versuche, auf dem Postweg Suchtmittel in geschlossene Einrichtungen ein- zubringen, nicht mehr unterbun- den werden könnten. Auch die Psychiatrie-Enquete setze sich, betont die Landesregierung, aus- drücklich für eine Postkontrolle untergebrachter psychisch Kran- ker zu deren eigenem Schutz ein. DÄ-WL
P-TO L.
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2468 Heft 39 vom 27. September 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT