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Archiv "Aktuelle Fragen zur Abtreibung" (03.01.1980)

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Aufsätze • Notizen FORUM

Aktuelle Fragen zur Abtreibung

Eine Dokumentation zum Jahr des Kindes

Ernst Theodor Mayer

Realistische Zahlen?

Sollte die „§-218-Reform" auch in allen Punkten versagt haben, so er- hoffte man sich von der gesetzlichen Meldepflicht doch wenigstens ge- nauere Angaben über die Zahl der sogenannten legalen Schwanger- schaftsabbrüche. Leider sind aber auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden irrefüh- rend. Denn mit 73 548 für 1978 ge- meldeten Schwangerschaftsabbrü- chen, davon mehr als 50 000 auf- grund einer Notlagen-Indikation, hatte es im Jahre 1978 durchaus nicht sein Bewenden. So wurden in Berlin mindestens 4485 Abbrüche, das heißt fast 47 Prozent der auf Krankenschein abgerechneten Ab- treibungen von den Ärzten oder Krankenhäusern nicht gemeldet, und in Münöhen waren es im Jahre 1978 sogar 60 Prozent. Die für Mün- chen gemeldeten Schwanger- schaftsabbrüche des Jahres 1978 er- reichen nicht einmal die Anzahl der in einer einzigen Münchner Klinik im selben Jahr durchgeführten und auf Krankenschein abgerechneten Ab- brüche! Was soll man von einer der- artigen gesetzlichen Meldepflicht halten, und was haben weitergehen- de Detailangaben auf den amtlichen Meldebögen eigentlich noch für ei- nen Sinn?

Besserer Schutz

des ungeborenen Lebens?

Rechnet man nun der offiziellen Wiesbadener Zahl rund dreißig- bis vierzigtausend nicht gemeldete „le- gale" Abtreibungen hinzu und ad- diert die für 1978 geschätzten sech- zigtausend in Holland, zehntausend

in England und eintausend in Öster- reich erfolgten Abtreibungen, so kommt man für das Jahr 1978 auf etwa 180 000 gemeldete bzw. im In- und Ausland nicht gemeldete „le- gale" Schwangerschaftsabbrüche.

Dabei sind die nach wie vor illegal durchgeführten Abtreibungen noch nicht einmal mitgerechnet.

Hat nun die „§-218-Reform" nach dem erklärten Willen ihrer Betreiber die Zahl der Abtreibungen vermin- dert und dem ungeborenen Leben einen besseren Schutz als zuvor ge- bracht, wenn man bei einer jährli- chen Geburtenrate von derzeit 500 000 davon ausgehen muß, daß ein Viertel bis ein Drittel aller Schwangerschaften im freien Teil Deutschlands abgebrochen wird?

Was sind

flankierende Maßnahmen?

Man spricht immer wieder von flan- kierenden Maßnahmen. Was aber wird denn eigentlich flankiert? Wel- ches sind die zentralen Maßnahmen hierzulande? Sollte etwa die Abtrei- bung von Amts wegen als die zentra- le Maßnahme angesehen werden?

Anders gefragt: Was ist das Ziel der Flankierungsgesetzgebung? — Un- geborene menschliche Lebewesen zu schützen oder den eigenen Selbstmord auf die nachfolgende Generation zu verschieben, welche mit Hilfe der Abtreibung gar nicht mehr entsteht. Wollten wir im Jahr des Kindes nun Kinder oder wollten wir keine Kinder? Kurz, was nützen uns alle flankierenden Maßnahmen, wenn wir die zentrale Aufgabe miß- achten, die flankiert werden soll?

Wird nicht in unserer gegenwärtigen

Praxis eigentlich nur das Abbruch- verlangen der Schwangeren flan- kiert, und hebt nicht eine derart praktizierbare Flankierungsgesetz- gebung den von unserer Verfassung gebotenen Schutz des ungeborenen Menschenlebens praktisch auf?

Was ist Schwangerschafts- konflikt-Beratung?

Das Hauptargument der §-218-Re- former war, ungeborenes Leben da- durch besser und wirksamer zu schützen, daß man den betroffenen Frauen eine Beratung ermöglicht.

Beweist aber die Erfahrung der letz- ten zweieinhalb Jahre nicht gerade das Gegenteil? So ist der Entschei- dungsprozeß in der Regel doch schon abgeschlossen, wenn die Schwangere beim Berater vor- spricht. Hausarzt und Frauenarzt werden von der Schwangeren nicht ernsthaft konsultiert und auch ande- re moralische Widerstände mög- lichst umgangen. Vielmehr begibt sich die Konfliktschwangere auf den Weg zu einem ärztlichen Abtrei- bungshelfer, der allein den Abbruch- prozeß einleiten und nach Erledi- gung der Sozialberatungs- und Indi- kationsformalitäten auch vollenden soll. Oder aber es wird schnur- stracks die „liberalste" Beratungs- stelle mit benachbarter Indikations- stelle aufgesucht, welche der mit ei- ner Indikation versehenen Schwan- geren dann gleich auch noch ein Klinikbett zum Abbruch vermittelt.

Von dem gezielt aufgesuchten „Not- helfer", den die Schwangere wohl selbst mehr als einen Komplizen ih- res Abbruchverlangens denn als Arzt ansieht, soll und wird ihr die Entscheidung erleichtert oder weit- gehend abgenommen. So umgeht die Schwangere in aller Regel Aus- einandersetzungen im Rahmen der Beratung. An der präformierten, be- reits festgelegten oder auch ihr vom

„Partner" abgepreßten Entschei- dung darf nicht gerüttelt werden.

Für das ungeborene Leben kommt jede Hilfe zu spät.

Die Schwangere läuft gleichsam um eine Litfaßsäule herum mit dem

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 1 vom 3. Januar 1980 31

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Es ergaben sich bei 5150 Deutschen 532 Türken 375 Jugoslawen 495 andere Nationen

überwiegend gleichwertige untergeordnete keine Geldgründe

527 = 10 90 1726 = 34 1291 = 25 % 1606 = 31 Vo

115 22 70 264 .---: 50 0/0 83 = 16 % 70= 13%

79 = 21 °A, 174 = 46

81 = 22%

41 ---- 11 °A)

73 = 15 V°

190 = 38 125 = 25 Va 107 = 22

Aufsätze • Notizen

Sozialberatung und Schwangerschafts-Abbruch in Bayern im Jahre 1978

14 911 Sozialberatungen schwangerer Frauen gern. § 218 b StGB in den öffentlichen Beratungsstellen Bayerns

Eine noch nicht gesicherte Anzahl auf Krankenschein abgerechneter Abbrüche

Davon beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden ge- meldet: 6196.

öffentliche Sozialberatung in München 1978

Sozialberatung Städt. Gesundheitsbehörde 4690 Sözialberatung katholischer Frauen 1367

Evangelische Beratungsstelle 1305

Schwangerenkonfliktberatung Ismaning 170 Gesamtzahl öffentlicher Beratung für 1978 7532

Dem Statistischen Bundesamt In Wiesbaden wurden für 1978 aus München 2012 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet Demgegenüber lauten allein die Zahlen der Städtischen Gesundheitsbehörde über Schwangerschaftsabbrüche 1978:

Indikations- vorsprachen

Entscheidungen der Städtischen Gesundheitsbehörde München

4419 Frauen

Keine Indikation

170

— 3,85 =

Notlagen- Indikation

3881

— 87,82%

Mediz. erw.

Notlagen-Indik.

271 ---- 6,31 Vo

Kriminologische Indikation

2 0,05

Medizin.

Indikation 63

= 1,43

Kindliche Indikation

32

= 0,72%

Bei drei Frauen bestand keine Schwangerschaft, bei 13 war die Frist überschritten, die restlichen 154, die keine Indikation erhielten, bekamen sie bei einigen durchaus bekannten Münchner Kassenärzten. So entsprach im Jahre 1978 die Zahl der Indikations-Vorsprachen bei der Städt. Gesundheitsbehörde praktisch der Zahl der erfolgten Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen, die ihr Verlangen (zunächst) hier vorbrachten.

Von 4249 Frauen mit Indikationsbescheinigungen (unter

;dem amtlichen Briefkopf der Städtischen Gesundheits- behörde) hatten 1582 = 35 Vo bereits ein Klinikbett bzw.

!eine „Adresse". Den anderen 2667 Frauen wurden von der Städtischen Gesundheitsbehörde Klinikbetten zum Abbruch vermittelt. Davon entfielen auf:

Münchner Privatkliniken 87,06 0/

Krankenhaus Schwabing 9,04 °A,

Krankenhaus Harlaching 3,11 (70

Krankenhaus Pasing 0,34 Vo

Auswärtige Klinik 0,3 Vo

Universitätskliniken Münchens insgesamt 0,15 0/0 Siebenundachtzig Prozent der vermittelten Frauen lie- ßen ihre Schwangerschaft in Münchner Privatkliniken

abbrechen, die sich an dieser Menge zwar sehr unter- schiedlich beteiligten (eine davon allein 904mal, was allerdings nur ein Drittel ihrer Jahres-Gesamtzahl für 1978 ausmachte). Mit Sicherheit aber daran nicht be- teiligt waren nur die 6 von konfessionell gebundenen Schwestern (incl. BRK) und Brüdern versorgten Häuser mit gynäkologischen Abteilungen. Beteiligt wiederum war jedoch auch eine Privatklinik ohne gynäkologische Abteilung.

Die 4416 Schwangeren, die im Jahre 1978 bei den Städt. Gesundheitsbehörden zum Erhalt einer Indika- tion vorsprachen, gehörten folgenden Krankenkassen an, über die der bei ihnen durchgeführte Schwanger- schafts-Abbruch auch abgerechnet wurde:

2444 Frauen den RVO-Kassen = 55,3 0/3 1632 Frauen den Ersatzkassen = 37 lo

284 Frauen den Privatkassen = 6,4 56 Frauen dem Sozialamt München = 1,3%

davon waren:

selbstversicherte Kassenmitglieder 70 0/0 als Familienmitglieder mitversichert 28,7 0/0 Sozialhilfeempfängerinnen ganze 1,3 0/o

In einer größeren Studie des städtischen Gesundheits- amtes München wurde versucht, in die für die Indika- tionsgründe maßgebenden finanziellen Verhältnisse Ein- blick zu gewinnen. Während ihres Praktikums über- prüften eine Medizinstudentin und ein Medizinstudent, die sich für den öffentlichen Gesundheitsdienst ver-

pflichtet haben, die Indikationsbegründungen von ins- gesamt 6552 Frauen, ob finanzielle Gesichtspunkte über- wiegend, gleichwertig mit anderen Gründen oder von untergeordneter Bedeutung für den jeweiligen Fall bzw.

ganz ohne Belang waren.

Neben den finanziellen Hintergründen wurden im Rah- men dieser Studie noch andere für die Indikation maß- gebliche Fakten analysiert. Dabei ergaben sich zwei weitere Tatsachen:

1. Einundzwanzig Prozent der deutschen und zweiund- dreißig Prozent der ausländischen Frauen wandten zum

Zeitpunkt der in Frage kommenden Empfängnis über- haupt keine Verhütungsmaßnahme an, weitere Frauen nur sehr unsichere Maßnahmen.

2. Drei Prozent der deutschen und elf Prozent der aus- ländischen Frauen hatten schon einen oder mehrere Schwangerschafts-Abbrüche durchführen lassen.

34 Heft 1 vorn 3. Januar 1980

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Blick unverwandt auf die Plakate ge- richtet und mit dem Gefühl, lebendig eingemauert zu sein. Und gerade von diesem Standard weg müßten ihr Perspektiven zukünftiger Le- bensverhältnisse aufgezeigt und ihr dabei glaubhaft gemacht werden, was sich alles nichtändert oder viel- leicht sogar noch verschlechtert, wenn sie sich endgültig gegen das Kind entschieden haben wird. Solch ein Bemühen wird aber nur dann erfolgreich sein, wenn vom ärztli- chen Berater quasi außerhalb der Gebührenordnung der Einsatz sei- ner ganzen Person erbracht und wo- möglich der dazugehörige Mann und eventuell auch die Eitern hinzu- gezogen werden können. Bei dem derzeitigen Massenandrang mutter- seelenallein erscheinender Frauen jedoch gibt selbst der uneigennüt- zigste ärztliche Berater bald auf. Der ständige Personalwechsel in vielen Beratungsstellen ist dafür ein bered- tes Beispiel. Grundsätzlicher Wider- stand (Resistance) oder grundsätzli- che Ergebung in das Unvermeidli- che erscheinen dann oft als einzige Alternative. Man überläßt das Feld geschäftlich Interessierten. - Hätte hier nicht die ärztliche Fortbildung ein weites Feld, solides Rüstzeug zu liefern im semantischen Krieg der falschen und verfälschenden Be- griffe?

Was ist ärztliche

Gewissensentscheidung?

Wird die ärztliche Gewissensent- scheidung bei dem einen Arzt, der die Indikation stellt, und bei dem an- deren Arzt, der den Schwanger- schaftsabbruch durchführt, nicht allzu sehr strapaziert? Hört man hier nicht oft von freier Gewissensent- scheidung, die zu respektieren sei?

Könnte aber die Verwendung des Adjektivs "frei· nicht vielleicht doch ein Hinweis auf die Unkenntnis des betreffenden Kollegen sein, der nicht weiß, was eine ärztliche Gewis- sensentscheidung denn eigentlich ist? Was ist denn hier "frei"? Etwa die Entscheidung "frei" von Gewis- sen? Ist nicht die "freie" ärztliche Gewissensentscheidung de facto Handlungsfreiheit, die übrigens von

keinem Gesetz gedeckt ist? Steckt nicht im ärztlichen Gewissen auch das Wort "Wissen", das Wissen nämlich um Wert-Notwendigkeiten?

Setzt nicht das wohlverstandene ärztliche Gewissen die Anerkennung biologischer und ethischer Realitä- ten voraus? Und sind nicht solche Realitäten in der gültigen ärztlichen Berufsordnung objektiviert?

Außer im Gelöbnis und in § 1 Abs. 2 steht ausdrücklich unter§ 5 "Erhal- tung des ungeborenen Lebens: Der Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, das ungeborene Leben zu erhalten."

Das heißt zwar, Ausnahmen sind möglich. Aber kann ein ärztliches Gewissen Selbstbestimmungs- und Selbstverwirklichungs-Indikationen in diesem Umfang zulassen oder sind diese nicht doch nur von einer ärztlichen Gewissenslosigkeit zu verkraften?

Was ist zu tun?

Zentrale Maßnahmen zur Verhütung von Abtreibun· 'en erfordern nicht nur angepaßte Aufklärung und Emp- fängnisregelung, sondern ein natio- nales Notstandsprogramm für die Familie. Aber haben wir nicht die biologischen Funktionen von Scham und Keuschheit als vermeint- lich puritanische Überbleibsel öf- fentlich demontieren lassen und mit rationalistischer Ignoranz eine fä- cherübergreifende Sexualkunde- vermittlung akzeptiert, die oft genug einem bloßen Begattungsunterricht gleichkommt? Und hat nicht diese Art von Aufklärungs- und Verhü- tungsmentalität sehr viel mehr unge- borenen menschlichen Lebewesen das Leben gekostet? Fallen nicht Teenager-Schwangerschaften der- zeit fast ausnahmslos einer "Notlage wegen Unreife oder noch nicht ab- geschlossener Berufsausbildung"

zum Opfer? Haben wir uns nicht dar- an gewöhnen lassen, daß "uner- wünscht" entstandenes Leben gleichsam lebensunwert ist, weil ein

"Recht auf Erwünschtheit" das

Recht auf Leben bricht? Aber was nützen alle Lebensrettungsprojekte, wenn die Verantwortlichen nicht einmal über realistische Zahlen der

pe ru

Aufsätze ·Notizen Aktuelle Fragen zur Abtreibung

Vernichtung menschlichen Lebens in unserem Lande verfügen oder nur die Spitze des Eisberges sehen wollen?

~ Erstens sollte man bei realisti- scher Abschätzung der Zahl soge- nannter legaler Abtreibungen im Bundesgebiet von der noch einiger- maßen nachweisbaren Anzahl der Beratungen nach § 218 b ausgehen und im übrigen baldmöglichst g8- setzlich vorschreiben, daß diese Be- ratung nur noch in öffentlich aner- kannten Beratungsstellen erfolgen darf. Die Gesamtzahl der Beratungs- stellen abzüglich zehn Prozent der nach § 218 b beratenen Frauen, die ihre Schwangerschaft austragen, er- gibt eine weitaus zuverlässigere Aussage über die tatsächlich durch- geführten straffreien Abtreibungen, als dies dem Statistischen Bundes- amt in Wiesbaden zur Zeit von den Ärzten möglich gemacht wird.

~ Zweitens sollten die Kassenärztli- chen Vereinigungen entweder ei- ne regelmäßige Häufigkeitsstatistik erstellen oder durch ihre EDV die P- Ziffern für den Schwangerschafts- abbruch auswerfen iassen Hierbei handelt es sich um dis P 1050 (Ein- leitung des Abbruches, der z. B. von den Ersatzkassen mit DM 30,75 ver- gütet wird) und die P 1052 (Beistand beim Abgang, der z. B. ein Ersatz- kassenhonorar von DM 76,85 er- bringt). Jedenfalls sind anhand der Gesamtzahl der P-Ziffern, deren er- ste- historisch gesehen- die Pillen- Beratung war, die Abbruchszahlen nicht mehr abzuschätzen. Denn hier erscheinen alle Leistungen nach der Flankierungsgesetzgebung, so z. S.

auch das Einlegen von Pessaren {P 1090 und P 1091) sowie weibliche und sogar männliche Sterilisationen (P 1146 und P 1757). Ein Kassenarzt, der hauptsächlich P-Ziffern abrech- net, fällt also in der sonst eigentlich für sein Gesamthonorar mitent- scheidenden Frequenzstatistik gar nicht auf.

~ Drittens sollte dafür Sorge getra- gen werden, daß die Ärzte der Indi- kationsstelle bei den städtischen Gesundheitsbehörden ausschließ- lich unter ihrem eigenen Briefkopf

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 1 vom 3. Januar 1980 35

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Aktuelle Fragen zur Abtreibung

Indikationsbescheinigungen erstel- len dürfen. Dabei geht es nicht um die Erhöhung des individuellen Risi- kos für den Arzt bei etwaigen ge- richtlichen Überprüfungen seiner In- dikation, sondern um die Dokumen- tation seiner alleinverantwortlichen ärztlichen Einzelleistung. Das jetzi- ge Verfahren, nämlich eine Indika- tionsbescheinigung mit amtlichem

Briefkopf auszustellen, ist durchaus geeignet, sowohl die Schwangere als auch den abbrechenden Arzt ir- rezuführen. Letzten Endes kann die Vermittlung von Betten in Abbruch- kliniken absolut nicht zu den öffent- lichen Aufgaben gerechnet wer- den.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Ernst Theodor Mayer Brienner Straße 21

8000 München 2

— ZITAT

Deutliche Worte sprechen

„Warum soll dem Patienten nicht auch im Sprechzimmer gesagt werden, aus welchen übergeordneten und den Einzelinteressen der Patien- ten vorgehenden Gesichts- punkten der Gesetzgeber Regelungen hat treffen müs- sen, die nur bei oberflächli- cher Betrachtung als nach- teilig erscheinen können?

Zur rechten Zeit einmal ein deutliches Wort zu sprechen muß auch dem Kassenarzt zugemutet werden. Oder soll hierzu die Krankenkasse in das Gespräch mit einbezo- gen werden?"

Anke Fuchs, beamtete Staatssekretärin im Bundes- ministerium für Arbeit und Sozialordnung, anläßlich einer Podiumsdiskussion bei der Bundeshauptver- sammlung des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV)

BRIEFE AN DIE REDAKTION

LABORGEMEINSCHAFTEN

Der Verfasser eines Aussprachebeitrags zum Thema „Schwanengesang des Zen- trallabors?" (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 37/1979, Seite 2357) ergänzt auf- grund der ihm übermittelten Leserzu- schrift seine ursprünglichen Äuße- rungen:

Falsche Vermutung

Herr Dr. med. Crous in der Praxisge- meinschaft Krefelder und Kempener Ärzte (Felbelstraße 3, 4150 Krefeld 1) legt Wert auf die Feststellung, daß die von ihm vertretene Laborge- meinschaft nicht diejenige ist, auf die sich meine Veröffentlichung be- zieht.

Dr. med. Franz Rudolf Centner Internist

Fleischstraße 10 5500 Trier

FREIE BERUFE

Zu der Übersicht: „Finanzielle Förderung für Freie Berufe" in Heft 41/1979, Seite 2676:

In Schleswig-Holstein nicht für Ärzte

In Schleswig-Holstein werden nicht

„ . die in der gewerblichen Wirt- schaft tätigen freien Berufe . ." mit- gefördert, sondern die für die ge- werbliche Wirtschaft tätigen freien Berufe.

Konkret heißt das, daß Freiberufler aus den genannten Programmen nur dann gefördert werden, wenn ihre Dienstleistungen, gemessen an den Einnahmen, zu mehr als 50 Pro- zent für die gewerbliche Wirtschaft und nicht für öffentliche oder ande- re private Klienten bzw. Kunden er- bracht werden.

Das bedeutet weiter, daß aus diesen Programmen keine Ärzte oder ande- re Heilberufe gefördert werden. Zu den geförderten freien Berufen ge- hören zum Beispiel Steuerberater, Unternehmensberater, Architekten,

Wirtschaftsingenieure u. ä., sofern sie überwiegend für die gewerbliche Wirtschaft tätig sind.

Dr. Janocha

Ministerium für Wirtschaft und Kultur

2300 Kiel 1

KRANKENHAUSREFORM

Die Berichterstattung über die 56. Haupt- versammlung des Verbandes der ange- stellten und beamteten Ärzte Deutsch- lands (Marburger Bund) am 2. und 3.

November 1979 in Köln (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 47/1979, Seite 3135 ff.) hat ein zustimmendes Echo gefun- den. Ein Leser ergänzt den Bericht mit einigen Anmerkungen:

Humanität

erfordert Engagement

Zunächst möchte ich Sie zu dem Ta- gungsbericht beglückwünschen. Es ist Ihnen gelungen, die Probleme der „Humanität im Krankenhaus"

und somit die Probleme der in den Krankenhäusern beschäftigten Kol- legen – Ärzte, die ja nicht nur des Verdienstes wegen in der Klinik ar- beiten –, der Schwestern und natür- lich der im Krankenhaus behandel- ten Patienten aufzuzeigen. Sicher ist es nicht leicht, zumal in einer Stadt mit vielen Kollegen, die auf eine Wei- terbildungsstelle warten, den Klinik- ärzten eine Änderung der bishe- rigen Bereitschaftsdienst-Ordnung und der entsprechenden tariflichen Folgen schmackhaft zu machen: Wo bleibt die „Besitzstandswahrung"?

Es bleibt ein wichtiges Verdienst des Marburger Bundes, der durch sei- nen neuen Vorsitzenden (Dr. med.

Jörg Dietrich Hoppe, Düren, Die Red.) – in einer guten Ahnenreihe stehend – formulierte: Humanität ist abhängig vom Engagement der Mit- arbeiter.

Dr. med. Winfried Koller Marburger Bund Bayern (Landesvorstand)

Vertreter der außerordentlichen Mitglieder in der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Kurparkstraße 63 8000 München 70

36 Heft 1 vom 3. Januar 1980

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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